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Bewegungseinschränkung im Ellenbogengelenk - wie ist das zu verstehen?

Aber mir scheint fast das dir deine Genesung gar nicht so wichtig ist, sondern eher was du draus ziehen kannst?

nach der 2. EAP (4 wochen reha) wurde mir vom artz gesagt das er nicht mehr glaub das noch viel beugung kommt, ich nehme auch einen gesunden arm, wäre mir sogar lieber....

Und ich habe durchaus verstanden das die BG das automatisch macht nachdem ich wieder arbeiten gehe.

Allerdings möchte ich nicht übern Tisch gezogen werden und wollte mich einfach nur mal Informieren, was mir zu steht, wenn der arm so bleibt. Leider werde ich aus der GdS/MdE/GdB - Tabelle nicht schlau.

Und ja ein bischen dreißt bin ich, von jeden Lohn den ich bekomme, muss ich beiträge zahlen, also werde ich auch, WENN MIR SACHEN ZUSTEHEN (und zwar nur dann), mich soweit möglich darum kümmern sie zu bekommen.

EDIT, PS: Bisher habe ich den D-Artz auf dieses thema noch gar nicht angesprochen, da ich nicht den eindruck wecken möchte den du gerade bekommen hast
 
HALLO wasrun,

EDIT, PS: Bisher habe ich den D-Artz auf dieses thema noch gar nicht angesprochen, da ich nicht den eindruck wecken möchte den du gerade bekommen hast
Nun ich denke diesen Eindruck von dir habe ich nicht alleine bekommen.
Selbstverständlich solltest du das bekommen was dir zusteht, da gebe ich dir vollkommen recht.
Nur wenn ich dreimal die gleiche Frage bekomme dann frage ich mich: will der nicht - oder kann der nicht verstehen?

Aber so wie es nun aussieht hast du's ja verstanden. Leider ist heute wohl keiner hier der dir das genauer erklären kann mit 0-30-120 - aber vielleicht taucht noch jemand auf.

Dir geht nichts verloren, du machst nun deine EAP zu Ende, fängst mit der Wiedereingliederung an (in dieser Zeit bist du noch krankgeschrieben), anschließend wird von der BG ein Gutachten veranlasst, was aber auch etwas dauern kann - also nicht explodieren wenn es etwas dauert - erst wenn es zu lange dauert ;)

Übrigens: die Beiträge für die BG zahlt ausnahmsweise der AG alleine, aus der Lohnsumme :rolleyes:

Nun iss wieder gut und ich denke du liest dich mal durchs Forum und holst dir noch ein paar Infos die du sicher brauchen kannst und verliere die PUV nicht aus den Augen, das ist bares Geld :D
Zusatz:
würde das bedeutet das ich im besten fall von der PUV und der BG geld bekomme?
Ja das heißt es, was du mit deiner PUV hast geht die BG nichts an und umgekehrt.

VG
Gitti
 
Zuletzt bearbeitet:
also die PUV ist von der Allianz (Dynamische Unfallversicherung) im jahr 2001/2002 abgeschlossen, damals als Kind gilt aber auch für erwachsene

allerdings bin ich noch nicht ganz schlau draus geworden aus den unterlagen ob ich anspruch auf irgendwelches geld habe, da es dort mit einen invalditätsgrad von 70 % geregelt ist, aber die ihren invalditätsgrad nach einer eigenen tabelle festlegen ;) , ich werde dort die Woche anrufen und nachfragen ob und wie die die unfallmeldung haben wollen.

Ich hab auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei der Nürnberger, aber dort steht in den unterlagen das sie erst bei einer erwerbsunfähigkeit von 50 % zahlt ;), hier wäre die frage ob die auch über den unfall unterrichtet werden muss
 
Hallo<--;) Wasrun,

bitte schicke Deine Unfallmeldung SCHRIFTLICH an Deine PUV und keinen Tag warten.

Natürlich kannst Du (vorsorglich) auch Deine Berufsunfähigkkeitsversicherung SCHRIFTLICH vom Unfall unterrichten.

Kopie der Briefe gut aufheben und wenn keine Bestätigung kommt noch einmal schicken/faxen.

Gruß <--;) Kai-Uwin
 
Private Unfallversicherung (PUV)

Hallo Wasrun,

da die Versicherungsnehmerin Deine Mutter ist (Du bist die versicherte Person)
muss/sollte die Unfallmeldung von ihr/in ihrem Namen erfolgen.

Das weiss ich, da nach meinem Unfall auch ich die verletzte Person war und
mein Ehemann der Versicherungsnehmer.

Du kannst auch bei der Allianz anrufen (Versicherungsnummer bereithalten),
Deinen Unfall melden und die erforderlichen Unterlagen anfordern.

Es wird Dir daraufhin eine "Unfall-Schadensanzeige" zugesandt werden.

Alles ausfüllen und die ärztliche Bescheinigung beifügen, der Versicherung zusenden.

Übrigens die "70 %" (der Versicherungssumme) bezieht sich auf den Verlust
eines Armes. Das ist bei allen priv. Unfallversicherungen so (Gliedertaxe).

Die Versicherungsbedingungen (AUB) unbedingt (alles) aufmerksam lesen.

Am besten Du machst die Meldung (schriftlich, per Fax oder telefonisch, egal)
gleich heute (Montag).


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo Wasrum.

In meinen Versichrungsbedingungen steht drin das ne Unfallmeldung möglichs schnell erfolgen muß und nicht nach Wochen,wann war der denn hoffe das es bei dir gutgeht.


LG SONJA
 
Hallo,

mit der PUV ist alles geklärt ;) .

Gibt es noch jemanden der zufällig weiss wie das mit den 0-30-120 zu verstehen ist?

grüße
Wasrun
 
Hallo Wasrun,

anbei das Messblatt für die oberen Extremitäten.

http://www.dguv.de/formtexte/aerzte/F_4222/F4222.pdf

Viele Grüße

Kasandra

Hallo Kasandra,

okay meine frage war unglücklich formuliert, wie es gemessen wird weiss ich.

Ich habe aktuell 0-20-105 (waren mal 0-15-95).

Meine frage ist, der wert 0-30-120, bedeutet das das wenn man weniger als 30 grad strecken bzw. weniger als 120 grad beugen kann, einen GdB/MdE/GdS von mindestens 20 hat?

MfG
Wasrun
 
Hallo Wasrun,

diese Aussage kann Dir hier im Board wohl niemand geben.

Das liegt immer in den Augen der Gutachter.

Je nach Ergebnis bist Du dann damit zufrieden oder legst Widerspruch ein.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo, ich habe mir vor gut 2 Jahren da Radiusköpfchen im Elenbogen zertrümmert. Beugen/ strecken geht bei mir von 0-20-100. Allerdings ist die Unterarmdrehung bei mir auch noch stärker eingeschänkt. Bekomme aus dem Grund 20% BG- Rente momentan.
Also wenn bei dir "nur" beugen/ strecken eingeschränkt ist wirds glaube ich schwer eine BG Rente zuerhalten. Ein Gutachten kann aber sicher nicht schaden.

Gruß Thomas
 
Bewegungseinschränkung in rentenberechtigtem Ausmass

Hallo Wasrun,

0-30-120 Grad Streckung/Beugung bedeutet eine Streckfähigkeit bis 30° (d.h. das Streckdefizit beträgt 40° da eine Messung von -10° eine uneingeschränkte Streckung bedeutet, probier das mal mit Deinem gesunden Arm) und eine Beugefähigkeit von 120° (d.h. die Beugefähigkeit ist um 30° eingeschränkt, da eine Beugung auf 150° keine Einschränkung bedeutet)
Bei diesen Werten (Aufpassen: die UVT`s ziehen gerne eine Messtoleranz von den gemessenen Werten ab. Natürlich nur zu Ihren Gunsten!) liegt ohne eine Einschränkung der Unterarmdrehbeweglichkeit (ich glaube die Skizze des Messblattes ist selbstredend) eine MDE von 0-10 % vor.

In Deinem Fall sehe ich gute Chancen auf eine rentenberechtigte MDE (allerdings nur im ersten Rentengutachten), da mehr Wert auf die Beugefähigkeit gelegt wird.

Eine rentenberechtigte MDE von 20-30% ist erst bei Meßwerten stärkeren Grades einschließlich Einschränkung der Unterarmdrehbeweglichkeit gegeben (z.B. 0-40-110 oder 0-30-100 plus Unterarmdrehbeweglichkeit z.B. 70-0-70) gegeben.

Dies soll keine Beratung für die Begutachtung darstellen

In meinem Fall waren Meßwerte von Streckung/Beugung 0-35-115 und Unterarm 0-90-70 nicht ausreichend um eine RauZ durchzusetzen.
Wobei beim GA die Auswärtsdrehbeweglichkeit falsch angegeben wurde (und ich Trottel hab das übersehen Grrrrrrrr)

Gruß,

bully
 
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