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Finanzierung Lebenshaltungskosten während Gerichtsverfahren - Kredite

Hallo Hans,

was Rehaschreck wohl meint: Prozesskostenhilfe


Nächste Frage wäre auch, wovon lebst Du? Können Deine Eltern Dich unterstützen?

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

Hast Du ggf. mittlerweile eine Pflegestufe?

Wer und wie wirst Du im täglichen Leben unterstützt und wie sind Deine Lebensumstände?

Viele Grüße,

Kasandra
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Diese hat Deckungszusage erteilt und Gebühren des RA bezahlt. Ein Prozessfinanzierer bietet keine Klagefinanzierung und Kredit für Lebenshaltungskosten an. Es gibt nur eine reine Klagefinanzierung von RA Kosten und vorschüssen. Meine Eltern können mich finanziell nicht weiter unterstützen. Die Gutachten wurden übrigens an der Uni Göttingen und Institut Mielke Kassel erstellt.
 
Alternativ zur Sozialhilfe könnte man die Aufgabe des Studiums und die Aufnahme einer auskömmlichen Arbeitsgelegenheit in Erwägung ziehen. Gemeint sind hier einfache körperliche Verrichtungen, die die Psyche nicht überstrapazieren.
 
Sorry Rehaschreck,

kannst Du Dich bitte detaillierter Ausdrücken im Zivilverfahren?

Viele Grüße,

Kasandra
Eine Prozessfinanzierer wie Legial AG, Omni bridgeway übernehmen gegen Abtretung von Ansprüchen gegen Versicherer das Gebührenrisiko einer Klage vor Gericht. Sie gewähren aber keine Kredite um den Kläger wärend des Prozesses finanziell über wasser zu halten
 
neurologischer Art im Sinne einer degenerativen Demenz.

Hallo Rehaschreck,

was denkst Du mit dieser Diagnose - eines jungen Menschen - im Studium soll man noch machen?

oder aber die Rückbesinnung auf das eigene Leistungsvermögen.

Vom Studium zum......?????

Gibt es als arbeitsunfähiger Student Ausbildungshilfe oder Hartz4?

Betonung liegt hier doch auf "arbeitsunfähiger" Student!

Viele Grüße.

Kasandra
 
Hallo Hans,

hier ein paar Info's bzgl. Lebenserhaltungskosten:

Dauert eine Krankheit nicht länger als sechs Monate, zählst du nach wie vor als erwerbsfähig, beziehst also – sofern auch die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind – ALG II. Dauert die Krankheit länger und lebst du mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen, so erhaltet ihr Sozialgeld. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, lebst du also beispielsweise alleine, besteht Anspruch auf Sozialhilfe. (Siehe zur Differenzierung auch unten Punkt 5.)

LG Jani
 
Hallo Hans,

hier ein paar Info's bzgl. Lebenserhaltungskosten:



LG Jan

Das ist praktisch da ein Student sich nicht exmatrikulieren muss und Bibliothek und öpnv weiter nutzen kann
 
Hallo Hans,

Wenn du neu "arbeitslos" geworden ist, ist das Arbeitsamt für dich zuständig. Da du schwerbehindert bist, kannst du dich dort an den Schwerbehindertenberater wenden.

Wenn du schon länger arbeitslos bist, ist das Jobcenter für dich zuständig.

Wenn du nicht mehr arbeiten kannst (ob oder ob nicht, bestimmt das Arbeitsamt - in der Regel, wenn du weniger als drei Stunden am Stück arbeiten kannst), bekommst du Grundsicherung. Dann ist das Sozialamt für dich zuständig - vorausgesetzt, du hast kein größeres Vermögen oder sonstige Einkünfte.

Da du Student bist, beziehst du jetzt Bafög?

Wenn du dir unsicher bist, wer für dich zuständig ist, mach einen Termin beim Sozialamt und lass dich beraten. Einen Kredit wirst du ziemlich sicher nicht bekommen, sondern musst dich an einen der o. g. Träger wenden, falls du kein Bafög bekommst. Zumindest Grundsicherung sollte dir zustehen.

Da du schwerbehindert bist, solltest du dich auch mit deiner Pflegekasse in Verbindung setzen, ob dir ein Pflegegrad zusteht und du Pflegegeld bekommen kannst. Ich weiß nicht, wie ausgeprägt deine Einschränkungen sind, das kannst du du sicher besser einschätzen.

Wenn du sonst keine finanzielle Unterstützung erhältst, solltest du dich dringend kümmern!

Wenn du Fragen hast, melde dich gerne.

Gut, dass die Prozessfinanzierung gesichert ist!

Viele Grüße

Rudinchen
 
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