Grüß Dich, Josef,
Kassandra stimme ich zu. An den Ansichten von Kassandra kannst Du Dich gut orientieren, hier wie in zahlreichen ähnlichen Fällen, Kassandra hat nach meiner Erfahrung guten Durchblick.
Ich gehe noch ein wenig in die Tiefe: Damit Du Dich besser auskennst:
01 Verdienstentgang:
Versicherer wollen natürlich möglichst wenig entschädigen. Denn: Jeder Euro, der an Dich geht, schmälert den Gewinn des Unternehmens. Und dazu, dass die Aktionäre Gewinn haben, dazu wurde das Unternehmen gegründet. Und nicht dazu, damit Du entschädigt wirst.
Daher musst Du aktiv sein, um Deine Ansprüche durchzusetzen.
Vergiss daher folgende Punkte nicht:
(a) Die Rentenfrage:
Du zahlst ja wegen des Unfalles auch weniger in die Rentenkasse ein. Was ist damit?
Das geht so: Der Anspruch auf Ersatz dieser Beiträge ist schon in dem Augenblick des Unfalles auf die Rentenversicherung (DRV) übergegangen. Es ist also die Aufgabe der DRV, dafür zu sorgen, dass sie die Ansprüche ersetzt bekommt. Aber woher soll sie ahnen, dass ein Unfallgegner da ist, der sie zahlen muss? Also: Frage die DRV, wie es damit aussieht. Man nennt das "Beitragsregress". Die DRV muss Dir sagen, was sie von der gegnerischen Versicherung kassieren konnte.
Das kannst Du auch Deinen Anwalt machen lassen. Der wird sich fragen: Was bekomme ich dafür? Denn die meisten Anwälte glauben, sie bekämen dafür nichts. Da kannst Du Deinem Anwalt einen Tipp geben:
Die Mitwirkung am Regress ist eine Sache, für die er die sozialrechtliche Geschäftsgebühr (Ziffer 2400 RVG-VV) bekommt. Und weil das eine Unfallfolge ist, muss das die gegnerische Versicherung tragen. Sag ihm das! Wetten, der staunt, woher Du das hast? Aber - : Staunen und sich wundern ist gesund und hält auf Trab!
Da tun die Versicherer zwar in 9 von 10 Fällen so, als hätten sie sowas noch nie gehört, aber es hilft, ihnen vorzuhalten, dass sie nicht so tun sollen, als seien sie aus dem Busch gekrochen.
(b) Die Steuerfrage:
Was an Verdienstentgang bezahlt wird, muss versteuert werden. Das ist kompliziert. Das Netto muss in ein Brutto zurückgerechnet werden. Das macht einen Steuerberater nötig. Der kostet wieder Geld: Ausgaben, die Du nicht gehabt hättest, hättest Du den Unfall nicht gehabt hättest.
nicht gehabt. Und wer zahlt die? Richtig: Der gegnerische Kraft-.Haftpflichtversicherer.
(Tipp: Bitte nicht vergessen, sonst hast Du das Finanzamt am Hals: Steuerhinterziehung!)
(c) Der Beweistipp:
Manchmal halten Versicherer entgegen: "Beweisen Sie, dass Sie ohne den Unfall Vollzeit gearbeitet hätten!"
Das klingt so einleuchtend, dass man das glauben will. Aber Du musst das nicht beweisen. Nach § 252 BGB reicht es nämlich beim Verdienstentgang (nicht: sonstigen Posten!), dass es nach dem gewöhnlichen lauf der Dinge überwiegend wahrscheinlich ist: Junge frisch ausgelernte Männer arbeiten im Regelfall Vollzeit! Das, und nur das, musst Du beweisen. Den üblichen Regelfall!
Tipp für Deinen Anwalt: Ein Anwalt kennt die Beweiserleichterung für die Schadenshöhe, die in § 287 ZPO steht. Doch hat er schon den oben genannten § 252 BGB gefunden? Diese Bestimmung wird oft übersehen, weil sie eigentlich im BGB -vom System her- gar nix zu suchen hat. Auf dieses Versteck weise vorsichtshalber Deinen Anwalt hin. Denn auch das ist vielen Anwälten unbekannt.
02 Assistenz und Haushaltführung:
Es ist, wie es ist: Als Behinderter braucht man für so manches Hilfe. Da hilft häufig die Familie. Das muss sie nicht kostenlos tun. Und man staunt, was für Summen da zustande kommen. Weil es aber ziemlich schwierig ist, den ganzen Umfang zu belegen, deshalb können hier Versicherer viel sparen: Auf dem Buckel der Geschädigten.
Bitte schildere ein wenig: Wie lebst Du? Wo brauchst Du Hilfe, bei welchen Tätigkeiten? Wie hast Du das organisiert, wer leistet das? Und: Was wird dafür von wem bezahlt?
Diese Kapitel wird gewaltig unterschätzt. Bei mir ist ein Querschnitt-Fall über den Tisch gegangen, da gelang es der Versicherung, die Hilfe, Assistenz und Pflegeentschädigung
für einen ab Hals Gelähmten jahrelang auf monatlich rd. 3.800 Euro zu begrenzen. Dann wurde es der Familie zu dumm. Sie wandte sich an die Unfall-Opfer-Bayern e.V., einen sehr empfehlenswerten Verband (der auch Nichtbayern aufnimmt!): Der organisierte ein wenig, und die Familie wird jetzt monatlich mit rd. 9.000,00 Euro unterstützt.
Nun sehe ich: Bei Dir ist der Querschnitt nicht so weit oben, sonst könntest Du nicht arbeiten. Aber Du kannst Dir denken, dass einen solche Erlebnisse (es ist bei weitem nicht das Einzige, das ich in dieser Richtung habe), doch bewegen.
ISLÄNDER
Kassandra stimme ich zu. An den Ansichten von Kassandra kannst Du Dich gut orientieren, hier wie in zahlreichen ähnlichen Fällen, Kassandra hat nach meiner Erfahrung guten Durchblick.
Ich gehe noch ein wenig in die Tiefe: Damit Du Dich besser auskennst:
01 Verdienstentgang:
Versicherer wollen natürlich möglichst wenig entschädigen. Denn: Jeder Euro, der an Dich geht, schmälert den Gewinn des Unternehmens. Und dazu, dass die Aktionäre Gewinn haben, dazu wurde das Unternehmen gegründet. Und nicht dazu, damit Du entschädigt wirst.
Daher musst Du aktiv sein, um Deine Ansprüche durchzusetzen.
Vergiss daher folgende Punkte nicht:
(a) Die Rentenfrage:
Du zahlst ja wegen des Unfalles auch weniger in die Rentenkasse ein. Was ist damit?
Das geht so: Der Anspruch auf Ersatz dieser Beiträge ist schon in dem Augenblick des Unfalles auf die Rentenversicherung (DRV) übergegangen. Es ist also die Aufgabe der DRV, dafür zu sorgen, dass sie die Ansprüche ersetzt bekommt. Aber woher soll sie ahnen, dass ein Unfallgegner da ist, der sie zahlen muss? Also: Frage die DRV, wie es damit aussieht. Man nennt das "Beitragsregress". Die DRV muss Dir sagen, was sie von der gegnerischen Versicherung kassieren konnte.
Das kannst Du auch Deinen Anwalt machen lassen. Der wird sich fragen: Was bekomme ich dafür? Denn die meisten Anwälte glauben, sie bekämen dafür nichts. Da kannst Du Deinem Anwalt einen Tipp geben:
Die Mitwirkung am Regress ist eine Sache, für die er die sozialrechtliche Geschäftsgebühr (Ziffer 2400 RVG-VV) bekommt. Und weil das eine Unfallfolge ist, muss das die gegnerische Versicherung tragen. Sag ihm das! Wetten, der staunt, woher Du das hast? Aber - : Staunen und sich wundern ist gesund und hält auf Trab!
Da tun die Versicherer zwar in 9 von 10 Fällen so, als hätten sie sowas noch nie gehört, aber es hilft, ihnen vorzuhalten, dass sie nicht so tun sollen, als seien sie aus dem Busch gekrochen.
(b) Die Steuerfrage:
Was an Verdienstentgang bezahlt wird, muss versteuert werden. Das ist kompliziert. Das Netto muss in ein Brutto zurückgerechnet werden. Das macht einen Steuerberater nötig. Der kostet wieder Geld: Ausgaben, die Du nicht gehabt hättest, hättest Du den Unfall nicht gehabt hättest.
nicht gehabt. Und wer zahlt die? Richtig: Der gegnerische Kraft-.Haftpflichtversicherer.
(Tipp: Bitte nicht vergessen, sonst hast Du das Finanzamt am Hals: Steuerhinterziehung!)
(c) Der Beweistipp:
Manchmal halten Versicherer entgegen: "Beweisen Sie, dass Sie ohne den Unfall Vollzeit gearbeitet hätten!"
Das klingt so einleuchtend, dass man das glauben will. Aber Du musst das nicht beweisen. Nach § 252 BGB reicht es nämlich beim Verdienstentgang (nicht: sonstigen Posten!), dass es nach dem gewöhnlichen lauf der Dinge überwiegend wahrscheinlich ist: Junge frisch ausgelernte Männer arbeiten im Regelfall Vollzeit! Das, und nur das, musst Du beweisen. Den üblichen Regelfall!
Tipp für Deinen Anwalt: Ein Anwalt kennt die Beweiserleichterung für die Schadenshöhe, die in § 287 ZPO steht. Doch hat er schon den oben genannten § 252 BGB gefunden? Diese Bestimmung wird oft übersehen, weil sie eigentlich im BGB -vom System her- gar nix zu suchen hat. Auf dieses Versteck weise vorsichtshalber Deinen Anwalt hin. Denn auch das ist vielen Anwälten unbekannt.
02 Assistenz und Haushaltführung:
Es ist, wie es ist: Als Behinderter braucht man für so manches Hilfe. Da hilft häufig die Familie. Das muss sie nicht kostenlos tun. Und man staunt, was für Summen da zustande kommen. Weil es aber ziemlich schwierig ist, den ganzen Umfang zu belegen, deshalb können hier Versicherer viel sparen: Auf dem Buckel der Geschädigten.
Bitte schildere ein wenig: Wie lebst Du? Wo brauchst Du Hilfe, bei welchen Tätigkeiten? Wie hast Du das organisiert, wer leistet das? Und: Was wird dafür von wem bezahlt?
Diese Kapitel wird gewaltig unterschätzt. Bei mir ist ein Querschnitt-Fall über den Tisch gegangen, da gelang es der Versicherung, die Hilfe, Assistenz und Pflegeentschädigung
für einen ab Hals Gelähmten jahrelang auf monatlich rd. 3.800 Euro zu begrenzen. Dann wurde es der Familie zu dumm. Sie wandte sich an die Unfall-Opfer-Bayern e.V., einen sehr empfehlenswerten Verband (der auch Nichtbayern aufnimmt!): Der organisierte ein wenig, und die Familie wird jetzt monatlich mit rd. 9.000,00 Euro unterstützt.
Nun sehe ich: Bei Dir ist der Querschnitt nicht so weit oben, sonst könntest Du nicht arbeiten. Aber Du kannst Dir denken, dass einen solche Erlebnisse (es ist bei weitem nicht das Einzige, das ich in dieser Richtung habe), doch bewegen.
ISLÄNDER
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