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Opferentschädigung, Berufsschadensausgleich

Süssegaby

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
25 Aug. 2007
Beiträge
108
Ihr Lieben,
es ist eine Menge passiert, seit dem ich hier war.
Ich erhalte nun Grundrente nach dem OEG Gesetz.
Nun zu meinen Fragen:
Ich habe auch Berufsschadensausgleich und Ausgleichsrente beantragt.
Nun steht im Gesetz man muss erst alles was das Thema Umschulung etc. ausgeschöpft haben, damit man Berufsschadensausgl. erhält.
Und es muss bewiesen sein dass man wegen dem Verbrechen eben den Beruf nicht mehr ausüben kann.
Ich habe nun ein Schreiben des Psychotherap. der auch Gutachten erstellen kann und darf und dort steht drin,
1. Dass ich PTBS Typ II habe und deshalb BU und auch AU bin bis auf weiteres und ich aufgrund der PTBS und von somatof. Störungen eben keinerlei berufl. Tätigkeiten ausüben kann.
Und es nicht zumutbar ist dass ich in den nächsten Jahren etwas beruflich mache, da erst meine Traumen integrieren muss etc...

Nun meine Frage: Reicht das dem Versoamt damit ich endlich auch rückwirkend den BSA und die Ausgleichsrente erhalte?
Mein OEG Antrag läuft seit Dez 2007
Ich erhielt erst eine totale Absage von OEG Leistungen, dann Widerspruch und erhielt dann erst einen GDS von 30, dann Widerspruch und Gds 50 und
nun bin ich in Widerspruch da meine Aufgabe des Berufes angeblich mit meiner Borderline Erkrankung zu tun haben.
Ich habe jedoch laut neuem Gutachten keine BL und auch keine PKS.
Sondern eben ist alles PTBS und diese wurde eh als Schadensfolge anerkannt.
Nun meine Sorge ist dass man mir den bsa ablehnt weil ich eben keinerlei Umschulung etc..bisher machte.
Ich erhalte mittlerweile eine befristete EM Rente.
Ein MA des VA sagt wenn man EM Rente bekommt, dann gibt es auch BSA
ein anderer MA von der Hauptfürsorgestelle sagt man bekommt nur bsa wenn man eben dauerhaft Rente von der DRV bekommt.
Was stimmt denn nun?
Kennt denn sich hier jemand mit den Gesetzen aus?
Denn die sind ja sehr umfangreich und kaum ein Anwalt oder ein VDK haben Ahnung....
Ich lese auch einen Behindertenratgeber der hat 1400 Seiten aber das strengt sehr an, aber
der hilft schon etwas weiter manche Dinge zu verstehen....
 
Hallo,
das hast du ja viel erreicht.

Wie hast du das geschafft.
Wann warst du denn Opfer und hast du schon einiges gemacht?
Wie lange hat das mit deinen Renten gedauert und gibt es keine Möglichkeit auf Umschulung.
50% auf PTBS ist schon eine ganze Menge, welche Auswirkungen hat es bei Dir.
Wo warst du beim Gutachter und wer hat es in Auftrag gegeben.?
War es bei dir ein AU?
So nun habe ich genug gefragt.
Wäre nett, wenn du mir etwas beantwortest und wie es bei dir weiter geht.
Gruß Elke
 
Hallo wollte mal kurz sagen: Wenn es um OEG geht, dann ist es nie ein Arbeitsunfall.
Nur mal so als Hinweis. ;)
Wenn jemand OEG bekommt, dann aufgrund von Verbrechen, Überfall etc.
Bei mir wurde endlich mein Kindheitstrauma anerkannt und auch leider nur ein Überfall mit Vergewalt. :mad:
Aber ich bin schon froh, dass das endlich durch ist....
Umschulung? Würde ich gerne aber ich bin froh, wenn ich den Tag so einigermaßen überstehe.
Ich bin froh, dass ich nun EM Rente bekomme, denn die sagt ja schon mal aus, dass man nicht arbeiten kann.
Das neue Gutachten entstand aufgrund weil ich einen neuen Therap. suchte und so viele Ungereimtheiten in meinen Diagnosen waren.
Das alte Gutachten wird leider meist mehr anerkannt, weil es ein GWG Gutachten ist aber das ist voller Fehler und falscher Diagnosen.
Manche sind ja froh, wenn man ihnen mehr Diagnosen unterstellt, als sie haben aber ich wollte das nicht, denn ich möchte bei der Wahrheit bleiben, auch wenn mich viell. das Falschgutachten schneller in die EM Rente brachte.
Wie ich das beim VA erreicht habe?
Die haben nach den Widersprüchen immer einen Gutachter in Auftrag gegeben und der letzte hat wohl dann doch kapiert dass ich 50 Gds bekommen sollte.
Wobei ich mich eher bei 70 sehe, denn geht man mal die Liste durch dann kann man gerne auch 70 geben.
Nicht verwechseln mit GdB denn den habe ich viel zu weit unten da hat sogar der letzte Gutachter gesagt, den soll ich erhöhen, denn der ist bei 60 aber der bringt mir eh nix. Bei mir gehts nur um den GDS denn da zahlt oder muss das VA zahlen und die lehnen eh alles ab, was nur nach schädigungsunabhängig riecht...
Wenn du noch Fragen hastm stell sie einfach....weis grad nicht was du alles noch gefragt hast...
Kann man hier auch PNs schreiben?
Ich schreibe ungerne solch intimen Dingen so "offen" :eek:

Ich suche dringend hier Hilfe beim Thema Berufsschadensausgleich....
 
Hallo,

erstmal danke für deine Antworten.

Aber bei mir ist der Überfall als Arbeitsunfall anerkannt und ich bin auch als Opfer von OEG anerkannt ,aber unter 25%

Hier kann man auch per Pin schreiben.

Ich habe von vielen nichts gewusst und suche jetzt noch Hilfe.

Wie lange wird denn rückwirken gezahlt.

Ich soll von DRV aus jetzt auch den Rentenantrag fertig machen auch EMR, weil die der Meinung sind das eine Umschulung nichts mehr bringt und ich schon genug REHA hinter mir habe.

Mal sehen von noch so kommt
Gruß Teufelchen.
 
Hi, sorry hab das total übersehen, klar wenn der Überfall in Arbeit war dann ist alles klar...sorry, ich kenne bisher nur "Fälle"
wo eben entweder Überfall außerhalb Arbeit, zu Hause oder wo es um sex. MB in Kindheit oder/und bei Vergewalt. als Erwachsene....stattgefunden hat..
Normal wird rückwirkend bezahlt ab Tattag, wenn innerhalb eines Jahres nach Überfall der Antrag gemacht wurde.
Da es bei mir aber schon zu lange her war, wird ab Antragsdatum bezahlt...
Habe meine Grundrente nachgezahlt bekommen und bei BSA und Ausgleichsrente wenn es bekannt wurde ergo wenn klar ist, man hat einen Berufsschaden....
im Gesetz steht:.
§_29 BVG
Sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgversprechend und zumutbar, so entsteht ein Anspruch auf Höherbewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach § 30 Abs.2, auf Berufsschadensausgleich sowie auf Ausgleichsrente frühestens in dem Monat, in dem diese Maßnahmen abgeschlossen werden
Wann wird BSA bezahlt?
Berufsschadensausgleich
Ein Beschädigter, der durch eine Schädigung beruflich so beeinträchtigt ist, dass sein Einkommen gemindert ist, kann einen finanziellen Ausgleich erhalten – den Berufsschadensausgleich.
Die Höhe des Berufsschadensausgleichs wird ermittelt, indem das tatsächliche Einkommen des Betroffenen mit dem Einkommen verglichen wird, das er ohne die Schädigungsfolgen erzielt hätte. Dabei werden Durchschnittswerte für die Berufsgruppe, der der Betroffene ohne die Schädigung nach seinen Lebensverhältnissen, Kenntnissen und Fähigkeiten und dem bisher betätigtem Arbeits- und Ausbildungswillen wahrscheinlich angehört hätte, zugrunde gelegt.
Die Bewilligung eines Berufsschadensausgleichs kommt erst in Betracht, wenn die medizinische Rehabilitation abgeschlossen ist und es trotz aller Bemühungen um eine berufliche Förderung nicht gelungen ist, den Betroffenen wieder vollständig in den Arbeitsprozess einzugliedern. Die Prüfung, ob berufsfördernde Maßnahmen zumutbar und erfolgversprechend sind, wird von der Hauptfürsorgestelle in Hildesheim im Zusammenwirken mit der Agentur für Arbeit durchgeführt.
Wann Ausgleichsrente?
bb) Ausgleichsrente (§ 32 BVG) Ausgleichsrente erhalten Schwerbeschädigte; sie hängt ihrer Höhe nach vom GdS und dem sonstigen Einkommen des Beschädigten ab, wobei Beschädigte mit einem GdS um 50 und 60 sowie Beschädigte mit einem GdS um 70 und 80 jeweils gleichgestellt sind. Die Ausgleichsrente ist für den Fall gedacht, dass der Schwerbeschädigte seinen Lebensunterhalt nicht durch Arbeit oder andere Einkünfte sicherstellen kann. Deshalb setzt der Anspruch auf Ausgleichsrente voraus, dass der Beschädigte in Folge seines Gesundheitszustandes, hohen Alters oder aus einem von ihm nicht zu vertretenden sonstigen Grund eine zumutbare Tätigkeit nicht oder nur in beschränktem Maße oder nur mit überdurchschnittlichem Kräfteaufwand ausüben kann. Grundsätzlich wird jegliches Einkommen auf die Ausgleichsrente angerechnet...

Quelle:
http://www.soziales.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=64&article_id=140&_psmand=2
 
Hallo,
Bin ein Opfer einer Gewalttat, mir wurde eine MdE von 50% zugesprochen. Ich beziehe einen Berufsschadensausgleich. Besonderes berufliches Betroffensein wurde Rückwirkend anerkannt.. Der Berufsschadensausgleich wurde rückwirkend ab dem Jahr 2001 anerkannt. Weiterhin beziehe ich eine Rente wegen voller Erwerbsmindung.
Wenn man eine volle Erwerbsminderungsrente, auch Zeitrente bezieht, so entfällt die,
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §1 Opferentschädigungsgesetz-OEG- I.V. mit dem Sozialgesetzbuch IX I.V. mit § 26 Bundesversorgungsgesetz.
Ab 50% GdS bist du ja auch schon Schwerstbeschädigt, man muss aber auch immer auf dem laufenden sein.
Ich habe einiges schon erreicht und der Kampf mit dem Versorgungsamt lohnt sich.

VLG
Elvis64


.
 
Antwort.

Hallo Elvis.

Das mit der Unfallrente und eur und noch OEG ist schon verwirrend.
Ich steig da nicht ganz durch.
Ich wurde auf der Arbeit überfallen und dann kam noch BSV dazu war sogar 4 Monate Arbeiten und dann hatte ich ne Sopmatiesierung .BG Arzt meint das ichj nicht mehr arbeiten darf wegen der PTBS und was anderes geht wegen der Körperlichen Beschwerden nicht.
Schau wenn du Lust Bei PTBS durch Überfall nach da hab ich meine Fragen gestellt.



LG SONJA
 
Hallo,
Bin ein Opfer einer Gewalttat, mir wurde eine MdE von 50% zugesprochen. Ich beziehe einen Berufsschadensausgleich. Besonderes berufliches Betroffensein wurde Rückwirkend anerkannt.. Der Berufsschadensausgleich wurde rückwirkend ab dem Jahr 2001 anerkannt. Weiterhin beziehe ich eine Rente wegen voller Erwerbsmindung.
Wenn man eine volle Erwerbsminderungsrente, auch Zeitrente bezieht, so entfällt die,
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §1 Opferentschädigungsgesetz-OEG- I.V. mit dem Sozialgesetzbuch IX I.V. mit § 26 Bundesversorgungsgesetz.
Ab 50% GdS bist du ja auch schon Schwerstbeschädigt, man muss aber auch immer auf dem laufenden sein.
Ich habe einiges schon erreicht und der Kampf mit dem Versorgungsamt lohnt sich.

VLG
Elvis64

Hallo das ist ja super.
Bekommst du dann auch Ausgleichsrente?
Denn die steht dir dann auf jeden Fall auch zu.
Dass dieser Paragr. mit der Teilhabe entfällt, wusste ich nicht.
Die Frage entsteht, was passiert, wenn EM Rente nicht mehr genehmigt wird?
Dann gibts auch keinen BSA mehr?
Das wäre fatal, da müsste ja dann die Zumutbarkeit oder nicht Zumutbarkeit zutreffen, wobei das ja kein Psychologe sondern bestimmt ein Gutachter entscheidet.
Ich verstehe nicht, warum das bei mir so lange dauert.
Ich bekomme ja EM Rente rückwirkend seit Dez2009.
Seit August 2010 bin ich als schwerbeschäd. eingestuft.
Bekommt man denn den BSA dann rückwirkend ab Antragstellung der OEG oder erst seit dem Bezug von EM Rente?
Ab welchen Zeitraum gibt es die Ausgleichsrente?
Auch ab OEG Antrag (bei mir Dez 2007)?
Oder erst ab dem Zeitraum ders Bezuges der EM Rente?
Denn bei mir wäre bewiesen, dass ich seit meiner Ausbildung aufgrund von PTBS nur noch TZ arbeiten konnte und eben mit besonderer Anstrengung....Antrag wurde eh viel zu spät gestellt bei mir aber ich kannte bis 2007 nicht mal das OEG.
Bei mir wurde bei der EM Rente diese 7 Monate Wartezeit eingehalten, muss man das beim OEG auch so akzeptieren?
 
Hallo,
bei mir war es so, dass mir Rückwirkend also ab Antragsstellung eine Ausgleichsrente gem. § 32 des Bundesversorgungsgesetzes ( BVG ), Ehegattenzuschlag gem. § 33 BVG und Berufsschadensausgleich nach § 30 Abs. 3 - 12 BVG zugesprochen wurde.
Der Berufsschadensausgleich beträgt 42,5 v.H. des auf volle EURO nach oben
abgerundeten Verlustes ( Einkommensverlust).
Der Berufsschadensausgleich beginnt gemäß § 60 BVG mit dem Antragsmonat.

Voraussetzung ist ob ein besonderes Berufliches Betroffensein i.S. § 30 Abs.2
BVG vorliegt und berufsfördernde Maßnahmen gemäß § 26 BVG möglich und zumutbar sind:
Frage: Liegt ein Gutachten vor das bestätigt, dass ein besonderes berufliches betroffensein vorliegt?
Oder ist ein besonderes berufliches betroffensein zu erkennen?
Der Arzt und Gutachter hat dies bestätigt?
Auch bestätigt dass Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht eingeleitet werden, da der Schwerstbeschädigte EU Rente erhält.
Wurde eine Tätigkeit nach der Schädigung ausgeübt.? u.s.w.
Da du ein GdS von 50% v.H. hast, bist du laut OEG Schwerstbeschädigt.
Du bekommst eine EU Rente auf Zeit oder eine auf Dauer?
Wenn die Gesetzliche Rente wegfällt so bist du weiter Schwerstbeschädigt, die gesetzliche Rente bekommst du wegen der gleichen Erkrankung wie im OEG?
Hast du alle Befunde und Gutachten der OEG Akte an die Rentenversicherung weitergeleitet und haben diese aufgrund der Befunde und Gutachten, dir die EU Rente zugesprochen?
Oder wurdest du separat bei der D. Rentenversicherung Begutachtet?
wenn ja wegen welcher folgen?
Es kann ein paar Jahre dauern bis dir der Berufsschadensausgleich bewilligt wird.

VLG
Elvis64
 
Ich wurde nicht extra begutachtet als ich Antrag zur EM Rente gemacht habe.
Ich habe ein Gutachten vorgelegt was auch die GWG hat und aufgrund dessen erhielt ich 1. die Grundrente oder überhaupt die Anerkennung
dass ich Opfer bin/war.
2. aufgrund des Gutachtens bekam ich EM Rente wobei ich nicht weis ob ich nur wegen meiner PTBS Rente bekomme, denke nicht, da ich noch andere Erkrankungen habe.
Ich dachte gerade, du schriebst, wenn man EM Rente bekommt, braucht man diesen BSA auch und es trifft diese Teilhabe...nicht zu? :confused:

Deine Frage:
Oder ist ein besonderes berufliches betroffensein zu erkennen?
Der Arzt und Gutachter hat dies bestätigt?
Ja, es ist eine berufl. betroffenheit zu erkennen, der Psychologe der ein Gutachten erstellt hat, schreibt das in seinem Bericht und in seinem ausführlichen Gutachten beschreibt er es auch.
Dieses Gutachten habe ich aber allgemein in Auftrag gegeben, da in einem früheren Gutachten Diagnosen stehen, die ich so nie hatte.
Es eben viele Diagnosen gab und keiner so recht wusste, was habe ich nun alles und was nicht?
Ob das ausreicht weis nicht nicht, wobei so ein Gutachten für Gerichte bestimmt ist und um die 6000 Euro kostet.
Mir war einfach wichtig dass mich mal jemand sehr ausführlich begutachtet.

Ich bekomme EM Rente zeitlich begrenzt.
Wie ein paar Jahre? Derweil bin ich ja Pleite, muss derzeit meine Therapie selber bezahlen und meine HH auch. :mad:


 
Hallo Gaby,

zu Deiner Frage von gestern, 20:28 Uhr, -Zitat-: ...Bei mir wurde bei der EM Rente diese 7 Monate Wartezeit eingehalten, muss man das beim OEG auch so akzeptieren?...


sagt § 101 SGB VI (Rentenversicherung):

Sozialgesetzbuch Sechstes Buch
Gesetzliche Rentenversicherung
In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)

§ 101
Beginn und Änderung in Sonderfällen

(1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.

(2) Befristete große Witwenrenten oder befristete große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.

(3) Wird nach Beginn der Rente eine Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich zu Lasten des Versicherten wirksam, wird die Rente oder eine unmittelbar anschließende gleich hohe oder niedrigere Rente erst zu dem Zeitpunkt um einen Abschlag verändert, zu dem bei einer Rente aus der Versicherung des Ausgleichsberechtigten ein Zuschlag berücksichtigt wird. Bei einer unmittelbar anschließenden höheren Rente wird der Abschlag schon vor diesem Zeitpunkt vorgenommen, soweit dies nicht zu einer Unterschreitung der vorangegangenen Rente führt. Entsprechendes gilt, wenn sich aufgrund einer Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich der Zuschlag des Ausgleichsberechtigten mindert.

Nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit bedeutet, daß die Wartezeit schon durch die Nichtbeantragungszeit verbraucht sein kann, sie also nicht zwischen Antrag auf EM-Rente und Bezug fällt!

Prüfe das nach! Diese Bestimmung wird gerne übergangen, da hiermit ein 1/2 Jahr Rente eingespart wird! In diesem Forum hatten wir das schon oft und auch mir wollte man das so unterschieben!

Beim OEG gibt es keine Wartezeit - hier zählt der Antrag!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo,
Oder ist ein besonderes berufliches betroffensein zu erkennen?
Der Arzt und Gutachter hat dies bestätigt?

Schön das es von deinen Ärzten bestätigt wird.
Wurde es auch von Gutachtern der Behörde auch so gesehen?
Also das besondere Berufliche betroffensein, ist ein vorteil für dich da bestätigt wird, dass du fast keine Arbeiten mehr verrichten kannst.
Die PTBS ist von vorteil, und war auch bei der Rentenanerkennung von vorteil.
Also wenn die Gesetzliche Rente entfällt, bekommst du den Berufsschadensausgleich weiter.
Die Gesetzliche Rente hat mit dem OEG wenig zu tun.

MFG
Elvis64
 
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