Hallo Gsxr1983,
ich sehe das genauso. Jetzt hast Du erst einmal Deine 50%, mit denen Du auch etwas anfangen kannst. Einen Verschlechterungsantrag kannst Du immer noch stellen. Vielleicht geht der dann ohne Widerspruch oder Klage durch. Es kommt ja auch immer auf den Sachbearbeiter an.
Alles Gute.
Lilie13
ich sehe das genauso. Jetzt hast Du erst einmal Deine 50%, mit denen Du auch etwas anfangen kannst. Einen Verschlechterungsantrag kannst Du immer noch stellen. Vielleicht geht der dann ohne Widerspruch oder Klage durch. Es kommt ja auch immer auf den Sachbearbeiter an.
Alles Gute.
Lilie13