• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Hirnblutung nach Autounfall

Hallo Kasandra,

noch eine Nachfrage, warum muss mein Anwalt das meiner HPV erklären? Die hat doch mit der ganzen Sache gar nichts zu tun?

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie,

statt erklären kann man auch das Wort "nachweisen" einsetzen.

Du musst Deinen RA füttern, damit er agieren kann. D. h. Du musst abliefern.

Ein RA kann nur so gut sein, wie er Informationen und Unterlagen bekommt.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

da hatte ich wohl einen Denkfehlter. Du meintest nicht meine eigene HPV, sondern die des Unfallverursachers. Dann macht das alles Sinn.

Danke.

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo Zusammen,

nach langer Zeit auch mal wieder eine Nachricht von mir. Leider hat sich noch nicht wirklich etwas getan, mein Anwalt ist ja nicht von der schnellen Sorte. Immerhin steht die Klage mehr oder weniger. Aber er scheint sich einen "Schlachtplan" im Kopf zurecht gelegt zu haben.

@Isländer
Ich habe noch eine Frage zu dem Tipp, den Du mir in #100 gegeben hast. Mein Anwalt hat in seinem Klageentwurf die Zeugenaussage natürlich mit aufgenommen. Im letzten Abschnitt schreibt er allerdings "Zum Beweis .... beziehen wir uns auf Einholung eines Sachverständigengutachtens". Verpassen wir so die Chance vor dem Sachverständigengutachten, die Zeugen vor Gericht hören zu lassen? Und was, wenn es vor dem GA zu gar keiner Verhandlung kommt?

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13,

Du hast zwar @Isländer gefragt, der wird Dir auch sicher antworten, aber ich kann ja mal schon ein bisschen vorpreschen.

Also zum Verständnis. Es gibt mehrere Beweisarten. Dazu gehört unter anderem auch der Zeugenbeweis und der Sachverständigenbeweis. Wenn also Dein Anwalt in der Klageschrift beide Beweisarten anbietet, dann kann der Richter nicht einfach darüber hinweggehen.

Meine Erfahrung ist, dass der Richter erst im Rahmen der Beweisaufnahme ein Sachverständigengutachten in Auftrag gibt (einen Zivilprozess vorausgesetzt). Selbst, wenn der Richter das Gutachten vor Anhörung der Zeugen in Auftrag gibt, bleibt dann immer noch die Möglichkeit den Gutachter mit den Zeugenaussagen zu konfrontieren.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo RekoBär,

vielen Dank für Deine Antwort. Reicht das dann also aus, wenn mein Anwalt in seiner Klageschrift auf die schriftliche Zeugenaussage verweist oder müsste er noch beantragen, dass der Zeuge auch geladen wird? Und was macht man, wenn der Richter sich weigert, den Zeugen zu laden?

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13,

soweit ich informiert bin, muss der RA die Anhörung der Zeugen beantragen. Das Gericht muss aber nicht darauf eingehen.

Wir haben über den RA verschiedene schriftliche Zeugenaussagen eingereicht und die Anhörung beantragt.

Irgendwie ist das aber vom Gericht nicht gewürdigt worden. Allerdings wurde eine schriftliche Zeugenaussage von verschiedenen Gutachtern und vom Gericht aufgegriffen. War allerdings die Zeugenaussage einer Amtsperson.

Deshalb: detaillierte Zeugenaussagen einreichen, Anhörung der Zeugenaussagen beantragen und aufs Beste hoffen!

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

danke für Deine Antwort. Das hört sich ja nicht sehr ermutigend an. Wenn der Richter also nicht will, dann kann man nichts machen, nur hoffen. Mir graut es schon vor dem Ganzen, was da auf mich zukommt.

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo Zusammen,

nach dem ganzen Hin und Her mit der Krankenkasse, die eigentlich Regress fordern wollte, aber dann doch lieber abwarten will, hat mein Anwalt nun endlich die Klage gegen die Haftpflichversicherung eingereicht. Zuvor ist wohl noch ein Schreiben der Versicherung eingegangen, dass sie bei ihrer Meinung blieben, die Hirnblutung sei nicht unfallbedingt, es mir aber frei stünde zu klagen, nur dann würden sie sich vorbehalten, den Vorschuss zurückzufordern. Mein Anwalt meinte, dass sei wohl ein übliches Verhalten der Versicherungen. Ich hoffe, es stimmt.

Mein Anwalt hat auch die schriftliche Zeugenaussage als Anlage beigefügt. Ich hoffe, sie wird beachtet.
Ein Sachverständigengutachten hat er auch gleich eingefordert.

Dann heißt es jetzt also abwarten.

Ich wünsche Euch allen einen guten Start ins Jahr 2022!

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie

Ich wünsche dir für den eingeschlagenen Weg viel Kraft und Erfolg!
Alles Gute!

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

vielen Dank.

Dabei fällt mir gerade ein, dass der Haushaltsführungsschaden jetzt in der Klage noch gar nicht eingefordert worden ist, aber ich denke, der wird dann nachgefordert je nachdem wie das Gutachten bzw. Urteil ausfällt, oder?

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Top