Hallo Hans101,
nein, die eingereichten Unterlagen an das Landgericht sind "Parteienvortrag" und eine Entfernung würde einen eingriff der Gerichts zugunsten einer Partei bedeuten. Hier kann nur verlangt werden, dass die Versicherung selbst wegen Verstoß gegen den Datenschutz zur Rücknahme des rechtswidrigen Gutachtens bewegt werden. Das ist aber ein vollständig anderer Sachverhalt und hat mit Deinem Verfahren wenig zu tun.
Ich will noch einmal genauer nachfragen zu diesem Gutachten: Die Versicherung hat Dich zu einem konkret benannten Gutachter geschickt. Dieser war nicht da und da hat ein anderer Arzt das Gutachten erstellt? Ohne Deine Zustimmung oder mit Deiner Zustimmung?
Wer hat das Gutachten unterschrieben? Der beauftragte Gutachter oder der "Ersatzgutachter"? Hier kommt es auch auf den konkreten zu Begutachtenden Fall an.
Aber dies hat nichts mit Deinem Verfahren vor dem LG zu tun. Da muß ein Schriftsatz dazu von Deiner Seite, der die Umstände konkret benennt und diesen Parteienvortrag ausdrücklich rügt. Das LG wird dann darauf reagieren müssen und zum Beispiel den Gerichtsgutachter darauf hinweisen, dieses Gutachten nicht zu berücksichtigen. Eventuell kann ein Datenschutzbeauftragter nach Klärung der Umstände eine Stellungnahme dazu schreiben, aber auch er kann das Gericht nicht zwingen, diesen Parteienvortrag zu entfernen.
Gruß von der Seenixe
nein, die eingereichten Unterlagen an das Landgericht sind "Parteienvortrag" und eine Entfernung würde einen eingriff der Gerichts zugunsten einer Partei bedeuten. Hier kann nur verlangt werden, dass die Versicherung selbst wegen Verstoß gegen den Datenschutz zur Rücknahme des rechtswidrigen Gutachtens bewegt werden. Das ist aber ein vollständig anderer Sachverhalt und hat mit Deinem Verfahren wenig zu tun.
Ich will noch einmal genauer nachfragen zu diesem Gutachten: Die Versicherung hat Dich zu einem konkret benannten Gutachter geschickt. Dieser war nicht da und da hat ein anderer Arzt das Gutachten erstellt? Ohne Deine Zustimmung oder mit Deiner Zustimmung?
Wer hat das Gutachten unterschrieben? Der beauftragte Gutachter oder der "Ersatzgutachter"? Hier kommt es auch auf den konkreten zu Begutachtenden Fall an.
Aber dies hat nichts mit Deinem Verfahren vor dem LG zu tun. Da muß ein Schriftsatz dazu von Deiner Seite, der die Umstände konkret benennt und diesen Parteienvortrag ausdrücklich rügt. Das LG wird dann darauf reagieren müssen und zum Beispiel den Gerichtsgutachter darauf hinweisen, dieses Gutachten nicht zu berücksichtigen. Eventuell kann ein Datenschutzbeauftragter nach Klärung der Umstände eine Stellungnahme dazu schreiben, aber auch er kann das Gericht nicht zwingen, diesen Parteienvortrag zu entfernen.
Gruß von der Seenixe