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Schmerzengeld/schmerzengeld rente nach Verkehrsunfall

Hallo,

das Schmerzensgeld ist eine Position; der Verdienstausfall Ihrer Frau eine andere. Hier kommt es darauf an, was sie vor dem Unfall verdient hat. DIe Borreliose wäre ja wohl nach einer gewissen Zeit geheilt worden.
Eine weitere (andere) Position ist der sog.Mehrbedarf, der evt. im Treppenlift bestehen kann.
Sie benötigen einen Anwalt, der sich mit diesen Dingen gut auskennt.
Die juristische Schwierigkeit in diesem Fall könnte tatsächlich in der Mithaftung der Reha-Klinik bestehen, aber auch da gibt es für einen Juristen Möglichkeiten.

Gruß und viel Erfolg
Rechtsanwältin Olbrich
 
Danke nochmal für eure Antworten.
Also wir hatten PKH auf 50.000 euro Schmerzengeld gesetellt.
Dieser wurde auch befürwortet und zugestimmt.
Nachdem nun das letzte gutachten und das ganze ausmaß feststand haben wir einen antrag auf 70.000 euro gestellt der wehement abgelehnt worden war.

Ein vergleich war es nicht. Sondern. sinngemäß stand in dem urteil, :"wurde für recht erklärt...."
Also es ist ein handfestes Urteil.

Insgesamt wurden 4 oder 5 Gerichtliche Gutachten beauftragt.
Ein neurologisches, ein neropsychologisches, ein Psychologisches/Psychopatologisches und ein Psychatrisches gutachten.

Alle von irgendwelchen Prof. Dr. oberschlaumeyer ;)
Naja gut die letzten beiden waren wirklich fähige ärzte gewesen und haben das gutachten auch tatsächlich gewissenhaft durchgeführt... der rest war echt schrott...
Egal.. isn anderes thema.

Unser antrag lautete:
Mindestens 50.000 € Schmerzengeld zzgl haushaltsführungsschaden bla bla...

Da wir mind. 50.000 gefordert haben und wir nur 38.000 bekommen haben, haben wir - so denke ich - den prozess mit pauken und trompeten verloren und in den sand gesetzt.

Aber witziger weise....
Am letzten verhandlungs tag bot die richterin 48.000 incl. Haushalsführungsschaden als gütervereinbarung an. und meinte noch wenn sie urteilen müsste kommen lediglich 45.000 zzgl haushaltsführungschaden heraus.
Warum geht sie jetzt auf 38.000 incl. Haushaltsführungschaden runter?
Ich verstehe die welt nicht mehr...

Für mich war das gesamte verfahren irgendwie suspekt.
Als wenn sich die Richterin hat bestechen lassen.

Ich mein auf die Versicherung kommen eh noch hammer beträge zu.
Es wurde nach gewiesen das die Somatoforme Schmerzstöhrung meiner Frau unfall ursächlich ist.
Ergo dürfen die die Medikamente bezahlen.....
Pro monat sind das nochmal ca. 800 Euro...
Das Sozialamt klagt gegen die Versicherung... 386 euro monatlich...
Dann die behandlungskosten die angefallen waren seid dem unfall etliche tausender...
Was kratzt die versicherung da denn jetzt noch 70.000 euro wenns eh in den gehobenen 6 stelligen bereich gehen wird?
Schadensbegrenzung? pf 70.000 sind für die wie für mich 20cnt.

Ich hoffe die neuen Rechtsanwälte taugen da ein bisschen mehr wie der letzte....

Vorallem... ha... der letzte.....
Der hat von uns auch noch 1600 euro an Kostennote eingezogen... (sprich haben wir schon bezahlt)

Ich frage mich gerade... wozu gibt es Prozeskostenhilfe wenn ich doch sowieso alles selber bezahlen muss von Harz IV? o0
Anderes thema... lassen wir das.

Ich bin zur zeit nur sowas von stink sauer...
Andere bekommen für weit aus weniger die 10 fache summe und das außergerichtlich und hier wurden mal eben 2 existenzen zerstört...

LG
Moe
 
Hallo,

wie genau lautet den die Tenorierung der Kosten? Der dazu wichtige Satz geht los mit den Worten: "Die Kosten des Rechtstreits......"

Wenn PKH bewilligt wurde dann werden die Kosten des eigenen Anwalts schonmal bezahlt, auch die Gerichtskosten - da würde ich mir mal nicht so riesige Sorgen machen. Wenn tatsächlich die Kosten des Rechtstreits gegeneinander aufgehoben worden wären müsstet Ihr nichtmal die Kosten des Gegners zahlen (PKH, ein großer Irrtum, schützt ja immer nur vor den Kosten des eigenen Anwalts und vor den Gerichtskosten - wozu auch die Gutachter gehören, nicht aber vor den gegnerischen Kosten, Wenn ich also PKH bewilligt bekomme, den Prozess aber dann wirklich mit negativer Kostenlast verlieren, dann wird zwar mein Anwalt von der PKH bezahlt, der gegnerische aber nicht, den darf ich dann noch extra zahlen).

Ganz klar wurde mir auch nicht, welcher gerichtliche Antrag gestellt wurde. Nur einer im Rahmen der bewilligten PKH oder ein darüber hinausgehender? Es scheint mir, dass zumindest beim Schmerzensgeld PKH über 50t bewilligt wurde und auch der Antrag "nur" über 50t ging, oder? Abgelehnt wurde ein Antrag über zusätzliche PKH von 20t? Und was ist mir PKH für Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse etc? Wurde dafür auch PKH bewilligt? Wenn ja habt ihr eh kein Kostenproblem....

Zur Berufung: Berufung kann man nur einlegen, wenn man beschwert ist, also wenn man "verloren" hat. Wurde ein "Zahlantrag" gestellt? Oder ein "unbezifferter Schmerzensgeldantrag", bei dem dann später ausgeführt wurde, man stelle sich aber mal zumindest 50.000 vor? In beiden Fällen ist die Berufung zulässig, wenn anstelle der 50.000 "nur" 38t zugesprochen worden sind.

Zu den weiteren Kosten. Wurde ein Feststellungsantrag gestellt?

"beantragt festzustellen, dass die Beklagte(n) verpflichtet ist, auch jedweden weiteren materiellen wie immateriellen Schaden zu ersetzen, der der Klägerin aus Anlasse des Unfalls vom .... ensteht, sofern er nicht auf Sozialhilfeträger oder sonstige Dritte übergegangen ist?"

Wenn nicht bitte schleunigst prüfen, ob nicht schon Verjährung in Bezug auf die weiteren Medikamtente droht oder sogar eingetreten ist!

Viel Glück!
 
Also... ich hab jetzt mit einem anderen RA jetzt Berufung eingelegt... ma gucken was passiert....

Jetzt kommt aber der nächste knaller...

Meine Frau hatte diesen unfall ja als "arbeitsunfall" gehabt...
Sie hatte sich selbständig arbeit gesucht, da das arbeitsamt zu ihr gesagt hat: "Tut uns leid wir haben keine möglichen stellen für sie. Sie sollten selber los ziehen und sich arbeit suchen"

Gesagt getan die sache hat dann ca. 4 Monate gedauert und über Vitamin B kam ein Vorstellungsgespräch zustande...
Weiter gings dann irgendwann mit Arbeitsvertragsverhandlungen (kohle arbeitszeiten und dem ganzen pi pa po).

Auf den rückweg hatte meine Frau dann den unfall....

Wir mit einem Anwalt natürlich auch versucht über die Berufsgenossenschaft kohle an land zu ziehen....

Abgelehnt.... angeblich gehört sie nicht zum versicherten bereich.
Wiederspruch eingelegt.... abgelehnt
Klage vorm Sozialgericht eingereicht....
Klage abgewiesen... Begründung:

Weil arbeitssuchende die sich selbstständig arbeit suchen nicht versichert sind...

dazu ein paar zitat aus dem gerichtsbescheid:
Für die zubilligung von Unfallversicherungsschutz bei der Teilnahme eines auf die Eigeninitiative hin zustande gekommenen Vorstellungsgespräch durch den Arbeitslosen ist kein Raum.
Die Klägerin stand am 05. August 2005 nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. in Betracht kommt vorliegend nur ein Versicherungsschutz nach §2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII. in der zur Zeit des Unfall geltenen Fassung dieser Vorschrift sind Personen kraft Gesetzes in der gesetlichen Unfallversicherung versichert, die nach den Vorschriften des Zweiten oder des Dritten Buches der Meldepflicht unterliegen, wenn sie einer besonderen, an sie im Einzelfall gerichteten Aufforderung einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit, eines nach §6 a Zweiten Buches zugelassenen kommunalen Trägers oder des nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Zweiten Buches zuständigen Trägers nachkommen, diese oder eine andere Stelle aufzusuchen.

Diese - alternativ zu erfüllende - Voraussetzungen sind beid er Klägerin nicht gegeben.
Denn zum Unfallzeitpunkt kam sie weder einer Meldeaufforderung einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit noch eines nach §6 a des Zweiten Buches zugelassenen Komunalen Trägers oder eines nach §6 Abs 1 Satz 1 Nr. 2 Zweiten Buches zuständigen Trägers nach.

Der Besuch der Firma XXXXXXX am 05. August 2005 erfolgte nicht aufgrund einer Aufforderung der in §2 Abs 1 Nr. 14 SGB VII in der Zeit bis zum 30.09.2005 geltenen Fassung. Für einen Versicherungsschutz der Klägerin war eine solche Aufforderung aber erforderlich.

Ey sorry aber langsam reichts doch....

Erst erleidet meine Frau einen Unfall und wird zum "Krüppel" gefahren.
Dann Zahlt die Versicherung nur einen Lachanfall an Schmerzengeld,
Und die Berufsgenossenschaft will auch nichts zahlen weils kein Arbeitsunfall gewesen sei.

Dadurch gibts halt nur Harz IV dreck und wenn hier mal - wies vorgekommen ist - der Herd kaputt geht gibts nicht mal kohle von denen für ein anderes Gerät (wollte keinen neuen sondern die sollten die kosten für ein Mobellager übernehmen was die auch im normalfall machen [50 euro])

Oder.
Erholungsurlaube sind nicht drin.
Haben ja nur Sozialhilfe... 1.) dürfen wir mit sozialgelder ja nicht in den urlaub fahren weil dann würden wir scheinbar zu viel bekommen und es wird wieder gekürzt... 2.) würde das geld eh nicht ausreichen um mal für ein wochenende irgendwo hin zu fahren....
3.) haben wir ja nicht mal mehr ein Auto weil die unseren weg genommen haben da er über dem wert von 2500 euro ging und könnten sowieso nirgends hinfahren.

4.) - ich werd jetzt mal unsachlich - Hab ich die faxen dicke... ich bin sowas von stock sauer jetzt.... am allerliebsten würd ich jetzt die einzelnen stellen abklappern und jeden einzeln was auf die mütze geben....

man können die froh sein das ich kein auto mehr habe und mir die zugfahrt nicht leisten kann *ironie off* ;)

Naja... da haben wir wieder das thema.....

Egal...
 
HY
da unsere Anwälte leider nie in sachen Versicherung etwas richtig machen solltest du nun auch den weg gehen , die Versicherung anzuschreiben deine forderungen direkt klar machen ,und wenn du dann einen Brief zurückbekommst den schickst du dann mit sämtlichen Gutachten usw. ( In Kopie) an die Ba Fin,,Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen , Graurheindorfer Straße 108.. 53117 Bonn..du kannst die BaFin auch erstmal im net nachlesen..da bist du richtig und da wird es auch endlich richtig geprüft..lg
 
Soooo meine lieben Freunde.
Das Urteil des OLGs ist da.

Das Berufungsverfahren wurde schon in dem PKH-Antragsverfahren abgelehnt.
Das Urteil des LGs, ist somit Rechtskräftig.
Neue Schulden. 1900 euro
Die zwar über die PKH liefen... Aber dennoch. Gerichtskosten und Rechtsanwaltkosten werden gegeneinander aufgehoben.

Damit möchte ich mich aus dem Forum erstmal Verabschieden.
Ich bedanke mich bei allen noch einmal ganz Herzlich die mir bzw uns mit Rat und Tat zur Seite standen.

Vielen Vielen Dank :)

Liebe Grüße aus dem Norden Deutschlands
Moe

PS:
Da ja jetzt wirklich viel viel zeit über bleibt und ich nicht mehr jeden Tag stunden über stunden mich mit Medizinischen und Juristischen dingen beschäftigen muss werd ich denke ich mal doch noch mein Buch schreiben ;)
 
Hallo Metalllike,

Damit möchte ich mich aus dem Forum erstmal Verabschieden.
Ich bedanke mich bei allen noch einmal ganz Herzlich die mir bzw uns mit Rat und Tat zur Seite standen.

PS:
Da ja jetzt wirklich viel viel zeit über bleibt und ich nicht mehr jeden Tag stunden über stunden mich mit Medizinischen und Juristischen dingen beschäftigen muss werd ich denke ich mal doch noch mein Buch schreiben ;)

Also, ich fände es schön, wenn Du und andere nach Ihren Kämpfen dem Forum als Ratgeber erhalten bleibt. Ist vielleicht kein Buch was man hier schreibt, aber das Wissen weitergeben finde ich ebenfalls sehr wichtig! Nachdem man für "sein" Verfahren viel Wissen erhalten hat, kann man dieses Wissen nun wieder weitergeben...

Danke und Gruß
max01
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Dieses ist natürlich meine Meinung. Rechtsfragen beantwortet Dein Anwalt …
 
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