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Hirnblutung nach Autounfall

Hallo Zusammen,

heute kam endlich die Antwort von der Haftpflichtversicherung aufgrund des Schreibens von meinem Anwalt. Leider lehnt die Versicherung immer noch alles ab. Sie sind überhaupt nicht auf unsere Argumente eingegangen, auch nicht auf die Tatsache, dass der Gutachter gar nicht alle Unterlagen gehabt hat und deshalb manchmal von falschen Tatsachen ausgegangen ist. Zum Beispiel schreibt er in seinem GA, dass meine Beschwerden erst 10 Wochen nach dem Unfall plötzlich aufgetreten seien, was er sehr komisch findet. Dabei kann ich mit meiner Unfallakte nachweisen, dass ich bereits nach 2 Tagen Symptome hatte, die auf eine Hirnblutung hingedeutet haben. Ich bin ja auch immer wieder zum Arzt, aber es wurde zunächst nur ein MRT von der Halswirbelsäule und dann 2 Monate nach dem Unfall ein MRT des Kopfes gemacht. Es wurde bis dahin immer alles auf das Schleudertrauma geschoben. Sowohl der Schwindel, die Sprachprobleme, die Lähmungen am rechten Arm, die Gangunsicherheit etc. Aber die Versicherung beharrt weiter darauf, dass der Gutachter den Zusammenhang mit der Hirnblutung und dem Unfall nicht sicher feststellen konnte (jedenfalls in seiner Nachbesserung des Gutachtens als Antwort auf Nachfrage von der Versicherung, im Gutachten selbst schreibt er noch von unfallbedingt) und bezieht sich auf § 286 ZPO.
Im Ablehnungsbescheid werden außerdem Dinge behauptet, die überhaupt nicht stimmen, so gäbe es gar keine Bildgebung, die die Hirnblutung darstellt, aber das MRT inklusive Bericht gibt es, liegt der Versicherung auch vor und darauf bezieht sich ja auch der GA. Weiter wird behauptet, dass ich gar keine Hirnblutung gehabt haben könnte, da ich keine diagnostizierte Prellmarke gehabt habe und auch nicht bewusstlos war. Auch die neuropsychologischen Berichte werden überhaupt nicht beachtet. Jetzt wird vielmehr auf eine vor dem Unfall liegende längere AU aufgrund von Migräne verwiesen.

Was sagt Ihr dazu? Kann man die Versicherung zwingen, auf gewissen Dinge einzugehen?

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13,

nein, du kannst die Versicherung nicht zwingen, auf gewisse Dinge einzugehen. Du kannst nur klagen.

Das ist ja die Masche der Versicherungen, dass sie gerne alle Ansprüche ablehnen - und sei es auch mit noch so an den Haaren herbeigezogenen Argumenten. Das ist so gewollt, das ist System und betrifft nicht nur dich. Und ist von der Versicherung auch auf keinen Fall persönlich gemeint :-(

Wenn du jetzt klein beigibst, hat die Versicherung Geld gespart. Am besten besprichst du dich mit deinem Anwalt, wie weiter vorgegangen werden soll.

Da du ja alle Unterlagen besitzt, die auf einen direkten Unfallzusammenhang hinweisen, müsstest du das ja eigentlich in einem Gerichtsverfahren belegen können. Das wird allerdings etliche Jahre dauern und schreckt viele Unfallopfer ab. Aber freiwillig scheint die Versicherung nicht zahlen zu wollen, sonst hätte sie ein anderes Verhalten an den Tag gelegt.

Ich wünsche dir viel Erfolg und Kraft!

Rudinchen
 
Hallo Lilie,

was Rudinchen schreibt, dem schließe ich mich an!

Die Versicherung wird immer alles negieren. D. h. jetzt bist Du im Kampf und gehst in die jahrelangen Gerichtsverfahren.

Wünsche Dir viel Erfolg!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Lilie13,

ich sehe durchaus Erfolgsaussichten, es ist aber ein sehr langer Weg, da du Hartz4 beziehst wirst du wohl PKH beantragen müssen und im Erfolgsfall auch dein bis dahin bezogenes Hartz4 zurückzahlen müssen. Hier solltest du erstmal mit dem Jobcenter sprechen.

Auf was möchtest du denn die Versicherung verklagen.

Was sagen denn deine Ärzte, kommt das SHT vom Unfall.

MFG Marima
 
Hallo Rudinchen, Kasandra, Marima,

danke für Eure Antworten. Dann muss ich wohl jetzt vor Gericht. Ich habe mir gleich für nächste Woche einen Termin bei meinem Anwalt geholt, mal sehen, wie er meine Aussicht auf Erfolg einschätzt.
Ein großes Problem wird wohl sein, dass das MRT vom Kopf erst 2 Monate nach dem Unfall gemacht worden ist, da vorher alle Beschwerden auf die HWS geschoben worden sind. Im Nachhinein weiß ich jetzt natürlich, dass das nicht so war. Aber mehr als immer wieder zum Arzt gehen, konnte ich ja auch nicht. Ich hatte ihm ja auch vertraut. Was ich nun als Beweise habe, sind die Aufführungen meiner Beschwerden in der Krankenakte bei dem Arzt und die Zeugenaussagen über meinen Zustand in den Wochen nach dem Unfall von Freunden und Bekannten. Zudem das MRT, in dem man die Blutung sieht, aber nach 2 Monaten ist es ja keine frische Blutung mehr, die man dort sieht. Außerdem hat mein Hausarzt bestätigt, dass ich mit Problemen, die ich seit dem Unfall habe, zuvor nie in seiner Praxis war, und ich bin schon fast 20 Jahre dort. Aber was nutzt es, wenn man das alles so schön begründen kann, und die Versicherung überhaupt nicht darauf eingeht. Wenn sie sich all das herausziehen und zusammensetzen wie es ihnen gefällt. Den GA so lange mit Nachfrage bearbeiten, bis dieser sein GA zurücknimmt, und auf einmal keine unfallbedingte Beschwerden mehr sieht, oder diese jedenfalls nicht mehr sicher zuordnen kann.
Meint Ihr vor Gericht ist das anders oder bei einem vom Gericht bestimmten GA?

@Marima,
Warum sollte ich vor der Klage mit dem Jobcenter sprechen? Hat das ein Nachteil, wenn ich mich allein für die Klage entscheide? Dass ich mein Harz 4 zurückzahlen muss, falls die Haftpflichtvesicherung meinen Lohnausfall bezahlt, ist mir klar, aber so lange ich den nicht habe, kann ich ja nichts zurückzahlen. PKW werde ich nicht beantragen, sofern meine Rechtsschutzversicherung den Fall übernimmt. Klagen werde ich auf Schmerzensgeld, Lohnausfall und Zukunfsschaden. Aber das muss alles noch mit meinem Anwalt genau besprochen werden.

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13,

wenn du doch eine RSV hast, warum verschenkst du dann so viel wertvolle Zeit.

In deinen Weiterbewilligungsantrag vom Jobcenter wurdest du wahrscheinlich gefragt ob du Forderungen gegen Dritte hast. Ich kenne die heutigen Weiterbewilligungsanträge nicht, eventuell hast du falsche Angaben gemacht. Es ist natürlich deine Entscheidung, ob du dieses frühzeitig mit dem Jobcenter klärst.

MFG Marima
 
hallo,

zu deinem problem hast du eigentlich schon selbst die auflösung geschrieben:

Ein großes Problem wird wohl sein, dass das MRT vom Kopf erst 2 Monate nach dem Unfall gemacht worden ist, da vorher alle Beschwerden auf die HWS geschoben worden sind. Im Nachhinein weiß ich jetzt natürlich, dass das nicht so war. Aber mehr als immer wieder zum Arzt gehen, konnte ich ja auch nicht. Ich hatte ihm ja auch vertraut. Was ich nun als Beweise habe, sind die Aufführungen meiner Beschwerden in der Krankenakte bei dem Arzt und die Zeugenaussagen über meinen Zustand in den Wochen nach dem Unfall von Freunden und Bekannten. Zudem das MRT, in dem man die Blutung sieht, aber nach 2 Monaten ist es ja keine frische Blutung mehr, die man dort sieht.

du hast die vollständigen patientenunterlagen mit dokumentation ("Aufführungen meiner Beschwerden in der Krankenakte bei dem Arzt")? wenn diese - nachträglich - belegen, dass ein mrt hätte gemacht werden müssen und bei rechtzeitigem mrt die blutung erkannt worden wäre, was scheinbar offensichtlich ist, wenn sie nach 2 monaten noch zu sehen waren, dann ist das ein versäumnis des arztes. dieses versäumnis hat sich aber der gegner anzulasten und wäre von dir als eine beweisvereitelung vorzubringen. damit ist die beweislast nicht bei dir, sondern beim gegner. damit kann sich die versicherung nicht mehr herausziehen, der GA braucht nichts zurückzunehmen und eine zuordnung ist damit auch erfolgt. und die aussagen von freunden und bekannten würden dies dazu auch noch stützen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Marima, hallo Sekundant,

@Marima: Stimmt, wo Du es jetzt ansprichst, ich habe beim Jobcenter ein Bogen weges des Unfalls ausfüllen müssen, aber wenn ich mich jetzt richtig erinnere, war das nur für den Antrag ALG 1 und nicht Alg2. Aber mein Sachbearbeiter weiß darüber Bescheid.
Was meinst Du mit wertvolle Zeit verschenken? Weil die Klage erst jetzt kommt?

@Sekundant: Ist das wirklich auf meinen Fall anzuwenden? Ich verklage ja nicht den Arzt, der das MRT zu spät veranlasst hat, sondern die Versicherung des Unfallverursachers. Die hat den Arzt ja nicht aufgefordert, das MRT nicht rechtzeitig zu machen. Irgendwie verwirrt mich das ein wenig.

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie,

Sekundant macht Dich darauf aufmerksam, dass Du wohl noch einen Arzthaftungsfehler hast.

Er bringt dich darauf hin, mal zu prüfen z. B. über die AWMF Leitlinien, ob nicht Diagnostik und dann Behandlung fälschlich unterblieben ist.

Du hast ja selber erkannt, dass erst nach 2 Monaten das MRT gemacht wurde.

Nun hast Du noch eine Baustelle: Arzthaftung

Und Dein RA muss auch Deiner HPV erklären anhand der Krankenunterlagen, Arztbesuchen etc. das Du regelmäßig beim Doc warst und über Befindlichkeiten geklagt hast und nichts passiert ist.

Hier solltest Du Dir die Abrechnungsunterlagen von Deiner KK anfordern wenn über diese abgerechnet wurde. Dann hast Du alle Nachweises schwarz auf weiß.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra, hallo Sekundant,

vielen Dank für die wertvollen Tipps. Ich werde die Abrechnungsunterlagen sogleich von der KK anfordern, an so etwas hätte ich gar nicht gedacht, danke Kasandra.
Auch Dir ein Dank für die Erklärungen, Sekundant. Das ist für mich ganz neues Wissen. Ich habe mich auch schon ein wenig eingelesen, allerdings nichts gefunden zu dem Punkt, wenn es der Praxisinhaber selbst war, der mich behandelt hat. So wie ich das verstanden habe, greift das dann leider nicht, oder? Oder muss die Versicherung des Unfallverursachers generell für Fehler und Versäumnisse haften, die ein Arzt während der Behandlung gemacht hat?

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Oder muss die Versicherung des Unfallverursachers generell für Fehler und Versäumnisse haften, die ein Arzt während der Behandlung gemacht hat?

genau das ist damit gemeint, er tritt insoweit als erfüllungsgehilfe der versicherung auf und diese hat für fehler des erfüllungsgehilfen einzustehen. ich lasse dir eine pn zukommen, dann kannst du in einer dissertation die stelle nachlesen; urteile sind da etwas schwammig und geben den sachverhalt meist nur knapp wieder.


gruss

Sekundant
 
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