hallo sisi62,
meiner Meinung nach:
wie ich schon geschrieben habe,
gehe zu einem Anwalt und prüfe die Anwaltshaftung gegen die Vdk-Anwältin.
Was hat die Vdk-Anwältin in der Verhandlung dir gegenüber als Ratschlag zu dem angebotenen Vergleich zu Dir gesagt?
Also wie gesagt, mir fällt aus meiner Meinung heraus dazu nur das Sprichwort ein: "Über den Tisch gezogen"
Lg. Rolandi
meiner Meinung nach:
wie ich schon geschrieben habe,
gehe zu einem Anwalt und prüfe die Anwaltshaftung gegen die Vdk-Anwältin.
Was hat die Vdk-Anwältin in der Verhandlung dir gegenüber als Ratschlag zu dem angebotenen Vergleich zu Dir gesagt?
Also wie gesagt, mir fällt aus meiner Meinung heraus dazu nur das Sprichwort ein: "Über den Tisch gezogen"
Lg. Rolandi