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Hirnblutung nach Autounfall

Hallo beutlers, hallo Rudinchen,

vielen Dank für Eure Antworten.

@ beutlers: Das Buch habe ich auch vor gar nicht so langer Zeit entdeckt und es jetzt wieder hervorgeholt zur Stellungnahme. Aber danke für den Tipp.

@ Rudinchen: Stimmt eigentlich. Das werde ich mit meinem Anwalt auch noch mal diskutieren.

ich habe jedenfalls das ganze Wochenende damit verbracht, die Lügen in dem Schreiben der Gegenseite zu widerlegen. Mal sehen, was mein Anwalt sagt, und wie die weiteren Strategie ist.

Viele Grüße

Lilie 132
 
Hallo Rudinchen,

ja, diese Richtlinien kannte ich schon. Vor allem mit der für das SHT konnte ich gut argumentieren.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo,

ich empfehle das Buch von Prof. Wolfgang Fries "Begutachtung nach einem Schädel-Hirn-Trauma, Schädigungsmechanismen, Schädigungsfolgen, Sozialmedizinische Bewertung (kostet bei AMAZONE 49,90 Euro, Hippocampus Verlag).

Außerdem ist schon seit mindestens 10 Jahren durch Studien belegt, dass selbst ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma zu Dauerfolgen führen kann . Siehe hierzu die Abstracts zur Veröffentlichung von Prof. Carsten Conrad (früher Universtiätsklinik Marburg) zu seiner Studie in der Universitätszeitung Cambridge. Leider habe ich selbst die Veröffentlichung in der Gänze von der Universität Cambridge noch nicht anfordern können.


Gruß Bobb
 

Anhänge

  • Prof. C.Conrad Langzeitfolgen nach mildem SHT Cambridge Uni.pdf
    1.3 MB · Aufrufe: 21
Hallo Zusammen,

ich kann die Buch-Empfehlung von Bobb "Wolfgang Fries "Begutachtung nach einem Schädel-Hirn-Trauma, Schädigungsmechanismen, Schädigungsfolgen, Sozialmedizinische Bewertung" sehr empfehlen. Ich habe das buch für die Zuarbeiten für meinen Anwalt gut gebrauchen können, und vieles habe ich nun erst richtig verstanden.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Zusammen,

im Januar ist es nun so weit und ich habe meinen ersten Gerichtstermin. Mir graust es jetzt schon vor dem Termin.

Ich wollte Euch mal fragen, wie habt Ihr Euch vorbereitet? Was habt Ihr für Unterlagen mitgenommen etc?

Kann man sich Notizen machen z.B. zu dem Unfallablauf, den Beschwerden und diese ggf. vor Gericht ablesen, wenn man dazu gefragt wird?

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie,

selbstverständlich, Du hast rechtliches Gehör.

Du könntest ein Statement vorbereiten: Was geht nicht mehr, wo sind Deine Probleme und dies mit Diagnosen, Gutachten (ich zitiere Seite 13 des GA von Dr. xy), die Diagnose von Klinik xy, datiert auf den xx.xx.20xx mit dem ICD-Schlüssel xyz "G" für gesichert.

Es gibt sehr vielfältige Möglichkeiten.


Du kannst auch einen Block und Stift mitnehmen und während der Verhandlung Notizen machen, worauf Dein RA reagieren soll. Aufschreiben und ihm zum Lesen rüber schieben. Ihr sitzt nebeneinander!

Auch kannst Du mit Deinem Anwalt um Unterbrechung der Verhandlung bitten, damit ihr Euch unter 4 Augen kurz austauschen könnt. Dein RA wird eine erste Einschätzung geben, in welche Richtung die Verhandlung aus seiner Sicht läuft und Du gibst Deinem RA Anweisungen, was er einbringen soll!

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo Lilie,

da, wenn ich es richtig sehe, war es ein privater Unfall bei Dir und es geht um Anerkennung, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall und weiterer Einkommensverluste. Ist das richtig?

Dann wirst Du sicherlich über Deinen RA alles finanzielle eingereicht haben zzgl. weiterer Prognosen Deiner finanziellen Einbußen (frühere Rente, nicht Berücksichtigung von berufl. Fortkommen aufgrund kognitiver Einschränkungen) etc.

Dann fordert ihr natürlich auch noch dauerhafte Therapien (in welcher Form auch immer, Physio, Ergo, Gedächtnistraining - auch Taxifahrten, solltest Du aufgrund Deiner kognitiven Schäden nicht mehr in der Lage sein selbst Auto zu fahren). Dieses auch mit Transport zum Arbeitsplatz hin und zurück. Hier muss die Kostenübernahme stehen!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

danke für Deine Antworten. Ja, es war ein privater Unfall. Es ist die erste Verhandlung gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Gegen die PUV ist jetzt auch Klage eingereicht, aber da wird es wohl noch dauern, bis es zum Termin kommt.

Gut, dass Du mich noch einmal darauf hingewiesen hast, dass man auf das "G" beim ICD-Code hinweisen soll. Ich werde das alles noch einmal durchgehen. Meine Beschwerden aufzählen und entsprechende Belege aus den Arzt- und Rehaberichten.

Ich muss meinem Anwalt auch noch mitteilen, dass er Therapien einfordern soll. Denn die Neuropsychologische Therapie ist jetzt durch die KK ausgelaufen. Da bekomme ich nichts mehr.

Ich gehe davon aus, dass der Richter in der ersten Verhandlung auch GA in Auftrag geben wird.

Viele Grüße

Lilie13
 
hallo Lilie,

es ist schwer, sich auf eine verhandlung mit unbekanntem verlauf einzustellen. "Beschwerden aufzählen", "entsprechende Belege aus den Arzt- und Rehaberichten" - das sollten sachen sein, die bereits vorliegen und bekannt sind.
mach dir besser anhand dieser vorliegenden unterlagen klar, was du damit erreichen willst, dein ziel und setze schon mal das entgegen, was bisher von der gegenseite vorgebracht wurde und was du wie verfolgen und ggf entkräften kannst. halte immer dieses ziel im blick, lass dich nicht mit einwänden oder ausweichenden fragen/feststellungen/ausflüchten ablenken. schreibe dir diese ziele auf und die dazu passenden unterlagen als gedächtnisstütze und zum verweis darauf.

eine frage stellt sich dennoch: wenn du meinst, dass ein GA nötig wäre, weshalb wurde das nicht schon längst beantragt?

gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

danke für Deine Antwort. Ein GA wurde außergerichtlich bereits gemacht, das wurde von der Haftpflicht in Auftrag gegeben. Der GA stellte eine Mde von 30 fest, hat sich dann aber durch mehrmalige Rückfrage von der Versicherung dazu bringen lassen, diese Einschätzung zurückzunehmen mit dem Kommentar, dass er wohl zu voreilig gewesen sei. Im Nachhinein ist uns aufgefallen, dass der GA gar nicht alle Unterlagen zur Verfügung hatte. Das war alles noch vorgerichtlich. JEtzt hat mein Anwalt in seiner Klageschrift selbst ein GA angefordert. Deshalb gehe ich davon aus, dass der Richter ein Gutachten in Auftrag geben wird.

Deinen Vorschlag finde ich auch sehr gut. Die Gegenseite hat ja bereits auf die Klageschrift von meinem Anwalt reagiert und alles in Frage gestellt, Dinge verdreht, Lügen behautet etc. Ich bin die Schreiben ja bereits durchgegangen, und habe Seite für Seite angegeben, was widerlegbar ist. Aber da werde ich mich noch einmal dransetzen und das sortiert aufschreiben und nach Argumenten der Gegenseite sortieren.

Viele Grüße

Lilie13
 
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