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Hirnblutung nach Autounfall

Hallo Lilie,

so eine Verhandlung läuft meist als Dreiergespräch zwischen dem Richter und den beiden Anwälten der streitenden Parteien ab. In dem Antrag, den dein Anwalt bereits gestellt hat, sollte alles aber auch alles bereits aufgelistet sein, was dir rechtlich zusteht und zwar an der obersten Grenze der Möglichkeiten.

Bei mir kam es mir so vor, dass ich mich als "Gast" fühlte. Die einzige Frage des Richters direkt an mich war: wie geht es heute... also du solltest kurz und kompakt eine handvoll Beeinträchtigungen parat haben, die auch bereits in den Anträgen vorgelegt worden sind. Klammere dabei aus, was schon alles geht, eher vor dem Unfall war ich aktiv da und dort, heute ist seither dies und jenes gar nicht mehr möglich. Du selber bist nur ganz wenige Minuten im Gespräch aktiv dabei. Der Richter will sich ein Bild von dir machen, ob das was er über dich gelesen hat, auch mit dem Augenschein übereinstimmt.

Mache dich darauf gefasst, dass die Gegenseite irre, wirre Theorien vom Stapel lässt, wie diese Beeinträchtigungen noch alles entstanden sein könnten. Lass dich davon nicht aus der Ruhe bringen. Bleibe sachlich und ruhig, das ist vorhanden, das ist von diesem oder jenem Prof. oder Arzt oder Behandler oder Gutachter als Fakt bestätigt. Dein Anwalt ist der Ritter auf dem Kampfplatz, der mit den von dir gelieferten Mitteln, Waffen schmiedet und gezielt einsetzt. Wundere dich nicht welche Scheinangriffe und Finten da ausgefochten werden - es ist eine fremde Welt für all jene, die erstmals im Leben diese Arena betreten. Dein Anwalt ist geübt und erfahren auf diesem Gebiet - es ist sein Beruf. So ist auch das Vorgehen der Gegenseite ihr Beruf, sie müssen ihrem Arbeitgeber, ihrer Versicherung Geld einsparen und das mit Mitteln, die dich als Betroffenen fassungslos und voller Fragen zurücklassen. Dein Anwalt kennt solche Hindernisse und hat sich darauf vorbereitet.

Der Richter hat sich die Argumente beider Seiten durchgelesen. Bei bereits vorgelegte Gutachten hat er nachgefragt, wer sie beauftragt habe und die der Gegenseite als Parteigutachten vom Tisch gefegt. Ich hatte selber keines ininziiert, sondern war vom Gesundheitsamt zu Gutachtern gesandt worden.

Mein Anwalt meinte einmal: der Richter will glauben, dass er richtig liegt bei seiner Entscheidung, er hat keine Ambitionen ein Fehlurteil zu fällen. Daher muss alles was von deiner Seite aus vorgebracht wird für den Entscheider glaubhaft sein und daher versucht die nichtzahlenwollende Gegenseite diese, für einen selber offensichtliche Ursachen und Folgen mit allen Mitteln in Frage zu stellen. Mein Anwalt hat dann manchmal deren mündlich geäußerte Hirngespinste weiter ausgemalt und dadurch als absurd vorgeführt. Das ist z.B. bei deren Aussage gewesen, wer wisse denn, was ich in den letzten Jahren getan hätte und sich dadurch mein Zustand verschlechtert hätte also Boxauto gefahren und der Nacken deshalb verrückt spielt. Und das mir, die ich zeitweise nur mit Hilfe eine Halskrause überhaupt nachts etwas Schlaf tanken konnte, nonstop in Physiotherapie zur Behandlung der chronischen Schmerzen war.

Wichtig dabei ist es, dass es zugeht wie bei einem Bazar, es wird gefeilscht und verhandelt. Der Richter wird häufig einen Kompromiss vorschlagen, also einen Vergleich. Für den hast du dann vier Wochen Zeit dich dafür oder dagegen zu entscheiden, so auch die Gegenseite. Bei mir hat er gesagt, entweder es ist dann in vier Wochen entschieden, oder er würde mich zu Gutachter schicken. Da ich im Umkreis von 50km bereits einige vorlegen konnte, würde er mich 150km weit weg schicken. Drei Monate bis er einen findet, drei Monate bis zum möglichen Termin, drei Monate zur Erstellung und weitere drei Monate bis man sich wieder vor Gericht trifft, das seien die möglichen Optionen.

Die Gegenseite geht oft lieber so einen Kompromiss ein, denn das gilt als gegenseitige Vereinbarung und Befriedung der Streitfragen und nicht als Urteil. Rechtskräftige Urteile könnten nämlich von anderen als Präzedenzfälle zitiert werden. Besonders die Höhe von Schmerzensgeld usw.

Denke dran: es ist nicht der Abschluss aller Fragen, sondern der Boxkampf geht mit Gerichtstermin in die erste Runde. Es ist möglich dass die Gegenseite per Urteil K.O. geht. Oftmals warten aber weitere Kampfrunden auf dich.

Egal, was hast du zu verlieren, dir geht es so , wie es dir geht, du hast Rechte, die bestritten werden, man will dich klein machen, klein halten, verunglimpfen, unglaubwürdig abstempeln etc. Lass das nicht auf dir sitzen, leider gilt wer nicht kämpft hat schon verloren, wer kämpft kann verlieren, aber auch gewinnen!!!

Ich wünsche Dir Geduld und viel Erfolg, dass es so glücklich ausgeht.

LG Teddy
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Teddy,

vielen Dank für Deine ausführliche Darstellung. Jetzt weiß ich ein wenig wie das Ganze wohl ablaufen könnte. Ich weiß zwar, dass der Anwalt der Gegenseite auch nur seinen Job macht, aber es trifft trotzdem. Wenn ich da nur an die Schreiben denke, die uns über das Gericht zugesandt wurden als REaktion auf unsere Klage. Gar nicht schön.

Bei nochmaligen durchlesen der Klageschrift meines Anwalt ist mir aufgefallen, dass er den Haushaltsführungsschaden noch gar nicht aufgenommen hat. Ich meine mich zu erinnern, dass er sagte, er könnte das noch nachreichen bei der Klage. Meistens liefe es über ein GA zurm Haushaltsführungsschaden. Meine ganzen Forderungen gehen ja auch nur bis 2021, als die Klage eingereicht wurde. Ich hoffe, da ist nicht schon am Anfang etwas schief gegangen.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie,

in der Klageschrift war bei mir auch kein HFS enthalten. Meine Schäden waren auch gar nicht substantiiert vorgetragen, weil ich zum damaligen Zeitpunkt gar nicht wußte, welche Schäden man geltend machen kann und wie diese sich berechnen ließen. Doch das machte nichts, denn es wurden sowieso erst vom Gericht mehrere Gutachten verschiedener Fachrichtungen beauftragt.

Es ist bei Dir wahrscheinlich ähnlich, denn es kann wohl auch in Deinem Fall immernoch eine Klageerweiterung vorgenommen werden und zwar dann, wenn Du die Einstellung des Gerichtes kennst bzw. ob das Gericht die hoffentlich für Dich positiv ausfallenden Gutachten anerkennt. Das hat den Vorteil, dass sich der Gegenstandswert durch neu vorgetragene Schäden erst dann erhöht, wenn Du weißt, dass das Gericht seinen eigenen Gutachtern folgen wird, weil durch die Erhöhung des Gegenstandswertes sich natürlich auch für Dich die Anwaltskosten und die Gerichtskosten erhöhen. Das Prozesskostenrisiko ist also später evtl. geringer.

Der HFS wird generell sowieso in der Summe erst einmal bis zum Dezember des vergangenen Jahres errechnet. Für die Zukunftsschäden macht man (das macht auch ein HFS-Gutachter so) eine Berechnung für das erste Quartal des neuen Jahres und hält diesen Quartalsbetrag fest. Eine Vorausberechnung des gesamten HFS ist dann Verhandlungssache. Doch solltest Du darauf achten, dass keinewegs bei der HFS-Berechnung bei 75. LJ Schluß ist. Siehe hierzu Rechtsprechung des BGHs.

Auf jeden Fall hat aber Dein Anwalt Antrag auf Feststellung der zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden zu stellen. Das ist ein wichtiger formaler Bestandteil der Klageschrift und schützt vor Verjährung.

Es ist richtig, dass das Gericht aller Wahrscheinlichkeit noch einen Gutachter von sich aus beauftragen wird, der Deinen HFS feststellt. Ich hatte für diese Schadensposition zur Feststellung des HFS ein Parteigutachten veranlaßt, da ich gar nicht in der Lage war, eine solche Berechnung vorzunehmen. Mein Anwalt verwies in diese Zusammenhang auf die Berechnungsmodelle nach Pardey usw., die ich mir ausdrucken sollte und ihm ausgefüllt zusenden sollte, um sie bei Gericht einzureichen. Das hätte bei mir aber nicht funktioniert, da mein Haushalt nahezu gänzlich zusammengebrochen ist nach dem Unfall und dies sich natürlich auf die Schadenshöhe auswirkte und das für viele Jahre rückwirkend.

Zum HFS zählen auch Arbeiten wie Gartenpflege, handwerkliche Arbeiten im Haus und sogar Haustierbetreuung. Dann spielt natürlich die Größe des Haushaltes (Wohnfläche nach qm, Gartenfläche, Geländegegebenheiten, Anspruch an die Haushaltsführung (Kopftopf auf den Tisch oder eingedeckter Tisch mit Vorlegebesteck) Einkäufe, Essenszubereitung, Verwaltungsarbeiten uvm. eine Rolle.

Alles was Du selbst aufgrund des Unfalles nicht mehr selbst bewerkstelligen kannst rund um die Wohnung oder rund um das Haus ist als Schaden aufzuführen. Dabei geschieht die Berechnung durch einen professionellen Gutachter in Anlehnung an die sich aus Statistiken ergebenden Nettelöhne einer Putzfrau, einer Haushaltshilfe oder einer ausgebildeten Hauswirtschafterin (die selbständig koordiniert) je nach Deiner Beeinträchtigung und Zustand des in Augenschein genommenen Haushaltes durch einen Gutachter.
Wichtig ist aber auch, ob eine im Haushalt lebende Person nicht einen Teil der Arbeiten übernehmen kann, weil es einem Partner/einer Partnerin zuzumuten ist, dass er/sie einen Teil übernimmt, der dann als Schaden vom Geschädiguten nicht einzuklagen ist.

Wenn der HFS nicht so hoch ist oder der Geschädigte eine bessere Gesundheit inzwischen erreicht hat und seine Beeinträchtigungen sich nach dem schädigenden Ereignis gemindert haben, wird auch das zu berücksichtigen sein für die Zukunftsberechnung, ebenso wie die im Alter normale schwindende Leistungsstärke, wobei heutzutage aber die Menschen nach der Sterbestatiskik älter werden und auch noch länger körperlich fit sind als vor 50 Jahre. Es kann auch bei der Zukunftsberechnung des HFS eine Rolle spielen, ob nicht andere unfallfremde Beeinträchtigungen bzw. kausalitätsunterbrechende oder kausalitätsüberholende Ereignisse die Leistungskraft mindern oder gemindert haben.

Die haftende Versicherung wird da sicher mit Behauptungen aufwarten, die Dich ins Staunen versetzen. Wundere Dich also nicht, wenn Du plötzlich Beeinträchtigungen hast, die nicht auf den Unfall zurückzuführen sein sollen bwz. schon vor dem schädigenden Ereignis angeblich bestanden haben oder eine Beeinträchtigung z.B. degenerativer Genese sein soll.

Versicherungsanwälte haben ein Paradigma und sind auf Haftungsabwehr spezialisiert, wobei jedes Register gezogen wird bis hin zum Vorwurf der Beweisvereitelung.

Weitere Fragen gerne über PN.

Viele Grüße und ein schönes WE wünscht
Bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Bobb,

danke für Deine ausführliche Antwort.
Ja, auf Ersatz der künftigen materiellen und immatreriellen Schäden klagt mein Anwalt. Ich denke auch, nach den GA wird man dann mehr wissen, auch was mit dem HFS ist.

Viele Grüße

Lilie13
 
@Lilie13 ,

obgleich Du von vielen bereits wertvolle Tipps bekommen hast, noch ein paar von mir als der, der schon oft Kläger und ihre Rechtsanwälte in der Verhandlung tatkräftig zur Seite stand.

1. Die erste Verhandlung dient zunächst der Gütlichen Einigung. Ist das nicht möglich, wird nahtlos in die Hauptverhandlung übergegangen und es erfolgt die Beweisaufnahme (so ist der vorgeschriebene Werdegang), also nicht wundern. :)

2. Wie schon von den anderen angesprochen, nicht aus der Ruhe bringen lassen, auch, wenn die Gegenseite und eventuell auch der Richter meint unter die Gürtellinie gehen zu müssen. Zum einen provoziert durchaus gern mal die Gegenseite, um entsprechende Reaktionen von der Klägerseite zu bekommen und andererseits hat so ein Prozess viel mit Psychologie zu tun. Letztendlich muss der Richter die für Dich richtige Meinung bilden. Also der Richter ist entscheidend und nicht die Gegenpartei, egal welchen Blödsinn die erzählen.

3. Soweit für Dich machbar, verfolge den Prozess und mache Dir Notizen, was die einzeln Beteiligten gesagt haben. Meistens lässt der Richter durchblicken, wie er den Prozess sieht. Da muss man auch mal zwischen den Zeilen lesen. Wenn für Dich machbar, beobachte die Mimik und Gestik des Richters. Ist er aufmerksam, gelangweilt, oder gar genervt. All das spielt bei seiner Meinungsbildung eine entscheidende Rolle. Gute Anwälte machen sich diese Beobachtungsgabe zu nutze und reagieren entsprechend.

4. Und vor allem nichts persönlich nehmen. Ich weiß, das ist die schwierigste Aufgabe. Das hängt vor allem damit zusammen, dass Du als Klägerin persönlich involviert bist. Wenn ich Kläger und deren Rechtsbeistände in der Verhandlung unterstütze, dann nehme ich zwar an dem Prozess teil, bin jedoch nicht persönlich involviert. Da fällt es mir natürlich leichter, wenn ich von einem Gerichtsgutachterkollegen schon mal beleidigt werde, dies nicht persönlich zu nehmen.

Viel Durchhaltevermögen

Herzliche Grüße vom RekoBär :)

P.S: Ich glaube, ich komme etwas spät mit meinen Tipps. Habe gerade gesehen, dass Dein letzter Beitrag am 08.01.2023 war. Tut mir leid. Kannst aber trotzdem mal berichten, wie es Dir ergangen ist. Übrigens unterstütze ich am 13.03.2023 um 12:00 Uhr am Landgericht München I einen Unfallgeschädigten und seinen Rechtsanwalt.
 
Hallo Zusammen,

ich will euch mal berichten, wie die Verhandlung letzte Woche bei mir abgelaufen ist. Nach 30 Minuten waren mein Anwalt und ich schon wieder draußen. Es war nur ein erster Termin, bei dem noch einmal klargestellt wurde, dass sich beide Parteien nicht einigen wollen/können. Dann hat der Richter gesagt, dass er bei dem nächsten Termin im April mich anhören wird so wie den Unfallverursacher als Zeugen. Außerdem sagte er noch, dass er Gutachten bräuchte, auch ein unfallanalytisches. Für die nächste Verhandlung soll ich auch ausarbeiten, wie mein beruflicher Werdegang ohne Unfalll gewesen wäre. Und das war es. Dann hat der Richter mit den Anwälten noch den nächsten Termin vereinbart und dann war die Verhandlung vorbei.

Immerhin bin ich jetzt für den nächsten Termin schon gut vorbereitet dank Euren Tipps. Die Mappen sind fertig.

Obwohl nicht viel passiert ist, hat mich das ganze sehr belastet. Ich lag vorher mit Kopfschmerzen flach und konnte mich auch ein paar Tage nachher zu gar nichts aufraffen, immer nur Kopfschmerzen. Der DRuck ist doch sehr sehr groß.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo ihr,ich lese immer voller Spannung mit,da ich als Klägerin auch gerade von gegnerischen Anwalt völlig falsch dargestellt werde.Nun behauptet die Gegenseite nur 3-5 km/h gefahren zu deinem .Es ist wirklich unglaublich.Daher bin ich einfach nur dankbar das es dieses Forum gibt und auch sehr viele hilfsbereite und erfahrene Mitglieder!DANKE man kann soviel aus der Erfahrung lernen.@Lilie13 ich drücke dir weiter fest die Daumen.Lg micha1972
 
Hallo Micha 1972,

da stimme ich Dir vollkommen zu: das Forum ist wirklich sehr hilfreich. Auch noch mal ein ganz herzliches Danke von mir für alle Ratschläge und Tipps von Euch.

@Micha: Ich drücke Dir auch die Daumen, dass das Ganze bei Dir gut ausgeht.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Zusammen,

es kam nun über das Gericht ein Schreiben der Gegenseite, jetzt wird nicht nur bestritten, dass meine Beschwerden unfallbedingt sind, sondern sogar, dass ich überhaupt die beklagten Beschwerden habe.
Wie gesagt, sie akzeptieren höchstens ein leichtes Schleudertrauma, das natürlich folgenlos ausgeheilt ist. Und sollten Beschwerden vorliegen, dann sind diese unfallfremd und auf die bevorstehende Migräne zurückzuführen. Sie wollen, dass ein Sachverständiger feststellt, ob bei mir überhaupt Beschwerden vorliegen.

Ich weiß zwar, dass das der Job des Gegenanwalts ist, aber es belastet dennoch.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13,

Das ist NICHT der Job des Gegenanwalts, beleidigende und diskriminierende Behauptungen aufzustellen. Sein JOB wäre es, sachlich zu argumentieren.

Es ist viel eher die MASCHE der Versicherungsanwälte, die UO zu verunglimpfen, zu beschimpfen und zu diskreditieren, bis diese nicht mehr können und das Verfahren oder eine angemessene Entschädigung fallen lassen. Was meinst du denn, warum alle diese Anwälte "Begehrensneurose" und "psychisch krank" schreien, ohne dass jemals ein Arzt diese Diagnosen gestellt hat?

Ich kenne und verstehe deine Verletzung über diese Aussagen. Aber versuche anders zu denken:

"Ha, ich muss ihnen ganz schön zugesetzt haben, dass sie so reagieren!"

Also: Herzlichen Glückwunsch zu deinen anscheinend gelungenen Ausführungen!

Viele Grüße

Rudinchen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rudinchen,

so habe ich das noch gar nicht gesehen. Und diese Sichtweise gefällt mir! Danke!

Viele Grüße

Lilie13

Hallo Zusammen,

da es gerade wegen des SChreibens der Gegenseite akutell ist, wie argumentiert man am besten, dass die Beschwerden, die man jetzt hat, nichts mit der vor dem Unfall bereits bekannten Migräne zu tun haben? Auch wenn man aufgrund der Migräne längere Zeit krankgeschrieben war vor dem Unfall?
Ich kann ja nicht objektiv beweisen, dass die Kopfschmerzen nun anders sind als vorher. Auch die kognitiven Einschränkungen und die Belastbarkeitsminderung kann ich ja nicht objektiv darlegen - da haben ich nur die Berichte des Neuropsychologen, der Sprachtherapie und der Reha. Aber was mache ich, wenn die behaupten, ich würde das alles nur "spielen"?

Vielleicht mache ich mir auch zu viele Gedanken, aber es beschäftigt mich.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie,

ich war vorhin wirklich sprachlos, als ich deine News las. Das zieht sich furchtbar hin und ist sehr belastend.

Bin kein Migräneexperte, aber Migräne ist ja keine Hirnblutung! Ich habe auch noch nie gelesen, dass eine Migräne zu einer Hirnblutung führt oder eine solche auslösen könnte. Und als Ursache der Mlgräne wurde, wenn ich das richtig verstehe, längere Zeit vor dem Unfall eine MRT gemacht, eine Hirnblutung gab es als Ursache der Migräne nicht. Du darfst da keine Zweifel zulassen oder dir anmerken lassen.

Diesen Thread habe ich vorhin nochmal von vorne durchgelesen. Meine Empfehlung wäre, dass der RA dafür sorgt, dass deine Zeugen vorgeladen und befragt werden. Das muss man auch wieder gut vorbereiten, die Gegenseite wird versuchen, sie in Widersprüche zu verwickeln oder zu Aussagen wie „Das weiß ich nicht mehr.“ zu bringen, um deren Glaubwürdigkeit abzuschwächen. Darauf müssen die Zeugen vorbereitet werden.

Natürlich ist auch damit zu rechnen, dass dir Aggravation vorgeworfen wird. Dein RA sollte wissen, wie darauf zu reagieren ist! Eine Hirnblutung kann man nicht vortäuschen oder spielen. Und wenn die Gegenseite nicht mehr als eine Behauptung hat, für die keine Beweise vorliegen, dann ist das mager, denn du hast sicher zusätzlich zum MRT-Befund auch neuropsychologische Untersuchungsergebnisse von nach-dem-Unfall. Bereite dich auf diesen Vorwurf vor, bleibe cool ( ja, leichter gesagt als getan) und trage die objektiven Befunde vor (bzw. dein RA).

Lass dich von solchen Ablenkungsmanövern nicht vom eigentlichen Thema abbringen, nämlich dass nach und ab dem Unfall die ersten Anzeichen der unfallbedingten Hirnblutung deutlich waren, dazu die Zeugenaussagen.

Ich wünsche dir viel Kraft und dass du im persönlichen Umfeld Beistand hast!

LG
 
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