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Bewegungseinschränkung im Ellenbogengelenk - wie ist das zu verstehen?

asun

Neues Mitglied
Registriert seit
27 Apr. 2012
Beiträge
20
Hallo,

ich hab hier schon an sehr vielen stellen im Forum und auch auf anderen Seite aber meine direkte Frage habe ich so noch nicht beantwortet gefunden.

Also ich fange von vorne an damit ihr die zusammenhänge versteht.

Ich hatte einen Wegeunfall zur arbeit und hab mir dabei das Ellenbogengelenk zertrümmert (mitte Februar). Dies wurde, meiner ansicht nach, gut wieder zusammengebaut und ich kann den arm (links) auch wieder bewegen Allerdings ist es so das ich den arm nicht vollständig strecken und beugen kann.

Aktuell (nach 4 wochen EAP/Reha): 15 grad streckung und 95 grad beugung. Noch mindestens 2 Wochen EAP sind bereits genehmigt.

Da es als Arbeitsunfall zählt, steht ein relativ viel zu also jetzt zu der eigentlichen frage:

Es gibt diese GdS/MDE/GdB-Tabelle in der drinne steht wie stark man als behindert zählt. In der steht folgendes:

Bewegungseinschränkung im Ellenbogengelenk geringen Grades (Streckung/Beugung bis 0-30-120 bei freier Unterarmdrehbeweglichkeit)

GdB von 0 – 10

Bewegungseinschränkung im Ellenbogengelenk stärkeren Grades (insbesondere der Beugung einschließlich Einschränkung der Unterarmdrehbeweglichkeit)

GdB von 20 – 30

wie ist dieser wert 0-30-120 zu verstehen?

heißt das wenn ich weniger als 120 grad beugen kann das ich einen GdS/MDE/GdB von 20 habe?

Wenn ja würde man damit tatsächlich schon verletzenrente bekommen?

Und wie lange nach diesen Unfall sollte man warten (da ja der arm langsam immer besser wird) bevor man seinen D-Artz überhaupt zu diesen Thema anspricht, bzw. selber etwas in die wege leitet?

MfG
Wasrun
 
Hallo wasrun,

welcher Einschränkungsgrad wurde bei dir festgestellt?
Wie kannst du deinen Arm wieder bewegen?

Solltest du mit der Unterarmdrehung (wie in den Anhaltspunkten aufgeführt) Probleme haben, könnte es durchaus vorläufig 20 - 30 % Prozent geben. Ab 20% ist man Rentenberechtigt.

Du mußt dich wegen der Rentenfeststellung um nichts kümmern, das veranlasst die BG automatisch, ab dem Zeitpunkt ab dem du wieder voll arbeitest, also nach der Arbeitserprobung, sofern vom D-Arzt bleibende Schäden bestätigt werden, ich denke das ist so bei dir

Siehst du denn Probleme auf dich zu kommen nach der EAP oder fühlst du dich in der Lage wieder zu arbeiten?

Zu den Werten 0-30-120 hoffe ich das dir das jemand genau erklären kann der sich da auskennt, ich weiß darüber leider nicht viel.

VG
Gitti
 
die unterarmdrehbewegung ist frei. Ich kann nur aktuell nicht weiter als ca. 100 grad beugen und ca. 15 grad strecken

Arbeiten werde ich wieder voll können, da ich im büro arbeite.

Aber wenn ich weiss das ich das am ende der wiedereingliederung mit denn d-artz kläre, weiss ich schonmal wenn und vorallen wann ich das thema ansprechen sollte.
 
Hallo wasrun

was willst du mit deinem D-Arzt klären? Du kannst mit ihm darüber reden, aber er ist nicht derjenige der dir deine Rente gibt.
Dieser kann dir jedoch sagen wie er deine verbleibenden Beeinträchtigungen einschätzt, ansonsten wird ein Gutachter zu Rate gezogen. Hierüber solltest du dich im Forum schlau machen, so bist du nicht unvorbereitet wenn es zum Gutachter geht.

VG
Gitti
 
das der D-Artz mir nicht die rente gibt ist mir klar...

meine frage war ursprünglich eigentlich, habe ich mit einen arm:

Streckung: bis ca. 15 grad
Beugung: bis ca. 100 grad

ansprüche? und wenn ja welche?

und wenn ich welche habe, an wenn muss ich mich wann wenden um diese geltend zu machen?
 
Hallo Wasrun,

hast Du eine private Unfallversicherung (PUV) ?

Dieser sollte der Unfall umgehend gemeldet werden !

Weise darauf hin, da mir verschiedene Faelle bekannt sind bei denen (weil Arbeitsunfall)
dies vergessen wurde.

Gute Besserung und
viele Gruesse

Meggy
 
Hallo Wasrun,

hast Du eine private Unfallversicherung (PUV) ?

Dieser sollte der Unfall umgehend gemeldet werden !

Weise darauf hin, da mir verschiedene Faelle bekannt sind bei denen (weil Arbeitsunfall)
dies vergessen wurde.

Gute Besserung und
viele Gruesse

Meggy
 
Hallo wasrun,

deine Fragen habe ich bereits oben beantwortet.
Solltest du mit der Unterarmdrehung (wie in den Anhaltspunkten aufgeführt) Probleme haben, könnte es durchaus vorläufig 20 - 30 % Prozent geben. Ab 20% ist man Rentenberechtigt.

Du schreibst das du deinen Unterarm drehen kannst, gehe mal eher von 10% bis 20% aus.
Doch da ich kein Arzt oder Gutachter bin ist das reine Spekulation und nur meine Einschätzung.
Aber wie gesagt, dazu kannst du ja deinen D-Arzt befragen der sollte es besser wissen.

Ansonsten habe ich dir dazu auch schon geantwortet:
Du mußt dich wegen der Rentenfeststellung um nichts kümmern, das veranlasst die BG automatisch, ab dem Zeitpunkt ab dem du wieder voll arbeitest, also nach der Arbeitserprobung, sofern vom D-Arzt bleibende Schäden bestätigt werden

Und du solltest MEGGY's Frage beantworten, könnte wichtig sein für dich.

VG
Gitti
 
Und du solltest MEGGY's Frage beantworten, könnte wichtig sein für dich.

ja ich hab eine (PUV) und ja es ist in arbeit, problem ist das die meine mutter mal vor x jahren abgeschlossen hat und ich nicht weiss wer der versicherungsträger ist^^

Du schreibst das du deinen Unterarm drehen kannst, gehe mal eher von 10% bis 20% aus.
Doch da ich kein Arzt oder Gutachter bin ist das reine Spekulation und nur meine Einschätzung.
Aber wie gesagt, dazu kannst du ja deinen D-Arzt befragen der sollte es besser wissen.

das wäre genau der interessante punkt, weil wenn ich nur 10 % bekomme, brauch ich mich da gar nicht drum kümmern, hat man eh nix von.

Deswegen wäre die frage wie das mit denn 0-30-120 zu verstehen ist :)
 
Private Unfallversicherung (PUV)

Hallo Wasrun,

eine private Unfallversicherung muss in Deinem Fall auf jeden Fall zahlen, da
nach dem Unfall mit Sicherheit ein Dauerschaden (Invalidität) zurüchbleibt.

Auch ein (vielleicht) geringer Invaliditätsgrad wird von der PUV entschädigt.

Voraussetzung für eine Zahlung ist jedoch die Meldung des Unfalls an die
Versicherung. Diese sollte jetzt umgehend erfolgen.

Da ja zu einer Versicherung immer auch die Beiträge zu bezahlen sind
müssen auch die Abbuchungen von einem Bankkonto ersichtlich sein.

Hoffentlich wirst Du fündig.

Melde Dich bitte wieder.


Viele Grüße

Meggy
 
eine private Unfallversicherung muss in Deinem Fall auf jeden Fall zahlen, da nach dem Unfall mit Sicherheit ein Dauerschaden (Invalidität) zurüchbleibt.

würde das bedeutet das ich im besten fall von der PUV und der BG geld bekomme?

Ansonsten da du ja den stand wissen willst, meine mutter weiss bescheid und will die unterlagen raussuchen damit ich mich bei der versicherung melden kann
 
Tach wasrun,

das wäre genau der interessante punkt, weil wenn ich nur 10 % bekomme, brauch ich mich da gar nicht drum kümmern, hat man eh nix von.

das ist eben das was du deinem D-Arzt fragen solltest. Aber mir scheint fast das dir deine Genesung gar nicht so wichtig ist, sondern eher was du draus ziehen kannst?

Eine Einschätzung ist von hier aus gar nicht möglich, nur Vermutungen, und die helfen dir nicht weiter. Hier wirst du entweder Geduld haben müssen und warten bis du dein GA in den Händen hälst, oder du spekulierst eben weiter,

Und zum dritten Mal, jetzt zum mitschreiben: DU BRAUCHST DICH IN DIESER HINSICHT UM NICHTS KÜMMERN, DAS VERANLASST DEINE BG AUTOMATISCH.

MEGGY hat recht, es werden ja auch Beiträge abgebucht, daraus ist auf jeden Fall ersichtlich wohin die Beiträge gehen. Hier würde ich mal mein Augenmerk drauf legen, denn da passiert nichts ohne das du dich kümmerst.

Bitte gern geschehen
Gitti
 
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