hallo Lilie,
ich habe nochmal deine beiträge durchgesehen. es läuft offenbar nicht rund und macht keine fortschritte. hat denn bzgl. der anerkennung/nachweis der unfallfolgen dein RA konkret zusammengetragen und vorgebracht? es scheint, als liesse er sich hier etwas sehr viel zeit und sieht es zu lax.
daher hier mal als ergebnis zusammengefasst:
1. HWS-Distorsion
2. MRT HWS
3. Hirnblutung (Möglichkeit einer traumatischen Blutung?)
zum GA und der feststellung,
dass ich keine unfallbedingte Invalidität hätte
und folgende beiträge mit Hinweisen zur Bearbeitung scheint es keinerlei fortschritte zu geben. wurde denn überhaupt noch in diese richtung untersucht?
ich greife einmal der reihe nach auf:
unter #61
... nicht am Unfalltag ein MRT gemacht worden sei, sondern erst später, und rein theoretisch hätte mir ja auch noch nach dem Unfall etwas passiert sein können, das die Hirnblutung ausgelöst hätte.
im folgenden gab es auch Hinweise dazu (zb #63).
ob ein MRT nötig gewesen und daraus mögliche schritte (befunde, diagnosen, therapien) hätten abgeleitet werden müssen, ist von dir nachzuweisen. das kannst wahrscheinlich nur dadurch, dass entsprechende voraussetzungen vorlagen, wie neurologische defizite, bewusstseinsstörungen/-eintrübungen/bewusstlosigkeit.
dies kann sich vor allem aus den patientenunterlagen des arztes ergeben, so der dokumentation, aber auch andere unterlagen wie berichte an versicherungen, ärztliche schreiben etc. diese müssen mit der patientenakte vorliegen, die du hoffentlich bereits vollständig (!) hast (unten mehr dazu).
im fall des nachweises läge ein befunderhebungsfehler, damit eine beweisvereitelung vor, die dir in der beweissituation hilft.
unter #67
Die neurologische Untersuchung fand erst 4 Wochen nach dem Unfall statt.
hier gilt gleiches wie vor. demzufolge gab es neurologische anzeichen. eine (einfache) HWS-Distorsion ist damit fast auszuschliessen, jedenfalls geht es darüber hinaus.
unter #72
... ich habe meine ganzen Unterlagen und CDs als Kopie
WICHTIG: ist damit die gesamte (!) patientenakte gemeint inkl. vollständigkeitserklärung?
unter #84
mein Anwalt hat eine komplette Kopie meiner Krankenakte bei dem Arzt angefordert, der mich als erster nach dem Unfall und auch darüber hinaus behandelt hat. Damit können wir einige Einwände der Haftpflichtversicherung entkräften. Außerdem ist aufgefallen, dass der GA wohl nicht alle Unterlagen zur Verfügung hatte, und von ganz anderen Voraussetzungen ausgegangen ist. Das will mein Anwalt nun mit der Versicherung abklären.
auch hier: vollständigkeit!!! betonung erfolgt deshalb, weil mir gerade unterkam, dass einem betroffenen ein unterschiedlicher umfang vorgelegt wurde. der anwalt erhielt lediglich einen teil der akte, während die KK wesentlich grösseren umfang hatte.
unter #85
erfahren, dass der Gutachter (den ich der Versicherung vorgeschlagen hatte) der Versicherung auf deren Nachfrage im Mai nun geantwortet hat und mit dieser Antwort sein gesamtes GA zurückgenommen hat. Er schreibt, dass er wohl mit der Einschätzung der MdE ein wenig voreilig gewesen sei, und dass meine Beschwerden nicht auf den Unfall zurückzuführen seien.
hier sollte der RA mal druck machen und sein mandat ausspielen: entweder gab der SV in der ersten version oder in der zweiten auf nachfragen der versicherung (ist das schon suspekt!) ein unrichtiges gesundheitszeugnis ab! ein strafantrag sollte dem SV in aussicht gestellt werden. manchmal muss man in situationen wie diesen mit härteren bandagen arbeiten, vor allem, wenn die umstände es auch hergeben.
unter #87
die Fragen, die die Versicherung noch ergänzend dem GA gestellt hatte sowie die Antworten der SV habe ich. Es ging darum, ob die Blutung nicht auch unfallunabhängig aufgetreten sein könnte, zumal in meiner Krankenakte anfangs eine falsche Diagnose aufgetaucht ist (Blutung aus einer Gefäßfehlbildung statt posttraumatische Blutung). Hier bezieht sich der GA nun nur auf die Gefäßfehlbildung und schreibt, dass aus seiner Erfahrung in der Praxis eine Blutung hieraus natürlich jeder Zeit auftreten kann - also unfallunabhängig.
Die zweite Frage bezog sich darauf, welche Gesundheitsstörungen in die MdE aufgenommen seien, hierzu hat sich der GA dann nur so geäußert, dass er bei der Bestimmung zu voreilig gewesen sei.
die theoretische frage, "ob" oder "ob nicht" ist durch die versicherung zu beweisen. auch hier gilt das schon einmal geschriebene noch, dass keine weitere ursache gegeben war, die defizite zeitnah zum unfall auftraten und eine "Gefäßfehlbildung" nicht vorliegt (oder habe ich etwas übersehen?), zumindest nicht die auslösende ursache war.
insgesamt sollten die beweiserheblichen fragen zusammengestellt und unter beleg und begründung vorgebracht werden. so wird es die versicherung als "trainingsfall" sehen, eine klage wird kaum erfolg haben, denn auch hier muss begründet und falschem widersprochen werden.
gruss
Sekundant