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Verdienstausfall und die Folgen

Grüß Dich, Josef,

Kassandra stimme ich zu. An den Ansichten von Kassandra kannst Du Dich gut orientieren, hier wie in zahlreichen ähnlichen Fällen, Kassandra hat nach meiner Erfahrung guten Durchblick.

Ich gehe noch ein wenig in die Tiefe: Damit Du Dich besser auskennst:

01 Verdienstentgang:

Versicherer wollen natürlich möglichst wenig entschädigen. Denn: Jeder Euro, der an Dich geht, schmälert den Gewinn des Unternehmens. Und dazu, dass die Aktionäre Gewinn haben, dazu wurde das Unternehmen gegründet. Und nicht dazu, damit Du entschädigt wirst.

Daher musst Du aktiv sein, um Deine Ansprüche durchzusetzen.

Vergiss daher folgende Punkte nicht:

(a) Die Rentenfrage:
Du zahlst ja wegen des Unfalles auch weniger in die Rentenkasse ein. Was ist damit?

Das geht so: Der Anspruch auf Ersatz dieser Beiträge ist schon in dem Augenblick des Unfalles auf die Rentenversicherung (DRV) übergegangen. Es ist also die Aufgabe der DRV, dafür zu sorgen, dass sie die Ansprüche ersetzt bekommt. Aber woher soll sie ahnen, dass ein Unfallgegner da ist, der sie zahlen muss? Also: Frage die DRV, wie es damit aussieht. Man nennt das "Beitragsregress". Die DRV muss Dir sagen, was sie von der gegnerischen Versicherung kassieren konnte.
Das kannst Du auch Deinen Anwalt machen lassen. Der wird sich fragen: Was bekomme ich dafür? Denn die meisten Anwälte glauben, sie bekämen dafür nichts. Da kannst Du Deinem Anwalt einen Tipp geben:
Die Mitwirkung am Regress ist eine Sache, für die er die sozialrechtliche Geschäftsgebühr (Ziffer 2400 RVG-VV) bekommt. Und weil das eine Unfallfolge ist, muss das die gegnerische Versicherung tragen. Sag ihm das! Wetten, der staunt, woher Du das hast? Aber - : Staunen und sich wundern ist gesund und hält auf Trab!

Da tun die Versicherer zwar in 9 von 10 Fällen so, als hätten sie sowas noch nie gehört, aber es hilft, ihnen vorzuhalten, dass sie nicht so tun sollen, als seien sie aus dem Busch gekrochen.

(b) Die Steuerfrage:
Was an Verdienstentgang bezahlt wird, muss versteuert werden. Das ist kompliziert. Das Netto muss in ein Brutto zurückgerechnet werden. Das macht einen Steuerberater nötig. Der kostet wieder Geld: Ausgaben, die Du nicht gehabt hättest, hättest Du den Unfall nicht gehabt hättest.
nicht gehabt. Und wer zahlt die? Richtig: Der gegnerische Kraft-.Haftpflichtversicherer.

(Tipp: Bitte nicht vergessen, sonst hast Du das Finanzamt am Hals: Steuerhinterziehung!)


(c) Der Beweistipp:
Manchmal halten Versicherer entgegen: "Beweisen Sie, dass Sie ohne den Unfall Vollzeit gearbeitet hätten!"
Das klingt so einleuchtend, dass man das glauben will. Aber Du musst das nicht beweisen. Nach § 252 BGB reicht es nämlich beim Verdienstentgang (nicht: sonstigen Posten!), dass es nach dem gewöhnlichen lauf der Dinge überwiegend wahrscheinlich ist: Junge frisch ausgelernte Männer arbeiten im Regelfall Vollzeit! Das, und nur das, musst Du beweisen. Den üblichen Regelfall!
Tipp für Deinen Anwalt: Ein Anwalt kennt die Beweiserleichterung für die Schadenshöhe, die in § 287 ZPO steht. Doch hat er schon den oben genannten § 252 BGB gefunden? Diese Bestimmung wird oft übersehen, weil sie eigentlich im BGB -vom System her- gar nix zu suchen hat. Auf dieses Versteck weise vorsichtshalber Deinen Anwalt hin. Denn auch das ist vielen Anwälten unbekannt.


02 Assistenz und Haushaltführung:
Es ist, wie es ist: Als Behinderter braucht man für so manches Hilfe. Da hilft häufig die Familie. Das muss sie nicht kostenlos tun. Und man staunt, was für Summen da zustande kommen. Weil es aber ziemlich schwierig ist, den ganzen Umfang zu belegen, deshalb können hier Versicherer viel sparen: Auf dem Buckel der Geschädigten.
Bitte schildere ein wenig: Wie lebst Du? Wo brauchst Du Hilfe, bei welchen Tätigkeiten? Wie hast Du das organisiert, wer leistet das? Und: Was wird dafür von wem bezahlt?

Diese Kapitel wird gewaltig unterschätzt. Bei mir ist ein Querschnitt-Fall über den Tisch gegangen, da gelang es der Versicherung, die Hilfe, Assistenz und Pflegeentschädigung
für einen ab Hals Gelähmten jahrelang auf monatlich rd. 3.800 Euro zu begrenzen. Dann wurde es der Familie zu dumm. Sie wandte sich an die Unfall-Opfer-Bayern e.V., einen sehr empfehlenswerten Verband (der auch Nichtbayern aufnimmt!): Der organisierte ein wenig, und die Familie wird jetzt monatlich mit rd. 9.000,00 Euro unterstützt.
Nun sehe ich: Bei Dir ist der Querschnitt nicht so weit oben, sonst könntest Du nicht arbeiten. Aber Du kannst Dir denken, dass einen solche Erlebnisse (es ist bei weitem nicht das Einzige, das ich in dieser Richtung habe), doch bewegen.

ISLÄNDER
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bist wirklich in die tiefe gegangen isländer, jetzt kann ich mir es besser vorstellen und habe es detalierter verstanden. Vielen Dank
 
Hallo an alle Foristen,

vom Finanzamt hör ich seit Abgabe meiner Unterlagen im moment nix.

Die brauchen wohl noch Zeit zum bearbeiten.

Bis bald,
Hampeln
 
Hallo Hampeln,

halt uns bitte auf dem Laufenden!
Wir sind zu einer Anwaltskanzlei gewechselt die einen Steuerfachmann in ihrer Kanzlei aufführt, aber auf echte Erfahrungen möchten wir nicht verzichten ;)

Bis vor dem Unfall waren wir bei einem Lohnsteuerhilfeverein.
Dort haben wir nachgefragt wie es denn mit Schadensersatz/ vermehrter Bedürfnisse/ Haushaltführungsschaden aussähe. Auf Nachfrage beim zuständigen Finanzamt kam keine klare Aussage: nur, Personengroßschäden in diesem Ausmaß sind soooo selten und rein Fall- und Urteilsabhängig.
Zu Netto -oder Bruttolohnberechnung: "HÄÄÄÄ?"

Ist wirklich erfreulich, dass scheinbar so wenige Menschen in diesem Landkreis schwer verunfallen ( leider weiß ich es besser, sie setzen ihre Ansprüche nicht durch, oder sind versicherungsfreundlich schnellstmöglich verstorben, evtl. haben sie suizid begangen)

Also bitte gib deine Info´s weiter, damit wir zu gegebener Zeit "Entwicklungshilfe" leisten können!

LG
Aramis
 
Hallo habe weitere offene Fragen.

1. Verdienstausfall
Mein Rechtsanwalt sagt das ich für die letzten 2 Jahre Verdienstausfall ausbezahlt bekomme, aber in Zukunft nicht darauf verlassen soll, das der Versicherer mein Verdienstausfall im vollen Umfang ersetzt.
-Wie lange darf ich das Verdienstausfall verlangen?
-Kann es zu einer Auszahlminderung kommen?

2. Schmerzensgeld
Ich habe nach dem Unfall Schmerzensgeld bekommen, kann ich weitere anträge stellen? geht das jährlich? da ich die Schmerzen lebenlang tragen muss. OP werde ich wahrscheinlich nicht mehr haben, aber die Schmerzen in Zukunft immer. Habe ich keinen anspruch auf weitere Schmerzengeld, wenn ich ärztliche Schmerzen attest vorlegen kann?

LG
Josef
 
Hallo Josef09,

dein
1. Verdienstausfall
Mein Rechtsanwalt sagt das ich für die letzten 2 Jahre Verdienstausfall ausbezahlt bekomme, aber in Zukunft nicht darauf verlassen:D soll, das der Versicherer mein Verdienstausfall im vollen Umfang ersetzt.
-Wie lange darf ich das Verdienstausfall verlangen?
-Kann es zu einer Auszahlminderung kommen?

2. Schmerzensgeld
Ich habe nach dem Unfall Schmerzensgeld bekommen, kann ich weitere anträge stellen? geht das jährlich? da ich die Schmerzen lebenlang tragen muss. OP werde ich wahrscheinlich nicht mehr haben, aber die Schmerzen in Zukunft immer. Habe ich keinen anspruch auf weitere Schmerzengeld, wenn ich ärztliche Schmerzen attest vorlegen kann?


Zu 1.
Normalerweise:rolleyes: kannst du dich schon verlassen, wiederum kannst du
aber ggf. von der Versicherung durch Katz und Mausspielchen verlassen werden:eek:.
(Zermürbungstaktiken um den Schadenersatz zu drücken)

Wie ist die Schuldfrage? ( gegenseitige Haftungsquote)

Gab es ein Urteil oder wurde/wird alles außergerichtlich verhandelt?

Was hast du vorher gearbeitet und wie sicher (sicher ist nur der Tod) war die Tätigkeit in der Firma (befristeter Vertrag) ?

Deine MdE?


Zu 2.
Es kommt ganz auf die individuellen Vertragsverhältnisse bzw.
ausgehandelte Regulierung an.

Im Grunde bekommt man 1 mal Schmerzensgeld, oder
einmal eine Summe X und wenn die Geschichte z. B. nach 2-3-4 Jahren nach dem
Unfall überschau war ist, eine Endsumme. Oder man bekommt 1 mal Geld und bei vertraglich- festgehaltenen Veränderungen (Verschlechterungen OPs) weiteres.

Eine monatliche Schmerzensgeldrente ist nur in krassen Ausnahmefällen möglich.
Danach ist auch eine §§ Nachforderung möglich, wenn die Summe X
z. B. in keinster Weise den Gegebenheiten entsprochen hat. (sehr schwierig)


Grundlegendes §§

§ 249 BGB
Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

§ 11 StVG Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
Im Fall der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ist der Schadensersatz durch Ersatz der Kosten der Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Verletzte dadurch erleidet, dass infolge der Verletzung zeitweise oder dauernd seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert oder eine Vermehrung seiner Bedürfnisse eingetreten ist. Wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann auch eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.


§ 13 StVG, Geldrente
(1) Der Schadensersatz wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit und wegen Vermehrung der Bedürfnisse des Verletzten sowie der nach § 10 Abs. 2 einem Dritten zu gewährende Schadensersatz ist für die Zukunft durch Entrichtung einer Geldrente zu leisten.
(2) Die Vorschriften des § 843 Abs. 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden entsprechende Anwendung.
(3) Ist bei der Verurteilung des Verpflichteten zur Entrichtung einer Geldrente nicht auf Sicherheitsleistung erkannt worden, so kann der Berechtigte gleichwohl Sicherheitsleistung verlangen, wenn die Vermögensverhältnisse des Verpflichteten sich erheblich verschlechtert haben; unter der gleichen Voraussetzung kann er eine Erhöhung der in dem Urteil bestimmten Sicherheit verlangen.

BGB § 842
Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person
Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt.


BGB § 843
Geldrente oder Kapitalabfindung
(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten.
(2) Auf die Rente findet die Vorschrift des § 760 Anwendung. Ob, in welcher Art und für welchen Betrag der Ersatzpflichtige Sicherheit zu leisten hat, bestimmt sich nach den Umständen.
(3) Statt der Rente kann der Verletzte eine Abfindung in Kapital verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
(4) Der Anspruch wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein anderer dem Verletzten Unterhalt zu gewähren hat.


BGB § 760 Vorauszahlung
(1) Die Leibrente ist im Voraus zu entrichten.
(2) Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für den sie im Voraus zu entrichten ist, nach der Beschaffenheit und dem Zweck der Rente.
(3) Hat der Gläubiger den Beginn des Zeitabschnitts erlebt, für den die Rente im Voraus zu entrichten ist, so gebührt ihm der volle auf den Zeitabschnitt entfallende Betrag.


W. Info zu Schmerzensgeld-Verdienstausfall-Verjährung...

http://www.verkehrslexikon.de/Module/EinkommensNachteile.php

http://www.verkehrslexikon.de/Module/SchmerzensGeld.php

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Abfindung.php

http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata/komm/IMMDAT/cont/IMMDAT.htm

http://www.verkehrslexikon.de/Module/ZivilVerjaehrung.php


Grüße

Siegfried21
 
Guten Morgen!
Ich war diese Woche bei meinem Anwalt, Isländer aus diesem Forum hat mich schön motiviert, Danke noch an dieser Stelle..;)
Ich hatte meinen Aktenordner von der geg. Versicherung seit längerer Zeit bei ihm, ist ziemlich voll mittlerweile.
Auf einem älteren Schriftstück steht wortwörtlich: und bitten um Mitteilung, ob Frau..XY an einer Abfindung des zukünftigen Verdienstschadens interessiert ist. Wenn das der Fall sein sollte, werden wir ein entsprechendes Angebot unterbreiten..
Will sagen: sehr oft muss die Gegnerische Haftpflicht Verdienstausfall zahlen, viele Unfallopfer wissen das gar nicht.
Die Versicherungen möchten natürlich jede "offene Akte" (Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall), möglichst schnell schliessen, versuchen dieses auch gerne auf bestimmten Wegen, immaterielle Abfindungen, Einmalzahlungen sollen locken, damit sie keine weiteren Verpflichtungen mehr machen brauchen.

Diese werden dann auch immer mal gerne sehr subtil formuliert-
vorbehaltlich Verdienstausfallschaden seit........zu zahlende Steuern und Verdienstausfall und unter immateriellem Vorbehalt,...dann kommt der Zusatz....endgültig und vorbehaltlos abgefunden zu sein, wenn spätestens innerhalb 4 Wochen.......Betrag....XXXX € o.ä.

LG Lara
 
Grüß Dich, Lara,

ah...da schau einer mal an!

Aber pass auf beim Abfinden. Das Problem habe ich im Forum schon oft besprochen. Wenn Du mit der Suchfunktion kein Glück hast, melde Dich, denn: Da werden die Geschädigten nicht selten noch mal geschädigt. Muss ja nun wirklich nicht sein.

ISLÄNDER
 
Hallo Genosse Josef,

dein
ich habe einen grossen Verkehrsunfall hinter mir, wurde am Wirbelsäule operiert, es ist schon 1 jahr rum und habe immer noch schmerzen wo ich leben lang ertragen muss, kann mir jemand helfen was für eine Vorteile ich habe oder auf was ich anspruch habe?
die gegenseite war schuldig und es gibt eine kfz-Haftpflichtversicherung der gegenseite. Arbeiten ja aber teilzeit, da ich schmerzen habe und es nicht anstrengen darf. Eine pivate Unfallversicherung habe ich leider nicht.
ich war vor dem Unfall in der lehre, habe die ausbildung nach dem unfall fertig absolviert. Jetzt kann ich aber nur noch teilzeit arbeiten, was ist mit rest meines einkommens? Bekomm ich für die zukunft eine finanzielle unterstützung monatlich? Und wenn woher oder wie?

Einiges haben wir- ich die ja schon mal grob beantwortet und zugleich muss ich dir sagen, dass
ein Jahr noch nichts heißt "Verbesserungen-Verschlechterungen" können sich immer noch nach Jahren einstellen.

Die Sache mit dem Einkommenzahlung habe ich dir ja dargelegt bzw. normalerweise nach §§ Vierteljährlich Voraus, kann aber auch monatlich ausbezahlt werden.
(auf die Vorschuss- Zahlerei würde ich nicht eingehen)

M. E. ist bei dir eine Vertragserklärung von der geg. Seite mit der Wirkung gerichtlichen Feststellungsurteil) auf Anerkennung, Schadenersatz ggf. Verjährung ect. sehr wichtig.

Oder natürlich ein gerichtlicher Schmierzettel...

Wischi -Waschi Erklärungen erweisen sich oft im Nachhinein als kontrapruduktiv......................


Event. hast du auch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente:
(wird aber von einem Erwerbsschaden wieder abgezogen)

http://www.behindertenbeauftragter....bsminderungsrente/Erwerbsminderungsrente.html

Danach hast du auch eine gewisse Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) inne.
Thema Umschulung, Umsetzung, Teilzeitbeschäftigung, gefahrlose Therapien usw.

Achtung bei von der geg. Versicherung mit eingebrachten Rehadiensten!


Grüße

Siegfried21
 
Grüß Dich, Josef09,

01
ich stimme Siegfried zu. Der Versicherer kann alles mögliche einwenden. Sein Ansatz kann z.B. sein:

Du könntest wieder voll arbeiten, wenn Du nur richtig gewollt hättest.

(a)
Das kann jederzeit passieren. Weil Du dann finanziell in die Klemme kommst, bis Du Dich durchgeklagt hast, sorge mit ausreichenden Rücklagen vor.

(b)
Derzeit arbeite ich an diesem Problem. Ich überlege mir, ob ich einen juristischen Weg finde, dass man auch von einem, derzeit willigen Versicherer ein Urteil (oder etwas gleichwertiges, also: Einen Vollstreckungstitel) verlangen kann, damit man bei plötzlichen Zudrehen des Geldhahnes in der Zwischenzeit wenigstens gegen den Versicherer und so den Verdienstentgang sichern kann.
Ich habe ein Vorbild: Beim Recht des (Kinds-) Unterhalt im Familienrecht ("lediger Kindsvater muss Alimente zahlen") ist es so. Da kann das Kind verlangen, dass ihm vorsichtshalber so ein vollstreckungsfähiger Titel erstellt wird. Auch, wenn der Kindsvater bislang immer bestens pünktlich bezahlt hat! Trotz schon einiger Suche: Ich habe noch kein Urteil gefunden, das die Frage befasst, ob das Unfallopfer, das in ähnlicher Lage ist wie das Kind, ebenfalls Titulierung verlangen kann. Wenn ich einen Modellfall einmal habe, den man bis zum BGH treiben kann, wird es sicher lange dauern.

02
Woher nimmt Josef das Geld für die Rücklage (oben Zi. 1 a)?
Er geht jetzt auf die Themen:


Assistenzschaden
Haushaltsführungsschaden

ein! Mit diesen Ersatzposten kann er vermutlich eine solche Reserve aufbauen. Womöglich muss er dann nicht mal das Schmerzensgeld dazu missbrauchen. Denn das wäre wirklich ärgerlich. Schmerzensgeld bekommt er nämlich, um sich zum Ausgleich Lebensfreude einkaufen zu können!

03
Ist schon geklärt, ob z.B. ein Hausumbau hilfreich wäre, oder ein Umbau des Autos? Da gibt's z.B. so nette Konstruktionen für Leute, die schlecht aus- und einsteigen können. Da fährt das Auto auf Wunsch den Fahrersitz aus dem Auto raus, dreht ihn, damit man bequem Platz nehmen kann, und dann wird man elektrisch hinters Lenkrad gefahren. Das ist bequem! Da zieht man ins Auto ein, thronend wie weiland Kaiser Sigismund durchs Stadttor zu Konstanz!
Auch solche Helferlein gehören zu dem, was ein Versicherer zahlen muss. Auf das Argument: "Das ist nicht unbedingt nötig!" kommt es nicht an. Du bekommst vollen Schadensausgleich, nicht nur den, dass Du notdürftig irgendwie Dein Leben fristen kannst.

ISLÄNDER
 
Hallo@,

Info.......Oberlandesgericht Hamm vom 23.11.2004 AZ: 9 U 203/03

Erwerbsschaden, Arbeitsmarkt, Arbeitskraft, Zumutbarkeit, Mitverschulden, Darlegungs- und Beweislast
Normen:
§§ 823 Abs. 1, 842, 254 Abs. 2 BGB 287 ZPO
Leitsätze:

1.
Die Kausalität eines Unfalls für einen Erwerbsschaden durch bisher gescheiterte Wiedereingliederungs in das Erwerbsleben kann zu verneinen sein, wenn die Lage des Arbeitsmarktes eine gesundheitlich mögliche und zumutbare Arbeitsaufnahme verhindert (Differenzierung zu BGH VersR. 1991, 703).

2.
Zwar trägt der Schädiger grundsätzlich die Beweislast dafür, dass der Geschädigte zur Verwertung der ihm verbliebenen Arbeitskraft das ihm Zumutbare getan hat; jedoch hat der Geschädigte im Rahmen seiner prozessualen Mitwirkungspflicht darzulegen, was er zur Erlangung einer ihm zumutbaren Arbeitsstelle unternommen hat.
......

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kläger in diesem Zeitraum bereits wieder so weit hergestellt war, dass gesundheitliche Gründe der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht mehr entgegenstanden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein ersatzpflichtiger Erwerbsschaden des Verletzten nicht einmal von dem Zeitpunkt vollständiger gesundheitlicher Wiederherstellung an notwendigerweise zu verneinen, sondern kommt auch dann in Betracht, wenn der Verletzte seine Arbeitskraft trotz Erwerbsfähigkeit wegen ungünstiger Arbeitsmarktlage nicht nutzen kann (BGH VersR 1991, 703 <704>). Dies gilt erst recht dann, wenn die Erwersbsfähigkeit des Verletzten in dem streitgegenständlichen Zeitraum jedenfalls in einem gewissen Maße gemindert war, wie auch die Beklagte selbst nicht in Abrede stellt. In einem solchen Fall spricht bei lebensnaher Betrachtungsweise die überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Verbindung von gesundheitlich bedingter Minderung der Erwerbsfähigkeit und schwieriger Arbeitsmarktsituation eine erfolgreiche Arbeitsplatzsuche des Klägers verhindert hat.

Denn es ist realistischerweise davon auszugehen, dass die teilweise geminderte Erwerbsfähigkeit des Klägers in dem fraglichen Zeitraum für die Erfolglosigkeit seiner Bewerbungen mitursächlich geworden ist. Aus diesem Grunde war die von der Beklagten beantragte Klärung des genauen Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsmediziner nicht erforderlich.

Allerdings ist bei lebensnaher Prognose für die Zukunft zu erwarten, dass in Anbetracht der sich noch weiter zuspitzenden Lage auf dem Arbeitsmarkt und fehlender Zusatzqualifikationen des Klägers sich dessen

Einstellungschancen bereits aufgrund des allgemeinen Konkurrenzkampfes deutlich verschlechtern werden und seinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Entscheidung über eine Einstellung kein entscheidendes Gewicht mehr zukommen wird.

Demzufolge muss der Kläger künftig damit rechnen, dass es ihm mit zunehmender Zeit immer schwerer fallen wird, den Ursachenzusammenhang zwischen Unfall und Verdienstausfall nachzuweisen.

Wichtig;)gemeint ist der konkrete-individuelle o. g. Fall.

Quelle:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2004/9_U_203_03urteil20041123.html


Grüße

Siegfried21
 
Verdienstausfall ...

Hallo an euch Foristen,

ich habe mir eure Beiträge noch mal genau durchgelesen und bin auch den Links gefolgt.

Danke noch mal für die Tipps.

Ich warte noch auf Reaktionen seitens des FA.

Deswegen weiss ich immer noch nicht was auf mich zu kommt.

Wenn es Fortschritte gibt melde ich mich.

Schade ist dass wohl keiner eigene Erfahrungen vermitteln kann, zu dem Ablauf.

Bis bald
Hampeln
 
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