Hallo Zusammen,
es geht weiter. Meinen Gerichtstermin habe ich Ende Januar. Gleichzeitig hat mir das Gericht ein Schreiben von dem Anwalt der Haftpflichtversicherung geschickt, zu dem ich innerhalb von 4 Wochen Stellung nehmen soll.
Auch wenn ich von Euch wusste, wie sehr die Tatsachen verdreht werden und alles abgestritten wird, so hat es mich doch sehr mitgenommen und getroffen. Jetzt wird bestritten, dass der Unfallverursacher mit ca. 50 km/h aufgefahren ist (als Zeugnis gilt seine eigene Aussage), dann wird anhand eines Lichtbildes meines Autos und eines Unfallrekonstruktionsgutachtens (den Inhalt kenne ich noch nicht) hergeleitet, dass er höchstens mit 15-20km/h aufgefahren ist, sodass die Belastung für meine HWS nur leicht überschritten sei. Letztendlich wird bestritten, dass ich überhaupt ein Schleudertrauma gehabt hätte, und falls doch, dann wäre dieses innerhalb 3 Wochen folgenlos ausgeheilt gewesen. Die Diagnose vom Unfallarzt beruhe nur auf Angaben von mir und sei nur auf Verdacht attestiert worden.
Dann wird weiter abgeleitet, dass ein Unfall mit so einer geringen Auffahrgeschwindigkeit keine Hirnblutung auslösen kann: Der Unfallmechanismus und die einwirkende Geschwindigkeitsänderung seien dafür ungeeignet. Schließlich wäre ich angeschnallt gewesen. Außerdem wird bestritten, dass ich den Kopf während des Unfalls nach links gedreht hatte und nach vorn gebeugt saß (was ich aber musste, um den Verkehr auf der Straße beobachten zu können, auf die ich auffahren wollte, und da galt Tempo 70). Daraus wird geschlossen, dass meine gesammten Beschwerden nur durch Vorerkrankungen erklärbar seien, hierzu führen sie meine Migräne an, die ich bereits vor dem Unfall hatte. Als Beleg nehmen sie immer wieder das GA, das die Versicherung in Auftrag gegeben hatte, und das an sich schon fehlerhaft war, da der GA nachweislich nicht alle Unterlagen vorliegen hatte. Außerdem hat er seine anfängliche Einschätzung des MdE von 30 nach mehrmaligem SChreiben der VErsicherung zurückgenommen.
Jetzt wird mir außerdem unterstellt, ich hätte behauptet, eine Gehirnerschütterung von dem Unfall davongetragen zu haben. Das müsste ich dann im Strengbeweis führen und würde keine Beweiserleichterung erhalten nach § 287 ZPO. Außerdem bestünde kein Ursachenzusammenhang zwischen einer HWS-Distorsion (falls man mir diese zugestünde) und kognitiven Minderleistungen, somit wäre die Hirnblutung keine Folgebeeinträchtigung. Und ich müsste alle Schäden im Strengbeweis führen nach § 286 ZPO.
Alles andere, was ich als Verdienstausfall, Fahrtkosten, Zuzahlungen etc. aufgeführt hatte, wird damit natürlich abgelehnt.
Was sagt Ihr dazu?
Viele Grüße
Lilie13