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Opferentschädigung, Berufsschadensausgleich

Erwerbsminderung, Rentenbeginn und Wartezeit im Sonderfall!

Guten Morgen, Gaby!


Werde versuchen, Dir zu erklären, was ich meine.

Dies ist ein Beispiel mit gerundeten Ergebnissen zur Berechnung der Zeiträume:
Ein Rentenantragsteller ist arbeitsunfähig erkrankt, bezieht seit dem 01.01.2011 Krankengeld und bleibt auch nach dem Ende der Krankengeldzahlung (78 Wochen - rd. 1 1/2 Jahre) über den 30.06.2012 hinaus arbeitsunfähig und voll erwerbsgemindert. Da die Krankenkasse auf das Krankengeldende (früher Aussteuerung) mit entsprechendem Hinweis aufmerksam machte, wird im Juni 2012 (sehr spät - ist aber nur ein Beispiel) ein Rentenantrag gestellt. Da der Anspruch auf diese beantragte EM-Rente wg. des Krankengeldbezuges bis zum 30.06.2012 ruhte, könnte ich mir vorstellen, daß - bei erfüllten Rentenvoraussetzungen - der Rentenbeginn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers auf den 01.01.2013 (nach 6 Monaten Wartezeit) fiel.

Hier wirkt sich nun die 'Sonderfall-Regelung' nach § 101 SGB VI aus:

Da bereits 2011 volle Arbeitsunfähigkeit und damit möglicherweise auch die (volle/teilweise) Erwerbsminderung bestand, begann gleichzeitig die Laufzeit der Wartezeit! Spätestens am 30.06.2011 war damit diese Wartezeit erfüllt!

Der EM-Rentenbeginn fällt bei diesem Beispiel auf den 01.07.2012 und nicht auf den 01.01.2013!


Gaby,

hast Du dem Rentenversicherungsträger Deine (volle) Erwerbsminderung, die sicher schon seit Jahren durchgängig besteht, umfassend nachgewiesen? Kennt der Sachbearbeiter die Gründe hierfür?

Wenn ja, frage ihn, warum er die Bestimmungen des § 101 SGB VI (Sozialbuch sechs - Rentenversicherung) nicht beachtet. Ich gehe davon aus, daß er das SGB kennt - teile ihm oder dem Sozialgericht über Deinen Rechtsanwalt oder persönlich bei der Rechtsantragstelle des Sozialgerichtes - mit, daß Du sie nun auch kennst und daß Du deren Einhaltung und Umsetzung verlangst!

Wenn der Rentenversicherungsträger die langjährig bestehenden Gründe für Deine Erwerbsminderung nicht kennt, fülle diese Lücken durch aktuelle schriftliche Informationen!

Gleichzeitig brauchst Du Akteneinsicht und Kopien aller Gutachten, damit Du weißt, wo der Hase langläuft!



Grüße von
Ingeborg!

Du kannst mir z.Zt. keine PN schicken: Meine Postkiste ist rappelvoll - muß ich noch ausdünnen!
Ich hoffe an alles gedacht zu haben; falls noch Fragen: bittesehr!
 
Hallo liebe Ingeborg,
ich danke dir.
Mein Problem ist ich war vorher nicht krankgeschrieben, ich habe beim ersten Mal Rente beantragt, da war ich tatsächlich krankgeschrieben aber noch nicht ausgesteuert!
Beim 2. Mal wo die Rente mir dann laut OEG aufgrund von PTBS und deren Folgen und anderen psych. Geschichten bewilligt wurde, da war ich nicht krankgeschrieben, deshalb wird wohl bei mir der § nicht greifen oder
 
Erwerbsminderungszeitraum prüfen!

Hallo Gaby!

Du musst nicht zwingend krankgeschrieben gewesen sein! Du mußt auch kein Krankengeld bezogen haben - so war das eben in unserem Fall, deswegen konnte ich das in dieser Konstellation schildern!
Das war nur ein Beispiel!

Es geht um die bestandene und nachweisbare Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit im Zeitraum vor der beantragten EM-Rente!

Der Gesetzestext lautet:

SGB VI - Rentenversicherung:
§ 101 Beginn und Änderung in Sonderfällen


(1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.

Es ist durchaus möglich, daß Du doch so ein Sonderfall bist!

Prüfe Deine Unterlagen dahingehend, ob Deine Erwerbsminderung bereits vor dem jetzt bewilligten Rentenbeginn bestanden hat und ob Du das nachweisen kannst - hier sind auch die Gutachten, die Du noch nicht kennst, wichtig!

Also bitte: Akteneinsicht!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,
ich danke dir für deine Hilfe.
Mir wurde heute zugetragen, wenn der Richter sich nach dem Gutachter richtet, dann gewinne ich klar das Verfahren!
Aber nicht wegen eines §!
Trotz der positiven Nachricht hat das mir heute den Boden unter den Füßen weggezogen! Das muss ich erstmal verarbeiten....:eek:
 
OEG mit Rechtsprechung..., das muß ich sehen!

Guten Morgen, Gaby!

Dann solltest Du das Gutachten, das Du noch nicht kennst, unbedingt in Kopie erhalten! Das ist doch sehr wichtig - auch für andere Opfer von Gewalttaten! Woher weißt Du, wie das Gericht entscheiden wird?

Bitte berichte doch nach der Verhandlung!

Ich freue mich schon einmal mit Dir und hoffe, daß wirklich alles so gut für Dich ausgeht - die Ruhe nach so einem Kampf wird Dir guttun!

Alle guten Wünsche und


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,
der Anwalt, wo ich eben nicht wusste, ob sie mich auch bei der DRV vertritt (das läuft ja schon seit 4 Jahren)
schrieb mir kurz...
Deshalb schrieb ich, wenn der Richter nach dem Gutacht. geht, dann gewinne ich das ganze....
Na ja es ging mir vor 4 Jahren nur ums Recht, denn Geld bekomme ich dadurch eh keines, da dies die Arge verschlingt...
Nun über 4 J. später sieht das ganze etwas anders aus, denn wenn ich Recht bekomme bei dieser Geschichte, wird mir das auch bei der OEG helfen, denn dann müssen sie mir für 2 Jahre BSA, Ausgleichsrente und besondere berufl. Betroffensein anerkennen und bezahlen!
Okay, ob dann etwas davon übrigbleibt, werden wir sehen, denn da warten noch andere Behörden drauf..
Aber zumindest ist es für andere OEG Betroffene wieder ein Verfahren was ihnen Hoffnung gibt - sofern der Richter seinem bestellten Gutachter glaubt und danach urteilt! ;)
Kann die DRV auch einen Gutachter beauftragen?
Oder geht das gar nicht mehr weil eine mündl. Ger.Verhandlung ansteht?
Oder könnten die (DRV) dort einen anderen bestellen?
Kampf würde ich das nun nicht bezeichnen, denn ich habe dem ganzen keinerlei Chance gegeben, dass da etwas vernünnftiges dabei rumkommt - insbes. weil ich damals keinerlei Vorteile für mich sah...mir wurde halt dann gesagt für meine Nachwelt wären solche Urteile gut.....sofern es gut ausgeht und mein Anwalt sagte vor einem Jahr, wenn wir sehen dass wir keine Chance haben dann ziehen wir das ganze zurück...wir gingen davon aus, dass das nach Aktenlage entschieden wird!
Der Kampf um meine OEG Sache ist viel schlimmer und ist ein wirklicher Kampf gewesen, denn da geht es auch um die Würde eines Menschen, denn werden Folgeschäden bagatellisiert oder gar nicht anerkannt, dann ist das für mich eine persönliche Angriff auf meine Seele und schädigt/löst in mir u.U. noch mehr aus...
 
Hallo, wollte nur mitteilen, dass das Verfahren für mich ausgegangen ist.....sogar noch mehr, als ich mir gedacht hätte....
 
Hey,

das ist eine super Nachricht für dich und alle, die ermutigung brauchen

kämpfen und durchhalten lohnt sich

GLÜCKWUNSCH!

feier schön!

L averd a
 
Hallo, wollte nur mitteilen, dass das Verfahren für mich ausgegangen ist.....sogar noch mehr, als ich mir gedacht hätte....

Ich freue mich für dich

Brauche eure Hilfe. Bin immer noch im OEG Verfahren. Habe letztes Jahr eine Erhöhung von PTBS gestellt. Dann bin ich zu einem Gutachter, aus der forensischen Psychiatrie bestellt worden. Ich wurde nach meinen Symptomen befragt. Boah, ein schreckliches Gespräch. Ich habe dem Gutachter gesagt, daß ich aufgrund meiner Symptomatik nicht mehr arbeiten kann. Das wird mir zu viel. Er hat auch die Begutachtung abgebrochen, weil er der Meinung war, daß ich zu erregt bin. Ich solle nocheinmal in 4 Wochen kommen. Ich habe ihm gesagt, daß ich das nicht mehr schaffen könnte. Dann hat er wiederum zu mir gesagt, daß er dann nach Aktenlage entscheiden müßte. Im Gutachten steht nun folgendes. schizophrenes, psychotisches Ptbs, GdB mit 20-40 adäquat. Schädigungsunabhängiges syndrom liege eher bei 70 statt bei 60 Gdb. Mit Überschneidung der Symptome GdB 70. Vor Befragung des Gerichtssollte überprüft werden, ob bei mir eine ängstliche-depressive Anpassungsstörung vorliege. Die Anpassungsstörung bescheinigt der Rentenversicherungsträger, der mich unbefristet in die EM-Rente geschickt hat. Auch mit diesem Rentenversicherer habe ich telefoniert, und die haben mir bestätigt, daß es üblich sei, daß vor Befragung des Gerichts, die medizinische Akte angefordert werden muß. Um mir Befragungen vor Gericht zu ersparen.
Meine Rechtsanwältin schreibt dem Sozialgericht, daß ich mich nicht in der Lage sehe, einen mündlichen Termin wahrzunehmen. Sie schreibt auch: Letztlich entscheidet das Gericht über das weitere Vorgehen und die Frage, ob eine mündliche Verhandlung erforderlich ist. Was denkt Ihr? Ich beantrage gerade eine Kur, weil ich gaaaaaaanz weit weg will. Außerdem habe ich meiner Psychotherapeutin gekündigt, weil sie mir jedesmal sagt, was ich doch für eine abhängige, und ängstliche Person bin, und ich wäre psychotisch. Sie hat ja das Gutachten gelesen. Brauche eure Rückmeldung.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Ich freue mich für dich

Brauche eure Hilfe. Bin immer noch im OEG Verfahren. Habe letztes Jahr eine Erhöhung von PTBS gestellt. Dann bin ich zu einem Gutachter, aus der forensischen Psychiatrie bestellt worden. Ich wurde nach meinen Symptomen befragt. Boah, ein schreckliches Gespräch. Ich habe dem Gutachter gesagt, daß ich aufgrund meiner Symptomatik nicht mehr arbeiten kann. Das wird mir zu viel. Er hat auch die Begutachtung abgebrochen, weil er der Meinung war, daß ich zu erregt bin. Ich solle nocheinmal in 4 Wochen kommen. Ich habe ihm gesagt, daß ich das nicht mehr schaffen könnte. Dann hat er wiederum zu mir gesagt, daß er dann nach Aktenlage entscheiden müßte. Im Gutachten steht nun folgendes. schizophrenes, psychotisches Ptbs, GdB mit 20-40 adäquat. Schädigungsunabhängiges syndrom liege eher bei 70 statt bei 60 Gdb. Mit Überschneidung der Symptome GdB 70. Vor Befragung des Gerichtssollte überprüft werden, ob bei mir eine ängstliche-depressive Anpassungsstörung vorliege. Die Anpassungsstörung bescheinigt der Rentenversicherungsträger, der mich unbefristet in die EM-Rente geschickt hat. Auch mit diesem Rentenversicherer habe ich telefoniert, und die haben mir bestätigt, daß es üblich sei, daß vor Befragung des Gerichts, die medizinische Akte angefordert werden muß. Um mir Befragungen vor Gericht zu ersparen.
Meine Rechtsanwältin schreibt dem Sozialgericht, daß ich mich nicht in der Lage sehe, einen mündlichen Termin wahrzunehmen. Sie schreibt auch: Letztlich entscheidet das Gericht über das weitere Vorgehen und die Frage, ob eine mündliche Verhandlung erforderlich ist. Was denkt Ihr? Ich beantrage gerade eine Kur, weil ich gaaaaaaanz weit weg will. Außerdem habe ich meiner Psychotherapeutin gekündigt, weil sie mir jedesmal sagt, was ich doch für eine abhängige, und ängstliche Person bin, und ich wäre psychotisch. Sie hat ja das Gutachten gelesen. Brauche eure Rückmeldung.

Ja das ist natürlich schwierig.Der Gutachter kann dann ja nur nach Akte entscheiden. Oder was meinst Du? Vielleicht hilft Dir ja wenn Du bei Gericht um eine weibliche Gutachterin bittest.
Bei mir steht auch ein Gutachten aus. Das ist immer Aufregung pur.
Und jetzt dann ohne Therapeutin. Ob das so gut ist ?
Wünsche Dir von Herzen, dass Du bald eine Kur bewilligt bekommst.
Lg Vogoge
 
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