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Kampf der Giganten - kein KG von Krankenkasse

Hallo Pussi (sind nur noch WIR hier)

Sozialverband sagt: ..... es ist RECHTENS, dass die KK das KG verweigert! Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich genau dies meinem RA nicht glauben wollte!

Da ich auf Wiederaufnahme bzw. Anerkennung der GESAMTEN Unfallschäden klage (und nicht degenerativ), ist die KK aussen vor
BG ist Ansprechpartner und damit ist die KK R A U S und muss nicht zahlen

Ich muss mich wohl oder übel diesbezüglich geschlagen geben *könnt schon wieder heulen*..... Das ist aber auch nur eine Schlacht ..... der Krieg ist noch nicht verloren

Und die "stille Vereinbarung" beinhaltet nur, dass das Widerspruchsverfahren RUHT!

Ich bin zwar momentan die "Gelackmeierte", weil ich keinerlei Bezüge habe ...... aber soooo leicht werde ich es der BG auch nicht machen!

Ich weiß zwar noch nicht, wie ich das ganze finanziell schaffe ..... aber wenn Du denkst es geht nicht mehr - kommt von irgendwo ein Lichtlein her!

DAnk Dir für Deine Ratschläge und Unterstützung ......... Herzblut

@ all .....

nochmals recht herzlichen Dank an Ingeborg, Joachim, Maja, Seenixe uvm.....(falls ich Jemanden vergessen haben sollte, ...... auch hier nochmal: Danke!)

Am meisten hat mir geholfen
http://www.sozialblog.com/blog/2008/...tgliedern.html

Die sind echt kompentent und die interessiert es nicht, ob Du einen RA schon hast oder auch nicht!
Auf leicht verständliche Art und Weise werden Dir "Dinge" erklärt, die
jeder Laie versteht!

Das Juristen-Gehabe ist auch manchmal anstrengend:confused:

Grüßle .... Herzblut


 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,

Wenn Du keine KG mehr bekommst und diese aber notwendig ist, um Deine Gesundheit zu erhalten, dann ist dies der ideale Ansatz eine Eilentscheidung (Einstweilige Anordnung) durch das SG zu bekommen. Dieses sollte Dir aber Dein Anwalt eigentlich sagen.
Wenn Du Dich wunderst, warum Dir niemand sonst antwortet, dann könnte es auch an der Art und Weise liegen, wie Du hier schreibst. Es kommt alles relativ flapsig rüber, als wenn es Dir auch nicht ganz so ernst ist.

Gruß von der Seenixe
 
hallo, seenixe

flapsig

mein gott, sind wir doch froh, dass man sich austauschen kann.
hinter flapsigkeit verbirgt sich oftmals bitterkeit, hilflosigkeit.
mache ich auch, mehr oder weniger.
es soll ja nun auch nicht allzu trocken werden.
wenn wir nichts mehr haben - humor sollte trotzdem sein.

aber wenigstens hast du das thema von herzblut erkannt.
leider geht der button "danke" immer verloren

könntest du ein wenig nachsichtiger sein?
wir sind alles nur uo!
mfg
pussi
 
Guten Morgen Seenixe ....

flapsig? ... ich denke eher, dass ich teilweise eine Art Galgenhumor entwickelt habe

Danke, Pussi ..... Du hast es richtig erkannt!

Und vielleicht beteiligt sich ja hier auch kein Anderer, weil diese Problematik nicht so oft vorkommt! Und sich von daher Keiner damit beschäftigen muss!
Aber für Deine etwas andere Meinung danke ich Dir dennoch!

Grüßle ..... Herzblut
 
Hallo Herzblut!

Mit welchem Dienstgrad hast Du bei der Krankenkasse Deines Vertrauens denn verhandelt? Manchmal hilft es, sich nicht ausschließlich mit den unteren Chargen abzuplacken! Die möchten oft ihre Karriere vorantreiben, und das geht häufig nur über die Kostenersparnis - Höflichkeit und Einhaltung der Beratungs- neben Aufklärungspflicht bleiben dabei immer auf der Strecke. Hast Du schon einmal mit dem zuständigen Abteilungsleiter oder dem Geschäftsführer gesprochen? Schon allein die Aufforderung, Deinen Unfall wg. einer eventuellen (sicher ist fast nichts - so sehe ich das!) Krankengeldzahlung während einer lfd. Klage vor dem Sozialgericht umzudefinieren, verlangt nach einer ernsthaften Nachfrage und nach noch mehr Antworten!

Dein "Fall" ist für mich auch der erste, der so verbiestert durchgezogen wird! Laß Dir doch einmal die einschlägigen Dienstanweisungen kopieren - ggf. kommentiert durch schriftliche Nachfrage bei der Hauptverwaltung Deiner Krankenkasse oder weitere überprüfbare Entscheidungen in ähnlich gelagerten Konstellationen! Was ist mit einer Akteneinsicht nach § 25 SGB X?

In diesem Forum muß man sich an einiges gewöhnen - und das Schlimmste kennen wir sicher noch garnicht! Wie hieß es neulich in einer Fernsehsendung in Sachen Versicherungen sinngemäß? Zuerst ablehnen - wenn nicht möglich, dann Ansprüche kürzen und in jedem Fall verschleppen und Hinhaltetaktik anwenden! Wissen wir!


Grüße von
Ingeborg!
 
hallo, ingeborg
es ist nicht der erste fall.
es gibt noch jemanden in forum, dem das gleiche passiert ist.
für mich völlig unbegreiflich!
vielleicht eine neue masche, auf die man sich einstellen muss/sollte?
mfg
pussi
 
Hi Pussi,
echt? Weißt Du noch, wer das ist?

@Ingeborg, gute Tips .... danke! ....ach ja, der Dienstgrad ist SB!

Nachdem ich mich letzte Woche noch bei einer (anderen) RAin, Sozialrecht, erkundigt hatte .... werde ich heute oder spätestens morgen wohl endgültig mehr wissen!

Ich werde berichten ..... auch wenn´s traurig ausgeht!

Grüßle ..... Herzblut
 
Guten Tag @Herzblut und @pussi! Und für alle anderen hier im Forum natürlich auch!

War mir nicht bekannt, daß noch jemand in diesem Forum diese neue Masche auch schon kennengelernt hat! Wie geht's denn da weiter?

Richtig ist doch immer noch, daß derjenige, der arbeitsunfähig erkrankt ist (Ursache zunächst einmal dahingestellt) und einen Anspruch auf KG versichert hat, entsprechend versorgt werden muß! Und da die Unfallversicherer überwiegend zickig reagieren, wenn sich ein Versicherungsrisiko verwirklicht, ist nun einmal vorab die Krankenkasse zuständig, wenn die von der Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit offiziell Kenntnis erlangt! Die (jede!) hat eine sogenannte Regreßabteilung für solche und andere Fälle! Meine KK hat auch eine solche Fachabteilung, die nun meinetwegen einen Regreßfall wg. einer vorgeleisteten Kostenübernahme für ein technisches Hilfsmittel die zuständige Unfallversicherung im Auge behält - wie auch immer! Den zuständigen Sachbearbeiter kenne ich aufgrund mehrerer Telefonate in dieser Sache - da gab es für mich KEIN Problem! Ich klage auch schon seit einiger Zeit gegen die Unfallversicherung wg. einiger Leistungsverweigerungen, solange geduldet sich die KK!



Zum allgemeinen Umgang mit Versicherten in der GKV hatte ich schon einmal hier geschrieben (wer als SB Kosten einspart, macht bald seine Karriere)! Aus dem Bekanntenkreis kenne ich durch persönliches Eingreifen die arrogante Arbeitsweise und den dazu passenden Sprachgebrauch zu willkürlichen Ablehnungen. Hier ging es um eine Reha und der SB gab mir zu verstehen, daß er es schon erlebt habe, daß durch einen Widerspruch eine Bewilligung erfolgte, wenn man die richtigen Gründe nennen würde! Gleichzeitig sollte der Einblick in MdK-Gutachten verwehrt werden - lachhaft, wenn die komplette Einsicht in die Akten nach § 25 SGB X rechtlich zugesichert ist! Wir werden uns also auch im Umgang mit Krankenkassen einen anderen Umgangston angewöhnen müssen!


@Herzblut! Das meinte ich mit Dienstgrad! Möglicherweise weiß der zuständige Abteilungsleiter noch nichts von der Kür seines Mitarbeiters. Zumindest sollte schriftlich festgestellt werden, ob die gegen Dich formulierte Entscheidung durch ihn (den Abteilungsleiter) abgesichert ist und ob er sie legalisiert hat! Manchmal gibt es Gründe, warum einer Sachbearbeiter und ein anderer Abteilungsleiter ist! Die Guten können doch noch nicht alle ausgestorben sein!

Eine andere Rechtsanwältin - warum nicht! Sozialrecht ist zwar nicht der Brüller, weil die Honorare im Gegensatz zu anderen Gebieten geringer sind, aber es kann nur besser werden! Ich wünsche Dir/Euch viel Glück und bleibe sehr gespannt...


Grüße von
Ingeborg!
 
@ ingeborg
@ herzblut
@ alle

tut mir leid, da ich mich nicht betroffen gefühlt hatte, habe ich den beitrag nur überflogen, deswegen auch nicht abgespeichert.
vielleicht meldet sich ja auch dieser user?
oder die mods gehen mal suchen?

ich kann es einfach nicht verstehen!
es wäre schon wichtig.

eine andere frage:
niemand ist auf meinen beitrag:
absenkung der sozialgerichtsverfahren eingegangen!
warum nicht?
es ist doch wichtig für alle, die noch nicht dort sind.

mfg
pussi
 
Moin Ingeborg .... Moin Moin Pussi,

nun, die RAin rief zurück ..... NEGATIV.... um es kurz zu machen: lt. den Statuten der KK haben sie das RECHT, mein KG abzulehnen. Da ich (wie anfangs geschrieben) beim Tarifwechsel mit KG bereits AU hatte.
In ihren Statuten haben sie sich sehr umständlich ausgedrückt ..... aber eben geschreiben! Und damit.... Basta!

Jetzt zahle ich zwar meinen höheren Beitrag.... habe aber nichts davon! .....und zahle und zahle und zahle....:mad:

Da stellt sich mir nur noch die Frage, wie lange muß ich "gesund geschrieben" sein, um Anspruch auf KG zu haben? Gilt hier auch die zum Tarifwechsel genannte (sogenannte) Karenzzeit?

Vielen lieben Dank für Euer "ZUHÖREN" und "Ratschläge, Tips" ..... so konnte ich wenigstens etwas Frust ablassen!

@Pussi..... Deinen Beitrag habe ich noch nicht gelesen.... geh jetzt gleich aber mal gucken!

Grüßle ..... Herzblut
 
Hi Pussi,

ich find nix :-( WO ist der denn?

Grüßle .... Herzblut
 
Guten Morgen!

Hierzu - Zitat: ...Da stellt sich mir nur noch die Frage, wie lange muß ich "gesund geschrieben" sein, um Anspruch auf KG zu haben? Gilt hier auch die zum Tarifwechsel genannte (sogenannte) Karenzzeit?...

...sagt § 46 SGB V: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__46.html

M.E. sollte es sich um eine unfallunabhängige Erkrankung handeln!

Grüße von
Ingeborg!
 
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