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Kampf der Giganten - kein KG von Krankenkasse

Moin Ingeborg,

ach so .... das wußte ich nicht, dass dieses Gesetz SO zu verstehen ist .... ich bin Laie :-(

.......Danke Dir nochmal recht herzlich für Deine geduldige Antwort!


Hi Joe,
hey, auch Dir nochmal recht herzlichen Dank ...... ich werde nachher erstmal die Patientenberatung anrufen ..... dann evtl. zum SG (Rechtsberatung einholen und Eilantrag stellen) ...... und dann ....... zu meinem Schwarzkittel und dem den A ..... aufr........

Grüßle .... Herzblut
 
´n Tag .....

heute habe ich mit der Patientenberatung gesprochen....*hihi* als er in der Vorgeschichte die Wörter "degenerativ" und "BG" gehört hatte, müßte er schmunzeln...

Nun aber zum eigentlichen Fall .... eigentlich nichts Neues :-( ..... er informiert sich und meldet sich spätestens morgen vormittag ...... und dann war ich auch beim SG....Beratung leider Fehlanzeige > nur Hilfe zur Klageverfassung (aber ohne RA-Kosten!)....dennoch war die Dame sehr nett!

Laut heutigem Telefonat mit RA ...... entweder wir geben die Klage gegen BG auf oder es gibt kein KG (ich habe ihm nicht gesagt, dass ich beim SG war!)
Leider hat die KK Recht damit *ichkönntwiederheulen*.... da ich auf ARBEITSunfall klage, würde eine Widerspruchsklage gegen meine KK (die nicht für Arbeitsunfälle zuständig ist!) mich gegen die Wand drücken!

No way out

Tolle Gesetze'
 
hi, herzblut
du solltes dir auch keine rechtsberatung holen, beim sg, sondern die klage gegen die kk erstellen lassen. - eilantrag -
nur mit beratungen läufts du dich wund!

mfg
pussi
 
ich nun wieder :)

Rückruf der Patientenberatung .....: Er teilte mir ein Urteil mit, dass sinngemäß Folgendes sagt:..... wenn ein Anspruch gegenüber der BG besteht, dann muss die GKV nicht zahlen (ist ja klar §11).......
......wenn er aber nicht besteht; MÜSSTE die GKV zahlen!

Das Urteil ist online leider nicht greifbar, da es zu den speziellen Urteilen gehört *huch und grübel* sondern nur in Bibliotheken nachzulesen ..... hier aber das AZ ..... BSG, Soz.R. 3-2500 §11 Nr.1

Und da mein Anspruch NICHT BESTEHT, sondern vielmehr eingeklagt wird = schwebend ist, MÜSSTE meine KK demzufolge zahlen ...... aber das sind soviele Konjunktive :-(( ..... und wie gesagt, Interpretation!

Mir geht langsam die Power aus :-(

Grüßle .... Herzblut
 
hallo, herzblut

kann ich nicht verstehen!
fast alle klagen gegen die bg und erhalten ihr krankengeld von der kk.
dafür zahlst du doch deine beiträge!

mfg
pussi
 
Hi Pussi,

na ja, sie hat mich ja dennoch irgendwie beraten ..... da hab ich wohl was missverstanden *schäm*

Da ich KEINEN Widerspruchbescheid vorliegen habe, kann ich auch keine Klage einreichen!
Lt. Telefonat mit meinem RA (danach, ohne zu sagen, dass ich beim SG war) wird auch kein Widerspruchbescheid seitens der KK erteilt werden, da mein RA und meine KK ein "stillschweigendes Abkommen" haben.... das besagt: .... wenn der Bescheid erteilt wird, bin ich GEZWUNGEN, Klage zu erheben! Da ich aber die Klage gegen die BG laufen habe = ARBEITSunfall, würde ich vom Gericht gezwungen werden, mich zu entscheiden! Entweder KG (keine Folge des Arbeitsunfalls) oder BG (Folge des Arbeitsunfalls)!

Vielleicht kommen wir ja mit dem Urteil, welches mir die Patientenberatung genannt hat, weiter

Grüßle .... Herzblut
 
Hello again,

das verstehe ich ja auch nicht, Pussi ....... meine KK stellt sich da eben quer! Ist wohl deren Recht ..... und von Kulanz kann da nicht mehr die Rede sein! Wie gesagt, wahrscheinlich erscheint da ein optisches Signal, wenn die meine VS.-Nr. eingeben oder auch nur meinem Namen hören

Paragraphenreiter Und ich hab mal sooo viel von Denen gehalten!

Grüßle .... Herzblut
 
hallo, herzblut

bezahlst du kk-beiträge? oder hast du diese bezahlt?

ich komm mir vor wie im falschen film.
frag mal deinen rechtsverdreher, was er mit der kk ausgemacht hat!
gegebenenfalls zwick!
der kann doch hinter deinem rücken nix vereinbaren!
lies dir unbedingt die vollmacht durch, die du ihm gegeben hast.

bin troztdem der meinung:
geh zum gericht und beantrage eilantrag
du lutschst auf dem daumen, nicht dein anwalt!

vieleicht gibt es ja andere user. die weiter helfen
ich bin mit meinem latein am ende
mfg
pussi
 
Moin Pussi,

nicht nur Du denkst, in einem falschen Film zu sein

Ja, ich zahle KK-Beiträge! Bin ja dadurch, dass ich kein KG beziehe, verpflichtet .... ich zahle zwar lt. meinem RA '"unter 'Vorbehalt" .... aber trotzdem zahle ich!

Er hat mir ja gesagt, dass er dieses stillschweigende Einvernehmen mit der KK getroffen hat ..... wegen der Klage gegen die BG > ich müsste sonst die Klage fallen lassen! Und das will er nicht ..... und ich auch nicht!

Ich kann doch keinen Eilantrag hinter SEINEM Rücken stellen ..... nachher gefährde ich selber damit das andere Verfahren!
Ich bin macht- und hilflos! Ich weiß auch nicht mehr weiter!

Ich werde es heute nochmal bei meinem RA damit versuchen, dass ich ihm von den BSG-Urteil erzähle, welches mir die Patientenberatung gegeben hat!
Mein letzter Versuch

Grüßle .... Herzblut
 
hallo, herzblut

kann ich alles nicht verstehen!

ich wiederhole mich, trotzdem:
nach dem verletztengeld zahlte die kk automatisch weiter und informierte mich schriftlich.
während der zahlung des vg und später des krankengeldes brauchte ich keine beiträge abführen.
was ist denn das für eine stille vereinbarung?
mich hatte die kk gefragt, ob ich klagen würde, gegen die bg.

mfg
pussi
 
Hallo Pussi,

Du bist nicht alleine *trauriglächeln* .... ich verstehe es auch nicht!

Die stille Vereinbarung besagt, dass meine KK keinen Widerspruchsbescheid erstellt, da ich sonst zur Klage "gezwungen" werde.
Dies hätte wiederum zur Folge, dass ich
* nicht auf der einen Seite auf Berufsunfall klagen kann
und
*andererseits auf KG, da ein Berufsunfall von der Zahlung der KK ausschließt!

Wie gesagt, ich brauche "nur" zu sagen, dass ich KEINEN A-Unfall hatte, dann zahlt meine KK sofort.
Wenn ich aber das tue, kann ich mir die Klage gegen die BG "an die Backe nageln"!

Vielleicht weiß ich ja gleich mehr .....werde zum Sozialverband hier am Ort fahren.

Drück mir mal die Däumchen, dass die mir "positiv" weiterhelfen können!

Berichterstattung folgt *grins*

Grüßle ..... Herzblut
 
@ alle

vielleicht kann sich ja mal anderer über solche stillen vereinbarungen äussern.
ich kann es wirklich nicht glauben, das es rechtens ist.

mfg
pussi
 
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