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Finanzierung Lebenshaltungskosten während Gerichtsverfahren - Kredite

Hallo Hans,

Wenn du neu "arbeitslos" geworden ist, ist das Arbeitsamt für dich zuständig. Da du schwerbehindert bist, kannst du dich dort an den Schwerbehindertenberater wenden.

Wenn du schon länger arbeitslos bist, ist das Jobcenter für dich zuständig.

Wenn du nicht mehr arbeiten kannst (ob oder ob nicht, bestimmt das Arbeitsamt - in der Regel, wenn du weniger als drei Stunden am Stück arbeiten kannst), bekommst du Grundsicherung. Dann ist das Sozialamt für dich zuständig - vorausgesetzt, du hast kein größeres Vermögen oder sonstige Einkünfte.

Da du Student bist, beziehst du jetzt Bafög?

Wenn du dir unsicher bist, wer für dich zuständig ist, mach einen Termin beim Sozialamt und lass dich beraten. Einen Kredit wirst du ziemlich sicher nicht bekommen, sondern musst dich an einen der o. g. Träger wenden, falls du kein Bafög bekommst. Zumindest Grundsicherung sollte dir zustehen.

Da du schwerbehindert bist, solltest du dich auch mit deiner Pflegekasse in Verbindung setzen, ob dir ein Pflegegrad zusteht und du Pflegegeld bekommen kannst. Ich weiß nicht, wie ausgeprägt deine Einschränkungen sind, das kannst du du sicher besser einschätzen.

Wenn du sonst keine finanzielle Unterstützung erhältst, solltest du dich dringend kümmern!

Wenn du Fragen hast, melde dich gerne.

Gut, dass die Prozessfinanzierung gesichert ist!

Viele Grüße

Rudinchen
Ich beziehe kein Bafög, da die Förderungshöchstdauer (14 Semester) überschritten ist. Ich beziehe Wohngeld der Stadt/Kommune. Pflegegeld bekomme ich trotz Schwerbehinderung keines, meine private Krankenkasse zahlt grundsätzlich kein Plegegeld.
 
Wahrscheinlich brauch man da auch einen Pflegepunkt, wie nicht anziehen, waschen können, Assistenz benötigt
 
Hallo Hans,

Demenz kann auch einen Pflegegrad begründen. Private Krankenversicherungen müssen sich doch auch an den Kosten für Pflege u. a. beteiligen? Kenne ich so nicht, dass Pflege Leistungen ausgeschlossen werden können.

Kannst du evtl. über deine Eltern in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Auf jeden Fall solltest du so schnell es geht zur Beratung aufs Sozialamt! Oder zur Beratung bei VdK o. ä.


Viele Grüße

Rudinchen
 
Glaube auch, dass die private Krankenkasse auch Pflegeunterstützung zahlen muss. Ein wechsel in die GKK ist nach Abschluss des Studiums möglich
 
Hallo Hans,

Wenn du neu "arbeitslos" geworden ist, ist das Arbeitsamt für dich zuständig. Da du schwerbehindert bist, kannst du dich dort an den Schwerbehindertenberater wenden.

Wenn du schon länger arbeitslos bist, ist das Jobcenter für dich zuständig.

Wenn du nicht mehr arbeiten kannst (ob oder ob nicht, bestimmt das Arbeitsamt - in der Regel, wenn du weniger als drei Stunden am Stück arbeiten kannst), bekommst du Grundsicherung. Dann ist das Sozialamt für dich zuständig - vorausgesetzt, du hast kein größeres Vermögen oder sonstige Einkünfte.

Da du Student bist, beziehst du jetzt Bafög?

Wenn du dir unsicher bist, wer für dich zuständig ist, mach einen Termin beim Sozialamt und lass dich beraten. Einen Kredit wirst du ziemlich sicher nicht bekommen, sondern musst dich an einen der o. g. Träger wenden, falls du kein Bafög bekommst. Zumindest Grundsicherung sollte dir zustehen.

Da du schwerbehindert bist, solltest du dich auch mit deiner Pflegekasse in Verbindung setzen, ob dir ein Pflegegrad zusteht und du Pflegegeld bekommen kannst. Ich weiß nicht, wie ausgeprägt deine Einschränkungen sind, das kannst du du sicher besser einschätzen.

Wenn du sonst keine finanzielle Unterstützung erhältst, solltest du dich dringend kümmern!

Wenn du Fragen hast, melde dich gerne.

Gut, dass die Prozessfinanzierung gesichert ist!

Viele Grüße

Rudinchen
 
Lieber @Hans101 , HARTZ IV wurde doch am Anfang des Jahres 2023 in Bürgergeld umbenannt und die Bestimmungen zum Bezug auch umgestaltet.

Kannst Du nicht das Studium als ein Teilzeitstudium weiter laufen lassen und Dich für den Rest der Zeit arbeitslos melden. Das Amt hat einen eigenen Arbeitsmedizinischen Dienst, der auch Begutachtungen durchführt?

Ist die Diagnose degenerative Demenz die Folge eines Unfalls?

Auf dieser Webseite sind die Voraussetzungen für Bürgergeld aufgezählt, bitte schaue einmal unter dem Punkt Hilfsbedürftigkeit:https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/7762701855163

Herzliche Grüße,
KS 1973
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich werde mich wohl eher im Studium beurlauben lassen. Die Erkrankung ist keine folge eines Unfalls, daher habe ich Klage gegen meine BU-Versicherung und nicht Unfallversicherung einreichen lassen
 
Hallo,

Dann kümmere dich am besten um eine Beratung beim Sozialamt und/oder einem sozialen Dienst und beantrage dann ggf. Bürgergeld.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Ich habe zunächst einen Verlängerungsantrag des Wohngeldes bei der Stadt beantragt
Im Rahmen der Klage gegen die BU Vers. wurde ein parteiisches Gutachten Privatgutachten auf Auftrag der Versicherung erstellt. Das Gutachten ist rechtswidrig zustande gekommen, da der von der Vers. Beauftragte Arzt bei der Begutachtung nicht da war, sondern nur einer vom anderen Fachgebiet. Das Gutachten ist aber von Beklagter Vers. in der Gerichtsakte und soll nicht als negativ Aussage an den offizielen Gerichtsgutachter weitergeleitet werden. Kann man Entfernung oder Versiegelung des GA am Landgericht beantragen?
 
hallo @Hans101

ich greife mal den eingangspost und die weiteren schilderungen von dir auf:

- du hast eine BU-versicherung
- du bist student
- genauer: du bist arbeitsloser student
- mit "Einschränkung ... neurologischer Art"
- du bist arbeitsunfähig

und benötigst "ein Darlehen für private Zwecke".

ein darlehen ist ein geschäft, und jeder gläubiger wird nach dem risiko, den voraussetzungen, dem verwendungszweck und einige positionen mehr fragen.

eine BU-versicherung wird man idR dann haben, wenn ein beruf ausgeübt wird oder wurde. als student dürfte das dann im nebenstudium sein, ein gesichertes einkommen scheint nach allem (einschränkungen, arbeitsunfähig) nicht gegeben zu sein, somit auch keine kreditwürdigkeit.

die frage dürfte sich einem gläubiger stellen, wofür das darlehen ist und ob eine annuität gewährleistet ist. die dürfte wohl eher als negativ zu sehen sein. über die verwendung des darlehens ist nichts zu lesen. sollte es für eine klage gedacht sein (nur als annahme), dann dürfte prozesskostenhilfe in frage kommen; für anderes ist die aussicht wohl bei null.


die weitere frage "Kann man Entfernung oder Versiegelung des GA am Landgericht beantragen?":

ob das GA tatsächlich als "rechtswidrig zustande gekommen, da der von der Vers. Beauftragte Arzt bei der Begutachtung nicht da war" gewertet wird, hätte wohl schon in dieser phase gegenüber der versicherung gerügt werden müssen, allerdings mit entsprechenden nachweisen. und hier wird man sich schwer tun, denn dem stünde sicher die gegenteilige behauptung entgegen.

die frage "Kann man Entfernung oder Versiegelung des GA am Landgericht beantragen?" ist dagegen m.M.n. nicht sonderlich problematisch, denn ein solches GA gilt nicht primär als GA, sondern als parteivortrag.

insgesamt ist deine situation zwar nachvollziehbar, aber vll auch etwas optimistisch angesichts der voraussetzungen insgesamt, wenn man von deiner schilderung ausgeht.


gruss

Sekundant
 
hallo @Hans101

ich greife mal den eingangspost und die weiteren schilderungen von dir auf:

- du hast eine BU-versicherung
- du bist student
- genauer: du bist arbeitsloser student
- mit "Einschränkung ... neurologischer Art"
- du bist arbeitsunfähig

und benötigst "ein Darlehen für private Zwecke".

ein darlehen ist ein geschäft, und jeder gläubiger wird nach dem risiko, den voraussetzungen, dem verwendungszweck und einige positionen mehr fragen.

eine BU-versicherung wird man idR dann haben, wenn ein beruf ausgeübt wird oder wurde. als student dürfte das dann im nebenstudium sein, ein gesichertes einkommen scheint nach allem (einschränkungen, arbeitsunfähig) nicht gegeben zu sein, somit auch keine kreditwürdigkeit.

die frage dürfte sich einem gläubiger stellen, wofür das darlehen ist und ob eine annuität gewährleistet ist. die dürfte wohl eher als negativ zu sehen sein. über die verwendung des darlehens ist nichts zu lesen. sollte es für eine klage gedacht sein (nur als annahme), dann dürfte prozesskostenhilfe in frage kommen; für anderes ist die aussicht wohl bei null.


die weitere frage "Kann man Entfernung oder Versiegelung des GA am Landgericht beantragen?":

ob das GA tatsächlich als "rechtswidrig zustande gekommen, da der von der Vers. Beauftragte Arzt bei der Begutachtung nicht da war" gewertet wird, hätte wohl schon in dieser phase gegenüber der versicherung gerügt werden müssen, allerdings mit entsprechenden nachweisen. und hier wird man sich schwer tun, denn dem stünde sicher die gegenteilige behauptung entgegen.

die frage "Kann man Entfernung oder Versiegelung des GA am Landgericht beantragen?" ist dagegen m.M.n. nicht sonderlich problematisch, denn ein solches GA gilt nicht primär als GA, sondern als parteivortrag.

insgesamt ist deine situation zwar nachvollziehbar, aber vll auch etwas optimistisch angesichts der voraussetzungen insgesamt, wenn man von deiner schilderung ausgeht.


gruss

Sekundant
Danke für die Antwort.
Das Landgericht leitet nach Beauftragungceines Gerichtgutachters die Akte des Gerichts an den Sachverständigen weiter.
Ich habe gegenüber meiner BU Versicherung scheidtlich das Einverständnis zur Unterstützung durch einen Psychiater erteilt, es erfolgte mangels Personal nur eine Untersuchung durch einen Neurologen. Das Beweismittel ist rechtswidrig und mit verstoss gegen die DSGVO mit Gutachten zustande gekommen. Kann man beim Landgericht die Entfernung aus der Akte zur Verhinderung der Weiterleitung an Gerichtssachverständigen veantragen?
 
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