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Verdienstausfall und die Folgen

Hallo,

vielen Dank an euch für die genannten Aspekte.

Es sind sehr viele Hinweise die ich mir erst mal in Ruhe anschauen muss.

Ich würde es als ungerecht empfinden wenn ich eine evt. große Steuerbelastung auch noch selbst tragen müsste, da mein fiktiver Verdienstausfall netto berechnet wurde. Also alle Abgaben die man als normaler Arbeitnehmer hat sind abgezogen.

Ich werde dem FA alles darlegen und dann abwarten was die berechnen.

Mein Urteil hat auch einen Feststeller was die zukünftigen Schäden betrifft.

Wer hat denn auch schon mal so einen Fall erlebt?
Wer hat denn schon mal eine steuerliche Differenz von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommen?

Vielen Dank
Hampeln
 
Grüß Dich, hampeln, Siegfried, tamtam, und ptpspmb,


ich stimme Siegfried und tamtam zu. Zahlungen wegen entgangenen Verdienstes sind stets steuerpflichtig. Die Ansicht von Deel ist ein Irrtum. Bei der Berechnung des Netto-Schadens wird keine Steuer mit ausbezahlt. Es wird aus gerechnet: Was hätte der Geschädigte netto ausbezahlt bekommen, wäre der Unfall nicht gwesen? Und bei dieser Berechnung werden Lohn- und Kirchensteuer abgezogen. Also ist sie nicht im Netto enthalten.

Völlig (!) richtig ist, dass Das ja nicht hinterzogen werden sollte. Das führt zu saftigen Strafen, der Staat findet's blöd, wenn ihm Steuern hinterzogen werden. Seit der BGH vor einigen Jahren mit verblüffend laschen Strafen bei Steuersünden aufgeräumt hat, die früher durchaus der Brauch waren, gibt es nicht wenige Richter, die sagen:

"Bei Ihnen habe ich überlegt, ob's eine Geldstrafe reicht oder ob eine Freiheitsstrafe auf Bewährung nötig ist. Nachdem Sie so am Geld hängen, nehmen wir die Geldstrafe, wenn ihr Geldbeutel Ihr wichtigstes Sinnesorgan ist!" Und dann kommt eine Geldstrafe, das gibt einen Schlag ins Kontor, den Du noch jahrelang spürst. Und das alles für nix und wieder nix, die Versicherung muss doch die Steuern erstatten! Also wird das eine sinnlose Straftat.

ISLÄNDER

Aber wir haben einen Tipp für Dich, Hampeln!

Die Versicherung muss, wenn der Schaden netto ausgeurteilt wurde, nicht nur das Netto bezahlen. Wenn Du vor dem Unfall ohne Steuerberater durchs Leben gegangen bist, jetzt aber wegen des Unfalles einen Steuerberater brauchst: Dann beruhen dessen Kosten auf dem Unfall. Denn denk Dir den Unfall mal weg (leicht gesagt, ich weiß!): Dann wäre Dein Leben ebenfalls frei von Steuerberatern und deren Rechnung geblieben. Also: Die Steuerberaterrechnung kommt dazu.

Rätsel:
Noch völlig unklar ist mir, was folgt: Dir steht ja auch ein enormer Haufen Zinsen zu. Das müsste eigentlich als Kapitalertrag versteuert werden. Ob diese Steuern auf die Zinsen auch vom gegnerischen Verischerer gezahlt werden müssen, ist mir nicht bekannt. Da (Unfall weggedacht!) keine Zinsen angefallen wären, fürchte ich, dass es da finster aussieht, ohne, dass ich es genauer wüßte.
 
Hallo Isländer,

bestimmte Entschädigungszahlungen werden häufig von Vers. so oder so Tituliert und werden deshalb nicht von der Steuergeschichte berührt.:eek:

Beispiel: ein Geschädigter (EMR-Rentner) bekommt eine Abfindung von 200000€ die Inhaltstoffe: Schmerzensgeld-Vermehrte Bedürfnisse-Haushaltführungschaden-Fortkommensschaden ggf. noch Erwerbsschaden.

Die einzelne Inhaltstoffe werden in ihrer Zusammensetzung nicht explizit
aufgeführt, sondern nur von der Vers. z. B. die 200000€ auf den
Tisch gelegt und aus die Maus. Hierbei mal die % von einem
Fortkommensschaden ggf. noch Erwerbsschaden herausrechnen:confused:

Grüße

Siegfried21
 
Grüß Dich, Siegfried 21,

oh ja! Das hängt aber (Teufelschwanz!) immmer von dem ab, was genau in so einem Abfindungsvergelich steht. Da heißt es aufpassen!

Ich bisn sowieso sehr vorsichtig damit. Was einem da vorgeschlagen wird, ist oft der schandbare Versuch, billig davonzukommen. Da wird einem z.B. so getan, als würden h Löhne und Gehälter künftig stabil bleiben. In den 65 Jahren "DM- und Euro-Zeit" hat es das nur ein einziges Jahr lang gegeben! Dummes Zeug!

Dann wird so getan, als bekäme man (nach Abzug der Steuern für den Kapitalertrag) heute noch sichere 4 % auf Dauer. 4 %! Schon wegen der Zinsabschlagssteuer bräuchte man dafür ein Angebpot von 5,33 %. Das gibts! Für griechische oder spanische Anleihen, aber dann ist auch mal schnell (Griechenland, Zypern) das Geld weg. Dann steht man dumm da!

Nicht nur deshalb bin ich zurückhaltend mit Abfindungen.

ISLÄNDER
 
Hallo,

vielen Dank für die Infos,
habe auch z.B. von siegfried ältere Beiträge zum Thema gefunden.
Mit eurer Unterstützung konnte ich mir ein Bild über den wahrscheinlich weiteren Ablauf machen.
Wenn alles durch ist werde ich gerne berichten wie das abgelaufen ist.

Sogar mein RA hat mir mittlerweile mitgeteilt dass der Gegner auch die steuerliche Belastung zu tragen habe, wenn die denn festgestellt ist.
(An dieser Stelle großen Dank an meinen RA, der über Jahre hervorragende Arbeit abgeliefert hat. Ich wünsche allen UO eine derart kompetente Vertretung)

Mein Fall ist eigentlich glasklar.
Ich habe auch nie vorab Geld von den Gegnern erhalten, alle Positionen sin ganz klar im Urteil aufgeführt.

- Erwerbsschaden
- Zinsen auf den Erwerbsschaden
- Schmerzensgeld
- Zinsen auf das Schmerzensgeld

das wars dann auch.

Ich möchte hier gerne mal allen Unfallopfern die für ihre Rechte kämpfen müssen ermutigen (gerade auch da ich aus
eigener Erfahrung weiß dass das nicht einfach ist):

Gebt nie auf
zu kämpfen!

Vielen Dank an alle Foristen
Hampeln
 
Rechte auf monatliche Einkommen?

Hallo, ich habe einen grossen Verkehrsunfall hinter mir, wurde am Wirbelsäule operiert, es ist schon 1 jahr rum und habe immer noch schmerzen wo ich leben lang ertragen muss, kann mir jemand helfen was für eine Vorteile ich habe oder auf was ich anspruch habe? Ob ich monatlich etwas kassieren kann staatlich oder von der gegen versicherung? Dankeschön
 
Hallo Josef09,

gut, dass du hergefunden hast- herzlich willkommen!

Sei so gut, erzähl uns etwas mehr über deinen schlimmen Unfall.
War es ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit , oder von der Arbeit nach Hause? Dann muß die BG informiert werden, die deine Ansprüche und Behandlungen bezahlt.

Wer war beteiligt? War es ein Unfall in der Freizeit, gibt es eine KFZ-Haftpflicht, die einstehen muß?

Hast du eine private Unfallversicherung die zahlen muß ( nach fristgerechter Meldung)!

Kannst du noch arbeiten gehen, oder ist eine Rente beantragt?

Du siehst an meinen Fragen, dass es viele Stellen gibt von denen due etwas forder kannst, aber wir müssen wissen was dir genau passiert ist!

LG
Aramis
 
Danke Aramis,

Es war auf der Autobahn, die gegenseite war schuldig und es gibt eine kfz-Haftpflichtversicherung der gegenseite. Arbeiten ja aber teilzeit, da ich schmerzen habe und es nicht anstrengen darf. Eine pivate Unfallversicherung habe ich leider nicht.
Lg josef
 
Hallo Josef,

dann ist die Haftpflicht der Gegenseite für deinen Erwerbsschaden (du hast sicher vor dem Unfall Vollzeit gearbeitet), sowie Fahrtkosten zum Arzt und Therapie, dein Haushaltsführungsschaden, etc. zahlungspflichtig!

Ich hoffe du hast einen guten Anwalt, der deine materiellen Schäden und Scherzensgeld einfordert. Freiwillig ersetzt dir kaum eine Versicherung etwas.

Hier findest du viele Verkehrsopfer:
http://www.unfallopfer.de/forum/forumdisplay.php?f=6

Vielleicht machst du in dem Bereich auch dein eigenes Thema auf?
Dann können die Profis dir gezielt Tipps geben und deine Fragen ausführlicher beantworten!

LG
Aramis
 
Ich war vor dem Unfall in der lehre, habe die ausbildung nach dem unfall fertig absolviert. Jetzt kann ich aber nur noch teilzeit arbeiten, was ist mit rest meines einkommens? Bekomm ich für die zukunft eine finanzielle unterstützung monatlich? Und wenn woher oder wie?
 
Hallo Josef,

den Verdienstausfall für Deine halbe Stelle muss Dein Anwalt bei der gegn. Versicherung einfordern.

Achtet aber auch darauf, dass dieser Betrag nicht "eingefroren" ist.

Denkt dabei auch an Tariferhöhungen welche zukünftig in Deiner Branche kommen werden, alle Sozialversicherungsbeiträge (nix einbezahlt in die Rentenkasse, - später Rente auf Hungerlohnbasis), Dir berufl. entgangene Karriere (wo gibt es Halbtagschefs).
Evtl. habe ich sogar noch das ein oder andere vergessen.

Du brauchst zumindest einen fähigen Rechtsanwalt.

Viele Grüße

Kasandra
 
Jetzt weiss ich wenigstens mit was ich zu tun habe. Danke sehr Kasandra
LG Josef
 
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