• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Verdienstausfall und die Folgen

Steuerberaterkosten-> Urteile

Hallo
Hallo Isländer ,


Die Versicherung muss, wenn der Schaden netto ausgeurteilt wurde, nicht nur das Netto bezahlen. Wenn Du vor dem Unfall ohne Steuerberater durchs Leben gegangen bist, jetzt aber wegen des Unfalles einen Steuerberater brauchst: Dann beruhen dessen Kosten auf dem Unfall. Denn denk Dir den Unfall mal weg (leicht gesagt, ich weiß!): Dann wäre Dein Leben ebenfalls frei von Steuerberatern und deren Rechnung geblieben. Also: Die Steuerberaterrechnung kommt dazu.
Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=27750&page=2#ixzz2XxOy0j00

Der Steuerberater macht ja die 1/ 5 Methode etc .....
aber wie werden seine Kosten abgerechnet wenn nichts schriftlich fixiert wurde mit der gegn Versicherung , gibt es Urteile dazu , den auch diese kosten sind INTERESSANT ,
ja OHNE Unfall keine Steuerberaterkosten -> 1 / 5 Methode ...

Im voraus Vielen Dank .

MFG

Tscharlie
 
Grüß Dich, Charlie,

hoffentlich habe ich Deine Anfrage richtig verstanden, also:

01
Mit der Versicherung musst Du vorher nichts ausmachen.

02
Die Steuerberaterkosten werden nach der Steuerberater-Gebührenverordnung berechnet. Diese Rechnung richtet sich gegen Dich: DU warst der Auftraggeber.

03
Du lässt Dir von dem Steuerberater bescheinigen, dass Du vorher nicht sein Mandant warst und dass Du gekommen bist, weil Du gesagt hast, Du wüsstest nicht, ob und wie jetzt die Steuererklärung auszufüllen sei. Weiter sollte die Erklärung enthalten, dass Du ausschließlich wegen dieser Einkommenssteuererklärung bei dem Steuerberater warst.

Dann noch eine kleine Bescheinigung vom Finanzamt beschafft: Dass Du in all den früheren Jahren die Steuererklärung ausweislich Finanzamtsakten ohne Steuerberater bewältigt hast.

Die Bescheinigungen vom StB und vom Finanzamt und die Rechnung des StB reichst Du zwecks Erstattung beim Versicherer ein.

Das sollte klappen.

Ein Urteil habe ich dazu nicht zur Hand. Das Thema hat mir bislang wenig Probleme bereitet. Denn den einzigen Einwand, den man je zu hören bekam, war: Ich solle beweisen, dass der Besuch bei StB wegen des Unfalles war; schließlich gingen viele Bürger zum StB, auch ohne einen Unfall gehabt zu haben. Das ließ sich hören! Doch das habe ich mit der Bescheinigung des FA behoben.

ISLÄNDER
 
Steuerberater

Hallo Isländer ,

Vielen Dank für deine recht umfangreiche Arbeit hier im Forum ,
ich hatte früher einen Betrieb ,
dh es läuft seit Jahren über den Steuerberater

MFG

Tscharlie
 
Hallo an alle Foristen,

keinerlei Bewegung ist in Sicht.

Ich warte und warte.

Bis dann

Hampeln.
 
Hallo Hampeln,

dein:

Schade ist dass wohl keiner eigene Erfahrungen vermitteln kann, zu dem Ablauf.

Ich warte noch auf Reaktionen seitens des FA.

Deswegen weiss ich immer noch nicht was auf mich zu kommt.

Wenn es Fortschritte gibt melde ich mich.

keinerlei Bewegung ist in Sicht.

Ich warte und warte.


Ja ich warte auch auf Sonnenschein:D

Die Angelgenheit wird i. d. R. so ablaufen, dass du nach der individuellen
Prüfung
des FA einen rechtskräftigen Steuerbescheid bekommst, den (die Summe) du dann
bei der geg. Versicherung in Regress stellen kannst.;)

Grüße

Siegfried21
 
Hallo an alle Foristen,
hallo Siegfried21,

danke für deine Hinweise und deine konkreten Schilderungen zum weiteren Ablauf.
Jetzt muss es nur noch so laufen wie du schreibst, du machst mich sehr zuversichtlich.

Diese Abläufe hat mir mein Anwalt vorher leider nie dargelegt, habe mich aber selber auch nie drum gekümmert weil sich das Thema mir zu kompliziert darstellt.

So langsam kommt Licht in mein Dunkel.

Alles Gute, bis bald
Hampeln
 
Ergebnismeldung

Hallo an alle Foristen,

es geht genau so wie u. a. Siegfried es beschrieben hat.
Das ist jetzt auch bei mir so gelaufen.

Damit hat sich meine Frage erledigt.
Vielen Dank für eure Beiträge.

Ich wünsche allen Leidenden Linderung und allen denen Unrecht widerfährt Recht und Gerechtigkeit.

Bis bald
Hampeln
 
Servus Foris,

danke für die Fragen und vielen Dank für die Antworten!

Denkt ihr, dass ein Lohnsteuerhilfeverein einen Personengroßschaden bearbeiten kann? Oder sollte man doch einen Steuerberater aufsuchen?

Die Auskünfte zum Schadensersatz, EU-Rente, Hausbesitz und Erwerbsausfall vom Finanzamt waren etwa so hilfreich wie " HÄÄ"!

Zum Glück sitzt in unserer Anwaltkanzlei auch ein Steuerberater... leider habe ich keinen
Nerv mehr für irgenwelche zusätzlichen §§§ und nochmehr Belege!
:rolleyes:

LG Aramis
 
Hallo Aramis,

ich halte einen Lohnsteuerhilfeverein für ungeeignet.

Das liegt bestimmt nicht in deren Kompetenzbereich. Ich denke die Verantwortlichen werden eine solche Anfrage auch ablehnen.

Bis bald
Hampeln
 
Hallo mal wieder

wie kann man denn neue Themen erstellen?
Gruß
Hampeln
 
Top