Urteil Oberlandesgericht
Heute war der Termin beim Oberlandesgericht.
Das Ergebnis ist sehr unbefriedigend für mich. Ich bekam das Grundurteil, d.h. ich bekomme nur 1/3 des Schadens vom Land ersetzt. Das Verfahren bezüglich des Schmerzensgeldes und alles was damit zusammen hängt, wird wieder an das Landgericht zurück verwiesen. Dort wird dann über die Höhe des Schmerzensgeldes entschieden.
Klar ist, der Beifahrer des Schneepflugs hätte den Gegenverkehr warnen müssen, als er den Bus in der Kurve überholt hat,das wurde nun von den Richtern auch so gesehen.
Aber mir wurde angelastet, dass ich bei Eis und Schnee unterwegs war und habe deshalb eine größere Betriebsgefahr
Außerdem hätte ich damit rechnen müssen, dass hinter der Kurve auf meiner Seite ein Auto steht bzw. ein Unfall passiert ist und hätte meine Geschwindigkeit entsprechend anpassen müssen. Das kann ich nachvollziehen.....aber mir kam auf meiner Seite in der Kuve der Schneepflug entgegen! (Der Schneepflug hatte die Tachoscheibe verschwinden lassen, damit man seine Geschwindigkeit nicht festellen kann) Und hier denke ich muss ich meine Geschwindigkeit nicht bzw. den Bremsweg nicht so einplanen, dass ich vor dem entgegenkommenden Schneepflug halten kann. Das ist eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Oder Wie seht Ihr das?
Aber alles logisch ich klage ja auch gegen das Bundesland!
Ich plane mit diesem Urteil zum BGH zu gehen ich glaube da habe ich gute Chancen.
Nun meine Frage an Euch:
1.Ich habe ja nun das Grundurteil, d.h., wie sieht es mit dem Autoschaden aus, bleibe ich zum Beispiel auf der Selbstbeteiligung bei der Vollkasko erstmal sitzen und ebenso auf der Leihwagengebühr? Oder sind diese Beträge sofort fällig?
2. Wenn die Höhe Schmerzensgeld beim Landgericht verhandelt wird, kann dann trotzdem beim BGH über das Grundurteil verhandelt werden, ohne dass es ersteinmal den Prozess beim Landgericht beeinflußt? Oder wird dann der Prozess beim Landgericht ersteinmal zurück gestellt?
3. Wer entscheidet, ob ich beim BGH klagen kann, das Oberlandesgericht?
Oder ist es so, dass ein Anwalt, der beim BGH zugelassen ist, das Urteil vom Oberlandesgericht beim BGH einreichen?
Viele Grüße
Berichter
Heute war der Termin beim Oberlandesgericht.
Das Ergebnis ist sehr unbefriedigend für mich. Ich bekam das Grundurteil, d.h. ich bekomme nur 1/3 des Schadens vom Land ersetzt. Das Verfahren bezüglich des Schmerzensgeldes und alles was damit zusammen hängt, wird wieder an das Landgericht zurück verwiesen. Dort wird dann über die Höhe des Schmerzensgeldes entschieden.
Klar ist, der Beifahrer des Schneepflugs hätte den Gegenverkehr warnen müssen, als er den Bus in der Kurve überholt hat,das wurde nun von den Richtern auch so gesehen.
Aber mir wurde angelastet, dass ich bei Eis und Schnee unterwegs war und habe deshalb eine größere Betriebsgefahr
Außerdem hätte ich damit rechnen müssen, dass hinter der Kurve auf meiner Seite ein Auto steht bzw. ein Unfall passiert ist und hätte meine Geschwindigkeit entsprechend anpassen müssen. Das kann ich nachvollziehen.....aber mir kam auf meiner Seite in der Kuve der Schneepflug entgegen! (Der Schneepflug hatte die Tachoscheibe verschwinden lassen, damit man seine Geschwindigkeit nicht festellen kann) Und hier denke ich muss ich meine Geschwindigkeit nicht bzw. den Bremsweg nicht so einplanen, dass ich vor dem entgegenkommenden Schneepflug halten kann. Das ist eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Oder Wie seht Ihr das?
Aber alles logisch ich klage ja auch gegen das Bundesland!
Ich plane mit diesem Urteil zum BGH zu gehen ich glaube da habe ich gute Chancen.
Nun meine Frage an Euch:
1.Ich habe ja nun das Grundurteil, d.h., wie sieht es mit dem Autoschaden aus, bleibe ich zum Beispiel auf der Selbstbeteiligung bei der Vollkasko erstmal sitzen und ebenso auf der Leihwagengebühr? Oder sind diese Beträge sofort fällig?
2. Wenn die Höhe Schmerzensgeld beim Landgericht verhandelt wird, kann dann trotzdem beim BGH über das Grundurteil verhandelt werden, ohne dass es ersteinmal den Prozess beim Landgericht beeinflußt? Oder wird dann der Prozess beim Landgericht ersteinmal zurück gestellt?
3. Wer entscheidet, ob ich beim BGH klagen kann, das Oberlandesgericht?
Oder ist es so, dass ein Anwalt, der beim BGH zugelassen ist, das Urteil vom Oberlandesgericht beim BGH einreichen?
Viele Grüße
Berichter