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Erhöhtes Unfallruhegehalt nach Dienstunfall abgelehnt

Erhöhtes Unfallruhegahalt nach DU abgelehnt

Na ja, ich habe ihm gesagt, das es bis jetzt keinen ablehnenden Bescheid bezüglich des §37 gibt und das es einen Kollegen aus der niedersächsischen Hauptstadt ( dieser ist auch hier im Forum zu diesem Thema geschrieben)gibt der diesen ohne Probleme, auch nach einem rechtswidrigen Angriff, angerechnet bekommen hat.
Leider stützt sich meine Anstaltsleitung auf den Punkt der Lebensgefahr, welchen es seit 1998 nicht mehr gibt.

Und da sagte dieser, er würde ein Schreiben aufsetzten und sich dann melden. Das ist jetzt 2 Wochen her. Aber mit Ablauf des 31.12.2010 bin ich Frühpensionär.

Morgen ruf ich den RA mal an. Mal sehen was er dann sagt.

Aber wenn ihr Präsidenzfälle kennt, wo jemand auch durch die Folgen eines rechtswidrigen Angriffs nach §37 BeamtVG in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde, würde ich mich über Rückmeldungen freuen.
Ein gerichtliches Verfahren mit der Anstalt würde meinen gesundheitlichen Zustand (PBS und starke Depri)nämlich sehr verschlechtern. Dieses gilt ja auch zu vermeiden.

Gruß, Michel2211
 
Und da sagte dieser, er würde ein Schreiben aufsetzten und sich dann melden. Das ist jetzt 2 Wochen her. Aber mit Ablauf des 31.12.2010 bin ich Frühpensionär.

Gruß, Michel2211

Hallo Michel,

dann sollte die Berechnung der Pension schon da sein, Besoldungs-/Personalstelle hatte mir das Ganze frühzeitig erklärt.

Wenn zum Monatsende das Ganze durchgeführt wird ist doch schon ein Verwaltungsakt amlaufen und ein paar Infos bei dir sein.

Gruß
netzguru
 
Hallo michel,

wichtig ist einfach nur das keine fristen verstreichen wenn es zB einen versorgungsfestsetzungsbescheid gibt muss dein anwalt binnen 4 wochen widerspruch einlegen wenn er denn meint das die berechnung nicht richtig ist.

LG Griesu
 
Hi, meine Personalstelle ist aber besetzt mit Mitarbeitern, welche sich erst dann rühren wenn es zu spät ist. Eine Berechnung der Pension und einen Versorgungsfestsetzungsbescheid habe ich noch nicht bekommen. Das Anschreiben meines ersten Anwaltes wurde auch nur allgemein und nicht bezüglich des §37 erwiedert.
Ist denn hier im Forum noch ein ehemaliger Justizvollzugsbeamter der durch einen Angriff im Dienst dienstuntauglich wurde und nach §37 BeamtVG in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde?
Gruß Michel2211
 
Hi, meine Personalstelle ist aber besetzt mit Mitarbeitern, welche sich erst dann rühren wenn es zu spät ist. Eine Berechnung der Pension und einen Versorgungsfestsetzungsbescheid habe ich noch nicht bekommen.

Hallo,

es muß ein Schreiben gekommen sein mit 4 Wochen Einspruchsfrist, wegen der Zurruhesetzung.

Wie ist denn der Termin der Zuruhesetzung zugestellt worden

Gruß
netzguru
 
Sorry, ja es ist ein Schreiben mit der Versetzung in den Ruhestand gemäß §26 BeamtStG in Verbindung mit §§ 43 ff. NBG n.F.per Einschreiben gekommen. Dadrin ging es halt mit keinem Wort um den §37 BeamtVG.
Dieses Schreiben habe ich unmittelbar an meinen Anwalt weitergeleitet, habe aber seitdem keinerlei Rückmeldung von diesem erhalten.:mad:

Gruß, Michel2211
 
Sofort mit der Personalstelle/Personal- Betriebrat sprechen und Infos einholen. Es laüft die Zeit weg.
Wie lange ist denn noch Zeit für den Einspruch?

Gruß
netzguru
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich hatte im Juni genauso einen Dienstunfall. Allerdings lehnt es meine Behörde ab den Dienstunfall als qualifizierten Dinstunfall nach §37 anzuerkennen.
Der Fall: Ein Gefangener der unter einer Psychose leidet griff mich überraschen an, bespuckte, schug und würgte mich. Dieses löste eine schwere Psychsomatische Belastungstörung bei mir aus. Eine stationäre und eine teilstationäre Therapie habe ich bereits erfolglos absolviert. Ab 01.01.2011 bin ich Ruheständler auf Grund des DU. Der Amtsarzt hat schon schriftlich erklärt, das der Angriff auschlaggebend war und das ich zu 80% Erwerbsgemindert sei.
Wer kann mir einen rechtlichen Hinweis nennen dafür das die Anstaltsleitung den DU nach §37 anerkennen muß. Die Anstaltsleitung stützt sich auf den alten §37 (mit der Lebensgefahr).
kann ich eigendlich benachteiligt werden, wenn es einen Präsidenzfall wie bei UweG gibt?

Danke im Voraus, michel2211

Hallo! Hatte auch einen anerkannten DU. Einen qualifizierten DU anerkannt zu bekommen, ist so schwierig, wie fast unmöglich. Kämpfe seit jahrzenten um die einfachsten Dinge ... (z.B. ein neuer Rolli, Antrag läuft nun schon wieder über 5 Jahre usw.) Auch mit RA mehr als ein Abenteuer. Wirkliche Fachanwälte sind schwer zu bekommen. Sorry, hätte Dir lieber Mut machen wollen. Aber nur nicht aufgeben, Daumendrücken für alle Ps: war lange nicht anwesend wegen meines bescheidenen Zustandes und Streß mit der Technik - keine Ahnung - Anfänger
 
Hi, meine Personalstelle ist aber besetzt mit Mitarbeitern, welche sich erst dann rühren wenn es zu spät ist. Eine Berechnung der Pension und einen Versorgungsfestsetzungsbescheid habe ich noch nicht bekommen. Das Anschreiben meines ersten Anwaltes wurde auch nur allgemein und nicht bezüglich des §37 erwiedert.
Ist denn hier im Forum noch ein ehemaliger Justizvollzugsbeamter der durch einen Angriff im Dienst dienstuntauglich wurde und nach §37 BeamtVG in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde?
Gruß Michel2211

Hallo! Bei einem -DU ist es erst einmal wichtig, diesen anerkannt zu bekommen, das findet meistens sehr schnell statt. Nur alles Weitere wird, so denken auch sehr viele Leidensgefährden, mit dem Zitieren von Gesetzestexten gern beantwortet, so dass man am Ende eh keine richtige Antwort in den Händen hält. Ich hatte auch beim Dienst einen DU und auch anerkannt. Ich glaube, daß Ihr bestimmt auch ganze Bücher füllen könnt, mit Euren Erfahrungen, seit des DU. ...Abenteuer ... Es ist nicht mehr schön!
 
Hallo

Bei einem -DU ist es erst einmal wichtig, diesen anerkannt zu bekommen, das findet meistens sehr schnell statt.

Und selbst das hilft einem oft nichts. Der bei mir anerkannte DU wurde nach über zwei Jahren in der Art widerrufen, dass er nur für das erste dreiviertel Jahr vorlag, alle Beschwerden danach wurden nicht mehr anerkannt, obwohl sich die Auswirkungen immer mehr steigerten und zwischenzeitlich zusätzlich Beweise für weitere Verletzungen (Bänderriss HWS) und Behandlungsfehler vorlagen.

@Zwecke

wurde Dein DU denn problemlos anerkannt?


Gruss

Sekundant
 
Moin,

mir ergeht es ähnlich. Hatte auch einen DU, dieser wurde anerkannt und später auf eine PTBS erweitert. Zwischenzeitlich bin ich seit dem 01.10.10 im Ruhestand und kämpfe seit Monaten um einen Unfallausgleich bzw. um ein erhöhtes Unfallruhegehalt.
Seitens der OFD Niedersachsens habe ich jetzt Bescheid, dass eine Gutachter erneut mich bezüglich o.g. untersuchen soll und dann entschieden wird.
Mein Anwalt hat fristgemäß Einspruch eingelegt.
Leider wird das Ganze immer von A nach B verschoben, was nicht gerade förderlich für die Genesung ist.
 
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