Ich bin letztes Jahr bei einem Angriff verletzt worden und habe den Antrag auf Fortzahlung der Zulagen gestellt.
Seit dem Herbst bekomme ich regelmäßig die Zulage überwiesen.
Ich habe sogar schriftlich von meiner Behörde die Aussage, dass wenn ein Beamter nach § 37 Dienstunfähig ist er den Durchschnitt der letzten 3 Monate regelmäßig weitergezahlt bekommt.
Somit hat man sogar den qual. Dienstunfall anerkannt.
Ich bin übrigends bis heute dienstunfähig und besuche in der nächsten Zeit eine st. Therapie.
Hallo Michel2211,
ich denke Du hast Unterstützung durch einen Rechtsanwalt schau aber mal in den
§37 BeamtVG da steht unter
(2) Unfallruhegehalt nach Absatz 1 wird auch gewährt,wenn der Beamte
1.in Ausübung des Dienstes durch einen rechtswidrigen Angriff
Gruß Griesu
Hallo,
ist der Unfall vor der Gesetzänderung geschehen?
Mitglied in Verdi?
Gruß
netzguru
Hallo Michel2211
schreib mir mal ne PN.
Griesu
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