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Berufungsverfahren Oberlandesgericht

hi, berichter

es muss in der ladung stehen, wer die verhandlung leitet!
ruf doch an und frag!
in der halben stunde kannste nix klären!
es wurde alle vorab geklärt.
darum musst du selber hin!
aber glaube bt. nicht, dass du etwas ändern kannst, an der verhandlung.
es obliegt deiner rä!
du kannst ihr nur vors knie treten (symbolisch, versteht sich)
berichte bt. weiter!
ein wenig erfahrung hab ich persönlich sammeln müssen, natürlich negative.
davor möchte ich dich warnen.
mfg
pussi
 
Vielen Dank pussi,

aber es steht wirklich nichts drin, wer die Verhandlung leitet.

Die Berufung abzulehnen und das Urteil des Landgerichts zu bestätigen, das wäre im schriftlichen Vorverfahren gelaufen.

Aber das Urteil konnte so nicht durchgehen, es war offensichlich ein Verfahrensfehler und ne Menge Rechtsfehler in dem Urteil.
Der Juztiziar des ADAC in München hat sich zum Urteil öffentlich geäußert er fand das Urteil "völlig unverständlich".
Du mußt Dir vorstellen, dieser komische Richter sagte in der letzten Verhandlung und das noch vor der Presse, der Landesbetrieb ist schuld an dem Unfall und 14 Tage später weist er die Klage ab, Du kannst Dir vorstellen, dass er das Urteil ganz schön zusammen zimmern mußte. Es wimmelt in dem Urteil nur von Rechtsfehlern. Meine RAin meint, er hätte den Überblick über das Verfahren verloren, ich habe eine andere Vermutung, ich würde sagen er war......., aber beweisen kann man es nicht.
Aber sag mal, was passierte bei Dir, in der 1/2 Std. der Verhandlung?
Grüße Berichter
 
hallo, berichter

wie bist du an den justitiar des adac rangekommen?
ja, wie lief es ab:
erst wurde die berufungsklage verlesen, dann der antrag des gegners.
10 minuten weg.
da mein ra den mund nicht aufbekam, wollte wenigstens ich meine einwendungen vorbringen.
alles abgewürgt, mit der begründung:
kann man keinem zumuten nach so langer zeit.
allerdings wurde es mir zugemutet.
mitten im satz abgebrochen - aufgestanden - im namen des volkes - klage abgewiesen - revision nicht zugelassen.
es sollte aber alles in der klageschrift stehen, was du bemängelst - war bei mir natürlich nicht.
in der verhandlung selber wird es wenig möglichkeiten geben.
lg
pussi
 
Hallo pussi
ich bin durch den swr und den sr an diesen Rechtsanwalt gekommen. Beide Fernseh-und Rundfunksender haben sich dort hin gewandt zur Beurteilung der rechtlichen Lage. Er hat mehrmals Stellung zu unserer Sache genommen. Du siehst Ihn oft auch im ARD Ratgeber Recht usw. Wenn Du unter Veröffentlichungen im Forum schaust, findest Du diese Sendungen bestimmt noch.
War denn diese Entscheidung, die Du schilderst beim Oberlandesgericht oder beim Landgericht?
Warum hat Dein Anwalt keine Beschwerde eingelegt?
Außerdem, wenn die Berufung abgelehnt wird, steht Dir die Möglichkeit noch offen, beim Verwaltungsgericht die Berufung zu erklagen.
Mich verwundert auch, dass die Berufung nicht im schriftlichen Vorverfahren abgelehnt wurde, so ist es eigentlich nach der Änderung des neues Prozessrechtes üblich und so wird eigentlich auch verfahren. Wann war das denn mit der Ablehnung der Berufung?

Wenn das in der 1/2 Std. meiner Verhandlung passieren sollte, dann haue ich aber auf den Putz!

Grüße Berichter
 
hi, berichter

ich hab beim olg verloren, dank meines anwaltes, den ich nicht mal kannte.
mein ra, im lg, war ja nicht zugelassen, beim olg.
darum einen "freund", denke ich.
revision, beim bgh,war nicht mehr zugelassen!

da keiner von beiden beim bgh zugelassen war, hatten offenbar beide kein interesse, mir behilflich zu sein.
diese beiden ra hatten ihr geld verdient.
mehr war nicht drin.
du kannst beim olg auf den putz hauen, wie du willst.
es muss im vorfeld klar sein!
sieh dich rechtzeitig nach einem ra um, der beim bgh zugelassen ist (vorsichtshalber).
du hast nach der ablehnung der revision nur 4 wochen zeit!
sprich mit deiner rä den fall durch, falls es passiert!
es muss aber nicht sein.
wappne dich trotzdem mit dem negativen!
ich war in berufung! beim olg!
lg
pussi
 
Hallo pussi,
Du hast vollkommen recht, ich sehe es auch so, das Urteil steht schon vor Beginn der Verhandlung fest.
Es gibt in Deutschland insgesamt 41 Rechtsanwälte, die beim BGH zugelassen sind, alle befinden sich im Raum Karlsruhe. Jetzt schon einen auszuwählen halte ich für etwas verfrüht. Meine RAin sagt, die Kanzlei hat einen RA. der mit Ihnen zusammenarbeitet und der beim BGH zugelassen ist. Warten wir es also mal ab, wie die Entscheidung beim Oberlandesgericht ausfällt.
Mit dem Ausspruch " auf den Putz hauen" meine ich, dass ich Himmel und Hölle in Bewegung setze. Notfalls kette ich mich ans Gericht, zu Justitzas Füßen und warte darauf, dass deren Küchenwaage mir wegen einseitiger Belastung auf den Kopf fällt.
Grüße Berichter
 
mir ist gerade der beitrag, unvollständig abgehauen.
entschuldigung.
mfg
pussi

hi, berichter
wenn es nicht so ernst wäre, müsste ich lachen.
hab auch geglaubt, jetzt ist die gelegenheit, das urteil gerade zu rücken.
kam ja gar nicht zu wort!
wenn die gegenseite nicht soweit weggesessen hätte, wäre ich ihm ins gesicht gesprungen - so fett hat der gegrinst.
musste am ende aufpassen, dass ich keinen schlaganfall bekomme.
jetzt warts mal ab.
du scheinst eine brauchbare rä zu haben.
alles glück
lg
pussi
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo RoswithaT,
herzlich Willkommen auch von mir in diesem Forum!
Falls Deine Frage mir gilt, gibt es hierzu folgendes zu sagen:
Ich bin seit dem Unfall 100% Schwerbehindert, habe erhebliche Sprachstörungen, kann nicht mehr handschriftlich richtig schreiben(eingeschränkte Motorik) und eine Halbseitenlähmung. Außenstehend denken ich sei betrunken aufgund meiner Sprache und meiner Bewegungen.
Meine Halsschlagader ist auf die gesamte Länge bis zur Schädelbasis gerissen.

Ich bekomme seit meinem Unfall nur eine kleine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit.
Meine Frau muß bis zu Ihrer Rente voll arbeiten, um uns am Leben zu erhalten, Sie muß mich quasi mit durchziehen. Urlaub, oder sonstige Dinge sind nicht mehr möglich. Renovierung oder Reperaturen im Haus muß Sie machen, Telefonat, Überweisungen, Erledigungen muß Sie durchführen, einen Handwerker können wir uns nicht leisten. Selbst das Auswechseln einer Glühbirne ist für mich nicht möglich, ohne einen Sturz von der Leiter zu riskieren.
Hinzu kommt, dass ich jederzeit einen neuen Schlaganfall bekommen kann, es ist niemand da, der mir helfen kann, da meine Frau zur Arbeit ist, Sie hat auch teilweise Nachtbereitschaften und ständige Angst, es könnte mit mir etwas passieren.
Schon 4 mal war ich in der Uniklinik, man hat versucht mir einen Stent zu setzen, was jedesmal mißlang. Ich muß also mit der Gefahr weiter leben, jeder Tag könnte der letzte sein.
Nicht nur, dass ich die Behinderung habe und mich bewege und spreche, als sei ich betrunken und schon in gewisser Weise diskriminiert werde. Wir leben so, dass wir gerade so über die Runden kommen, mein Gehalt fehlt eben. Da ist nicht anderes mehr drin und wie lange meine Frau den ganzen Stress, ohne Urlaub oder sonstiges aushält, ist auch noch die Frage. Kurz gesagt, ich habe keine Lebensqualität mehr.
Grüße
Berichter
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo RoswithaT,

ein herzliches Willkommen im Forum auch von mir! Es tut mir leid, aber ich verstehe
deine Frage nicht! Was für ein Urteil meinst du? Ich muß erneut vors Landgericht, bis
heute ein hin und her, wir waren auf eine neue Richterin, die jetzt meinen Fall bearbeitet nicht vorbereitet. Der vorherige Richter hätte uns abgewimmelt und wir
hätten dann in Berufung zum Oberlandesgericht gehen können. Mein Rechtsanwalt
sagte unsere Ausichten sind dort besser da mehrere Richter in der Verhandlung sitzen. Aber fürs erste wird das wieder nichts! Also auf ein neues!

MfG Fritzi

Hallo Berichter,

ich wünsche dir und deiner Familie alles erdenklich Gute. Kann sehr gut nachvollziehen, wie es um euch steht. Hier ist nichts anders als bei dir. Alles muß meine Frau machen und dann soll sie mich auch noch ständig aufmuntern weiter zu
kämpfen und mich trösten weil ich mal wieder down bin! Es ist für beide Seiten grausam.

Ich wünsche euch alles Glück der Welt, auf das ihr euren Prozeß gewinnt!

MfG Fritzi

@ Pussi,

es tut mir sehr leid für dich, danke 100 mal das du hier anderen die es noch vor sich haben mit Rat zur Seite stehst!

MfG Fritzi

@ Pit13,

er hat mir nur gesagt, was mir noch alles einfallen würde. Habe nachgesehen, am
12.03.2008 hat der RA der PUV das in die Welt gesetzt, von wegen Erschleichen!
Es ist zu spät dafür, meint er. Ich solle nun mal abwarten was passiert wenn die
GA aufeinander treffen.

MfG Fritzi
 
hallo, fritzi
du musst dich nicht bedanken.
meine warnungen müssen nicht auf euch zutreffen.
aber ich hab mich immer gefragt:
was wäre, wenn ich es vorher auch nur geahnt hätte?
hätte, hätte, hätte -was wenn,...

auch nur zu hoffen, dass dem einen oder anderem ein wenig geholfen wird, macht mich etwas versöhnlicher.
hab eine unbändige wut auf die ungerechtigkeit!
und das alles im namen des volkes
pfui deibel!
mfg
pussi
 
Hallo Pussi,

hätte ich ein paar Monate früher vom Forum gewußt, wären mir 100 Fehler nicht

passiert. Ich bin in Treu und Glauben an die Gerechtigkeit meine Sache angegangen.

Habe allen Einblick in meine Unterlagen gewährt, weil ich ein ehrlicher Mensch bin und

nichts zu verbergen habe. Bin inzwischen sowas von abgestraft wegen meiner

Blödheit, ich könnte schreien.

Deine Wut kann ich mehr als nachvollziehen und wie du schon betonst alles:

IM NAMEN DES VOLKES!

Liebe Grüße Fritzi
 
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