hallo pussi,
so weit ich weiß, sind mittlerweile fast alle Anwälte beim Oberlandesgericht auch zugelassen. Bei Wechsel in eine andere Instanz, ist allerdings ein Anwaltwechsel problemlos möglich.
Falls dieser Anwalt nicht unbedingt der Knaller ist und Fritzi wechseln möchte biete sich natürlich dann die beste Gelegenheit. Allerdings muß es Ihm erst einmal gelingen in die andere Instanz zu kommen.
Wenn das Gutachten von Fritzi negativ ist, ich denke das ist der Knackpunkt und man nichts mehr umbiegen kann,
sieht es schlecht aus für die Berufung bzw. nächste Instanz.
Was heißt denn "PGA" ich gehe mal davon aus, es ist ein Privatgutachten.
Das PGA wird wahrscheinlich positv sein. Eigentlich ist es so, dass der Richter das nicht übergehen kann, er muß sich damit auseinandersetzen und es mit einbeziehen.
Berichter
so weit ich weiß, sind mittlerweile fast alle Anwälte beim Oberlandesgericht auch zugelassen. Bei Wechsel in eine andere Instanz, ist allerdings ein Anwaltwechsel problemlos möglich.
Falls dieser Anwalt nicht unbedingt der Knaller ist und Fritzi wechseln möchte biete sich natürlich dann die beste Gelegenheit. Allerdings muß es Ihm erst einmal gelingen in die andere Instanz zu kommen.
Wenn das Gutachten von Fritzi negativ ist, ich denke das ist der Knackpunkt und man nichts mehr umbiegen kann,
sieht es schlecht aus für die Berufung bzw. nächste Instanz.
Was heißt denn "PGA" ich gehe mal davon aus, es ist ein Privatgutachten.
Das PGA wird wahrscheinlich positv sein. Eigentlich ist es so, dass der Richter das nicht übergehen kann, er muß sich damit auseinandersetzen und es mit einbeziehen.
Berichter