• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Finanzierung Lebenshaltungskosten während Gerichtsverfahren - Kredite

Hallo Hans101,
nein, die eingereichten Unterlagen an das Landgericht sind "Parteienvortrag" und eine Entfernung würde einen eingriff der Gerichts zugunsten einer Partei bedeuten. Hier kann nur verlangt werden, dass die Versicherung selbst wegen Verstoß gegen den Datenschutz zur Rücknahme des rechtswidrigen Gutachtens bewegt werden. Das ist aber ein vollständig anderer Sachverhalt und hat mit Deinem Verfahren wenig zu tun.
Ich will noch einmal genauer nachfragen zu diesem Gutachten: Die Versicherung hat Dich zu einem konkret benannten Gutachter geschickt. Dieser war nicht da und da hat ein anderer Arzt das Gutachten erstellt? Ohne Deine Zustimmung oder mit Deiner Zustimmung?
Wer hat das Gutachten unterschrieben? Der beauftragte Gutachter oder der "Ersatzgutachter"? Hier kommt es auch auf den konkreten zu Begutachtenden Fall an.
Aber dies hat nichts mit Deinem Verfahren vor dem LG zu tun. Da muß ein Schriftsatz dazu von Deiner Seite, der die Umstände konkret benennt und diesen Parteienvortrag ausdrücklich rügt. Das LG wird dann darauf reagieren müssen und zum Beispiel den Gerichtsgutachter darauf hinweisen, dieses Gutachten nicht zu berücksichtigen. Eventuell kann ein Datenschutzbeauftragter nach Klärung der Umstände eine Stellungnahme dazu schreiben, aber auch er kann das Gericht nicht zwingen, diesen Parteienvortrag zu entfernen.

Gruß von der Seenixe
 
Korrekt @ seenixe. Der Bu Versicherungsauftrag ging an ein Institut IMB mit Auftrag an Neurologe und Psychiater. Ich habe Einverständniserklärung unterschrieben. Bei Begutachtung war nur Neurologe da und Psychiater verhindert. Neurologe hat alleine das Gutachten unterschrieben
 
Hallo Hans, dass der von Dir genehmigte Gutachtenauftrag an ein Institut ging und eben offenbar nicht an einen bestimmten, näher bezeichneten Arzt, macht die Sache für die Versicherung natürlich einfach. Hinzu kommt, dass die meisten Neurologen von Hause aus auch Fachärzte für Psychiatrie sind. Vor diesem Hintergrund dürfte ein „Verwertungsverbot“ aus meiner Sicht schwerlich zu erreichen sein. Gleichwohl aber solltest Du das Gutachten inhaltlich auseinandernehmen und auf Fehler hin überprüfen. Gutes Gelingen. Gruß Rehaschreck
 
DercAuftrag ging an ein Institut. Der Auftrag war jedoch als Untersuchung durch Dr ostendorf und dr. Mielke bezeichnet. Dr. Mielke war nicht anwesend, Dr ostendorf ist kein psychiater nur facharzt für neurologie
 
Hier wird es m.E. im Wesentlichen auf die konkrete Fragestellung und insbesondere darauf ankommen, ob die gestellten Fragen auch von einem Neurologen erschöpfend beantwortet werden können.
 
hallo,

ich widerspreche dem doch mal.

man kann die wirkung des derzeitigen datenschutzrechts nicht überschätzen. geht der GA-auftrag an einen bestimmten arzt (etwas anderes - bspw an ein "institut" - ist schon grenzwertig und würde n.m.M. ebenfalls einen verstoss seitens des auftraggebers zur folge haben), dann ist damit auch die bekanntgabe der daten daran gebunden. es bestehen mannigfache urteile dahingehend (reiche ich ggf nach, derzeit ist es nicht möglich), die eine unverwertbarkeit wegen des datenschutzverstosses annehmen.


gruss

Sekundant
 
hallo,

ich widerspreche dem doch mal.

man kann die wirkung des derzeitigen datenschutzrechts nicht überschätzen. geht der GA-auftrag an einen bestimmten arzt (etwas anderes - bspw an ein "institut" - ist schon grenzwertig und würde n.m.M. ebenfalls einen verstoss seitens des auftraggebers zur folge haben), dann ist damit auch die bekanntgabe der daten daran gebunden. es bestehen mannigfache urteile dahingehend (reiche ich ggf nach, derzeit ist es nicht möglich), die eine unverwertbarkeit wegen des datenschutzverstosses annehmen.


gruss

Sekundant
Sehe ich auch wenn ich parteiisch bin ähnlich, das ist ein formeller Fehler. Bei den Berufsgenossenschaften darf auch nur der explizit von den dreien ausgewählte Gutachter eine Untersuchung durchführen
 
Hallo Hans101,

egal,was jetzt vorm LG passiert, wirst du deine aktuelle finanzielle Situation unbedingt beim Sozialamt klären lassen müssen. Von anderer Seite wirst du wohl kaum finanzielle Unterstützung bekommen - oder erhältst du als Student weiterhin Bafög?

Viele Grüße

Rudinchen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hans,

Du hast geschrieben:

"Ich benötige ein Darlehen für private Zwecke."

Ist dies so elementar wichtig? Worum geht es, vielleicht gibt es noch andere Wege?

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo Hans,

so langsam glaube ich etwas zu verstehen. Von welchem Geld hast Du während Deines Studiums gelebt?

Bafög schreibst Du ja, hast Du keines.

Aber Du schreibst, Du bist arbeitsunfähig. Daher schließe ich darauf, dass Du während Deines Studiums auch etwas gearbeitet hast.

Dann würde Dir zumindest etwas Krankengeld zustehen. Sicherlich ist dies dann auf der Grundlage nicht ausreichend.

Auch was die BU angeht, schließe ich darauf, dass Du schon einen Beruf vor Deinem Studium erlernt hast.

Hast Du auch eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Viele Grüße,

Kasandra
 
Top