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Hirnblutung nach Autounfall

Hallo HWS-Schaden,

ich habe noch keine Deckungszusage von meiner Rechtschutz. Darum geht es ja die ganze Zeit. Obwohl mein Anwalt immer wieder die eingeforderten Unterlagen hinschickt, kommen die immer wieder mit neuen Forderungen.
Es geht dabei z.B. um Erläuterungen, aus welchem Grund ich vor dem Unfall einen Krankenschein hatte. Dann wollen Sie einen Arbeitsvertrag, der aufgrund meines Unfalls aber gar nicht zustande gekommen ist. Dann beziehen sie sich auf Schreiben der gegnerischen Versicherung, zu denen wir erneut Stellung nehmen sollen.
Ich hätte solche Forderungen und Fragen eher von der gegnersichen Versicherung erwartet.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo HWS-Schaden,

ich habe noch keine Deckungszusage von meiner Rechtschutz. Darum geht es ja die ganze Zeit. Obwohl mein Anwalt immer wieder die eingeforderten Unterlagen hinschickt, kommen die immer wieder mit neuen Forderungen.
Es geht dabei z.B. um Erläuterungen, aus welchem Grund ich vor dem Unfall einen Krankenschein hatte. Dann wollen Sie einen Arbeitsvertrag, der aufgrund meines Unfalls aber gar nicht zustande gekommen ist. Dann beziehen sie sich auf Schreiben der gegnerischen Versicherung, zu denen wir erneut Stellung nehmen sollen.
Ich hätte solche Forderungen und Fragen eher von der gegnerischen Versicherung erwartet.

Viele Grüße

Lilie13
@Lilie13,

Du hast in Deinem vorherigen Post geschrieben, dass die Klage bereits eingereicht sei. Wie könnt Ihr denn die Klage einreichen, ohne eine Deckungszusage Deiner RSV zu haben. Hast Du die Kosten erst einmal vorgestreckt oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Herzliche Grüße vom RekoBär :cool:
 
Hallo RekoBär,

ich hatte von der Rechtschutz schon eine Schadensnummer erhalten, weil ich vor 2 Jahren wegen der Privten Unfall nachgefragt habe, ob ich dafür auch Deckung erhalten würde und wegen eines spezialisierten Anwalts auf diesem Gebiet. Die Antwort war, dass ich bei meinem Anwalt bleiben sollte, der mich auch gegen die Haftpflicht des Unfallgegener vertritt, um Kosten zu sparen. Dass die gegebene Schadensnummer nun ausschließlich für die Private Unfall gilt, war nicht ersichtlich. Für die Rechtschutz wohl auch erst nicht, weil es eine ganze Zeit gedauert hatte, bis das überhaupt aufgefallen war.
Ich habe keine Ahnung, wie das da jetzt weitergeht. Mehr als abwarten und immer wieder die neu angeforderten Unterlagen liefern, kann ich wohl nicht. Vom Gericht selbst wegen Gerichtskosten etc. habe ich bisher noch nichts gehört. Aber ich nehme an, diese Post geht dann zu meinem Anwalt.

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie

Da ist dann etwas durcheinander geraten … und ein Mangel an Aufklärung oder dir sind Infos durchgerutscht. Ich drück die Daumen, dass die Kosten übernommen werden! Wie Rekobär ging auch ich davon aus, dass dir vor Klageeinreichung die Deckungszusage vorlag. Kein Wunder unter diesen Umständen, dass die RSV „zickt“, meine hätte vermutlich bereits Nein gesagt. Mir wurde ganz klar gesagt, dass jeder „Gegenstand“, in dem ich Vertretung brauche, benannt und beantragt werden muss - und für jeden Verfahrensschritt wieder neu. Das hat etwas gedauert, bis ich das verstanden hatte, weil mir als Laien anfangs nicht klar war, was unterschieden wird. Ich hoffe, es geht gut aus bei dir!

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

ich danke Dir für Deine Wünsche. Ich hoffe auch, dass sich alles zum Guten klärt. Ich denke jetzt lieber nicht darüber nach, was ich sonst mache.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie

Ich würde (in Absprache mit dem RA natürlich) überlegen, mit der RSV nochmal ein Gespräch zu führen, ob rückwirkend ein Antrag möglich ist und im Gespräch auf das SHT und Verlangsamung etc. hinweisen. Nach meiner Auffassung hätte die Aufklärung durch den RA stattfinden sollen bzw. vermute ich, ihm hätte auffallen müssen, dass für das Verfahren keine Deckungszusage vorliegt. Aber ich kenne die Umstände nicht. Nun helfen dir Vorwürfe nicht weiter und es ist zu gucken, wie du am besten (taktisch) agierst, damit der Nachteil mangelnder Aufklärung nicht an dir kleben bleibt. Ich weiß sowieso nicht, ob meine Einschätzung der Verantwortlichkeit richtig ist. In den Papieren meiner RSV steht das alles drin, aber am Anfang habe ich die Bedeutung nicht verstanden. Wichtig für die Zukunft ist, daraus zu lernen. Wichtig für jetzt ist, die Kuh vom Eis zu holen und meine Einschätzung ist, dass dabei Schuldzuweisungen und Vorwürfe (die sind schlimmer als die gegn. Versicherung) nicht weiterhelfen. Die RSV macht letztlich ihren „Job“, wenn sie prüft, ob sie die Deckungszusage jetzt - nach Klageeinreichung - noch erteilt.

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

ich stimme Dir zu, Schuldzuweisungen helfe nicht weiter. Die habe ich ja auch nicht gemacht, ich habe mich nur gewundert, weil ich solche Fragen und Forderungen eher von der gegnerischen Versicherung erwartet hätte. Mein Anwalt will sich in der nächsten Woche darum kümmern. Ich hoffe, es geht alles gut.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Zusammen,

es ist endlich bewillig: Meine Rechtschutz gibt mir Deckungszusage für die erste Instanz und alles was davor war an Schriftverkehr. Ich bin so froh. Jetzt geht es weiter.

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Zusammen,

es geht weiter. Meinen Gerichtstermin habe ich Ende Januar. Gleichzeitig hat mir das Gericht ein Schreiben von dem Anwalt der Haftpflichtversicherung geschickt, zu dem ich innerhalb von 4 Wochen Stellung nehmen soll.
Auch wenn ich von Euch wusste, wie sehr die Tatsachen verdreht werden und alles abgestritten wird, so hat es mich doch sehr mitgenommen und getroffen. Jetzt wird bestritten, dass der Unfallverursacher mit ca. 50 km/h aufgefahren ist (als Zeugnis gilt seine eigene Aussage), dann wird anhand eines Lichtbildes meines Autos und eines Unfallrekonstruktionsgutachtens (den Inhalt kenne ich noch nicht) hergeleitet, dass er höchstens mit 15-20km/h aufgefahren ist, sodass die Belastung für meine HWS nur leicht überschritten sei. Letztendlich wird bestritten, dass ich überhaupt ein Schleudertrauma gehabt hätte, und falls doch, dann wäre dieses innerhalb 3 Wochen folgenlos ausgeheilt gewesen. Die Diagnose vom Unfallarzt beruhe nur auf Angaben von mir und sei nur auf Verdacht attestiert worden.
Dann wird weiter abgeleitet, dass ein Unfall mit so einer geringen Auffahrgeschwindigkeit keine Hirnblutung auslösen kann: Der Unfallmechanismus und die einwirkende Geschwindigkeitsänderung seien dafür ungeeignet. Schließlich wäre ich angeschnallt gewesen. Außerdem wird bestritten, dass ich den Kopf während des Unfalls nach links gedreht hatte und nach vorn gebeugt saß (was ich aber musste, um den Verkehr auf der Straße beobachten zu können, auf die ich auffahren wollte, und da galt Tempo 70). Daraus wird geschlossen, dass meine gesammten Beschwerden nur durch Vorerkrankungen erklärbar seien, hierzu führen sie meine Migräne an, die ich bereits vor dem Unfall hatte. Als Beleg nehmen sie immer wieder das GA, das die Versicherung in Auftrag gegeben hatte, und das an sich schon fehlerhaft war, da der GA nachweislich nicht alle Unterlagen vorliegen hatte. Außerdem hat er seine anfängliche Einschätzung des MdE von 30 nach mehrmaligem SChreiben der VErsicherung zurückgenommen.

Jetzt wird mir außerdem unterstellt, ich hätte behauptet, eine Gehirnerschütterung von dem Unfall davongetragen zu haben. Das müsste ich dann im Strengbeweis führen und würde keine Beweiserleichterung erhalten nach § 287 ZPO. Außerdem bestünde kein Ursachenzusammenhang zwischen einer HWS-Distorsion (falls man mir diese zugestünde) und kognitiven Minderleistungen, somit wäre die Hirnblutung keine Folgebeeinträchtigung. Und ich müsste alle Schäden im Strengbeweis führen nach § 286 ZPO.

Alles andere, was ich als Verdienstausfall, Fahrtkosten, Zuzahlungen etc. aufgeführt hatte, wird damit natürlich abgelehnt.

Was sagt Ihr dazu?

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo @Lilie13,

kennst Du das Buch, oder hast Du das? wenn nicht, dann empfehle ich es Dir, es hat mir sehr gut geholfen, einiges zu verstehen und in dem Buch findest Du auch viel Material, was Dir helfen kann. Vorallem die Aussagen in machen Gutachten zu widerlegen. Ich bin leider erst vor ca drei Wochen draufgestoßen.

Es ist das Buch "Schleudertrauma - neuester Stand: Medizin, Biomechanik, Recht und Case Management. Expertenwissen für Juristen, Ärzte, Betroffene und Versicherungsfachleute." Herausgeber: H. Schmidt, J. Senn, H.-D. Wedig, H. Baltin, Ch. Grill; Zürich Juni 2004

ISBN-Nummer 3-033-00172-6

liebe grüße
beutlers
 
Hallo Lilie13,

Da der Unfall zweifelsfrei stattgefunden hat (und DAS musst nach 286 ZPO nachweisen), sind die Unfallfolgen nach 287 ZPO zu belegen.

Viele Grüße

Rudinchen
 
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