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Hirnblutung nach Autounfall

Hallo Zusammen,

auf das Vorhaben, die Aussagen der Versicherung zu entkräften, kann ich nun verzichten. Ich musste gestern von meinem Anwalt erfahren, dass der Gutachter (den ich der Versicherung vorgeschlagen hatte) der Versicherung auf deren Nachfrage im Mai nun geantwortet hat und mit dieser Antwort sein gesamtes GA zurückgenommen hat. Er schreibt, dass er wohl mit der Einschätzung der MdE ein wenig voreilig gewesen sei, und dass meine Beschwerden nicht auf den Unfall zurückzuführen seien.
Mein Anwalt meinte, da werden wir dann wohl klagen müssen, er hat mir aber gleichzeitig nicht viel Hoffnung gemacht. Ich bin richtig fertig. Wie kann ein GA sein Gutachten nach einem Jahr wieder zurücknehmen. Habt Ihr Erfahrungen mit so einem Verhalten?

Herzliche Grüße

Lilie13
 
hallo,

na, das ist ja dann doch mal heftig!

du hast das GA ja bereits durchgearbeitet. welche fragen wuden dem SV denn noch gestellt und wie genau äussert er sich dazu, wie begründet er genau und was relativiert er wie mit welcher begründung und vor allem mit welchem verweis auf zb literatur??
nimm dir unbedingt diese fragen an und antwort des SV genau vor und arbeite mit dem RA diese fragen heraus. einfach negieren und sich mit der auskunft des RA zufrieden zu geben, das GA sei "zurückgenommen" geht schon mal nicht. GA ist GA, die begründung ist ausschlaggebend und wichtig für dich. dein RA soll dir die fragen der versicherung und die antwort des SV geben bzw besorgen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

die Fragen, die die Versicherung noch ergänzend dem GA gestellt hatte sowie die Antworten der SV habe ich. Es ging darum, ob die Blutung nicht auch unfallunabhängig aufgetreten sein könnte, zumal in meiner Krankenakte anfangs eine falsche Diagnose aufgetaucht ist (Blutung aus einer Gefäßfehlbildung statt posttraumatische Blutung). Hier bezieht sich der GA nun nur auf die Gefäßfehlbildung und schreibt, dass aus seiner Erfahrung in der Praxis eine Blutung hieraus natürlich jeder Zeit auftreten kann - also unfallunabhängig.
Die zweite Frage bezog sich darauf, welche Gesundheitsstörungen in die MdE aufgenommen seien, hierzu hat sich der GA dann nur so geäußert, dass er bei der Bestimmung zu voreilig gewesen sei.

Es läuft alles irgendwie verkehrt. Ich bekomme die Fehldiagnose nicht mehr aus meiner KRankenakte heraus und die GA machen es sich dann einfach. Ein großes Problem ist auch, dass erst 2 Monate nach dem Unfall ein MRT vom Kopf gemacht worden ist, und - das schreibt der GA auch - somit keine Verbindung zum Unfall gesehen wird. Es ist zum verzweifeln!

Herzliche Grüße

Lilie13
 
hallo,

damit sollte sich doch die schlussfolgerung des SV widerlegen lassen

in meiner Krankenakte anfangs eine falsche Diagnose aufgetaucht ist (Blutung aus einer Gefäßfehlbildung statt posttraumatische Blutung)

und dem SV resp der versicherung die korrekten befunde vorhalten.

welche Gesundheitsstörungen in die MdE aufgenommen seien, hierzu hat sich der GA dann nur so geäußert, dass er bei der Bestimmung zu voreilig gewesen sei

auch das ist pauschal und nichtssagend, wenn es nicht noch begründet ist. "voreilig" ist kein substanzieller fakt, da windet sich der SV, und so sollte es auch erwidert werden.

und auch da liesse sich argumentieren:

Ein großes Problem ist auch, dass erst 2 Monate nach dem Unfall ein MRT vom Kopf gemacht worden ist, und - das schreibt der GA auch - somit keine Verbindung zum Unfall gesehen wird.

es ist nicht dein problem, wenn - bei entsprechend vorliegenden anzeichen einer notwendigkeit - befunderhebungen unterlassen werden. dies wird unter beweisvereitelung zusammengefasst und stünde eher zum nachteil der versicherung als zum vorteil, vor allem dann, wenn sich daraus andere ergebnisse und nötiges handeln hätte ableiten lassen.

insgesamt gilt: jede äusserung, jedes wort hinterfragen und den sinn feststellen, um ihm begegnen zu können.


gruss

Sekundant
 
Hallo liebes Forum,

ich wünsche allen ein frohes neues Jahr! Ich hoffe, ihr habt die Feiertage gut und einigermaßen schmerzfrei verbringen können.

Ich bin von Ende Oktober bis Mitte Dezember zur Reha gewesen und muss mich erst wieder zu Hause "einleben". Die Reha war leider nicht so, wie ich es erwartet hatte. Ich bin immer noch nicht arbeitsfähig, da meine Belastbarkeit und Konzentration für eine Wiedereingliederung nicht ausreichen, aber jetzt wird alles auf die Psyche geschoben. Im Bericht musste ich jetzt von einer Anpassungsstörung etwas lesen. Es ist erschreckend, wie schnell man diese Diagnose im Bericht stehen hat. Mein Neuropsychologe hat nur mit dem Kopf geschüttelt.

Nebenbei hat mir mein Neuropsychologe gesagt, dass man von der Krankenkasse nur 60 Stunden Therapie bezahlt bekommt. Leider habe ich diese Anzahl bald erreicht, dabei hat mir diese Therapie wirklich weitergeholfen. Kann man hier vielleicht Verlängerung oder Verordnung außerhalb des Regelfalls beantragen? Kennt das jemand?

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie,

Es ist vielleicht auch eine Option, wenn dein Hausarzt dir Ergotherapie aufschreibt anstatt neuropsychologische Therapie. Dort kannst du auch Gedächtnistraining usw. machen. Erkundige dich mal. Das kannst du als Überbrückung nehmen.

Z.B. Gedächtnistraining und Hirnleistungstraining in Northeim

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Noch eine Idee: ist dein Neuropsychologie evtl. auch zugelassener Psychologe? Dann könntest du bei ihm evtl. mit Psychotherapie weitermachen - wenn er das denn so handhaben will.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Nebenbei hat mir mein Neuropsychologe gesagt, dass man von der Krankenkasse nur 60 Stunden Therapie bezahlt bekommt.

Hallo Lilie,

dann soll doch auch Dein Neuropsychologe einen Antrag an die KK schreiben, ordentlich begründet, dass es noch keine Ausheilung gibt und weitere Sitzungen genehmigt werden sollen. Nicht nur Kopfschütteln.

Auch soll er weitere Therapien, soweit sinnvoll vorschlagen und auch den Verweis an die KK geben, dass die KK doch die Kosten für die Therapien vom Unfallverursacher (HPV) einfordern kann.

Dies sollte auch helfen.

Viele Grüße

Kasandra
 
hallo Lilie,

ich habe nochmal deine beiträge durchgesehen. es läuft offenbar nicht rund und macht keine fortschritte. hat denn bzgl. der anerkennung/nachweis der unfallfolgen dein RA konkret zusammengetragen und vorgebracht? es scheint, als liesse er sich hier etwas sehr viel zeit und sieht es zu lax.

daher hier mal als ergebnis zusammengefasst:

1. HWS-Distorsion
2. MRT HWS
3. Hirnblutung (Möglichkeit einer traumatischen Blutung?)

zum GA und der feststellung,

dass ich keine unfallbedingte Invalidität hätte

und folgende beiträge mit Hinweisen zur Bearbeitung scheint es keinerlei fortschritte zu geben. wurde denn überhaupt noch in diese richtung untersucht?

ich greife einmal der reihe nach auf:

unter #61
... nicht am Unfalltag ein MRT gemacht worden sei, sondern erst später, und rein theoretisch hätte mir ja auch noch nach dem Unfall etwas passiert sein können, das die Hirnblutung ausgelöst hätte.

im folgenden gab es auch Hinweise dazu (zb #63).
ob ein MRT nötig gewesen und daraus mögliche schritte (befunde, diagnosen, therapien) hätten abgeleitet werden müssen, ist von dir nachzuweisen. das kannst wahrscheinlich nur dadurch, dass entsprechende voraussetzungen vorlagen, wie neurologische defizite, bewusstseinsstörungen/-eintrübungen/bewusstlosigkeit.
dies kann sich vor allem aus den patientenunterlagen des arztes ergeben, so der dokumentation, aber auch andere unterlagen wie berichte an versicherungen, ärztliche schreiben etc. diese müssen mit der patientenakte vorliegen, die du hoffentlich bereits vollständig (!) hast (unten mehr dazu).

im fall des nachweises läge ein befunderhebungsfehler, damit eine beweisvereitelung vor, die dir in der beweissituation hilft.

unter #67
Die neurologische Untersuchung fand erst 4 Wochen nach dem Unfall statt.

hier gilt gleiches wie vor. demzufolge gab es neurologische anzeichen. eine (einfache) HWS-Distorsion ist damit fast auszuschliessen, jedenfalls geht es darüber hinaus.

unter #72
... ich habe meine ganzen Unterlagen und CDs als Kopie

WICHTIG: ist damit die gesamte (!) patientenakte gemeint inkl. vollständigkeitserklärung?

unter #84
mein Anwalt hat eine komplette Kopie meiner Krankenakte bei dem Arzt angefordert, der mich als erster nach dem Unfall und auch darüber hinaus behandelt hat. Damit können wir einige Einwände der Haftpflichtversicherung entkräften. Außerdem ist aufgefallen, dass der GA wohl nicht alle Unterlagen zur Verfügung hatte, und von ganz anderen Voraussetzungen ausgegangen ist. Das will mein Anwalt nun mit der Versicherung abklären.

auch hier: vollständigkeit!!! betonung erfolgt deshalb, weil mir gerade unterkam, dass einem betroffenen ein unterschiedlicher umfang vorgelegt wurde. der anwalt erhielt lediglich einen teil der akte, während die KK wesentlich grösseren umfang hatte.

unter #85
erfahren, dass der Gutachter (den ich der Versicherung vorgeschlagen hatte) der Versicherung auf deren Nachfrage im Mai nun geantwortet hat und mit dieser Antwort sein gesamtes GA zurückgenommen hat. Er schreibt, dass er wohl mit der Einschätzung der MdE ein wenig voreilig gewesen sei, und dass meine Beschwerden nicht auf den Unfall zurückzuführen seien.

hier sollte der RA mal druck machen und sein mandat ausspielen: entweder gab der SV in der ersten version oder in der zweiten auf nachfragen der versicherung (ist das schon suspekt!) ein unrichtiges gesundheitszeugnis ab! ein strafantrag sollte dem SV in aussicht gestellt werden. manchmal muss man in situationen wie diesen mit härteren bandagen arbeiten, vor allem, wenn die umstände es auch hergeben.

unter #87
die Fragen, die die Versicherung noch ergänzend dem GA gestellt hatte sowie die Antworten der SV habe ich. Es ging darum, ob die Blutung nicht auch unfallunabhängig aufgetreten sein könnte, zumal in meiner Krankenakte anfangs eine falsche Diagnose aufgetaucht ist (Blutung aus einer Gefäßfehlbildung statt posttraumatische Blutung). Hier bezieht sich der GA nun nur auf die Gefäßfehlbildung und schreibt, dass aus seiner Erfahrung in der Praxis eine Blutung hieraus natürlich jeder Zeit auftreten kann - also unfallunabhängig.
Die zweite Frage bezog sich darauf, welche Gesundheitsstörungen in die MdE aufgenommen seien, hierzu hat sich der GA dann nur so geäußert, dass er bei der Bestimmung zu voreilig gewesen sei.

die theoretische frage, "ob" oder "ob nicht" ist durch die versicherung zu beweisen. auch hier gilt das schon einmal geschriebene noch, dass keine weitere ursache gegeben war, die defizite zeitnah zum unfall auftraten und eine "Gefäßfehlbildung" nicht vorliegt (oder habe ich etwas übersehen?), zumindest nicht die auslösende ursache war.

insgesamt sollten die beweiserheblichen fragen zusammengestellt und unter beleg und begründung vorgebracht werden. so wird es die versicherung als "trainingsfall" sehen, eine klage wird kaum erfolg haben, denn auch hier muss begründet und falschem widersprochen werden.


gruss

Sekundant
 
Hallo Rudinchen, Kasandra, Sekundant,

danke für die ausführlichen Antworten.
@ Rudinchen, Kasandra
Die Idee mit der Verordung Psychotherapie statt Neuropsychologie ist gar nicht schlecht. Mein Neuropsychologe ist in der Tat Psychologe. Ich werde ihn mal darauf ansprechen. Aber zunächst will ich es mit einer Verlängerung und dem Hinweis, dass sich die KK die Kosten von der Versicherung wiederholen kann, probieren. Ich habe das Gefühl, wenn man sich Psychotherapie verordnen ließe, hätte es die Versicherung des Unfallverursachers noch einfacher, alles in Richtung Psyche zu schieben, zumal die Rehaklinik ja auch schon in diese Richtung versicherungsfreundlich schreibt.

@ Sekundant
In der Tat lässt sich mein Anwalt sehr viel Zeit. Seit dem Schreiben der Versicherung im Sommer ist nichts mehr passiert. Ich habe nächste Woche einen Termin bei ihm, da werde ich mal etwas mehr Druck machen. Immerhin bestätigt der Rehabericht eine traumatische Hirnblutung. Ich bin auch der Meinung, dass der SV mal genauer zu seinen Aussagen Stellung nehmen soll. Ich bin gespannt. Ich berichte weiter.

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo Zusammen,

nach langer Zeit mal wieder Nachricht von mir. Ich kämpfe mich weiter durch meinen Alltag mit Therapien, Übungen, und mir geht es danach teilweise sehr schlecht. Ich hatte Tage, da ging gar nichts mehr. Ich hoffe, das bessert sich noch.
Mein Anwalt will jetzt endlich tätig werden - ich hoffe, es passiert auch mal. Jedenfalls bin ich meine Akten noch einmal ganz in Ruhe durchgegangen, und siehe da, in den Arztberichten und Dokumentationen tauchen genug Hinweis zu Symptomen auf, die auf eine Hirnblutung hinweisen, auch wenn das MRT erst viel später gemacht worden ist. Ich hoffe, das reicht als Beleg für die Unfallkausalität. Jetzt kommt es wohl auf die Fähigkeiten meines Anwalts an. Ich bin gespannt.

Ich kann auch nur noch mal betonen, wie hier im Forum oft gesagt wird, dass man sich alle Unterlagen von den Ärzten geben lassen soll inklusive komplette Krankenakte. Manchmal findet man darin Hinweise, die weiterhelfen können, auch wenn man es erst beim vierten oder fünften Durchliesen sieht!

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Grüß Dich, Lilie!

Du bist einen wichtigen Schritt vorwärtsgekommen. Ich gratuliere Dir. Vielleicht kann ich Dir noch ein bisschen helfen:

01
Wichtige medizinische Erkenntnisse kann man auch jenseits von Dokumenten aus Krankenhäusern und Arztpraxen gewinnen. Zeugen, die Dich vor dem Unfall und nach dem Unfall erlebt haben, sind natürlich oft keine Ärzte. Aber sie haben Beobachtungen gemacht, die medizinisch ausgewertet werden können.

02
Kommt man damit im Prozess, wird oft der Einwand erhoben, einen medizinischen Sachverhalt könne man doch nur durch ein medizinische Sachverständigen-Gutachten aufklären.

Das ist falsch:

(a)
Die Anknüpfungstatsachen, die der Sachverständige auswertet, können auch von medizinischen Laien stammen. Auch Leute, die nicht Ärzte sind, können medizinisch wichtige Beobachtungen machen, die ein Sachverständige dann auswerten kann.

(b)
Schlagender Beweis dafür, dass das stimmt: wäre es anders, gäbe es keine 1. Hilfe. Denn die wird in der Regel von Nicht-Ärzten geleistet. Wozu sollte denn ein 1.-Hilfe-Kurs dienen, wenn kein Mensch damit etwas anfangen kann?

(c)
Aus dem gleichen Grund wird jeder Kinderarzt erst einmal die Mutter fragen, wie das alles gekommen ist, wie sich die Erkrankung des Kindes, das noch nicht sprechen kann, sich in den letzten Tagen entwickelt hat. Das nennt der Arzt „Fremdanamnese“. Über 80 % dessen, was ein Allgemeinarzt braucht, um eine Diagnose zu stellen, erfährt er im Gespräch von seinem Patienten! Also ist das auch noch wichtig.

(d)
Gerade im Bereich der klinischen Neuropsychologie (und darum geht es hier) kann man mit Zeugen aus dem persönlichen Umfeld oft viel herausbringen.


03
Wie erschließt man nun solche Quellen? Der Unfallopfer-Bayern e.V. hat dazu ein Merkblatt herausgegeben. Ich habe das Recht, dieses Merkblatt zu verbreiten. Wenn Du es brauchst, melde Dich bitte, dann stelle ich das mal wieder ins Forum.


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