hallo
@Hans101
ich greife mal den eingangspost und die weiteren schilderungen von dir auf:
- du hast eine BU-versicherung
- du bist student
- genauer: du bist arbeitsloser student
- mit "Einschränkung ... neurologischer Art"
- du bist arbeitsunfähig
und benötigst "ein Darlehen für private Zwecke".
ein darlehen ist ein geschäft, und jeder gläubiger wird nach dem risiko, den voraussetzungen, dem verwendungszweck und einige positionen mehr fragen.
eine BU-versicherung wird man idR dann haben, wenn ein beruf ausgeübt wird oder wurde. als student dürfte das dann im nebenstudium sein, ein gesichertes einkommen scheint nach allem (einschränkungen, arbeitsunfähig) nicht gegeben zu sein, somit auch keine kreditwürdigkeit.
die frage dürfte sich einem gläubiger stellen, wofür das darlehen ist und ob eine annuität gewährleistet ist. die dürfte wohl eher als negativ zu sehen sein. über die verwendung des darlehens ist nichts zu lesen. sollte es für eine klage gedacht sein (nur als annahme), dann dürfte prozesskostenhilfe in frage kommen; für anderes ist die aussicht wohl bei null.
die weitere frage "Kann man Entfernung oder Versiegelung des GA am Landgericht beantragen?":
ob das GA tatsächlich als "rechtswidrig zustande gekommen, da der von der Vers. Beauftragte Arzt bei der Begutachtung nicht da war" gewertet wird, hätte wohl schon in dieser phase gegenüber der versicherung gerügt werden müssen, allerdings mit entsprechenden nachweisen. und hier wird man sich schwer tun, denn dem stünde sicher die gegenteilige behauptung entgegen.
die frage "Kann man Entfernung oder Versiegelung des GA am Landgericht beantragen?" ist dagegen m.M.n. nicht sonderlich problematisch, denn ein solches GA gilt nicht primär als GA, sondern als parteivortrag.
insgesamt ist deine situation zwar nachvollziehbar, aber vll auch etwas optimistisch angesichts der voraussetzungen insgesamt, wenn man von deiner schilderung ausgeht.
gruss
Sekundant