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Kampf der Giganten - kein KG von Krankenkasse

@ Pit13 ..... unter "Berufsunfall mit Personenschaden"
 
Hallo Herzblut!

Nach einem Telefonmarathon habe ich die m.E. einsatzfähigen gesetzlichen Möglichkeiten des angesprochenen 2. Leistungsträgers (in Deinem Fall KK) herausgesucht. Die Auskünfte der heute befragten SB quer durch die Republik waren unter aller S.., sprich nicht zuständig und/oder nicht wissend!

Thema 'Vorleistung' bei ungeklärter Kostenübernahme regelt § 105 SGB X : http://dejure.org/gesetze/SGB_X/105.html

und u.a. § 102 SGB X (Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers).

Unter dem link sind am rechten Rand aufrufbar:
Sozialgesetzbuch 10 - SGB X - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
§ 102 Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers
§ 103 Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist
§ 104 Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers
§ 105 Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers
§ 106 Rangliste bei mehreren Erstattungsberechtigten
§ 107 Erfüllung
§ 108 Erstattung in Geld
§ 109 Verwaltungskosten und Auslagen
§ 110 Pauschalierung
§ 111 Ausschlußfrist (= Anmeldung des Anspruchs: Regreß)
§ 112 Rückerstattung
§ 113 Verjährung
§ 114 Rechtsweg.

Vielleicht kennt Deine KK diesen Weg auch nicht oder nicht so genau! Nachdem, was mir heute wieder geboten wurde, solltest Du Dir alle Punkte ausdrucken und zur Anlage Deines Antrages auf das versicherte und lt. Versicherungsbedingungen auch bei Unfall zugesicherte Krankengeld machen!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,
ich finde es toll wie Du dich einsetzt deshalb auch mein Danke an Dich.
LG Wolfgang
 
hab leider nur ganz wenig Zeit ...... aber ......

IST INGEBORG nicht einfach wunderbar

Ganz lieben Gruß .... Herzblut
 
Gerne!

Es betrifft auch mich, denn das durch meinen Unfallversicherungsträger unrechtmäßig nicht übernommene Hilfsmittel Rollstuhl führt seit dem zu allen Ablehnungen der BG in diesem Zusammenhang! Theoretisch könnte es mir auch noch passieren, daß meine KK, aus welchem Grund auch immer, ebenfalls mit einer vorläufigen Kostenübernahme zögert. Ist also auch für mich nicht uninteressant, wie das gebietsübergreifende Spiel so läuft! Ich war mir heute einige Male nicht sicher, ob der jeweils angesprochene SB keine Auskunft geben wollte oder es einfach nicht wußte - und ich weiß nicht, was schlimmer ist!

Was ich noch vergessen hatte: Die Rechtsgrundlage für die ungeklärte Kostenübernahme der beantragten Leistung (Vorleistung) für den Antragsteller wurde mir noch nicht genannt, werde in den nächsten Tagen schriftlich nachfragen - das wollen wir doch 'mal sehen!


Grüße von
Ingeborg!
 
Wenn ich solche Geschichten höre, dann werde ich richtig wütend. Ich verstehe einfach nicht, warum die Rechtslage in unserem Land so beliebig ist. Da passiert solche ein schwerer Unfall und die Kasse braucht dann kein Krankengeld zahlen, weil sie sich auf irgendwelche Paragraphen berufen kann und der ohnehin schon schwer gezeichnete Versicherungsnehmer kann sich dann mit Gericht und Anwälten herumschlagen. Irgendwas läuft da einfach sehr schief in unserem Land.
 
Zitat: ...Irgendwas läuft da einfach sehr schief in unserem Land...

Scheint sich aber sehr zu lohnen - für die, die nicht zahlen, obwohl sie es nach allen bekannten Rechtsnormen müßten! Deshalb sind auch unsere Sozialgerichte total überlastet.

@ Herzblut: Ich habe Dein Problem nicht vergessen, aber bis heute noch keine Antwort auf meine schriftlichen Fragen erhalten!


Grüße von
Ingeborg!
 
Für Ingeborg ein Dankeschön

Moin Ingeborg,

ich möchte Dir und na klar auch allen Anderen einen schönen ersten Mai wünschen mit maximal wenig Beschwerden.

Gerade lese ich mich durch Dene Beiträge von vor einigen Jahren über Vorleistung KK, wenn BG kein V-Geld zahlt oder einstellen will, was bei meiner Wiedererkrankung gerade der Fall ist.

Es ist absolut wohltuend für mich Deine fachlich hochkompetenten Beiträge, Deine Verbindlichkeit und Deine Menschlichkeit zu lesen.

Alles Gute für Dich!
Laverda

P.S. Wollte Dir das eigentlich in PF posten, nur das ist voll
 
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