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Verdienstausfall und die Folgen

Hampeln

Mitglied
Registriert seit
9 Apr. 2013
Beiträge
27
Ort
BRD
Grüße an alle Foristen,

nach 7 Jahren rechtlicher Auseinandersetzung habe ich in 2012 meinen Verdienstausfallschaden netto ersetzt bekommen.

Wer hat Erfahrung mit den steuerlichen Auswirkungen in solchen Fällen?

Wo gebe ich diese Summe in der anstehenden Steuererklärung an ?

Worauf muss ich achten?

Gibt es Besonderheiten für solche Fälle?

Stehe etwas auf dem Schlauch.

Vielen Dank
Hampeln
 
Ergänzung

Hallo,

ich war normaler Arbeiter vor dem Ereignis das zu dem o.a. Ergebnis führte.

Grüße
Hampeln
 
Guten Morgen,

herzlich willkommen hier im Forum!
Am besten gehst du zu deinem Steuerberater, der ist die richtige Anlaufstelle!
 
Hallo Hampeln,

den Erwerbersschadensausgleich gibts Du in der Anlage N, "Arbeitslohn für mehrere Jahre", an. Vorsorglich würde ich dem Fa einen kleinen Brief dazu schreiben, für welche Jahre und von wem der Erwerbsschaden geleistet wurde. Du kannst übrigens alle Aufwendungen im Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit auch als Werbungskosten ansetzen.

Gruß
tamtam
 
Hallo Hampeln,

dein
Verdienstausfallschaden netto ersetzt bekommen.

Wer hat Erfahrung mit den steuerlichen Auswirkungen in solchen Fällen?

Wo gebe ich diese Summe in der anstehenden Steuererklärung an ?

Worauf muss ich achten?

Erstmals:
Die Ersatzpflicht des Schädigers umfasst bei der Nettolohnberechnung zusätzlich auch die darauf entfallenden Steuern

Info:
http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html

Nach der Vorlage eines rechtskräftigen Steuerbescheid des Finanzamt
kann dein RA die Geschichte bei der geg. Vers. regressieren.

Des weiteren kommt es auf die Titulierung des Entschädigungsbetrag von der geg. Vers. an und auf deine persönliche Verhältnisse, ob du auch ggf. am Ende Steuern zahlen musst.

Info:
Die Besteuerung der Verdienstausfallentschädigung richtet sich nach den §§ 24 Nr. 1 Buchst. a und 34 I und II Nr. 2 EStG. Danach zählen Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt werden, zu den steuerpflichtigen Einkünften. Die Ersatzeinkünfte fallen dabei unter diejenige "ursprüngliche" Einkunftsart, zu der sie gezählt hätten, wenn sie weiterhin erzielt worden wären (BFHE 125, 271). Es muss also immer geprüft werden, ob die "Ersteinnahme" unter eine der 7 Einkunftsarten des EStG gefallen wäre. Nur wenn das der Fall ist (z.B. nicht bei Einnahmen aus einer Liebhaberei), dann unterliegt auch die Entschädigung der Einkommensteuer.

Sodann muss es sich um eine "Entschädigung" im Sinne von § 24 Nr. 1 EStG handeln. "Entschädigung" bedeutet nicht dasselbe wie "Schadensersatz". Um eine Entschädigung handelt es sich nur, wenn es sich bei dem ersatzauslösenden Ereignis um einen "ungewöhnlichen Vorfall" handelte (was bei einem Verkehrsunfall oder einer sonstigen unerlaubten Handlung sicherlich der Fall ist, aber nicht z.B. bei einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung aus einem Vertrag usw., vgl. BFHE 115, 472).

Schau mal noch hier:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=27483&highlight=Verdienstausfall+steuern

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/VerdienstausfallBesteuerung.php

http://www.verkehrslexikon.de/Module/SteuerFragen.php

Tipp: Steuerberater oder Steuerhilfeverein aufsuchen oder ggf.
das FA um Auskunft bitten.
(aufpassen beim Steuerberater....weil er seine Gebühren u. a. vom
Einkommen her berechnet und dies kann über die Jahre doch einiges ausmachen, wenn Steuerb. dann fragen was die Geschichte kostet.)


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Hampeln,

nach 7 Jahren rechtlicher Auseinandersetzung habe ich in 2012 meinen Verdienstausfallschaden netto ersetzt bekommen. ...

Du schreibst du hast den Verdienstausfallschaden NETTO ersetzt bekommen, damit ist der steuerliche Aspekt hoffentlich in dem Klageverfahren berücksichtigt. Wenn es in deinem Urteil so mit NETTO steht, fällt keine Einkommenssteuer mehr an. Diese fällt u.U. nur bei einer BRUTTO-Verdienstausfallentschädigung an. Leider, führt sowas immer wieder zu Unstimmigkeiten bei den zuständigen Finanzämtern (auch hier arbeiten nur Menschen)

Du kannst das hier selbst noch mal nachlesen.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/SteuerFragen.php

Und geh zu einem guten Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein (ist preislich günstiger) und lass deine Steuererklärung machen, dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und bereitest dir nun nicht womöglich neuen Ärger mit dem Finanzamt.

Die Frau vom Deel
 
Hallo,

die Aussage, das bei Nettolohnentschädigung grundsätzlich keine Steuer anfällt ist falsch. Schon allein weil hier eine größere Summe für 7 Jahr fließt, ergeben sich andere Besteuerungsgrundlagen als wenn die Entschädigung jährlich gezahlt wird.

Gruß
tamtam
 
Hallo Zusammen,

ich zitiere mal aus gültigem Recht:
"....Steuerfragen beim Schadensersatz aus Verkehrsunfällen
Entschädigungen, die ein Unfallverletzter vom Schädiger oder von dessen Versicherung erhält sind dann, wenn es sich um Ersatz seines Verdienstausfalls handelt, u. U. als Einkommen zu versteuern. Daher hat sich frühzeitig Streit darüber entwickelt, ob der Geschädigte gegen den Schädiger einen Anspruch auf den Netto- oder auf den Bruttoersatz hat.
Als wohl herrschende Meinung hat sich im Laufe der Zeit die sog. modifizierte Nettolohn-Methode entwickelt. Danach erhält der Geschädigte den Ersatz seines Nettoausfalls zuzüglich der sich darauf errechnenden Einkommensteuerlast...."

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html

Im Umkehrschluss bedeutet das, es fällt auf eine NETTO-Entschädigung keine Steuer an, weil die "Steuer" ja mitausbezahlt wird an das Unfallopfer, weil sie hochgerechnet wurde. Faktisch muss dieser Betrag dann natürlich dem Finanzamt zufließen.

Deshalb meine Empfehlung zum Steuerberater zu gehen, damit der an der richtigen Stelle, die "richtigen" Zahlen ins Formular einträgt. Und ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es wichtig ist das gültige Urteil über die Entschädigungsleistung beizulegen und dem Finanzamt auch die entsprechenden Sachverhalte hartnäckig zu erläutern. (Wie gesagt, auch dort arbeiten nur Menschen, die manchmal nicht wirklich wissen, wie ihre eigenen Gesetze auszulegen und zu interpretieren sind)

http://www.iww.de/astw/archiv/--24-...rte-entschaedigung-ist-steuerpflichtig-f50128

http://www.steuerberater-pressler.d...wahrte-entschadigung-ist-steuerpflichtig.html

Läuft bei der Einkommenssteuererklärung jetzt was schief, ist dir die nächste Klage vor dem Finanzgericht sicher.

@Siegfried21,

wo kann man heutzutage schon sicher sein :)

Aber Spaß beiseite, um hier wirklich effektiv helfen zu können, müßte man den genauen Wortlaut des Urteils von Hampeln kennen, deshalb nochmals mein dringlicher Rat, einen Fachmann aufzusuchen. Auch im Bereich des Steuerrechts sollte man so komlexe und komplizierte Sachen nicht selbst angehen, genau wie im Bereich der Unfallopfer sehr oft professionelle Hilfe nötig ist.

LG Die Frau vom Deel
 
Hallo deel,

Erwerbsschadenausgleich ist grundsätzlich und immer steuerpflichtig und muss daher angegeben werden, sonst besteht der Tatbestand der Steuerhinterziehung. Wenn dann für merhere Jahre nachgezahlt wird und wir uns im 6-stelligen Bereich bewegen, ist beim FA dann Schluss mit lustig und die Kavaliersdeliktgrenze bei weitem überschritten.

Dass der Erwerbschadenausgleich nur noch aufgrund der Nettolohnberechnung erfolgt, ist der Lobby der Versicherungen zu verdanken, die auch einzig davon profitieren. Denn die Versicherungen sind somit gegenüber dem Staat vom Ersatz der entgangenen Einkommensteuer freigestellt.

Gruß
tamtam
 
Im Umkehrschluss bedeutet das, es fällt auf eine NETTO-Entschädigung keine Steuer an, weil die "Steuer" ja mitausbezahlt wird an das Unfallopfer, weil sie hochgerechnet wurde. Faktisch muss dieser Betrag dann natürlich dem Finanzamt zufließen.

Hallo,
ja das stimmt so weit, jedoch muss man dafür nicht unbedingt zum Steuerberater, es sei denn es sind weitere Einkünfte zu dem Zeitpunkt vorhanden.
Die Mitarbeiter des FA sind wenn man als Privatperson kommt zur Beratung verpflichtet.

Wenn der Verdienstausfall vor 7 Jahren war, könnte man eine Rückwärtige Veranlagung beantragen. Dies sollte dann ein Steuerberater machen, die Kosten sind nicht so hoch wie immer erzählt wird, die meisten rechnen nach Stunden ab, ca 100€ die Stunde.
Dafür ist es wichtig, das die Unterlagen geordnet und sortiert sind, sonst ist dies für den Steuerberater auch nur zusätzlicher Aufwand.
 
Hallo,

nochmals Grundtenor
:
Soweit der Geschädigte den im Wege des Schadensersatzes erhaltenen Verdienstausfall nachträglich ausgeglichen bekommt und zu versteuern hat, hat der Schädiger auch die konkret auf den zu erstattenden Betrag entfallende Steuer zu ersetzen.

Info: FG Nürnberg · Urteil vom 2. Juli 2009 · Az. 7 K 328/2008

263. Steuerpflichtig ist der dem Kläger zugeflossene Betrag. Festgesetzt werden nicht fiktive Steuern, die angefallen wären, wenn der Kläger seinem angestrebten Beruf hätte nachgehen können, sondern die auf die tatsächlich gezahlten Entschädigungen entfallenden Steuern. Die Entschädigung ist auch nicht deshalb steuerfrei, weil sie als „Nettolohnvereinbarung“ anzusehen wäre.
.....

Der Steuerpflichtige kann aber nicht durch eine zivilrechtliche „Nettolohnvereinbarung“ erreichen, dass nach dem Einkommensteuergesetz als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehende Zahlungen bzw. Entschädigungen für entgangenen Arbeitslohn nicht der Steuer unterliegen, da es ansonsten ins Belieben der Steuerpflichtigen gestellt wäre, ob sie Steuern bezahlen wollen oder nicht.

.....

Die Entschädigungszahlungen sind daher steuerpflichtig.

Quelle:
http://openjur.de/u/478234.html


mein:
es weiteren kommt es auf die Titulierung des Entschädigungsbetrag von der geg. Vers. an und auf deine persönliche Verhältnisse, ob du auch ggf. am Ende Steuern zahlen musst.

Dito..auf das FA:D nicht immer ist auch bei denen alles klaro:p


Grüße

Siegfried21
 
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