• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Kampf der Giganten - kein KG von Krankenkasse

Hallo Herzblut,

es ist schwierig wenn Dein Rechtsanwalt keine "richtige Antwort" auf Deine Fragen hat, als Laie...!
Also ich würde mir hier einmal da Wichtigste notieren Vorleistungspflicht usw.
Ja und mich hier > http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/ schlau machen! Zur Not über die Rufnummer 0800 0117722 Mo.-Frei. 10h-18h
Ob ein Schreiben an die Bafin (Bonn) eine Klärung bringt, dass die Berufsgenossenschaft die eigentlich Verantwortliche ist kann ich nicht einschätzen! Schwebendes Verfahren..?
Hier noch etwas zum Thema allgemein
http://krankenkassen-blogger.de/?p=74

Viele Grüße
Joachim


Guten Morgen Joachim,

Du glaubst gar nicht, wie viele Notizen ich mir in den letzten Tagen gemacht habe! ...... bin aber in Sachen "Vorleistungspflicht" noch nicht weiter gekommen ....

An die Patientenberatung werde ich mich auf jeden Fall wenden.....ich hab die Schn...... soooo voll!

Wer ist denn die "Bafin"?

Grüßle ..... Herzblut
 
hallo, joachim

meines, bescheidenen wissens, tritt die kk immer in vorlage und holt sich das geld zurück. sind ja keine samariter.
ich sehe nur ein problem:
herzblut hatte sich erst ab 01.01.09 mit krankengeld versichert.
heisst normalerweise - drei monate wartezeit, oder?
was macht den sein schwarzkittel?

mfg
pussi


´n Morgen Pussi,

es stimmt mit der Karenzzeit ..... aber..... meine KK hat in ihren eigenen Bestimmungen zum Wahltarif in bestimmten Fällen die Karenzzeit ausgeschlossen ..... und demzufolge MÜSSEN die KG zahlen!
Meine KK sagt ja selber -informell- ...... wenn kein A-Unfall, dann zahlen wir ja auch sofort!

Ich könnt schreien ..... aber ihr seid mir eine große Hilfe...... DANKE:)

Grüßle ..... Herzblut
 
Hallo pussi, dazu schreibt man in dem genannten Link; Krankengeld für Selbständige Neuregelung ab AUGUST 2009 Damit erhält dieser Personenkreis ab dem 43. Krankheitstag wieder Krankengeld Also gibt es schon eine gewisse Karenzzeit zwischen erster Einzahlung zum neuen Vertrag und der Leistung! Hier schreibt Herzblut > Hatte mich aber Aufgrund „der Gesundheitsreform“; ab 01.01.2009 mit Krankengeld versichern lassen! Im Blog steht Neuregelung ab August 2009 wenn man dann noch die 43 Tage dazu zählt? Aber das sollen doch bitteschön die Fachleute genau klären! Viele Grüße Joachim


Hallo Joachim,

generell stimmt das .... aber..... die erste Neuregelung gab es schon zum 01.01.2009 und die 2. Neuregelung zum 01.08.2009 ... aber auch hier gibt es wiederum einen Wahltarif .... und der ist -wie immer- von KK zu KK verschieden!

Meine Regelung gilt ab 01.01.2009 mit Änderung -zwangsweise- zum 01.08.2009

Grüßle ..... Herzblut
 
hallo, joachim

das muss herzblut mit seiner kk ausmachen.
er hat einen vertrag ab 01.o1.09.
wozu hat er seine schwarzkittel?

mfg
pussi


Hello again......

:eek: ..... ich bin..... eine SIE *hihihi*

Jetzt weiß ich auch, wen Du mit "Schwarzkittel" meinst .... meinen RA (boah, bin ich schwer von Kapé...tz tz tz) ....und wozu in den habe, frage ich mich auch manchmal!

Grüßle..... Herzblut
 
hallo, herzblut

machs dir einfacher,
gehe zum sg, rechtspfleger/in,
lass eine leistungsklage aufnehmen - bt. im eilverfahren!
kostet dich keinen müden cent!
deinem schwarzkittel tritt mal irgendwohin, aber bt. da, wo es auch weh tut!
da du eine frau bist, wirst du wissen, wohin.

mfg
pussi
 
Hallo Herzblut,

hier etwas zum Thema Bafin
http://www.bafin.de/DE/Verbraucher/...chwerde/bafinbeschwerde__node.html?__nnn=true
Das sind die Möglichkeiten bzw. eine davon wenn Du der Bafin einmal den Sachverhalt ohne derbe Worte schreibst, vielleicht regt sich ja etwas?
Dafür garantieren kann ich natürlich nicht! Vielleicht hat ja Dein Anwalt eine bessere Idee wen er schon dafür bezahlt wird und studiert hat

Viele Grüße
Joachim
 
Hallo Herzblut,

Sorry, habe gerade noch einmal den Link durchgelesen die Bafin hat mit der Berufsgenossenschaft nichts zu tun! Bei der Bafin geht es nur um Private Versicherungen! Falls Du dahin schreiben willst...! Zuständig ist das Bundesversicherungsamt für die Berufsgenossenschaften udgl.!

Bundesversicherungsamt

Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Kontakt
Telefon: (0228) 619-0
Fax: (0228) 619-1870
E-Mail: poststelle@bva.de

Viele Grüße
Joachim
 
Hallo Herzblut!

Hier ist die Zuständigkeitsklärung (gesetzlich geregelte Vorleistungspflicht) zwischen dem erst- und zweitangegangenen Leistungsträger ganz gut beschrieben und erklärt: http://www.lwl.org/lja-download/dat...fehlung_Zustaendigkeitsklaerung_14_SGB_IX.pdf

Die sog. Vorleistungspflicht soll verhindern, daß Streitigkeiten zwischen den Versicherungsträgern auf dem 'Buckel' des (kranken) Versicherten ausgetragen werden!


Grüße von
Ingeborg!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ingeborg,

danke Dir recht herzlich für den Tip ..... bin heut´ "da" gewesen..... bin mal gespannt ..... werde es Dich 100% wissen lassen!

Danke .... Herzblut


Danke Dir Pussi
Das werde ich gleich morgen in Angriff nehmen ..... *hihi* ich weiß wohin:D

Hi Joachim,

hey, dank´ Dir ..... sooooo viel Unterstützung *rotwerde*

Grüßle ..... Herzblut


Hello again :)

ich war gerade auf der Site und konnte aber nur etwas über Reha-Massnahmen lesen:confused:

Aber egal ..... es hilft mir auf jeden Fall ;)..... morgen ist Montag .... und demzufolge KEIN Schontag :D...erst Recht nicht für KK und RA

Grüßle ..... Herzblut
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Herzblut!

Zitat: ...konnte aber nur etwas über Reha-Massnahmen lesen...

Gilt grundsätzlich in Bezug auf den Verfahrensablauf und ich habe die Ausführungen hierher verlinkt, weil das Procedere ganz gut erklärt ist!

Ich selbst habe in meinem Fall danach gehandelt, als der Unfallversicherungsträger meinen fachärztlich verordneten Rollstuhl nicht bezahlen wollte (kleine Schikane!). Als zweitangegangener Leistungsträger hat meine Krankenkasse, obwohl nicht für die Folgen meines Unfalls zuständig, die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Vorleistungspflicht übernommen. Z.Zt. macht die Krankenkasse die verauslagten Aufwendungen in einem Regreßverfahren geltend.

Viel Glück bei der Durchsetzung Deines Rechts!


Grüße von
Ingeborg!
 
Top