Hallo,
ich hab hier schon an sehr vielen stellen im Forum und auch auf anderen Seite aber meine direkte Frage habe ich so noch nicht beantwortet gefunden.
Also ich fange von vorne an damit ihr die zusammenhänge versteht.
Ich hatte einen Wegeunfall zur arbeit und hab mir dabei das Ellenbogengelenk zertrümmert (mitte Februar). Dies wurde, meiner ansicht nach, gut wieder zusammengebaut und ich kann den arm (links) auch wieder bewegen Allerdings ist es so das ich den arm nicht vollständig strecken und beugen kann.
Aktuell (nach 4 wochen EAP/Reha): 15 grad streckung und 95 grad beugung. Noch mindestens 2 Wochen EAP sind bereits genehmigt.
Da es als Arbeitsunfall zählt, steht ein relativ viel zu also jetzt zu der eigentlichen frage:
Es gibt diese GdS/MDE/GdB-Tabelle in der drinne steht wie stark man als behindert zählt. In der steht folgendes:
Bewegungseinschränkung im Ellenbogengelenk geringen Grades (Streckung/Beugung bis 0-30-120 bei freier Unterarmdrehbeweglichkeit)
GdB von 0 – 10
Bewegungseinschränkung im Ellenbogengelenk stärkeren Grades (insbesondere der Beugung einschließlich Einschränkung der Unterarmdrehbeweglichkeit)
GdB von 20 – 30
wie ist dieser wert 0-30-120 zu verstehen?
heißt das wenn ich weniger als 120 grad beugen kann das ich einen GdS/MDE/GdB von 20 habe?
Wenn ja würde man damit tatsächlich schon verletzenrente bekommen?
Und wie lange nach diesen Unfall sollte man warten (da ja der arm langsam immer besser wird) bevor man seinen D-Artz überhaupt zu diesen Thema anspricht, bzw. selber etwas in die wege leitet?
MfG
Wasrun
ich hab hier schon an sehr vielen stellen im Forum und auch auf anderen Seite aber meine direkte Frage habe ich so noch nicht beantwortet gefunden.
Also ich fange von vorne an damit ihr die zusammenhänge versteht.
Ich hatte einen Wegeunfall zur arbeit und hab mir dabei das Ellenbogengelenk zertrümmert (mitte Februar). Dies wurde, meiner ansicht nach, gut wieder zusammengebaut und ich kann den arm (links) auch wieder bewegen Allerdings ist es so das ich den arm nicht vollständig strecken und beugen kann.
Aktuell (nach 4 wochen EAP/Reha): 15 grad streckung und 95 grad beugung. Noch mindestens 2 Wochen EAP sind bereits genehmigt.
Da es als Arbeitsunfall zählt, steht ein relativ viel zu also jetzt zu der eigentlichen frage:
Es gibt diese GdS/MDE/GdB-Tabelle in der drinne steht wie stark man als behindert zählt. In der steht folgendes:
Bewegungseinschränkung im Ellenbogengelenk geringen Grades (Streckung/Beugung bis 0-30-120 bei freier Unterarmdrehbeweglichkeit)
GdB von 0 – 10
Bewegungseinschränkung im Ellenbogengelenk stärkeren Grades (insbesondere der Beugung einschließlich Einschränkung der Unterarmdrehbeweglichkeit)
GdB von 20 – 30
wie ist dieser wert 0-30-120 zu verstehen?
heißt das wenn ich weniger als 120 grad beugen kann das ich einen GdS/MDE/GdB von 20 habe?
Wenn ja würde man damit tatsächlich schon verletzenrente bekommen?
Und wie lange nach diesen Unfall sollte man warten (da ja der arm langsam immer besser wird) bevor man seinen D-Artz überhaupt zu diesen Thema anspricht, bzw. selber etwas in die wege leitet?
MfG
Wasrun