sisi62
Mitglied
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Dankeschön für deine ehrliche Antwort...
na ja..das muss ich noch verdauen..
mfg
Dankeschön für deine ehrliche Antwort...
na ja..das muss ich noch verdauen..
mfg
Meine Meinung nach..BGB,VdK und Gericht sogar Gutachter setzen alle unter eine decke...Alle Ärzte haben Gewusst wie es damals nach Querfortsatz (LWK 4) Fraktur,Prolaps SWK 1/LWK5 und mehrere HWS schaden geht...Keine hat mir geholfen..Keine festgestellt oder diagnostiziert woran liegt das.dass ich dem Schmerzsyndrom habe..Nach zwei Begutachtung bekam ich Erwerbsminderung rente,Jahrelang um Unfallrente gekämpft..und Jetzt stehe ich da ...
Habe keine vertrauen an der VdK mehr...und frage mich,wozu bezahle ich jahrelang Beiträger bei diese Gesseltschaft..
ich war mehr als 2 Jahre Krank geschrieben..Fraktur und Prolaps an Lendenwirbelsäule(SwK1/LwK 5)HWS schaden..es wird immer schlimmer mit HWS..
Meine Gutachter dr.C hat im Begutachtung geschrieben das LWK 4 Findet er nicht beurteilbar weil..auf Röntgenbild von Durchgangsarzt ist diese Wirbel nicht dar gestellt! Insgesamt jeder von 4 Gutachter (davon 2 von Sozialgericht im Frankfurt,1von BGW,eine welche habe mir selbst gefunden)wollte sich NICHT wegen LWK4,wo habe ich dem bruch erlitten-eusern,eine findet diese stelle als..Fett-streite,die andere sagte das diese Röntgenbild zu dunkel ist..und so weiter...habe 60 GdB unbefristet...laufen kann ich noch,rennen nicht mehr...
und viel mehr auch nicht..meine knie haben auch damals genug abbekommen,schmerze,Depressionen und so weiter..
so lauf das halt...
ich habe hier,auf diese Seite viel damals gelesen..hat mir auch geholfen..das zu wiesen das ich nicht die alleine auf diese Welt bin,welche muss immer weiter um ihre rechte kämpfen.. es hat mir gut getan..
1.Die Beklagte erkennt das Ereignis vom 2007 als Arbeitsunfall mit der Unfallfolge eine Zerrung der Lendenwirbelsäule und daraus resultierenden zweiwöchigen Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit an.
2)Die kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3)Die Beteiligten sind darüber einig,dass der Rechtsstreit damit insgesamt erledigt ist.
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