Zunächst einmal danke an euch beiden für die Antworten...
Zu Siegfried21:
"Was ist mit einem Erwerbsschaden von deiner Frau bzw. bekommst sie
keine EMR (DRV)?"
Nun ja, hat das gericht abgelehnt, da meine Frau auf jobsuche war, bzw der unfall nach einem Bewerbungsgespräch auf dem Heimweg passiert ist.
Ergo.. keine kohle für erwerbsschaden.
Wir klagen den erwerbsschaden separat (durch einen anderen Anwalt) über die Berufsgenossenschaft ein, was allerdings auch nicht sehr erfolgreich aussieht.
Es gibt da eine klausel... lautet sinngemäß:
"... jeder arbeitsuchende hilfebedürftige ist verpflichtet den weisungen und arbeitsangeboten der Bundesagentur für arbeit folge zu leisten und ist gesetzlich unfallversichert. Weiter ist er verpflichtet sich arbeit in eigenbemühungen zu suchen, ist aber nicht gesetzlich unfallversichert...."
Was auch immer das für ein "schwachsinn" sein soll... ist aber tatsächlich so (mir fällt der § aber leider grad nicht ein, wird aber nachgetragen).
"Was ist mit Pflegegeld von der GKV?
Was ist mit einem Erwerbsschaden von dir?"
Pflegegeld bekommen wir von der KV. Pflege Stufe 2 (wobei wir schon am kämpfen sind ob wir nich doch 3 beantragen, da viele pflege tätigkeiten in der nacht verrichtet werden wie zb, Medikamenten gabe bei schmerzschüben, anschließend etwas zu essen machen anschließend toilettengang wo mal eben 2-3h ins land ziehen...)
Erwerbsschaden für mich?
Die versicherung und auch die Richterin am LG haben sich totgelacht als mein anwalt das vorgelegt hat... warum auch immer..
Zu Rudinchen:
"... so, wie ich das sehe, steht ihr ziemlich im Regen..."
*hust räusper keuch* das wär noch schön geredet ^^
".....Oder aber dass du in der Hektik und mit den vielen Schwierigkeiten, die du und deine Frau haben, nicht richtig zugehört."
*sfg* ne ne... auch wenn ich manchmal vom schreiben her recht hecktisch wirke... aber in der hinsicht bin ich penibel und 1000% genau.
"Kannst du nicht eine zweite Meinung vor Ort einholen...."
Leider nein weil der nächste - meiner meinung nach gute - Rechtsanwalt ca. 30km entfernt ist und ich zu lange unterwegs wäre. Meine Frau packt das ja nicht mal mehrere stunden außer haus zu sein...
Die Verhandlungen am Gericht sind jedes mal eine Tortour... LAAANGE geschichte.. lassen wir jetzt mal
Zu den summen, ja hab ich gelesen... aber 6 stellig werden wir (laut den tollen Listen von 15hundert schießmichtot) nicht mal im ansatz ran kommen.
Das höchste was wir bislang gefunden haben war 70.000€, keine rente.
Gut jetzt muss ich dazu sagen, die Richterin hat haushaltsführungsschaden noch in den raum geschmissen, davon kann man aber auch nicht leben.
Irgendwas um die 280 euro. Dann noch die Rente die meine frau bekommt (268,12€) ... ist das immer noch kein Harz IV niveau
Aber ich bin persönlich der meinung das der Unfallverursacher die Rente zu bezahlen hat, und zwar in der höhe, als würde sie in ihrem erlernten beruf vollzeit arbeiten, das bis zum 65ten lebens jahr. Als ich das meinem Anwalt mitteilte meinte er nur flaxig: "Stimmt schon, kommen wir aber nicht mit durch *ein grinsen im gesicht*"
Nochmal zurück zur Gerichtsverhandlung an sich.
Also die Schuldfrage ist geklärt.
Der unfallverursacher trägt 100% schuld.
So.. Ich hab weiter oben geschrieben Haushaltsführungsschaden...
Jetzt meint die Richterin aber so schlau zu sein und behauptet der haushaltsführungsschaden muss aber mit dem Pflegegeld von der KV gegengerechnet werden. Und zwar zu 50/50%
Für die vergangen heit (die letzten 5 Jahre) hätten wir laut ihrer rechnung einen anspruch von 1500 euro und nen keks.
Soweit ich das beurteilen kann wird eine pflegestufe (in unserem fall 2) nur bewilligt, wenn mind. 3 Stunden Pflegezeit, davon 2 Stunden für Grundpflege und eine stunde Hauswirtschaftliche verrichtungen benötigt werden.
2 stunden zu 1 stunde ist für mich 2drittel Grundpflege (Waschen anziehen bla) 1drittel Hauswirtschaftliche verrichtungen (kochen staubsaugen bla)
Warum meint die richterin nun aus zweidrittel/eindrittel 50/50 zu machen?
Des Weiteren:
Wir haben ja nun schon mehrere mündliche verhandlungen gehabt. Die richterin meinte in einer Verhandlung zu Ihr als meine Frau etwas sagen wollte:
"Hören sie! Wir sind nicht hier um ihre leidensgeschichte zu hören, wenn sie etwas zu sagen haben, tun sie dies bitte über ihren Rechtsanwalt!"
Sorry aber für mich ist das befangen.
Der witz an der geschichte ist. Bei dieser verhandlung wurde nach ende der Verhandlung folgende aussage von der richterin zum RA der Versicherung gemacht:
"Gut herr Dr bla keineahnung, dann Telefonieren wir nächste woche nochmal deswegen"
Das deswegen bezog sich auf einen Antrag auf kostenübernahme für Hilfsmittel den unser RA gestellt hatte.
4 wochen später ca. trudelt dann ein beschluss ein... Der antrag wurde abgelehnt!
o0
Soll ich weiter machen? ^^ das geht so bis ins letzte detail rein....
PS noch was vergessen....
Wie sieht das aus?
Wir haben in unserem Haus ja nun etliches an hilfsmittel, teilweise auch fest installiert, wohnen dort aber zur miete....
Ich hab mal spaßeshalber mit meinem Vermieter gesprochen, der meinte:" also wenn ihr auszieht dann müssen etliche Reparaturarbeiten durchgeführt werden, wer soll das denn bitte bezahlen?" (In Fliesen gebohrt, fliesen teilweise durch andere ersetzt etc, siehe weiter unten warum)
Darunter fällt eine Behinderten gerechte Toilette (höhr als normale) die dusche wurde ausgebaut und es wurde eine ebenerdige dusche eingebaut bla bla
Also nur im Bad haben wir (durch die KV) rund 10.000 euro reingesteckt, unten im erdgeschoss haben wir auch noch mal einiges reingesteckt.
Tür zum WC verbreitert (Gutachter und statiker mussten kommen und gucken obs geht ... bla)
Alles in allem stecken in den letzten 5 jahren rund 40-50.000 euro im haus (was zu 99,9% die KV bezahlt hat)
Gibt es die möglichkeit das die versicherung uns das haus kaufen muss bzw das sie uns das geld für das haus geben müssen?
Zumal die 50.000 euro schon die hälfte des kaufpreises für das haus ist.
Genauso..
Wie sieht das aus mit einem PKW?
Ich habe vorher meinen Vater noch zusätzlich gepflegt.
Dieser ist jetzt aber in ein Pflegeheim gekommen.
Das auto was ich bislang hatte wurde von meinem Vater über das Pflegegeld bezahlt. Das fällt jetzt natürlich weg....
Gibt es eine möglichkeit das die Versicherung uns ein Auto bezahlen muss?
Es muss ja nicht gleich ein Merzedes sein....
Halt ein gutes auto was groß und geräumig genug ist um den rollstuhl ins auto zu laden.
Ist halt ein Hybrid rollstuhl Elektrisch/Mechanisch.
Nicht super groß wie manche rollstühle, aber größer wie ein normaler Aktiv Rollstuhl.
Hat jemand ideen diesbezüglich?