• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Kampf gegen BGW

hallo sisi62,

meiner Meinung nach:

wie ich schon geschrieben habe,

gehe zu einem Anwalt und prüfe die Anwaltshaftung gegen die Vdk-Anwältin.

Was hat die Vdk-Anwältin in der Verhandlung dir gegenüber als Ratschlag zu dem angebotenen Vergleich zu Dir gesagt?

Also wie gesagt, mir fällt aus meiner Meinung heraus dazu nur das Sprichwort ein: "Über den Tisch gezogen"

Lg. Rolandi
 
Halo Liebe Leute..

Rolandi,es ist Lieb von Dir,aber ich mache nicht mehr mit..diese spiel ist für mich beendet..oder fast beendet,
habe keine Geld mehr für Anwälte oder Gutachter...die Lezte Gutachter hat nich 1000 Euro gekostet,und nicht gutes für mich getan..
Hoffe nur das BGW zahlt mir mein Geld zurück wegen Begutachtung?
es bringst außerdem nicht mehr im meine Fall..
aber hast du vielen Dank für deine Antworte und Unterstützung...

**************,also soll ich mich auf alle meine Befunde berufen ?
gibt es welches Formular für solche Antrag?
habe keine Ahnung davon...
und wen BGW will neue nachweise?wie funktioniert das?

Dankeschön an alle für Eure Unterstützung
 
Rolandi,willst du wirklich wissen was hat mir die gute frau gesagt?
ich soll das Angebot annehmen und vielleicht finde ich eine Arzt ,welche wurde es alles zusamen kleben..sooo!
bevor ich bin zum Gericht eingeladen habe erstmal von VDK bekommen ein Brief mit Formular das ich meine Klage zurück nehme..weil ich habe keine Ansicht auf meine Anspruch...natürlich habe ich damals nicht aufgegeben.. obwohl es hat mich gewundert solche Einstellung von VDK seite..
aber das was habe im Landgericht erfahren das was der spitze!

so viel zum Thema...
 
@ sisi 62
sorry ich glaube du weißt nicht richtig was Du willst, einmal Ja ich mache gegen die BGW weiter dann wieder ein Nein ich habe keine Kraft und Lust auf einen Kampf.

**************
 
**************..
ich habe gemacht..und ich mache es nicht weiter..
mir ging um dem Gericht,und VDK...und das,was da ist geschehen..
des halb ich mache nicht weiter..
 
ich hab das her im Forum gefunden


31 Mai 2018
#28

Hallo Kanibale,

teilen wir das mal:

- ein Verschlimmerungsantrag kannst Du stellen und dazu sind keine Artzberichte erforderlich
- die BG muß nun ins Prüfverfahren und wie hier falsch beschrieben, funktioniert das anders !
Die Gutachten, die zur Ermittlung des bestehenden MDE von 45% geführt haben, bilden die Grundlage der Neubegutachtung.
Es werden die vorhandenden Gutachten (egal wie alt) als Grundlage genommen und auf dieser Grundlage eine Zusatzbegutachtung durchgeführt.
Eine Zusatz- oder Ergänzungsbegutachtung !

Zweiter Teil:
Die BG ist mit der Zahlung der Rente nicht aus der Pflicht entlassen, Dich in den Arbeitsmarkt zu bringen;
mit den Mitteln die Ihr zur Verfügung stehen.
hier gibt es in der Begutachtung auch den Passus der Hilfe / Förderung durch die BG.

Wenn Du es darauf anlegst, kannst Du den Antrag der Verschlechterung stellen
und
gleichzeitig eine Neubegutachtung zur Leistungserbringung durch die BG in den ersten Arbeitsmarkt erwirken.

Und warum ich das Wissen habe,
weil ich diesen Teil vor Gericht verloren habe, weil ich leider Schwerbehindert bin und sich hier die BG freistellen konnte.

VG-D

diese Thema ist geschlossen ,des halb kann nicht zitiert werden..
also..habe 60 GdB,keine MdE wurde bei mir festgelegt,habe Gesetzliche Erwerbsminderung rente..

aber vielleicht soll ich doch ,abgesehen davon dem Antrag auf Verschlimmerung stellen?
 
@ @sisi62
Sorry. da ist es schon wieder von dir vielleicht sollte ich doch einen Verschlechterungs Antrag oder ...
Nochmal bei Verschlimmerungs Antrag prüft die BG nur die Ärztlichen Befunde was direkt mit deinem Arbeitsunfall zutun hatte.
Die anderen Körperlichen Probleme kannst du beim Versorgungsamt geltend machen,mit Antrag auf eine Schwerbehinderung.

gruss **************
 
Danke **************..
also,ich mach das..
ich habe eh nicht mehr zu verlieren..
ich kann noch paar Untersuchung berichte mit schicken,die wurden später gemacht...
mir macht sorge,dass ich ab und zu keine beine mehr spüre..wahrscheinlich kommt das von dem wirbel Bruch oder gesamte Wirbelsäule schaden..
Pflegefall bin ich immer noch nicht,und ich hoffe ich kann bis ende meine Lebe noch laufen können,
 
hallo sisi,

was für Anträge
hast du in deiner Klage durch Vdk gestellt, welche jetzt mit einen Vergleich geendet hat?

Das heißt auf was hast du da genau geklagt?

Prüfe ob der Vergleich gegen alle guten Sitten verstößt usw.... - falls ja, greif es alsbald an.

Prüfe die Haftung gegen die Vdk-Anwältin.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo sis62,

also ich möchte Dich nicht entmutigen aber ich denke nach Deinen Zeilen hast Du große Probleme mit Deiner Wirbelsäule.

Ich muss Dich aber daran erinnern, dass in dem von Dir geschlossenen Vergleich nur eine Zerrung der Lendenwirbelsäule anerkannt wurde. Ob das nun richtig war kann ich definitiv nicht beurteilen, Fakt ist aber, dass diese "einfache Zerrung" keine weiteren groben und relevanten Beschwerden mehr verursacht bzw. verursachen kann. Die Ursache der Beschwerden wurde offensichtlich nach den Gutachten und nach Überzeugung des Gerichts nicht in dem Arbeitsunfall gesehen.

Einen Verschlimmerungsantrag bei der BG zu stellen ist daher aus meiner Sicht sinnlos, denn es wurde ja nur eine Zerrung anerkannt und nicht mehr. Eine Zerrung wird aber nach meiner laienhaften med. Meinung nicht zu den von Dir geschilderten Beschwerden führen. Die BG wird sich immer nur auf diese anerkannte Zerrung zurückziehen. und alles andere auf andere Ursachen (die bestimmt medizinisch festgestellt wurden) schieben.

Was Du machen kannst ist einen Antrag beim Versorgungsamt zu stellen, damit dort ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt wird. Dies hat aber nichts mit dem BG-Verfahren zu tun.

Viele Grüße
Fender01
 
Wenn radiologische Aufnahmen verloren gingen, hat der Radiologe die Aufnahme noch gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist endet hier erst mit Ablauf von 30 Jahren.
 
Top