Rehaschreck
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Nein, das habe ich nicht gemeint.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Diese hat Deckungszusage erteilt und Gebühren des RA bezahlt. Ein Prozessfinanzierer bietet keine Klagefinanzierung und Kredit für Lebenshaltungskosten an. Es gibt nur eine reine Klagefinanzierung von RA Kosten und vorschüssen. Meine Eltern können mich finanziell nicht weiter unterstützen. Die Gutachten wurden übrigens an der Uni Göttingen und Institut Mielke Kassel erstellt.Hallo Hans,
was Rehaschreck wohl meint: Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe | PKH im Zivilrecht und Strafrecht
Prozesskostenhilfe (PKH) bietet Personen ohne ausreichende finanzielle Möglichkeiten die Chance, die ihnen zustehenden Rechte vor Gericht durchzusetzen.www.sozialleistungen.info
Nächste Frage wäre auch, wovon lebst Du? Können Deine Eltern Dich unterstützen?
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
Hast Du ggf. mittlerweile eine Pflegestufe?
Wer und wie wirst Du im täglichen Leben unterstützt und wie sind Deine Lebensumstände?
Viele Grüße,
Kasandra
Institut Mielke Kassel
Eine Prozessfinanzierer wie Legial AG, Omni bridgeway übernehmen gegen Abtretung von Ansprüchen gegen Versicherer das Gebührenrisiko einer Klage vor Gericht. Sie gewähren aber keine Kredite um den Kläger wärend des Prozesses finanziell über wasser zu haltenSorry Rehaschreck,
kannst Du Dich bitte detaillierter Ausdrücken im Zivilverfahren?
Viele Grüße,
Kasandra
neurologischer Art im Sinne einer degenerativen Demenz.
oder aber die Rückbesinnung auf das eigene Leistungsvermögen.
Gibt es als arbeitsunfähiger Student Ausbildungshilfe oder Hartz4?
Dr. OstendorfHallo Hans,
meinst Du mit
folgendes: Die IMB Gutachter Kassel - Medizinische Begutachtungen
wer war der GA? Namentlich?
Beide GA von Deiner BU in Auftrag gegeben?
Viele Grüße,
Kasandra
landgraf karl strasse wilhelmshöhe
Dauert eine Krankheit nicht länger als sechs Monate, zählst du nach wie vor als erwerbsfähig, beziehst also – sofern auch die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind – ALG II. Dauert die Krankheit länger und lebst du mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen, so erhaltet ihr Sozialgeld. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, lebst du also beispielsweise alleine, besteht Anspruch auf Sozialhilfe. (Siehe zur Differenzierung auch unten Punkt 5.)
Hallo Hans,
hier ein paar Info's bzgl. Lebenserhaltungskosten:
Ausnahmsweise: ALG II („Hartz IV“) für Studenten und Schüler
ALG II für Studenten und Schüler gibt es nur in bestimmten Ausnahmefällen, die aber leider wirklich rar sind. Bspw. wenn durch langw Krankheit BAföG ausfällt.www.studis-online.de
LG Jan
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