Hallo Zusammen,
heute kam endlich die Antwort von der Haftpflichtversicherung aufgrund des Schreibens von meinem Anwalt. Leider lehnt die Versicherung immer noch alles ab. Sie sind überhaupt nicht auf unsere Argumente eingegangen, auch nicht auf die Tatsache, dass der Gutachter gar nicht alle Unterlagen gehabt hat und deshalb manchmal von falschen Tatsachen ausgegangen ist. Zum Beispiel schreibt er in seinem GA, dass meine Beschwerden erst 10 Wochen nach dem Unfall plötzlich aufgetreten seien, was er sehr komisch findet. Dabei kann ich mit meiner Unfallakte nachweisen, dass ich bereits nach 2 Tagen Symptome hatte, die auf eine Hirnblutung hingedeutet haben. Ich bin ja auch immer wieder zum Arzt, aber es wurde zunächst nur ein MRT von der Halswirbelsäule und dann 2 Monate nach dem Unfall ein MRT des Kopfes gemacht. Es wurde bis dahin immer alles auf das Schleudertrauma geschoben. Sowohl der Schwindel, die Sprachprobleme, die Lähmungen am rechten Arm, die Gangunsicherheit etc. Aber die Versicherung beharrt weiter darauf, dass der Gutachter den Zusammenhang mit der Hirnblutung und dem Unfall nicht sicher feststellen konnte (jedenfalls in seiner Nachbesserung des Gutachtens als Antwort auf Nachfrage von der Versicherung, im Gutachten selbst schreibt er noch von unfallbedingt) und bezieht sich auf § 286 ZPO.
Im Ablehnungsbescheid werden außerdem Dinge behauptet, die überhaupt nicht stimmen, so gäbe es gar keine Bildgebung, die die Hirnblutung darstellt, aber das MRT inklusive Bericht gibt es, liegt der Versicherung auch vor und darauf bezieht sich ja auch der GA. Weiter wird behauptet, dass ich gar keine Hirnblutung gehabt haben könnte, da ich keine diagnostizierte Prellmarke gehabt habe und auch nicht bewusstlos war. Auch die neuropsychologischen Berichte werden überhaupt nicht beachtet. Jetzt wird vielmehr auf eine vor dem Unfall liegende längere AU aufgrund von Migräne verwiesen.
Was sagt Ihr dazu? Kann man die Versicherung zwingen, auf gewissen Dinge einzugehen?
Herzliche Grüße
Lilie13
heute kam endlich die Antwort von der Haftpflichtversicherung aufgrund des Schreibens von meinem Anwalt. Leider lehnt die Versicherung immer noch alles ab. Sie sind überhaupt nicht auf unsere Argumente eingegangen, auch nicht auf die Tatsache, dass der Gutachter gar nicht alle Unterlagen gehabt hat und deshalb manchmal von falschen Tatsachen ausgegangen ist. Zum Beispiel schreibt er in seinem GA, dass meine Beschwerden erst 10 Wochen nach dem Unfall plötzlich aufgetreten seien, was er sehr komisch findet. Dabei kann ich mit meiner Unfallakte nachweisen, dass ich bereits nach 2 Tagen Symptome hatte, die auf eine Hirnblutung hingedeutet haben. Ich bin ja auch immer wieder zum Arzt, aber es wurde zunächst nur ein MRT von der Halswirbelsäule und dann 2 Monate nach dem Unfall ein MRT des Kopfes gemacht. Es wurde bis dahin immer alles auf das Schleudertrauma geschoben. Sowohl der Schwindel, die Sprachprobleme, die Lähmungen am rechten Arm, die Gangunsicherheit etc. Aber die Versicherung beharrt weiter darauf, dass der Gutachter den Zusammenhang mit der Hirnblutung und dem Unfall nicht sicher feststellen konnte (jedenfalls in seiner Nachbesserung des Gutachtens als Antwort auf Nachfrage von der Versicherung, im Gutachten selbst schreibt er noch von unfallbedingt) und bezieht sich auf § 286 ZPO.
Im Ablehnungsbescheid werden außerdem Dinge behauptet, die überhaupt nicht stimmen, so gäbe es gar keine Bildgebung, die die Hirnblutung darstellt, aber das MRT inklusive Bericht gibt es, liegt der Versicherung auch vor und darauf bezieht sich ja auch der GA. Weiter wird behauptet, dass ich gar keine Hirnblutung gehabt haben könnte, da ich keine diagnostizierte Prellmarke gehabt habe und auch nicht bewusstlos war. Auch die neuropsychologischen Berichte werden überhaupt nicht beachtet. Jetzt wird vielmehr auf eine vor dem Unfall liegende längere AU aufgrund von Migräne verwiesen.
Was sagt Ihr dazu? Kann man die Versicherung zwingen, auf gewissen Dinge einzugehen?
Herzliche Grüße
Lilie13