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Kampf gegen BGW

Hallo Sisi62,

jaua, du hattest mal 2014, zwei Beiträge geschrieben, dann erst wieder, als das Boot schon gekentert war.
Ich konnte jetzt nicht genau herauslesen, wo-wie-was-wann, überhaupt passiert ist und event. Vorschäden, vor Erkrankungen usw.
MRT Bilder?, Gutachter? 109 Gutachten?, VDK:D was hattest du erwartet, dass die dich "umfassend" für ein "Appel und 'n Ei!" vertreten
können und und und.

Hatte der VDK..... überhaupt mal "Muh und Mäh" gemacht?

Mit dem VDK, kann man so ein Prozess i. d. R. nicht führen, es fehlt an der Bezahlung, Zeit, Wissen, Background, Durchsetzungswille usw.

Was du machen kannst?

ggf. den Sachverhalt nochmal: Akte, medizinischen Feststellungen, einem adäquate Anwalt vorlegen.

Aber....es kostet alles Geld, Nerven, Zeit

Grüße


Meine Meinung nach..BGB,VdK und Gericht sogar Gutachter setzen alle unter eine decke...Alle Ärzte haben Gewusst wie es damals nach Querfortsatz (LWK 4) Fraktur,Prolaps SWK 1/LWK5 und mehrere HWS schaden geht...Keine hat mir geholfen..Keine festgestellt oder diagnostiziert woran liegt das.dass ich dem Schmerzsyndrom habe..Nach zwei Begutachtung bekam ich Erwerbsminderung rente,Jahrelang um Unfallrente gekämpft..und Jetzt stehe ich da ...
Habe keine vertrauen an der VdK mehr...und frage mich,wozu bezahle ich jahrelang Beiträger bei diese Gesseltschaft..

ich war mehr als 2 Jahre Krank geschrieben..Fraktur und Prolaps an Lendenwirbelsäule(SwK1/LwK 5)HWS schaden..es wird immer schlimmer mit HWS..
Meine Gutachter dr.C hat im Begutachtung geschrieben das LWK 4 Findet er nicht beurteilbar weil..auf Röntgenbild von Durchgangsarzt ist diese Wirbel nicht dar gestellt! Insgesamt jeder von 4 Gutachter (davon 2 von Sozialgericht im Frankfurt,1von BGW,eine welche habe mir selbst gefunden)wollte sich NICHT wegen LWK4,wo habe ich dem bruch erlitten-eusern,eine findet diese stelle als..Fett-streite,die andere sagte das diese Röntgenbild zu dunkel ist..und so weiter...habe 60 GdB unbefristet...laufen kann ich noch,rennen nicht mehr...
und viel mehr auch nicht..meine knie haben auch damals genug abbekommen,schmerze,Depressionen und so weiter..
so lauf das halt...
ich habe hier,auf diese Seite viel damals gelesen..hat mir auch geholfen..das zu wiesen das ich nicht die alleine auf diese Welt bin,welche muss immer weiter um ihre rechte kämpfen.. es hat mir gut getan..

1.Die Beklagte erkennt das Ereignis vom 2007 als Arbeitsunfall mit der Unfallfolge eine Zerrung der Lendenwirbelsäule und daraus resultierenden zweiwöchigen Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit an.
2)Die kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3)Die Beteiligten sind darüber einig,dass der Rechtsstreit damit insgesamt erledigt ist.
 
Hallo Siggi, hallo Forum,

wenn dieser Vergleich geschlossen und rechtskräftig ist...

welche Vergütung wäre für diese Zeit zu zahlen?
- Krankengeld
oder
- Verletztengeld

Vielleicht gebe es die Möglichkeit über die "Rückrechnung" mit der Krankenkasse und der Rentenversicherung das "neu" zu ermitteln...
Ich hoffe, dass diese Anregung auch ein Ansatz zur Korrektur sein kann.
Mfg
Der Forstwirt
 
hallo alle zusammen

Siegfrid 21

ich habe eine Anwältin gehabt,VDK nach eine beratung hat mich überredet das ich meine Anwältin kundige,und die helfen mir weiter..
dann haben mir wieder abgesacht,weil die nicht zuständig für Sozialgericht im Frankfurt sind.. das war erste mal,wen ich wurde über dem Tisch gezogen..Es wurde mir gesagt ich soll doch zurück zur meine Anwältin..aber Sie wurde krank geworden und mach nicht mehr mit,was wundert mich auch nicht..dann bin alleine geblieben mit dem Sozialgericht,und es hatte gedauert bis wann der Urteil nach hause kommt..
das hat sich alles in dem Zeit verzögert..
Du hast recht,das kostet viel Geld,Nerven und Zeit..und keine wurde mir Garantie geben,das ich was Gewinne..
Dan frage ich mich selbst,wozu soll ich das tun?


an Forstwirt
gute Frage..ich habe wehrend die Ganze Zeit keine Geldleistung von Krankenkasse bekommen,obwohl ich war so lange Krank geschrieben..bis zum Reha ..sogar länger..und ich war Selbständig,ich glaube, kann wenigstens für diese 2 Woche Geld bekommen..
weis nicht mit Verletzten Geld..es wurde bei mir nicht gemacht über diese 2 Woche..habe nur meine Hausärztin besucht und Schmerzmittel bekommen..

und noch was...
ich habe private Unfallversicherung,und nach meine Unfall habe es Telefonisch das gemeldet..leider..
Eine Anwältin hatte verrucht noch was damit erreichen..na ja..es hat sich erleidig..
des wegen bin so sauer,das so was wurde gemacht mit Leute,die haben Vertrauen an solche Gesellschaften..
bin ich Naiv?
wozu sind die alle Versicherungen,und wem sollen sie dienen?
wie sieht es aus,nicht für Unfall-opfer,die grade nach dem Unfall hilflos sind,und müssen schwer wegen diese Unfall -folge kämpfen..ganz alleine,obwohl sind doch gut Versichert
Ich finde das ist bitter..das so was trifft gerade die schwächster..
Zusätzlich habe private Rentenversicherung abgeschlossen,und Berufsunfähigkeit -Rente..nur von die habe ich genau das bekommen,was im Vertrag steht..
danke allem für Eure Antworte

mfg
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
@ Sisi 62 ,
wir leben in einer Ellenbogen Gesellschaft , nur der jenige wo sich Durchsetzen kann profitiert. Und wenn es um Geldleistungen geht, da werden die Ellenbogen noch breiter. Und da Intressiert sich niemand ob hier Schicksale dahinter stehen. Mich hat das Kämpfen , härter und Direkter gemacht, und manchmal zeige ich es auch im Forum mit meiner Meinung zu bestimmten Fällen.

Gruss **************
 
hallo sisi,

du schreibst vor der VdK hattest du eine Anwältin, welche nicht der Vdk angehörte.

Daher meine Frage, hast du Rechtsschutz die greift oder hast du die Anwältin, welche nicht der Vdk angehörte selber bezahlt?

Falls du Rechtsschutz hast, weshalb gehst du nicht zum Anwalt?


Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
**************..

"
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden."
Reinhold Niebuhr

das ist meine Motto..

ich finde das es gut ist,das jeder seine Meinung hat..soll es kann langweilig sein..
Leider meine Ellenbogen sind sehr schwach..habe Teniss-Ellenbogen ..im ernst

;)

Rolandi,nein,ich habe keine Rechtsschutz Versicherung,leider habe an VDK investiert,
ich habe selber bezahlt..und Sie macht nicht mehr...

:)
 
hallo,

die sache ist ja sehr lange her und ob sich noch ausreichend nachvollziehen lässt ist fraglich. aber vielleicht gibt es die möglichkeit zu prüfen, ob hier ein versäumnis der anwältin vorliegt?


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant..
ich glaube es ehe nicht..

mfg

Aber ich habe das gefunden ,was kann mir vielleicht weiter helfen

Besondere Regelungen sieht das Gesetz (§ 47 Abs. 5 SGB VII) für Unternehmer und mitarbeitende Ehegatten vor. Bei sonstigen Personen, die bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkommen erzielt haben (z. B. Selbständige), ist der Berechnung des Verletztengeldes der 360. Teil des im Kalenderjahr vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielten Arbeitseinkommens zugrundezulegen.

Nimmt der Verletzte an einer Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation teil, erhält er Übergangsgeld.

und ich war Selbständig

https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/verletztengeld/index.jsp
 
hallo sisi,

Meine Meinung:

nach deinen Vergleich - hast du dich abfinden lassen mit 2 Wochen Verletztengeld - auf alles andere hast du verzichtet.

Ich hoffe, du warst Dir im Klaren darüber, was der Vergleich beinhaltet und was dies für Dich zur Folge hat.

Von daher nehme ich an, dass die BG dir die 2 Wochen noch auszahlt (früher oder später).
Ansonsten hast ja noch die Vdk-Anwältin, welche dir dabei bestimmt behilflich sein wird.

Alles andere willst du nicht mehr machen, wie ich Dich verstand - dann hast du damit Ruhe

Aber mit deiner Gesundheit hast du vermutlich keine Ruhe, so wie ich Dich verstand - so dass der Fall für Dich noch nicht ganz abgeschlossen ist.

Falls ich Dich falsch verstanden haben sollte, berichtige mich bitte gerne.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo sisi62,

Du schreibst am Anfang, dass Du als Selbstständige mit einer Summe von 18.000,00 Euro versichert warst.

Das Verletztengeld daraus beträgt: 18.000 /360 = 50,00 Euro x 80% = 40,00 Euro tgl.
40,00 Euro x 14 Tage = 560,00 Euro.
Dies ist die Summe an Verletztengeld die Du nach dem Vergleich maximal von der BG als Verletztengeld erwarten kannst.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Rollandi
An die VDK Anwältin kann ich mich nicht mehr verlassen -meine Meinung nach..
momentan kann ich nicht mehr Sie telefonisch erreichen

Hallo Fender

danke..ich hoffe es auch,ansonsten glaube ich das ich bekomme meine Geld -wegen Begutachtung-zurück..

so oder so..ich wurde eine Verschlechterung Antrag machen,und ich mache meine Anspruche geltend,ist der Arbeitsunfall so oder doch Anerkannt..
und mal sehen was passiert...wie gesagt,hab nichts zu verlieren..

viele Grüße
 
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