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Hirnblutung nach Autounfall

Hallo Tina, Rekobär, Sekundant,

danke für Eure Tipps. Ich bin nun auch damit beschäftigt, Widersprüche und Unstimmigkeiten in den Gutachten herauszusuchen, um diese meinem Anwalt mitzuteilen. So weit, so gut. Aber selbst ein MRT Bericht, der aus einem anderen Grund ein paar Jahre zuvor gemacht worden ist, und der komplett in Ordnung war, scheint als Beweis nicht zu genügen, dass die Blutung bei dem Unfall entstanden ist. Diesen Bericht hatte ich ja beigefügt, sowohl bei der Vesicherung als auch bei den Gutachten.
Mir hatte ein Gutachter gesagt, dass das Probelm daran liegt, dass nicht am Unfalltag ein MRT gemacht worden sei, sondern erst später, und rein theoretisch hätte mir ja auch noch nach dem Unfall etwas passiert sein können, das die Hirnblutung ausgelöst hätte. - Wenn die Argumentation auf dieser Ebene läuft, da können GA und Versicherungen ja alles ablehnen. Die wollen ja dann wohl MRTs etc. während des Unfalls ?!?!

@Rekobär
Ja, Du hast recht, es war ein medizinischer GA. Dann wäre es wahrscheinlich sinnvoll, irgendwann ein technisches GA in Auftrag zu geben, falls andere GA sich dieser Argumentation, dass 50 km/h keine Schäden verursachen, anschließen

Auf das GA der Haftpflichversicherung warte ich übrigens immer noch. Die Versicherung will sich da nun heraushalten mit der Begründung, dass ich den GA ja benannt hätte. Beim GA anzurufen traue ich mich ehrlich gesagt nicht, denn falls er das GA noch nicht geschrieben haben sollte (wovon ich ausgehe), könnte dieser sich auch so "unter Druck" gesetzt fühlen, dass das Gutachten schlecht für mich ausfällt.

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13,

ich hatte dir ja in einem anderen Beitrag geschrieben, dass die "Harmlosigkeitsgrenze" von 10 kmh gefallen ist und die Hinweise darauf gegeben. Du könntest dies deinem RA weiterleiten, damit er Argumente dagegen hat, dass bei 50 kmh nichts passieren kann! Unbedingt widersprechen!

LG, Rudinchen
 
hallo Lilie,

dass sich der unfall ereignet und schädigungen verursacht hat ist sicher unbestritten. verletzungen sind also vorhanden, nur nicht ausreichend bei den untersuchungen erhoben und befundet. ohne nachzulesen, wieviel zeit bis zur erstellung des mrt liegt, zeigt es aber, dass auch diese verletzungsfolge bzw symptom vorhanden ist. die frage einer alternativen ursache (zb durch weiteren unfall) ist zwar hypothetisch, lässt sich aber vll durch andere tatsachen erhärten und so als ausreichend beweiskräftig nutzen. dabei geht es darum, aufzuzeigen, dass eine anderweitige ursache (zb unfall) in frage kommen kann. das kann auf mangelnde gelegenheit, wie zb erstverletzung liess keine oder kaum eine entsprechende tätigkeit zu, es ist kein weiterer unfall zu verzeichnen, eine spätere ursache hätte einen derart heftigen unfall zur ursache, dass es nahezu unwahrscheinlich ist, dass dieser "unbemerkt" von dritten (KK, klinikaufenthalt, evtl polizei bei unfall und unfallaufnahme) geblieben wäre oder auch nicht unbehandelt geblieben wäre.

hier dürfte auch etwas intuition helfen. und verwandte, bekannte, freunde, arbeitskollegen, die eine durchgängig nach dem unfall bestehende fehlende gelegenheit bestätigen können.


gruss

Sekundant
 
Hallo Rudinchen, hallo Sekundant,

danke für Eure Ratschläge. Ich habe mit meinem Anwalt bereits gesprochen, er wird erst später gegen diesen Ablehnungsbescheid vorgehen, bei der PUV hat er ja 3 Jahre Zeit. Er will die Zeit nutzen, um Dinge, die von Anfang an in der Befundung falsch gelaufen sind, zu widerlegen und korrigieren zu lassen.
@ Sekundant: Du hast Recht, dadurch dass es mir nach dem Unfall so schlecht ging, ich au war und die ganze Zeit entweder zu Hause oder beim Arzt verbracht habe, gab es gar keine Gelegenheit zu einem weiteren Unfall. Auf dieses Argument wäre ich gar nicht gekommen. Hab vielen Dank!

Mittlerweile ist auch das GA der Haftplfichtversicherung eingetroffen. Abgesehen davon, dass es auch nicht korrekt ist, kommt es immerhin zu dem Ergebnis, dass ich als bleibende Folge des Unfalls einen MdE von 30 habe. Was heißt das jetzt? Ich dachte, die MdE gibt es nur bei der gesetzlichen Unfallversicherung.

Mein Anwalt ist jetzt dabei, die Widersprüche in dem GA aufzuzeigen. Es wird beispielsweise an einer Stelle behauptet, dass ich ja erst 4 Monate nach dem Unfall pötzlich über kognitive Probleme berichtet hätte (das hat mein Neurologe - auch tätig als GA für Versicherungen - verbockt: Er führt dieses in seinem Bericht das erste Mal nach 4 Monaten mit dem Hinweis "neu aufgetreten" auf). Zum Glück hatte ich mir damals auch die Überweisungen kopiert - u.a. zu diesem Neurologen - und siehe da, mein Unfallarzt hatte mich bereits nach 4 Wochen aufgrund kognitiver Probleme zum Neurologen überwiesen.
Nach und nach merke ich, wie viel durch meinen Neurologen falsch gelaufen ist. Ich hoffe, mein Anwalt bekommt das wieder hin.

Noch einmal als Tipp für alle: Kopiert Euch alles, was Ihr vom Arzt bekommt, selbst Überweisungen und Verordnungen!

Viele Grüße

Lilie13
 
Ja, und unbedingt eine Kopie der Patientenakte, nicht nur des Entlassungsschreibens aus der Klinik! Bist du denn nicht im Krankenhaus von einem Neurologen untersucht worden?

LG, Rudinchen
 
Grüß Dich, Lilie 13!


Was bedeuten „30 % MdE"?

01
Die „Prozent MdE“ stammen aus dem Recht der Berufsgenossenschaften. Damit wird versucht, die Schwere der Einschränkungen näherungsweise abzuschätzen. Bitte beachte, es geht nicht darum, ob Du in Deinem bisherigen Beruf noch arbeiten kannst oder eingeschränkt bist, es geht darum, zu welchem Anteil Du beeinträchtigt bist, überhaupt noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konkurrenzfähig erwerbstätig sein zu können. Völlig unabhängig von dem Beruf. Oder, um es einmal drastisch auszudrücken: Wie löchrig ist die Haut, die Du zu Arbeitsmärkte tragen willst?

Das ist zum Beispiel ein wichtiger Wert, den man zur Hilfe nehmen kann, um das Schmerzensgeld abzuschätzen. Es gibt noch andere Faktoren, aber die MdE ist schon ein besonders wichtiger.



02
Etwas ganz ähnliches ist der „Grad der Schädigung“, der im sozialen Entschädigungsrecht gilt. Für eine ganze Latte an Verletzungen gibt es dazu eine Tabelle, die Du in einer Anlage zur VersMedVO findest. Die Werte weichen nicht voneinander ab. 30 % MdE es gleichzeitig ein Grad der Schädigung von 30.

03
30 % MdE sprechen für eine Gehirnblutung mit eher leichteren Folgen, die es ermöglichen sollte (im Durchschnittsfall), die meisten Arbeitsplätze zu erhalten und auch soziale Bindungen zu erhalten. Anspruchsvolle Arbeitsplätze (zum Beispiel für Lehrer, für Rechtsanwälte, Journalisten) sind aber häufig bei einer MdE von 30 % nicht zu erhalten.

04
Verliert übrigens ein Journalist wegen einer Gehirnsschädigung, die eine MdE von 30 % zur Folge hat, seinen Arbeitsplatz, und kann nur durch zumutbare Anstrengungen einen

(a)
in Einkommen und

(b)
sozialem Status

vergleichbaren Arbeitsplatz nicht finden, so muss die gegnerische Versicherung den gesamten Verdienstentgang entschädigen.

04
Sie kann nicht sagen: „bei 30 % MdE bekommt der Geschädigte auch nur 30 % des Verdienstes ersetzt". Wenn der Unfall den Arbeitsplatz gekostet hat, muss der Schaden schon vollständig ersetzt werden.

Und so kenne ich einen Mann, der mit 30 % MdE Gehirnsschädigung von der Versicherung ersetzt bekommt, was er ohne den Unfall selbst verdient hätte: das Gehalt eines Studienrates. Vor einigen Jahren konnte auch nachgewiesen werden, dass er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (darauf kommt es an) nach dem gewöhnlichen Verlauf einer Lehrerkarriere inzwischen Oberstudienrat wäre. Und jetzt bekommt das, was als Oberstudienrat verdient hätte.

05
Der Hintergrund dafür, dass 30 % MdE die Berufsunfähigkeit vollständig ruinieren kann, liegt daran: Als Lehrer muss man unheimlich schnell reagieren können, man muss ständig mehrere Aufgaben gleichzeitig bewältigen (auf den Stoff achten, ob Schüler Unfug machen, ob die Schüler dem Unterricht noch folgen). Und bei seiner Gehirnsverletzung ist er damit überfordert.

ISLÄNDER
 
Hallo Rudinchen, hallo Isländer,

@ Rudinchen
ich war nur ambulant zur Behandlung. Es hieß "nur" HWS-Distorsion. Die neurologische Untersuchung fand erst 4 Wochen nach dem Unfall statt. Das MRT war noch später. Zwischenzeitlich hatte mich der MdK nach 6 Wochen wieder arbeiten geschickt, obwohl die Untersuchungen noch ausstanden mit dem Kommentar: "wird schon keine Hirnblutung sein". Aber genau das war es dann. Wie ich die Zeit überstanden habe, weiß ich bis heute nicht. Mir ging es so schlecht. Denken funktionierte kaum und gehen nur, wenn ich mich an der Wand festhalten konnte, da ich schwankte. Ganz zu schweigen von den Kopfschmerzen und Sprachstörungen.
Dann sagte man mir nach dem MRT, ich könne ja froh sein, dass die Blutung von allein gestoppt hätte, sonst säß ich nicht mehr hier. Ich kann Dir gar nicht sagen, wie ich mich dabei gefühlt habe. Die richtigen Therapien kamen dann allerdings erst nach der Reha, das war 8 Monate nach dem Unfall.
Es ist alles nicht wirklich gut gelaufen. Aber ich bin froh, dass ich noch da bin.

@ Isländer
vielen Dank für Deine ausführliche Erklärung. Ich hatte auch befürchtet, dass mir nur die 30 % ersetzt würden, dem ist ja zum Glück nicht so. Ich glaube, da kommt noch viel Arbeit auf meinen Anwalt zu.

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie,

in Deinem Fall würde ich über eine Strafanzeige gegen den Arzt des MdK nachdenken und zwar wegen unterlassener Hilfeleistung. Dabei würde ich die Bemerkung des MdK zitieren und dazu den aktuellen Befund dazu legen. Solch eine Vorgeneweise ist schon grob fahrlässig, da eine Hirnblutung zum Tod führen kann.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Lilie,

Wenn es dir nach dem Unfall so schlecht ging, hast du doch bestimmt eine Menge Zeugen. Lass dir von deiner Familie, Freunden und Arbeitskollegen schriftlich bestätigen, wie schlecht es dir nach dem. Unfall ging (Schwindel, Verwirrtheit, ...). Das kannst du auch dem Anwalt geben, damit er es bei Gericht einreicht.

Eigentlich muss das erstbehandelnde Krankenhaus sowohl ein SHT als auch ein Schleudertrauma klassifizieren. Dass die das nicht gemacht haben und dich nicht richtig untersucht haben, ist sträflicher Leichtsinn!

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Zusammen,

@ Kasandra: Ja, ich habe meine ganzen Unterlagen und CDs als Kopie, die ich auch nicht aus der Hand gebe.

@Rekobär: Eigentlich hast Du Recht. Darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht. Hätte dieser Arzt des MdK mich nicht arbeitsfähig geschrieben, wäre mir so einiges erspart geblieben. Ich muss darüber mal nachdenken und mit meinem Anwalt sprechen, denn jetzt noch in diese Richtung etwas zu unternehmen, ich weiß nicht, ob ich die Kraft habe. Und was bringt mir das dann am Ende? Dann steht wegen des mündlichen Kommentars wieder Aussage gegen Aussage und geglaubt wird immer dem Arzt. Damals war ich noch ohne Zeuge in die Untersuchung gegangen, meine Begleitung hatte im Wartezimmer gewartet.

@ Rudinchen: Auch Dir einen herzlichen Dank für die Information und die Tipps. Es stimmt, es gibt genug Zeugen, die mir bestätigen können, in welcher Verfassung ich nach dem Unfall war und wie es mit mir weiterging. Wird denn solchen Zeugenaussagen geglaubt oder wird nicht mehr den Einschätzungen von den Ärzten geglaubt? So eine Klassifikation bzgl. des SHT und des Schleudertraumas wurde überhaupt nicht gemacht. Es wurde in meinen Bericht nur Schleudertrauma geschrieben. Es wurde ja auch nur meine HWS geröntgt. Erst nach ein paar Tagen, nachdem es mir immer schlechter ging, hatte man ein MRT der HWS angeordnet. Man hatte alle Beschwerden auf das Schleudertrauma geschoben.

Ich bin ja mal gespannt, wie das alles weiter geht, und ob die Versicherung nach dem GA nun bezahlt oder wieder irgendwelche Gründe hervorbringt, nicht zu zahlen. Aber da das SHT nicht sofort am Unfalltag diagnostiziert worden ist, macht es jetzt wirklich schwierig.

Herzliche Grüße und einen schönen Sonntag.

Lilie13
 
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