Ingeborg!
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Erwerbsminderung, Rentenbeginn und Wartezeit im Sonderfall!
Guten Morgen, Gaby!
Werde versuchen, Dir zu erklären, was ich meine.
Dies ist ein Beispiel mit gerundeten Ergebnissen zur Berechnung der Zeiträume:
Ein Rentenantragsteller ist arbeitsunfähig erkrankt, bezieht seit dem 01.01.2011 Krankengeld und bleibt auch nach dem Ende der Krankengeldzahlung (78 Wochen - rd. 1 1/2 Jahre) über den 30.06.2012 hinaus arbeitsunfähig und voll erwerbsgemindert. Da die Krankenkasse auf das Krankengeldende (früher Aussteuerung) mit entsprechendem Hinweis aufmerksam machte, wird im Juni 2012 (sehr spät - ist aber nur ein Beispiel) ein Rentenantrag gestellt. Da der Anspruch auf diese beantragte EM-Rente wg. des Krankengeldbezuges bis zum 30.06.2012 ruhte, könnte ich mir vorstellen, daß - bei erfüllten Rentenvoraussetzungen - der Rentenbeginn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers auf den 01.01.2013 (nach 6 Monaten Wartezeit) fiel.
Hier wirkt sich nun die 'Sonderfall-Regelung' nach § 101 SGB VI aus:
Da bereits 2011 volle Arbeitsunfähigkeit und damit möglicherweise auch die (volle/teilweise) Erwerbsminderung bestand, begann gleichzeitig die Laufzeit der Wartezeit! Spätestens am 30.06.2011 war damit diese Wartezeit erfüllt!
Der EM-Rentenbeginn fällt bei diesem Beispiel auf den 01.07.2012 und nicht auf den 01.01.2013!
Gaby,
hast Du dem Rentenversicherungsträger Deine (volle) Erwerbsminderung, die sicher schon seit Jahren durchgängig besteht, umfassend nachgewiesen? Kennt der Sachbearbeiter die Gründe hierfür?
Wenn ja, frage ihn, warum er die Bestimmungen des § 101 SGB VI (Sozialbuch sechs - Rentenversicherung) nicht beachtet. Ich gehe davon aus, daß er das SGB kennt - teile ihm oder dem Sozialgericht über Deinen Rechtsanwalt oder persönlich bei der Rechtsantragstelle des Sozialgerichtes - mit, daß Du sie nun auch kennst und daß Du deren Einhaltung und Umsetzung verlangst!
Wenn der Rentenversicherungsträger die langjährig bestehenden Gründe für Deine Erwerbsminderung nicht kennt, fülle diese Lücken durch aktuelle schriftliche Informationen!
Gleichzeitig brauchst Du Akteneinsicht und Kopien aller Gutachten, damit Du weißt, wo der Hase langläuft!
Grüße von
Ingeborg!
Du kannst mir z.Zt. keine PN schicken: Meine Postkiste ist rappelvoll - muß ich noch ausdünnen!
Ich hoffe an alles gedacht zu haben; falls noch Fragen: bittesehr!
Guten Morgen, Gaby!
Werde versuchen, Dir zu erklären, was ich meine.
Dies ist ein Beispiel mit gerundeten Ergebnissen zur Berechnung der Zeiträume:
Ein Rentenantragsteller ist arbeitsunfähig erkrankt, bezieht seit dem 01.01.2011 Krankengeld und bleibt auch nach dem Ende der Krankengeldzahlung (78 Wochen - rd. 1 1/2 Jahre) über den 30.06.2012 hinaus arbeitsunfähig und voll erwerbsgemindert. Da die Krankenkasse auf das Krankengeldende (früher Aussteuerung) mit entsprechendem Hinweis aufmerksam machte, wird im Juni 2012 (sehr spät - ist aber nur ein Beispiel) ein Rentenantrag gestellt. Da der Anspruch auf diese beantragte EM-Rente wg. des Krankengeldbezuges bis zum 30.06.2012 ruhte, könnte ich mir vorstellen, daß - bei erfüllten Rentenvoraussetzungen - der Rentenbeginn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers auf den 01.01.2013 (nach 6 Monaten Wartezeit) fiel.
Hier wirkt sich nun die 'Sonderfall-Regelung' nach § 101 SGB VI aus:
Da bereits 2011 volle Arbeitsunfähigkeit und damit möglicherweise auch die (volle/teilweise) Erwerbsminderung bestand, begann gleichzeitig die Laufzeit der Wartezeit! Spätestens am 30.06.2011 war damit diese Wartezeit erfüllt!
Der EM-Rentenbeginn fällt bei diesem Beispiel auf den 01.07.2012 und nicht auf den 01.01.2013!
Gaby,
hast Du dem Rentenversicherungsträger Deine (volle) Erwerbsminderung, die sicher schon seit Jahren durchgängig besteht, umfassend nachgewiesen? Kennt der Sachbearbeiter die Gründe hierfür?
Wenn ja, frage ihn, warum er die Bestimmungen des § 101 SGB VI (Sozialbuch sechs - Rentenversicherung) nicht beachtet. Ich gehe davon aus, daß er das SGB kennt - teile ihm oder dem Sozialgericht über Deinen Rechtsanwalt oder persönlich bei der Rechtsantragstelle des Sozialgerichtes - mit, daß Du sie nun auch kennst und daß Du deren Einhaltung und Umsetzung verlangst!
Wenn der Rentenversicherungsträger die langjährig bestehenden Gründe für Deine Erwerbsminderung nicht kennt, fülle diese Lücken durch aktuelle schriftliche Informationen!
Gleichzeitig brauchst Du Akteneinsicht und Kopien aller Gutachten, damit Du weißt, wo der Hase langläuft!
Grüße von
Ingeborg!
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Ich hoffe an alles gedacht zu haben; falls noch Fragen: bittesehr!