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Berufungsverfahren Oberlandesgericht

Hallo Pussi,

habe meinem RA alles, aber auch jeden Zusammenhang der GA zu Castro geliefert hat nur gesagt er wüßte das!
Wie schon gesagt wäre gerne Weg von LG Münster aber auch die nächste Instanz
läßt sich von C.....o beraten. Mein Weg ist also noch sehr sehr lang. Es sei denn,
ich werde schon vorher abgewürgt.
Habe gestern noch von jemanden eine e-mail bekommen wo man mir schrieb,
sollte ich jemals vor dem Unfall in Behandlung gewesen sein habe ich schon verloren.
2001, also 5 Jahre vor dem Unfall war ich aber mal beim Arzt es gibt auch ein
Röntgenbild auf dem aber keine Veränderungen sichtbar waren. Habe das auch
schriftlich. Mal sehen was wird!

MfG Fritzi

Aufgeben werde ich nicht !
 
Hallo Fritzi,
wenn dieser Gerichtsgutachter" Castro "wirklich so ein schlimmer Finger ist und Dich zum Nachteil begutachtet hat. Muß auf jeden Fall das Gutachten revidiert werden. Dein Privatgutachten ist weniger Wert, als das Gerichtsgutachtachten, aber das Gericht darf dieses nicht übergehen, wenn gegensätzliche Fachmeinungen vorhanden sind. Da das Gericht nicht über medizinische Kenntnisse verfügt, muß dieser Widerspruch von fachlicher Seite aufgeklärt werden. Darin liegt auch Deine Chance! Es müßt also, um die fachliche Differenzen zu klären ein Obergutachten in Auftrag geben, ansonsten begeht das Gericht evtl. einen Rechtsfehler. Also Du mußt unbedingt Deinen Rechtsanwalt anspitzen darauf herumzureiten.
Ich habe auch ein Privatgutachten erstellen lassen und habe mich mit der Wertigkeit eines Privatgutachtens befasst. Der Richter ist noch nicht einmal verpflichtet den Privatgutachter zu laden (war bei mir der Fall).
Sollte Dein Gerichtsgutachten so stehen bleiben, wirst Du weder ein positives Urteil erlangen, noch wird Deine Berufung zugelassen werden.
Grüße Berichter
 
Habe eine Link gefunden, hier werden die Chancen einer Berufung verdeutlicht.
http://www.bmj.bund.de/media/archive/2291.pdf

Um ins Berufungsverfahren zu kommen ist ein schwieriger Weg und das Berufungsverfahren zu gewinnen, wie ein 6 im Lotto.
Nach meinem Urteil vom Landgericht ist mir total der Glaube an unseren Rechtsstaat verloren gegangen.
Grüße
Berichter
 
hi, berichter

kann es sehr gut nachvollziehen, dass der glaube an die gerechtigkeit verloren ging.
eben dafür und nur dafür brauchst du deinen schwarzkittel.

vielleicht war es vor 3 jahren einfacher ans olg zu kommen.
was nützt es, wenn du endlich dort bist und im ergebnis musst du den geldbeutel zücken?
dann haste noch ne flasche als ra, der dir nicht mitteilt, dass du noch die beschwerdemöglichkeit hast.
dafür hast du nämlich nur 4 wochen zeit!
und da er beim bgh nicht zugelassen ist, juckt es ihn nicht im mindesten!.
und ?
ich hab verloren!
suche heute noch nach einer lösung!
immer vorsicht bei einzelrichter!
lg
pussi
 
Hallo @ all,

was ich die ganze lange Zeit vergessen habe euch mitzuteilen, die PUV führt seit

meiner Klageeinreichung eine Gegenklage gegen mich! Wegen unberechtigtem

erschleichen von Leistungen! Mann möchte von mir 7500€ wieder haben

(Krankenhaustagegeld, Kurbeihilfe, Genesungsgeld) da ich gar nicht hätte operiert

werden müssen, den mein Unfall war ja kein Unfall sondern ist zu 100% krankheits-

bedingt. Die Klage wurde erst eingereicht nachdem ich die PUV verklagt habe.

So nun dürft Ihr alle mal herzlich lachen.

Mußte Euch das einfach noch mitteilen!

Schönes Wochenende!

Es grüßt Euch Fritzi
 
Hallo Fritzi,

"Wegen unberechtigtem erschleichen von Leistungen!"

Leider ist dieses nicht mehr zum lachen, könnte Dir aber in den Verfahren gegen die BG. und PUV. jetzt hilfreich sein!

Ich würde an Deiner Stelle Strafanzeige gegen die PUV. nach § 145d StGB (Vortäuschen einer Straftat) oder ersatzweise § 164 StGB (Unterstellung einer Straftat).
In dieser Angelegenheit ermittelt dann die Staatsanwaltschaft und prüft ob ein Unfallereignis vor lag, oder ob es zu keinen Unfallereignis gekommen ist.
Diese Ermittlungen können Dir dann eventuell in Deinem laufenden Verfahren sehr hilfreich sein, denn wenn die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommt, es war ein Unfall, dürfte dieses die Richterin nicht einfach ignorieren. Die Staatsanwaltschaft muss dann im Ermittlungsverfahren Sachverständige mit der Aufklärung beauftragen.
Bespreche das aber unbedingt mit Deinem RA. vorher.

MfG.
Pit
 
Hallo Pit,

ich habe nie darüber gesprochen, ist mir auch erst heute aufgefallen, rufe am Montag

meinen RA an und mal sehn was pasiert. Tut mir leid kann mich heute Nacht nicht andersäußern habe schon mein Morphin drin, wenn ich morgen nicht mehr stondt bin
erkläre ich dir mehr.

Gruß Fritzi
 
Mein Gerichtsverfahren beim Oberlandesgericht dauert nur eine 1/2 Std., was könnte da auf mich zukommen? Haltet Ihr es für möglich, dass es die Abänderung des Urteils ist?
Es gab ein schriftliches Vorverfahren und dann bekam ich diesen Termin, zu dem nur die Anwälte geladen wurden und dieser dauert nur eine 1/2 Std.


Grüße Berichter
 
hallo, berichter

ich würde in jedem fall selber dabei sein.
sonst siehst du nicht, was da abläuft.
es geht um dich!
bei mir wr es auch nur eine halbe stunde.
hast du einen einzelrichter?
ist es wirklich dein ra, der den termin wahr nimmt?
wie gesagt, ich habe schon eine ganz caballerie von pferden vor der apotheke ko.. sehen.
mfg
pussi
 
Hallo Pit,

habe meinen Anwalt heute nicht erreicht, er war bei Gericht. Versuche es morgen, bin
gespannt was er mir erzählt.
Gebe dir auf jedenfall Recht, man sollte Sie anzeigen. Hoffentlich ist es noch nicht zu
spät! Habe mich seinerzeit so aufgeregt und da es schon über 1,5 Jahre her ist völlig
verdrängt.
Vielleicht läßt sich ja noch was machen.

MfG Fritzi
 
Hallo Berichter,

unabhängig ob eingeladen oder nicht hätte ich an dieser Verhandlung teilgenommen, allein schon, damit ich informiert bin was abläuft.
Es geht in diesem Verfahren um Deine Belange und so kannst Du notfalls schnell eingreifen!

MfG.
Pit
 
Die Rechtsanwältin hat mich auch gebeten mit an dieser Verhandlung teilzunehmen, obwohl ich nicht geladen bin. Ich gehe selbstverständlich da auch hin.
Es ist das erste Mal, dass nur meine Anwältin geladen wurde, zu den Verhandlungen beim Landgericht war ich grundsätzlich geladen, obs mir gesundheitlich schlecht ging oder nicht. Während von Gegenseite nur der Anwalt anwesend sein mußt.
Ob es ein Einzelrichter ist weiß ich nicht, aber es ist schon merkwürdig.
Unterzeichnet ist die Ladung von einer Justizbeschäftigten, habe Geschäftzeichen, Termin und Saalnummer, alles andere keine Ahnung.
Könnt Ihr Euch vorstellen, das bei diesem Termin eine Änderungsurteil verkündet wird, oder könnte es wieder ein neuer Beweisbeschluss sein (habe schon 5 davon beim Landgericht über mich ergehen lassen)
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass man in dieser 1/2 Stunde viel klären kann und denke eher, es hängt mit einer Entscheidung oder sowas zusammen.
 
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