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Schmerzengeld/schmerzengeld rente nach Verkehrsunfall

hallo

8 jahre selbstständig ! unfall mit 39 ! 8-10.000 euro netto/monat seit dem 31. lebensjahr !

durchschnittsverdienst ca. 9.000 netto/monat x 12 monate x 8 jahre =

nettoverdienst in 8 jahren des unfallopfers = ca. 865.000 euro !

heute hartz 4

ich glaube, hier bindet uns jemand einen bären auf !



jeffone
 
Hallo,

habe die Diskussionen mit verfolgt und das Einzige, was mir dazu einfällt, ist, dass du es evtl. wirklich mit einem anderen Anwalt versuchst. Du hast geschrieben, dass du einen kennst, der ca. 30 km weit weg wohnt, du aber nicht hinkommst, weil du dich um deine Frau kümmern musst.

Ich denke, da gibt es sicher eine Lösung, dass du den Anwalt telefonisch kontaktierst und mit ihm alles kurz durchsprichst. Für einen Termin müsste deine Frau einmal betreut werden. Du hast geschrieben, dass dass eine Betreuung schon einmal möglich wäre. Mit einer Vollmacht deiner Frau fährst du zum Anwalt und sprichst alles mit ihm durch, lässt ihm die Unterlagen (in Kopie) da. Das Meiste, was dann zu besprechen wäre, müsste per Telefon oder E-Mail zu machen sein, sodass du du nur ganz selten persönlich zum Anwalt bräuchtest.

Dass du deine Frau schlecht allein lassen kannst, um arbeiten zu gehen, hast du ja ganz deutlich gesagt. Aber vielleicht findest du ja eine Heimarbeit, die du von zu Hause bei freier Zeiteinteilung erledigen kannst?

Aber ganz wichtig wäre es sicher für dich, dass du eine regelmäßige Betreuung für deine Frau finden könntest (1 x die Woche, 1 x alle 14 Tage oder so), damit du auch mal raus kommst und was für dich alleine machen könntest (Schwimmen gehen, Kino, Freunde besuchen, ...). Bei uns gibt es ein Zentrum für freiwillige Helfer, die man anfordern kann für Notfälle, oder Diakonie, Sozialstation, Freunde, Familie ... halt irgend jemanden, dem du - und vor allem deine Frau - vertrauen können.

Meine Tante hat jahrzehntelang ihre kranke Mutter gepflegt u. hatte es so organisiert, dass 1 x im Monat ihr Bruder ein Wochenende bei der Mutter verbracht hat (er wohnt weiter weg) und sie dann 1 x im Monat das ganze Wochenende frei hatte. Außerdem noch immer mal Zeit für einen Urlaub. Irgend eine Lösung müsste es da sicher auch für euch geben.

Ich wünsche euch viel Erfolg mit dem weiteren Vorgehen,

Rudinchen
 
Soll ich dir die firmenunterlagen rumschicken? o0

ehm.. ich sagte doch das ihr ex freund die firma kaputtgewirtschaftet hat...
3 Jahre keine einkommensteuer/umsatzsteuer/vorabsteuer gezahlt...
Finanzamtkosten von rund 200.000 euro... ihr ex hat zusätzlich noch mind. 150.000 euro unterschlagen (beweise fehlen) kann auch mehr sein hab nur die unterlagen der letzten 2 Jahre gesehen und bemerkt das rund 150.000 euro auf den konten fehlte.... usw...
Mitlerweile läuft sogar noch ein Insolvenz verfahren (fast zu ende) ... es ist nunmal auch möglich das ein extrem guter verdiener von heut auf morgen absolut pleite ist und sozialhilfeabhängig wird...

Sorry sowas muss ich mir hier nicht unterstellen lassen...

Und danke rudinchen für deinen beitrag.. das problem ist nicht nur alleine die entfernung... das problem ist immer noch das Geld...
Ich merke in den letzten Jahren immer wieder.... Geld regiert die Welt...

Leider...
Aber naja... ich versuche das mal mit einer Prozessfinanzierung...
Aber das erst in der Berufung... gato hat mir da ja schon viele tips gegeben....
 
von durchschnittlich 9000 euro netto im monat über 8 jahre, spart der durchschnitllich gebildete die hälfte für schlechte zeiten !



wo ist eigentlich euer problem

ihr hattet gute jahre und jetzt plötzlich "regiert geld die welt",

ja, immer so wie mann/frau es braucht

jeffone
 
Hallo Metalllike,

Du wunderst Dich dass wir immer wieder auf Deine Nebenschauplätze abrutschen.
Deine drum-herum-Geschichte ist schon etwas sehr abenteuerlich.

Also bleibe doch bei den Fakten, dann bekommst Du auch nur dafür eine Antwort, sonst kann man Dich nicht sehr ernst nehmen.

Rudinchen hat Dir so super gute Tipps gegeben (die auch ohne Geld machbar sind), den Rest muss und kann nur ein RA machen.
Habt Ihr PKH beantragt?

Wenn Du ein so gutes Studio hattest, warum räumst Du nicht ein Zimmer in Eurem Häuschen und arbeitest dort? Mit 100% Schwerbehinderung Deiner Frau wäre das sicher Steuerfrei.
Nicht jeden Tag stehen Arzttermine an (und schon überhaupt nicht GA-oder Gerichts-Termine).
Ich habe mein Büro auch in unserer Wohnung und kann mir meine Zeit frei einteilen, bin so fast immer nah bei meinem Mann.

Ich würde nicht im Traum daran denken meine Arbeit aufzugeben und ich bin fast 60 Jahre. Ich würde auch morgens Zeitungen austragen, ist doch ein schöner Spaziergang an der frischen Luft und etwas Geld ist immer mehr als kein Geld.

Gruß
Kai-Uwin

Leider gehen viele Kleinbetriebe in die Insolvenz weil sie Gewinn mit Umsatz verwechseln. Wieviel der Laden Netto abgeworfen hat kannst Du nicht sagen, da keine Steuererklärung und somit keine Gewinnermittlung gemacht wurden. Schmeiß also besser nicht mit solchen Zahlen um Dich, sonst wird vom Finanzamt der "Gewinn" geschätzt und eine noch saftigere Nachzahlung fällig.
 
So, das Urteil wird in den kommenden Wochen gefällt werden.
zunächst war heute jedoch eine güterverhandlung.


Vorschlag der Versicherung war 35.000 EUR Schmerzensgeld zzgl 5.500 EUR Haushaltsführungsschaden der letzten 5 Jahre. Keinen Haushaltsführungsschaden für die Zukunft. Abzüglich der 3 Vorschüsse von einmal 2.500 EUR einmal 5.000 EUR und letztmalig 10.000 EUR zusammen 17.500 EUR. Bleibt ein zu Zahlender Restbetrag in Höhe von 23.000 EUR
Unsere Foderung war, mind. 75.000 EUR Schmerzengeld, zzgl. Dem vom Gericht errechneten Haushaltsfürhungsschaden der letzten 5 Jahre zzgl. Für die Zukunft monatlich 281,65 EUR zzgl. Einen Erwerbsschaden als Erwerbsminderungsrente in Höhe von monatlich 1.000 EUR für meine Frau zzgl. Einen Erwerbsschaden in Höhe von monatlich 400 EUR für mich.

Vorschlag vom Gericht zur Gütlichen vereinbarung:
Schmerzengeld 45.000 EUR zzgl 5.500 EUR Haushaltsführungsschaden der letzten 5 Jahre, Haushaltsführungsschaden in Höhe von monatlich 281,65 EUR Kapitalisiert aufgerechnet bis zum 67 Lebensjahr durch die hälfte (warum auch immer) das aufgerundet auf eine glatte summe wären wir bei 40.000 EUR abzüglich der bereits gezahlten 17.500 EURO bleibt eine gesamtsumme von 73.000 EUR für Schmerzengeld und Haushaltsführungsschaden. Somit wären alle ansprüche gegen die Versicherung aufgehoben.

Da wir uns hierauf nicht einlassen wollten verkündete die Richterin, das sie einen Beschluss ausarbeiten wird der folgendermaßen lautet:
Schmerzengeld 40.000 EUR zzgl. 5.500 EUR Haushaltsführungsschaden der letzten 5 Jahre abzüglich dem bereits gezahlten gesamtvorschuss in Höhe von 17.500 bleibt ein zu Zahlendes Schmerzengeld in Höhe von 28.000 EUR
Die Berufung würde nicht viel bringen da die letzte prozesskostenhilfe mit erhöhung der mindestsumme für Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 EUR ohne weitere begründung auf der heutigen verhandlung zurückgewiesen. Da Prozesskostenhilfe lediglich auf mindestens 30.000 EUR bewilligt wurde und das Schmerzengeld sich auf 40.000 EUR beläuft ist der Prozess gewonnen und eine Berufung nur schwer möglich.


Liebe Grüße
 
Hallo Metalllike,

ich gehe davon aus, dass du bisher erst beim Landgericht bist und dort der Prozesskostenhilfeantrag für die Streitsumme von 75.000 EUR abgelehnt wurde.

Das heißt überhaupt nicht, dass die nächste Instanz die selbe Rechtsauffassung vertritt.

Zu allererst solltest du gegen die heute bekanntgegebene Abweisung der PKH für den Streitwert von 75.000 EUR Rechtsmittel einlegen. Im PKH-Verfahren vor dem LG und OLG kannst du dich alleine vertreten, brauchst also keinen Rechtsanwalt.

Schreib dieses Rechtsmittel unbedingt so fort, denn so wie ich den Richter einschätze, wird der schriftliche PKH-Beschluss wohl erst mit der Hauptsache ergehen (Fehler des Richters, denn über PKH ist schnell zu entscheiden und nicht erst mit der Hauptsache, die ja schon ein paar Jahre rechtshängig ist).

Weiterhin ist Eile geboten, da die nächste Instanz ansonsten PKH ablehnen wird mit dem Verweis auf die Unsummen, die euch die erste Instanz zu sprechen wird und dann wohl auch relativ schnell fliessen werden, wenn die gegnerische Haftpflicht nicht ebenfalls in Berufung gehen wird. Konntest du heraushören, was die Gegenseite vor hat?

Gruß
tamtam
 
Wenn die richterin so urteilt wie angekündigt weden sie vorraussichtlich auf rechtsmittel verzichten wies mir scheint.. es ist ja nicht wirklich nennenswert über dem was die versicherung vorgeschlagen hat...

Ich werds jetzt anders machen... in der hoffnung mich nicht zu sehr zu verschulden...
Ich red mit meiner bank... und nehm mir nen ordentlichen Rechtsanwalt... Sein geld bekommt der ja so oder so... und verlieren... naja.. können wir eigentlich nur wenn wir wirklich zu hoch ansetzten (mittlerer 6 stelliger bereich)
Wir wollen uns ja nicht bereichern... aber wir haben jetzt schon wieder das problem... auto...
wir dürfen nur ein auto mit einem zeitwert von 2,500 euro fahren... der umbau alleine kostet beim händler mit einbau 4,500 euro... ergo... kein auto...
Naja lange geschichte halt
 
Auch mal die üblichen Prozessfinanzierer abklappern. Der RA hilft sicher gerne.

Ich würde aber auch erstmal schnell PKH für die nächste Instanz versuchen zu beantragen.

Gruß
 
So, das Urteil wurde gefällt.
Gesamt wurde uns 38.000 euro zugesprochen, abzüglich 17.500 euro die bereits gezahlt wurden (1x 5.000, 1x 2500, 1x 10.000).
Gerichtskosten werden gegeneinander aufgehoben....
somit gehen wir mit rundweg 2.000 Euro schulden aus dem gerichtsverfahren raus....
Derzeitige Gerichtskosten anwaltskosten usw belaufen sich (laut aussage meines RA´s) auf rund 42.000 euro....
Was ich mir aber nicht vorstellen kann, da die gerichtskosten den "streitwert" übersteigt.

Vorallem.... warum sollen wir anteilig gerichtskosten bezahlen? spinnen die?

Naja... Wayne
 
Zu den Kosten muss man mehr wissen:
Wie lautete Euer Antrag und was für Sachverständigen- und Fahrtkosten sind noch aufgelaufen?

Gruß und guten Rutsch
 
Antwort.

Hallo Metalllike.

Habt Ihr vielleicht einen Vergleich abgeschlossen dann werden die Gerichtskosten geteilt nur wenn einer verdonnert wird dann müßte er das aleine zahlen.

LG SONJA
 
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