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Hirnblutung nach Autounfall

Hallo Lilie13,

Natürlich kann man sagen "Kopfschmerz ist Kopfschmerz" - das ist, was der RA der Gegenseite versucht.

Aber du warst ja vor dem Unfall wegen Migräne in Behandlung und nach dem Unfall wegen der trauma bedingten Kopfschmerzen. Hier wurden doch Diagnosen gestellt, bestenfalls mit ICD-10 - Nummer. Anhand derer ist eine Unterscheidung relativ einfach.

Du kannst auch die behandelnden Ärzte bitten, eine kurze Stellungnahme zum Thema zu schreiben, das dein RA dann einreichen kann.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Lilie,

wie die anderen schon schrieben, das Bezweifeln sämtlicher von dir vorgebrachten Unfallfolgen ist NORMAL und ÜBLICH und hat im eigentlichen Sinn nichts mit dir zu tun, sondern folgt einer Handlungsempfehlung der Nichtzahlenwollenden. Alles bestreiten, alles in Frage stellen, Hirngespinnste und Fatamorganas in die Luft malen. Dieses Verhalten ist leider leider inzwischen im Gerichtssaal eingezogen.

Klar bist du als Kind mal vom Schlitten gefallen - hat aber nichts mits den Schäden am Knochen durch den Unfall zu tun, klar warst du mal fiebrig heftig erkältet - hat aber nichts mit den Atemproblemen seit Unfall zu tun, klar hattest du Migräneschübe wie bei mir seit Kindheit, aber diese chronifizierten Schmerzen (wenn sie länger als sechs Monate anhalten) bei Bewegungen zu tun. Du hast eine Verstärkung bestehender gesundheitlicher Einschränkungen - auch dafür ist der Verursacher zuständig.

Du warst bei Mirgräne seither bestimmt vom Hausarzt oder Neurologen mit akut helfenden Medis eingestellt, das kannst du ohne Probleme von denen bestätigen lassen. Du hast Entlassberichte der Aktuklinik der Reha usw. die dir bestätigen, welche Unfallfolgen sie dir testieren, welche Diagnosen sie über Tage, Wochen dir zuschreiben, und das sind Profis, die täglich mit Unfallopfern zu tun haben und nicht irgendwelche Schreibtischhengste, die sich über alle dich behandelnden Weißkittel hinweg setzten wollen.

Du selbst weißt am besten - vorher konnte ich privat, in Familie, im Freundeskreis, im Alltag, im Beruf, im Urlaub dies und jenes über Jahre -Jahrzehnte, noch kurz vor dem Vorfall. Jetzt ist dies und jenes gar nicht mehr möglich, wenig, nur beschränkt trotz aller Behandlung, Physio, Therapien und aller Anstrengungen deiner Seite aus, so schnell und so konsequent wieder auf das alte Level zu kommen. Was aber aus deiner eigenen Unfallgeschichte als Illusion sich herausstellt.

Bei mir hatte die Gegenseite drei Jahre nach dem Unfall vor Gericht ähnlich argumentiert so z.B ich hätte ja bestimmt vielleicht Spaß beim Boxauto fahren oder anderen Hobbies gehabt, die solch Schmerzen auslösen. Und das mir, die nachts vor aufschießenden Nackenschmerzen mit Halskrause halb sitzend schlafen konnte, die sich kaum mehr 10 Sachen merken konnte und die Einkaufsliste fleißig auswendig lernte und dann doch einen Großteil vergaß, oder in die falsche Richtung lief und nicht mehr wusste, was ich eigentlich wollte. Davor stand ich im Beruf im Schuldienst, hatte 250 Schülernamen parat, unterrichtete fünf Fächer in der Mittelstufe und heulte zu jedem Schuljahresanfang, weil ich nicht mehr in der Lage war zu unterrichten.

Das Gefühl ich sei unehrlich, würde simulieren, würde betrügen wollen, das hat mich unendlich verletzt. Mein Anwalt meinte, nur die Ruhe, aber das ist nicht leicht. Er hatte aber recht. Je absurder die Verunglimpfungen desto leichter die Gegenargumente.

Dein Anwalt kann nach der Anhörung vor Gericht seine Pfeile spitzen: Die leeren Argumente, die ohne Beweise leere Behauptungen sind wurden ausgesprochen. Dein Anwalt ist im Besitz deiner Gegenargumente, dank deiner Hilfe bereits vor. Du selber musst jetzt aufpassen dich durch das Erlebte nicht aus der Fassung bringen zu lassen, versuche ruhig zu bleiben, denn du weißt es selber besser. Das heißt nicht in die Falle der Gegenseite laufen, sondern alle deine Fakten und Tatsachen mit Zeugen als Beweis festigen und deinen Anwalt damit füttern, falls er es noch nicht hat.

Wem glaubst du mehr deiner eigenen Ehrlichkeit oder Abwieglern, Lügen verbreitern und ihrem Arbeitgebern verpflichtete Geldsammlern.

Boxkampf 1. Runde überstanden, Jetzt geht der Fight in die zweite Runde, wenn die schon solche Scheinargumente liefern, dann stehen den festen Argumenten Diagnosen usw. wirklich Chancen, wenn nicht sogar gute Chancen.

Nur wer nicht kämpft hat schon verloren, wer kämpft kann verlieren, aber auch gewinnen. Nur Geduld Mut und Ausdauer mehr ist momentan nicht nötig, das hast du doch schon geübt und ist dir bekannt. Es ist dann nur eine zeitliche Verlängerung.

LG Teddy
 
Moin @Lilie13
es kam nun über das Gericht ein Schreiben der Gegenseite, jetzt wird nicht nur bestritten, dass meine Beschwerden unfallbedingt sind, sondern sogar, dass ich überhaupt die beklagten Beschwerden habe.
Dies gehört zur Taktik der Gegenseite.
Du hast doch nicht „nur“ Beschwerden, sondern Diagnosen mit entsprechendem ICD10Code, vielleicht Diagnosen mit „G“ für „gesichert“. Wenn das so ist, bestreitet die Gegenseite ohne medizinische Kenntnis (gesicherte) ärztliche Diagnosen und behauptet indirekt, diese Ärzte hätten dir ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausgestellt, was kein harmloser Vorwurf ist. Wenn du die Möglichkeit hast, mit einem oder mehreren dieser Ärzte zu zu sprechen und ihnen das vorzutragen, kannst du sie (ggf. gegen Bezahlung) möglicherweise dazu bringen, nochmal einen ausführlichen Bericht zu den Diagnosen zu schreiben.
Sie wollen, dass ein Sachverständiger feststellt, ob bei mir überhaupt Beschwerden vorliegen.
- Das mögen sie wollen, aber dem müsste der Richter erstmal zustimmen.
- Welche Art Sachverständiger, also welche mediz. Fachrichtung, soll das feststellen? Schmerzen lassen sich nur schwer bis gar nicht objektivieren. Belastbarkeitsminderung und kognitive Einschränkungen werden neuropsychologisch durch anerkannte Untersuchungen festgestellt, also objektiviert.

Ich kann ja nicht objektiv beweisen, dass die Kopfschmerzen nun anders sind als vorher. Auch die kognitiven Einschränkungen und die Belastbarkeitsminderung kann ich ja nicht objektiv darlegen - da haben ich nur die Berichte des Neuropsychologen, der Sprachtherapie und der Reha.
Merkst du was? Du zweifelst. Das gehört zur Taktik der Gegenseite. Du schreibst, du hast „nur die Berichte des Neuropsychologen, der Sprachtherapie und der Reha“. Diese Berichte kommen nicht aus dem blauen Dunst zustande, sondern durch anerkannte Untersuchungen. Es stimmt somit doch gar nicht, dass du die Einschränkungen nicht mit objektiven Befunden darlegen kannst. Du erkennst wegen deiner Zweifel nicht, dass du sie bereits hast!

Dann hat der Richter gesagt, dass er bei dem nächsten Termin im April mich anhören wird so wie den Unfallverursacher als Zeugen. Außerdem sagte er noch, dass er Gutachten bräuchte, auch ein unfallanalytisches.
- Hat der Richter sich dazu geäußert, welche medizinischen Gutachten er braucht?
- Dass er ein unfallanalytisches Gutachten beauftragen will, zeigt, dass er der Verharmlosung der Gegenseite nicht traut. Als Vorbereitung für die Unfallanalyse kann dir @Rekobär evtl. wichtige Hinweise geben, auf welche Details und Angaben es wesentlich ankommt, ich denke an sowas wie man die Kopf- und Sitzhaltung am besten ausdrückt. Lass das unfallanalytische Gutachten nicht einfach auf dich zukommen, sondern bereite dich vor und für den Gutachter etwas vor, wenn möglich.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rudinchen, HWS-Schaden, Teddy,

habt vielen Dank für Eure Ratschläge und guten Wünsche.

Es hat mich nachdenklich gemacht, und es stimmt, ich darf mich nicht von der Gegenseite verunsichern lassen. Ich habe die ICD-Diagnosen auch mit G. Auch wenn auf der AU von meinem Neurologen (warum auch immer) die Diagnose Migräne mitaufgeführt ist, so steht diese Diagnose ja nicht allein. Er führt auch noch die HWS-Distorsion mit auf. Dafür steht das SHT im Rehabericht an erster Stelle - auch mit G.

@HWS-Schaden: Du meintest, ich sollte das unfallanalytische GA vorbereiten. Was sollte ich denn da machen? Bisher habe ich in diese Richtung gar nicht gemacht. Aber es stimmt, der GA weiß ja nicht, wie ich gesessen habe etc. Bekommt man von dem GA dann noch einen Fragebogen, wo solche Dinge einzutragen sind? Oder wie läuft so etwas ab? Ist man bei diesen GA anwesend?

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie,
@HWS-Schaden: Du meintest, ich sollte das unfallanalytische GA vorbereiten. Was sollte ich denn da machen? Bisher habe ich in diese Richtung gar nicht gemacht. Aber es stimmt, der GA weiß ja nicht, wie ich gesessen habe etc. Bekommt man von dem GA dann noch einen Fragebogen, wo solche Dinge einzutragen sind? Oder wie läuft so etwas ab? Ist man bei diesen GA anwesend?
tut mir leid, das weiß ich nicht, deswegen war mein Rat, den Experten Reko zu fragen.

LG
 
Hallo ihr Liebe,@Lilie13 ich freue mich wie ihr mit lilie13 kämpft und immer wieder DANKE.Ich kann nur sagen bei mir wurde auch alles abgestritten.Der Aufprall (km/h)war geringfügig,die Schäden sind auf alle Fälle nicht vom Unfall,selbst meine Kinder werden vom Alter (14j) falsch angegeben.Es ging dabei auch um den Haushaltsführungsschaden,dabei waren sie beim Unfall erst 10 u.13 Jahre!Ich könnte auch noch mehr Beispiele der Gegenseite bringen!
Ein erfahrener Prof der Neurologie hat mir mal gesagt,dass es sogar VersicherungsAnwälte gibt die von der Versicherung in Regress genommen werden falls sie verlieren.Dies im Hintergedanken lässt mich stark werden!Ich habe mir jetzt eine unfallanalytische Stellungnahme anfertigen lassen um sicherer in meiner Argumentation zu werden und Paroli zu bieten.Gerne kannst du die per PN melden,mein Fall ist ja sehr ähnlich.Liebe Grüße und bleib stark.
Lg der Micha
 
@Lilie13 ,

ob man bei dem Unfallanalytischen Gutachten dabei sein kann, hängt im Wesentlichen davon ab, ob der vom Gericht beauftragte Gutachter im Zivilprozess den Parteien die Gelegenheit gibt, an einem Besichtigungstermin (Ortstermin am Unfallort beispielsweise), teilzunehmen. Ob dieses Recht letztendlich von den Parteien oder vielleicht sogar vom Richter wahrgenommen wird, liegt in deren Entscheidungsermessen. Die eigentliche Gutachtenerstellung findet im Büro statt. Im Gegensatz zu medizinischen Gutachten wird keine Partei ins Büro des Gutachters eingeladen. Natürlich gäbe es die Möglichkeit eine Sitzprobe vor dem Büro des Gutachters in einem baugleichen Fahrzeug durchzuführen. Dazu würden dann auch beide Parteien zum Bürostandort eingeladen (habe ich auch schon erlebt und als Fachmann begleitet). Ist aber eher die Ausnahme.

Vorbereiten kann man sich auf ein Unfallanalytisches Gutachten als Kläger weniger. Wichtig wäre, dass die Schäden an beiden Fahrzeugen dokumentiert sind (mit aussagefähigen Fotos) und eventuell noch Fotos vom Unfallort, dokumentiert kurz nach dem Unfall (wegen der Endstellung beider Fahrzeug, Wetterverhältnissen, Splitterfeld auf der Straße) usw. Je mehr sogenannte Anknüpfungstatsachen vorliegen, desto besser. Ein bevorzugter Trick der Gegenpartei ist es, den Schaden am eigenen Fahrzeug möglichst nicht zu zeigen. Damit bleibt dem Gerichtsgutachter nur ein Blick in die Glaskugel.

Herzliche Grüße vom RekoBär :cool:
 
Hallo Rekobär,

zum Thema Gerichtsgutachten kann ich aus eigener Erfahrung folgendes beitragen:

Das LG bestimmte nach Vorschlag meines Anwaltes, dass neben anderen zuerst ein Unfallanalytisches in Auftrag gegeben wird. Die Begutachtung erfolgte derart, dass ich mit meinem Unfallwagen oder mit einem baugleichen (hätte ich anmieten müssen) zum Gutachter "hinbeordert" wurde. Im Außenbereich erfolgte dann eine Sitzprobe am Steuer. Ich sollte mich so setzen bei entsprechender Einstellung des Sitzes, wie ich erinnerlich zum Zeitpunkt des Heckaufpralles gesessen hatte. Der Gutachter fotografierte mich in der Sitzhaltung von allen Seiten und nahm Vermessungen vor; dabei in erste Linie den Abstand zwischen Hinterhaupt und Kopfstütze - ein wichtiges Kriterium! Auch die Kopfhaltung insbesondere wegen einer eventuellen beim Crash stattgefundenen Drehung (Blick in den Rückspiegel !) des Kopfes kann wichtig sein, weil ja die Verletzungsträchtigkeit der HWS/Kopfgelenke wohl bei Drehung des Kopfes erhöht wird.

Dann war die Armhaltung wichtig, weil bei mir eine Schulterverletzung geltend gemacht wurde. In seinem Gutachten ist der GA aber gar nicht auf die Schulterverletzung eingegangen, weil das LG die Beweisfrage nicht entsprechend formulierte.

Da ich meinen Unfallwagen nach dem Unfall nicht mehr gefahren war, kann ich jedem empfehlen, bevor es zur Begutachtung mit Sitzprobe kommt, zuhause noch eine Sitzprobe bzw. sogar eine Fahrprobe zu machen, um dann beim Gutachtertermin den Sitz, die Rückenlehne und vor allem die Kopfstütze richtig einzustellen im Hinblick auf den "Fototermin".

Wegen der Schadensgutachten ist zu empfehlen, von der Beklagten über das LG das Schadensgutachten des Verursacher-KFZs anzufordern und zwar auf CD-ROM, weil dort die Originalbilder dokumentiert sind. Ich hatte jedenfalls meinen Anwalt gebeten, so zu verfahren und ich erhielt dann das Schadensgutachten der gegnerischen HPV (Schadenskalkulation nebst aller Bilder auf CD-ROM) vom LG.

Ich hatte auch von meinem Schadensgutachten, das der TÜV in der Werkstatt aufgrund meines demontierten beschädigten KFZs erstellt hatte, eine CD-ROM angefordert. Im Falle eines weiteren privaten Gutachtens hat man dann die Originalbilder und die Weitergabe ist einfacher.

Im übrigen hatte das LG von sich aus das gegnerische Schadensgutachten sich vorlegen lassen. Mein Schadensgutachten wurde dem LG über meinen Anwalt zur Verfügung gestellt. Das LG hatte beide Gutachten dem Gerichtsgutachter zur Verfügung gestellt.

Wahrscheinlich ist aber, dass der Richter sich selbst eide Schadensgutachten gar nicht näher angeschaut hatte, sonst wäre es nicht zu einem Beweisbeschluß mit falschen Beweistatsachen gekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Lilie,

zum " mürbemachen" ,
Mein Lebensgefährte ist fast gestorben bei Unfall (unverschuldet).
Rechtes Bein ist ab, Thorax ist Schrott, etc.
Gegnerische Haftpflicht mag nix anerkennen!

Er könne, er müße, Blabla.
nach 13 Jahren durch alle Instanzen,
Glaube mir, die meisten von den Vorwürfen sind eh nur, weil sie zu faul sind zu lese...,
sogar den ganzen Richtern fiel schon auf wie schlecht vorbereitet die geg. Anwälte sind.

hoffe der PC. schickt das verständlich ab!

LG
Aramis
 
Hallo Rekobär, Bobb, Aramis,

danke für Eure Antworten.

@Aramis: Das fehlen mir wirklich die Worte. Ich hoffe, Ihr habt am Ende noch gewonnen vor Gericht. Als ob es nicht schlimm genug wäre, als Unfallopfer mit den Schäden und Schwierigkeiten zurechtzukommen. Alles Gute Euch beiden!

@bobb: Bei mir existiert der Unfallwagen gar nicht mehr. ICh bin ja gespannt, was da noch alles kommt. JEdenfalls werde ich meine Sitzposition etc. beim Unfall noch einmal genau aufschreiben, dass mein Anwalt das bei Gericht einreichen kann. Es läuft ja auch noch eine Anhörung bei der nächsten Verhandlung, dann kann ich das auch beschreiben. Da werde ich wohl gefragt, was passiert ist.

@Rekobär: Fotos wurden von der Polizei nicht gemacht. Ich habe ein Foto, das die Stellung der beiden Fahrzeuge zeigt. Wie hoch der Schaden beim Unfallverursacher war, weiß ich nicht. Die Verischerung wird es wohl auch nicht herausgeben, falls es auf deren Kosten repariert wurde. Vielleicht wurde auch gar nicht repariert. Ich hoffe, allein mit dem Schadensgutachten inkl. Bilder von meinem AUto und dem Foto vom Unfallort kann der GA ein aussagekräftiges GA erstellen.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Zusammen,

mal ein kurzer Zwischenbericht zu dem Stand der Dinge. Die Verhandlung, die für April angesetzt war, hat gar nicht stattgefunden. Sie ist auf Oktober verschoben worden. Als Grund wurde Dezernatswechsel angegeben. JEtzt bekomme ich einen neuen Richter. Die Nachricht kam 4 Tage vor dem Termin.
Jetzt zieht sich das ganze noch mehr in die Länge.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13,

ich hatte auch einen Kammerwechsel und einen damit verbundenen Richterwechsel. Beides wurde weder mir noch meinem Anwalt explizit vom LG mitgeteilt. Eher zufällig habe ich auf einer Verfügung, die mein Anwalt mir als E-Mailanhang schickte, die geänderte Aktennummer entdeckt. Nur durch Nachforschung meinerseits, gelangte ich zu der Kenntnis, dass mit dem Kammerwechsel auch ein Richterwechsel verbunden war.

Wie sich dann herausstellte war der neue Richter Berufsanfänger und damit "Richter auf Probe" !!!

Gruß Bobb
 
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