• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Schmerzengeld/schmerzengeld rente nach Verkehrsunfall

Hallo Mo,

wenn überhaupt, dann nur mit der Begründung, dass die jetztigen Beschwerden vor dem Unfall nicht vorhanden waren. Ist aber etwas wackelig und reicht so noch nicht aus.

Nachfolgende Schriftsätze haben darauf keine Wirkung solange die Versicherung nicht alles Anerkennt. Das Schuldanerkenntnis durch Zahlungen wurde somit ausgeschlossen.

Gruß Jens
 
hallo...
stand deine Frau unter Schock als sie mit der Schwere der Verletzungen schon nach 5 Tagen das Krankenhaus verließ:(
 
Hallo memo,

mit Schädelfraktur und Schädelhirntrauma III° liegt man nach ca 5Tagen für gewöhnlich noch im Koma auf der Intensivstation und kann sich nicht selber entlassen.

Metalllike will uns einen Bären aufbinden!
 
Erstmal hallo und sorry das ich mich so lange nicht gemeldet habe...
Aber hier brannte echt derbst die hütte...

Metalllike will uns einen Bären aufbinden!

Nein definitiv nicht...
Ich hab mit dem Neurologen mal gesprochen... der meinte das es ihn wundert das sie nicht im Koma gelegen habe.. dann warum sie so früh aus dem KH raus gelassen wurde, weil die ärzte sie normalerweise für unzurechnungsfähig erklären hätten müssen....

Aber egal...

Meine meinung über das deutsche rechts und gesundheitssystem ist im allgemeinen grad ehr schlecht...


So soll zb. ein schmerzengeld von 25.000 euro gezahlt werden und damit ist die sache abgegolten...
Dann hat sich herausgestellt das meine Frau seit dem unfall ein Capaltunnelsyndrom sowie ein sulcus ulnaris und pronator-teres Syndrom hat.

Seit mehr als 3 Monaten ist der gesammte arm eingeschlafen und taub.
Seit wochen wird der OP termin verschoben... bla bla bla....

Sry aber da kann keine rede von GesundheitsREFORM oder SYSTEM die rede sein... GesundheitsKATASTROPHE passt ehr.

Egal was man macht.. irgendwas fehlt wieder das der OP termin verschoben werden kann... ansonsten sagen wir einfach wir haben zu viele notfälle bekommen... genau... und das noch über nacht und konnten deswegen erst 2h vor dem termin anrufen und absagen...

tze...
 
wenn ich mal was dazu sagen darf..?

nimm Dir mal den schmerzensgeldkatalog des ADAC vor.
da stehen jede menge "interessanter" dinge drin - mit angabe von summen. viel glück y
 
*wühl kram wühl wuschtel*
so will mal kurz die alte Diskusion wieder aufflammen lassen....

Das verfahren läuft immernoch...
wir sind derzeit bei einem Schmerzengeld in höhe von 30.000 euro angekommen....

Die Versicherung versucht sich im mom damit rauszuwinden und behaupten meine Frau simuliert alles und will deshalb immer noch nur 15.000-20.000 euro zahlen....

Für mich zögern die das verfahren "unnötig" in die länge.
Hier mal ein Auszug den ich durch zufall gefunden habe...
Urteil des OLG Köln vom 16.11.2000 7 U 64/00 DAR 2001, 129
Verweigert die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung des Schädigers ohne nachvollziehbaren Grund über vier Jahre hinweg jegliche Zahlung des Schmerzensgeldes, rechtfertigt dies einen "Strafzuschlag" von 15.000 Euro.
Wir klagen jetzt schon weit über 5 Jahre.... wäre da so ein zuschlag möglich? ^^

4 Weitere Medizinische Gutachten wurden erstellt.
U.a. eins von Arbeitsamt da meine Frau ja seid dem unfall als arbeitslos gemeldet ist.

2 Gerichtliche Gutachten, 1 Gutachten vom Arbeitsamt und ein Gutachten vom Rentenversicherungsträger.

Die beiden gerichtlichen Gutachten sagen:
100% Arbeitsunfähig
Die schmerzen sind auf die hirnkontusionen sowie das Subarachnoidal bluten und die occipital blutung zurück zu führen.

Die gutachten vom A.A. und RV sagen 100% Arbeitsunfähig somit eine 100% minderung der erwerbsfähigkeit.

Spätestens hier müsste ich doch von einer Schmerzengeld/Rente ausgehen können oder nicht?

1. Meine frau leidet jeden tag aufs neue,
2. meine frau wird definitiv nicht wieder arbeiten gehen können.
3. aufgrund der doch schweren schädigungen kann ich meine frau nicht länger wie 2 stunden täglich alleine lassen, somit bin auch ich nicht mehr vermittelbar (wurde in einem Medizinischen Gutachten so festgestellt)

Da müssten doch weit aus mehr wie 30.000 euro (was die richterin für die nächste verhandlung als vergleichsvorschlag in den raum geworfen hat) drin sein.. oder sind 2 verpfuschte leben nicht mal nix sondern gar nix bzw überhaupt gar nix wert?

Das problem ist das wir seid dem unfall Harz IV empfänger sind, ich 2 gewerbliche betriebe schließen musste weil ich keine zeit mehr für die arbeit hatte usw.

Wäre nochmal für tips, tricks, ratschläge, ggf Gerichtsurteile mit Akz seeeeeeeeehhhhhrrrrrrrrr dankbar xD

LG
Moe
 
Hallo Metalllike,

dein Zitat:

Die gutachten vom A.A. und RV sagen 100% Arbeitsunfähig somit eine 100% minderung der erwerbsfähigkeit.
Das problem ist das wir seid dem unfall Harz IV empfänger sind, ich 2 gewerbliche betriebe schließen musste weil ich keine zeit mehr für die arbeit hatte usw.

Ich lese immer nur Schmerzengeld.....?

Was ist mit einem Erwerbsschaden von deiner Frau bzw. bekommst sie
keine EMR (DRV)?

Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung?

Dein Zitat:
aufgrund der doch schweren schädigungen kann ich meine frau
nicht länger wie 2 stunden täglich alleine lassen, somit bin auch
ich nicht mehr vermittelbar (wurde in einem Medizinischen Gutachten
so festgestellt)

Was ist mit Pflegegeld von der GKV?

Was ist mit einem Erwerbsschaden von dir?

Grüße

Siegfried21
 
Hallo Metalllike,

so, wie ich das sehe, steht ihr ziemlich im Regen - mir scheint es so, dass euer Anwalt nicht wirklich für euch ist oder dir auch nicht alles richtig erklärt hat. Oder aber dass du in der Hektik und mit den vielen Schwierigkeiten, die du und deine Frau haben, nicht richtig zugehört.

Leider habe ich nicht allzu viel Ahnung von den rechtlichen Belangen, aber wie Siegfried21 schon geschrieben hat, müsste die HPV dir deinen Verdienstausfall bezahlen, den du hast, weil du dich um deine Frau kümmern musst und nicht arbeiten gehen kannst (= Erwerbsschaden). Dazu müsste sie eigentlich auch noch den Verdienstausfall tragen, den deine Frau erlitten hat, weil sie ja nicht mehr arbeiten gehen kann. Außerdem müssten sie für die Therapien und auch die baulichen Veränderungen aufkommen, die nötig sind, damit deine Frau einfacher mit ihren Behinderungen zurecht kommt.

Kannst du nicht eine zweite Meinung vor Ort einholen (VdK, auch gemeinnützige Vereine wie Diakonie, weißes Kreuz u.a. bieten kostengünstige rechtliche Beratungen an)? Ein anderer Anwalt würde allerdings wieder Geld kosten und wie es aussieht, habt ihr davon leider gerade sehr wenig. Mir scheint, dein Anwalt nicht sehr ambitioniert, dir zu helfen.

Lass dir nochmals einen Termin geben und sprich alles mit ihm durch - und zwar so lange, bis du es verstanden hast. Frag nach Erwerbsschaden, Pflegegeld durch die gesetzliche Krankenversicherung (= welche Pflegestufe hat deine Frau?), Therapiekosten die ihr evtl. privat getragen habt , Fahrtkosten zu den Therapien und Ärzten - mach eine Aufstellung davon. Für jeden Kilometer, den ihr zu Ärzten u. Therapiestellen gefahren seit, steht euch ein Kilometergeld zu bzw. der Ersatz der Fahrscheine. Sammle alle Rechnungen für Hilfsmittel usw. Hat dein Anwalt die schon eingereicht?

Du hast gelesen, welche Summen Schmerzensgeld hier vorgeschlagen wurden - frage deinen Anwalt, warum es bei euch nur so wenig ist. Aber wie gesagt, der größte Batzen ist meiner Meinung nach auch der Erwerbsschaden - frag deinen Anwalt, warum bisher nichts gezahlt wurde.

Falls du nicht zufrieden mit den Antworten bist, die er dir gibt, solltest du evtl. einen Anwaltswechsel in Erwägung ziehen ... Leider kostet auch das ziemlich viel Geld, aber wie es aussieht, werdet ihr auch nicht um eine Klage herumkommen.

Evtl. solltet ihr eine Feststellungsklage oder ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren in Betracht ziehen. Damit wird festgestellt, wer die Schuld für den Unfall hat und auch die Folgekosten dafür tragen muss - wie gesagt, lass dich nochmals von eurem Anwalt ausführlich beraten. Bitte ihn um einen Termin, bei dem ausreichend Zeit sein sollte, das alles zu besprechen.

Ich wünsche dir viel Erfolg u. Kraft,

Rudinchen
 
Zunächst einmal danke an euch beiden für die Antworten...
Zu Siegfried21:
"Was ist mit einem Erwerbsschaden von deiner Frau bzw. bekommst sie
keine EMR (DRV)?"

Nun ja, hat das gericht abgelehnt, da meine Frau auf jobsuche war, bzw der unfall nach einem Bewerbungsgespräch auf dem Heimweg passiert ist.
Ergo.. keine kohle für erwerbsschaden.
Wir klagen den erwerbsschaden separat (durch einen anderen Anwalt) über die Berufsgenossenschaft ein, was allerdings auch nicht sehr erfolgreich aussieht.
Es gibt da eine klausel... lautet sinngemäß:
"... jeder arbeitsuchende hilfebedürftige ist verpflichtet den weisungen und arbeitsangeboten der Bundesagentur für arbeit folge zu leisten und ist gesetzlich unfallversichert. Weiter ist er verpflichtet sich arbeit in eigenbemühungen zu suchen, ist aber nicht gesetzlich unfallversichert...."

Was auch immer das für ein "schwachsinn" sein soll... ist aber tatsächlich so (mir fällt der § aber leider grad nicht ein, wird aber nachgetragen).

"Was ist mit Pflegegeld von der GKV?

Was ist mit einem Erwerbsschaden von dir?"

Pflegegeld bekommen wir von der KV. Pflege Stufe 2 (wobei wir schon am kämpfen sind ob wir nich doch 3 beantragen, da viele pflege tätigkeiten in der nacht verrichtet werden wie zb, Medikamenten gabe bei schmerzschüben, anschließend etwas zu essen machen anschließend toilettengang wo mal eben 2-3h ins land ziehen...)

Erwerbsschaden für mich?
Die versicherung und auch die Richterin am LG haben sich totgelacht als mein anwalt das vorgelegt hat... warum auch immer..

Zu Rudinchen:
"... so, wie ich das sehe, steht ihr ziemlich im Regen..."
*hust räusper keuch* das wär noch schön geredet ^^

".....Oder aber dass du in der Hektik und mit den vielen Schwierigkeiten, die du und deine Frau haben, nicht richtig zugehört."

*sfg* ne ne... auch wenn ich manchmal vom schreiben her recht hecktisch wirke... aber in der hinsicht bin ich penibel und 1000% genau.

"Kannst du nicht eine zweite Meinung vor Ort einholen...."

Leider nein weil der nächste - meiner meinung nach gute - Rechtsanwalt ca. 30km entfernt ist und ich zu lange unterwegs wäre. Meine Frau packt das ja nicht mal mehrere stunden außer haus zu sein...
Die Verhandlungen am Gericht sind jedes mal eine Tortour... LAAANGE geschichte.. lassen wir jetzt mal :p

Zu den summen, ja hab ich gelesen... aber 6 stellig werden wir (laut den tollen Listen von 15hundert schießmichtot) nicht mal im ansatz ran kommen.
Das höchste was wir bislang gefunden haben war 70.000€, keine rente.

Gut jetzt muss ich dazu sagen, die Richterin hat haushaltsführungsschaden noch in den raum geschmissen, davon kann man aber auch nicht leben.
Irgendwas um die 280 euro. Dann noch die Rente die meine frau bekommt (268,12€) ... ist das immer noch kein Harz IV niveau
Aber ich bin persönlich der meinung das der Unfallverursacher die Rente zu bezahlen hat, und zwar in der höhe, als würde sie in ihrem erlernten beruf vollzeit arbeiten, das bis zum 65ten lebens jahr. Als ich das meinem Anwalt mitteilte meinte er nur flaxig: "Stimmt schon, kommen wir aber nicht mit durch *ein grinsen im gesicht*"

Nochmal zurück zur Gerichtsverhandlung an sich.
Also die Schuldfrage ist geklärt.
Der unfallverursacher trägt 100% schuld.

So.. Ich hab weiter oben geschrieben Haushaltsführungsschaden...
Jetzt meint die Richterin aber so schlau zu sein und behauptet der haushaltsführungsschaden muss aber mit dem Pflegegeld von der KV gegengerechnet werden. Und zwar zu 50/50%
Für die vergangen heit (die letzten 5 Jahre) hätten wir laut ihrer rechnung einen anspruch von 1500 euro und nen keks.
Soweit ich das beurteilen kann wird eine pflegestufe (in unserem fall 2) nur bewilligt, wenn mind. 3 Stunden Pflegezeit, davon 2 Stunden für Grundpflege und eine stunde Hauswirtschaftliche verrichtungen benötigt werden.

2 stunden zu 1 stunde ist für mich 2drittel Grundpflege (Waschen anziehen bla) 1drittel Hauswirtschaftliche verrichtungen (kochen staubsaugen bla)

Warum meint die richterin nun aus zweidrittel/eindrittel 50/50 zu machen?

Des Weiteren:
Wir haben ja nun schon mehrere mündliche verhandlungen gehabt. Die richterin meinte in einer Verhandlung zu Ihr als meine Frau etwas sagen wollte:
"Hören sie! Wir sind nicht hier um ihre leidensgeschichte zu hören, wenn sie etwas zu sagen haben, tun sie dies bitte über ihren Rechtsanwalt!"

Sorry aber für mich ist das befangen.
Der witz an der geschichte ist. Bei dieser verhandlung wurde nach ende der Verhandlung folgende aussage von der richterin zum RA der Versicherung gemacht:
"Gut herr Dr bla keineahnung, dann Telefonieren wir nächste woche nochmal deswegen"
Das deswegen bezog sich auf einen Antrag auf kostenübernahme für Hilfsmittel den unser RA gestellt hatte.
4 wochen später ca. trudelt dann ein beschluss ein... Der antrag wurde abgelehnt!
o0

Soll ich weiter machen? ^^ das geht so bis ins letzte detail rein....

PS noch was vergessen....
Wie sieht das aus?
Wir haben in unserem Haus ja nun etliches an hilfsmittel, teilweise auch fest installiert, wohnen dort aber zur miete....
Ich hab mal spaßeshalber mit meinem Vermieter gesprochen, der meinte:" also wenn ihr auszieht dann müssen etliche Reparaturarbeiten durchgeführt werden, wer soll das denn bitte bezahlen?" (In Fliesen gebohrt, fliesen teilweise durch andere ersetzt etc, siehe weiter unten warum)
Darunter fällt eine Behinderten gerechte Toilette (höhr als normale) die dusche wurde ausgebaut und es wurde eine ebenerdige dusche eingebaut bla bla
Also nur im Bad haben wir (durch die KV) rund 10.000 euro reingesteckt, unten im erdgeschoss haben wir auch noch mal einiges reingesteckt.
Tür zum WC verbreitert (Gutachter und statiker mussten kommen und gucken obs geht ... bla)
Alles in allem stecken in den letzten 5 jahren rund 40-50.000 euro im haus (was zu 99,9% die KV bezahlt hat)

Gibt es die möglichkeit das die versicherung uns das haus kaufen muss bzw das sie uns das geld für das haus geben müssen?
Zumal die 50.000 euro schon die hälfte des kaufpreises für das haus ist.

Genauso..
Wie sieht das aus mit einem PKW?
Ich habe vorher meinen Vater noch zusätzlich gepflegt.
Dieser ist jetzt aber in ein Pflegeheim gekommen.
Das auto was ich bislang hatte wurde von meinem Vater über das Pflegegeld bezahlt. Das fällt jetzt natürlich weg....
Gibt es eine möglichkeit das die Versicherung uns ein Auto bezahlen muss?
Es muss ja nicht gleich ein Merzedes sein....
Halt ein gutes auto was groß und geräumig genug ist um den rollstuhl ins auto zu laden.
Ist halt ein Hybrid rollstuhl Elektrisch/Mechanisch.
Nicht super groß wie manche rollstühle, aber größer wie ein normaler Aktiv Rollstuhl.

Hat jemand ideen diesbezüglich?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Mo,

ich denke, dass bei Euch von Anfang so viel schief gelaufen ist, dass es jetzt immer schlimmer wird.
Dein RA hat wenig Ahnung und wahrscheinlich ist die Motivation auch nicht gerade groß :-(

Es wurden Dir hier schon viele Tipps gegeben .... aber wenn Dein RA diese nicht umsetzt, können Dir die Tipps nichts bringen!

Wenn Dein RA sich von der Richterin so an der Nase herumführen läßt ......

Leider steht und fällt ein Gerichtsverfahren 1) mit dem RA und 2) mit dem Richter(in)....

Du gibst Dir so viel Mühe, um Urteile, §§, Tipps und Ratschläge zu finden .... und Dein RA setzt sie einfach nicht um! Das ist Euer größtes Problem

Auch die Fokussierung auf das Schmerzensgeld .... DAS ist der geringste Teil der gesamten Schadenspositionen! Wie Du z.T. auch schon selber festgestellt hast (Umbau, Hilfsmittel, PKW, Pflege, Haushaltsführungsschaden etc.)

Wie Seenixe bereits anfangs in diesem Thread gesagt hat: ... der Schädiger hat nicht das Recht auf einen gesunden Menschen zu treffen...!

Außerdem....
Vorhandene Rechtslage
§ 249 BGB Art und Umfang des Schadensersatzes (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Mehr dazu findest Du hier http://www.ebugz.de/stefan/publikationen/pdf/VuR_BeitragSchwintowski_02.pdf

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo Metalllike,

u. a. dein Zitat:

Nochmal zurück zur Gerichtsverhandlung an sich.
Also die Schuldfrage ist geklärt.
Der unfallverursacher trägt 100% ;)schuld.

Meine Frage von gestern:
Was ist mit einem Erwerbsschaden von deiner Frau bzw. bekommst sie
keine EMR (DRV)?"

Dein Zitat:
Nun ja, hat das gericht abgelehnt, da meine Frau auf jobsuche war, bzw der unfall nach einem Bewerbungsgespräch auf dem Heimweg passiert ist.
Ergo.. keine kohle für erwerbsschaden.
Erwerbsschaden für mich?
Die versicherung und auch die Richterin am LG haben sich totgelacht:mad: als mein anwalt das vorgelegt hat... warum auch immer..

Hallo:mad:, so einfach geht dies nicht, ohne jetzt 100% den Hintergrund bzw. eure wirtschaftlichen Verhältnisse vor dem Unfall gekannt zu haben.

Deiner Frau bzw. dir ist ein Schaden entstanden, weil sie/du keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kannst. Es ist irrelevant, ob sie/du erwerbslos vor dem Unfall gewesen bist. Relevant ist, dass deine Frau zum Zeitpunkt bis zur Schädigung ihre Arbeitskraft hätte anbieten können und dies kannst sie jetzt nach dem Unfallschaden nicht mehr. Die Schädigung steht in direktem kausalem Zusammenhang mit ihrer Erwerbsunfähigkeit bzw. Behinderung.


Info zum Thema Erwerbsschaden eines Arbeitslosen:

OLG Hamm, v. 15.06.1998 - 6 U 85/95, OLGR Hamm 1998, 268

Ersatz unfallbedingter Rentennachteile; Anforderungen an den Schadensnachweis BGB §§ 252, 842; ZPO § 287

1. Unfallbedingte Rentennachteile gehören zu dem nach § 842
BGB zu ersetzenden Erwerbsschaden.

2. Ist der Geschädigte zum Zeitpunkt des Unfalls arbeitslos, besagt das
allein noch nichts darüber, ob er in späterer Zeit nicht evtl. doch wieder
eine Arbeitsstelle gefunden und infolge der anfallenden Beiträge seine
Rentenposition verbessert hätte; ihm kommen die Beweiserleichterungen
des § 252 S. 2 BGB zugute.


3. Bei der Prognose, ob der Geschädigte ohne den Unfall wieder
eine Arbeitsstelle gefunden hätte, muß aber neben der Ausbildung
und dem bisherigen Arbeitsverlauf die ungünstige Arbeitsmarktlage berücksichtigt werden. Ist die Prognose sehr ungünstig, ist auch
für die Schätzung eines Mindestschadens gemäß § 287 ZPO kein Raum.

Weitere Info:

http://webcache.googleusercontent.c...schaden+arbeitsloser&cd=3&hl=de&ct=clnk&gl=de

http://www.brennecke-partner.de/77901/Erwerbsschaden-beim-Verkehrsunfall-Teil-1

http://webcache.googleusercontent.c...schaden+arbeitsloser&cd=5&hl=de&ct=clnk&gl=de

http://webcache.googleusercontent.c...schaden+arbeitsloser&cd=6&hl=de&ct=clnk&gl=de


Grüße

Siegfried21
 
Hallo,

ich habe eben beim Frühstück in unserer Zeitung (Taunus-Zeitung) von einem Urteil (AZ:7U76/07) über Schmerzensgeld gelesen.

Eine Frau in Schleswig-Holstein hatte nachweislich ein PTBS durch einen Unfall erlitten. Die HPV wollte nur 2.750€ Schmerzensgeld zahlen, die Frau forderte 30.000€ und mußte Klage einreichen.

Sie bekam ihr Recht:).

Die Richter ließen bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch das Verhalten (Hurra:D...m.M.) des Versicherers einfließen, weil sie meinte, dieser habe es unsinnigerweise auf einen Prozess ankommen lassen und die Frau dabei verdächigt, Symptome vorzutäuschen.

Gruß
Kai-Uwin
 
Top