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Berufungsverfahren Oberlandesgericht

Berichter

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
128
Meiner Berufung gegen das Urteil vom Landgericht, wurde vom Oberlandesgericht stattgegeben. Ich habe bereits den ersten Termin zur mündlichen Verhandlung.
So weit ich informiert bin, wird einer Berufung vor dem Oberlandesgericht nur stattgegeben, wenn folgende Vorrausetzungen vorliegen:
1. es muß Aussicht auf Erfolg bestehen
2. die Klage muß über 600€ lauten
3. es müssen rechtliche Fehler vorliegen
Ich bin sehr froh, dass ich diese Hürde schon mal genommen habe.
Laut meiner Information werden ca. 40% der eingereichten Berufungen abgewiesen.
Hat von Euch jemand Erfahrung, welche Erfolgsaussichten beim Berufungsverfahren bestehen, gibt es Statistiken darüber?


Grüße
Berichter
 
Hallo Berichter,

die Aussichten beim OLG sagt mein Anwalt sind besser ( habe morgen wieder LG Termin) da dort mehrere Richter in der Verhandlung sind. Ich selber habe beim LG
Einzelrichter und weis schon heute das der Termin morgen nachteilig für mich entschieden wird. Gehen dann in Berufung.
Wünsche dir Glück und Erfolg!

Gruß Fritzi
 
Hallo,
ein weiterer Grund ist eigentlich, dass die Anzahl der Verfahren viel geringer ist und ein Richter am OLG berufen wird auf Grund von Leistungen. Die Fälle werden dann eigentlich viel genauer überprüft.

Gruß von der Seenixe
 
Vielen Dank Euch Beiden,
ich gehe nun etwas beruhigter in die Verhandlung. Hoffentlich gibt es endlich mal ein Ende des Prozesses nach 5 langen Verhandlungsjahren. Ich bin mit den Nerven ziemlich am Ende.
Habe mich bemüht eine Statistik zu finden, wieviel Prozent der Berufungsverhandlungen beim Oberlandesgericht mit Abänderung des Urteils abgeschlossen werden. Leider war ich nicht fündig, aber es ist auch egal, es wäre eh wie das" Kaffesatz" lesen.
Viele Grüße
Berichter
 
Hallo Berichter,

ich schaue ständig auf die Seiten der OLG, schon allein nach Urteilen die meinem Fall ähnlich sind und bei dem OLG wo ich demnächst antreten muß.

Habe Urteile von anderen OLG und vom BGH ausgedruckt und meinem Anwalt gegeben. Ich habe Zeit im Netz zu suchen und Anwälte sind auch nicht immer über die aktuellsten Urteile unterrichtet. Meiner sagt ich helfe ihm damit.
Alles was hilft wird gedruckt und hingeschickt, wobei mir das Forum sehr sehr geholfen hat. Denn jeder hat irgendwo etwas gefunden was weiter hilft, alle hier wissen um die nervenaufreibenden Auseinandersetzungen mit den Gegnern die so übermächtig sind. Ich wünschte mir das ab einem gewissen Zeitpunkt die Beweislast
umgekehrt würde und nicht immer die Opfer dran glauben müssen. Die Großen holen sich 100 Gegengutachter und Anwälte, wir Kleinen können das finanziel nicht leisten.

Wie gesagt schau mal im Netz unter deinem OLG, hilft dir vielleicht.

Viel Glück und alles Gute,
Fritzi
 
Hallo Fritzi,
ich bin ständig deshalb auch im Internet unterwegs u.a. auch wegen Entscheidungen beim Oberlandesgericht.
Was ich heraus bekommen habe ist folgendes:Seit 2002 wurde das Einlegen einer Berufung erschwert,d.h. bevor die Berufung zugelassen wird, wird das Urteil genauestens geprüft, wie schon beschrieben, nach Aussicht auf Erfolg, nach Rechtsfehlern und Höhe der Klage. Das ist die erste Hürde die man nehmen muss, hierbei fallen ca. 40% der angefochtenen Entscheidungen durch. Es kommt hier auch ganz besonders auf die Einhaltung der Fristen an,
also 4 Wochen nach Urteil, Einlegung der Berufung, nach weiteren 4 Wochen die Berufungsbegründung. Hat Dein Anwalt nur einen Tag die Frist überschritten wird es zur Zurückweisung der Berufung kommen.
Die Berufung kann
a. mit kurzer Begründung abgewiesen werden
b. mit längerer Begründung, wird auf das Urteil verwiesen und die Berufung
wird abgewiesen
c. es wird an das Landgericht mit Aufhebung des Urteils, mit Auflagen
zurückverwiesen
Das eigentliche Berufungsverfahren beginnt eigentlich erst, wenn der 1. Termin vom Oberlandesgericht genannt wird.
Ich hoffe, dass ich alles richtig erklärt und vor Allem verstanden habe, ansonsten solltet Ihr berichtigen.
Viele Grüße Berichter
 
Hallo Berichter,

du hast es gut gehst zum OLG, hatte heute wieder Termin beim LG( zum 3ten mal)
plötzlich anstatt Richter, eine nagelneue Richterin, es geht wieder von vorne Los.

Sie möchte ersteinmal den GGA der im nachhinein sein Positiv GA in ein Negativ GA
umgewandelt hat und meinen PGA und mich selber hören. Wollte der Vorgänger nicht!

Sie hat meinem Anwalt aber schon vorab signalisiert, KAUM AUSSICHT AUF ERFOLG!

Top, oder nicht mir kocht die Galle über!

Gruß Fritzi
 
Hallo Fritzi,
seit wann läuft Dein Verfahren beim Landgericht und gegen wen?
Wer hat den Gerichtsgutachter vorgeschlagen?
Grüße
Berichter
 
Hallo Fritzi,

"KAUM AUSSICHT AUF ERFOLG!" das ist eine Ansage an Deinen RA. endlich der Finger aus dem .......zu ziehen!
Gerade durch diese Anmerkung der neuen Richterin seit ihr gefordert alles zu unternehmen um die Richterin um zu drehen.
Die Richterin ist noch nicht befangen, denn sonst hätte sie die Gutachter nicht vorgeladen!

MfG.
Pit
 
@ alle
olg heisst nicht erfolg!
Vorsicht bei einzelrichter.
m.m. steht da das urteil bereits fest!
wenn noch ne flasche von anwalt , als statist, neben dir sitzt?
in meinem nächsten leben:
nie wieder einzelrichter!
ich spreche aus erfahrung!
mfg
pussi
 
Ich sehe es genau so, wie Pit13, die neue Richterin kann auch eine Chance sein, den Fall noch umzudrehen, Dein RA sollte mal etwas in die Gänge kommen.
Aber wie kann ein Gerichtsgutachter sein eigenes Gutachten vom positiven ins negative drehen, wurde er bei Gericht vorgeladen oder wie muß ich das verstehen?
Ich wäre froh gewesen, wenn der Richter gewechselt hätte, ich habe Ihm die Pest an den Hals gewünscht, aber es hat alles nichts genutzt, er blieb 5 Jahre treu und blind an unserer Seite.
Berichter
 
@alle
hab was wichtiges vergessen:
fragt euern anwalt, ob er beim olg zugelassen ist!
ansonsten beauftragt er einen freund, und die teilen sich das honorar!
der erste ra gibt dem anderen vor, was er zu schreiben hat!
mir wird k...übel!
wenn der 1. im lg nix taugt - was soll beim olg raus kommen?
auch hier ist unbedingt akteneinsicht angefragt - vorher-
mfg
pussi
 
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