brandts1109
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Aber da galt überall die Regelung Hand im Handgelenk.
Bei mir leider nur Hand.
Bei mir leider nur Hand.
Hallo Thosikato,
die vereinbarte Progression 1000 kommt erst ab einer Invalidität von
mehr als 25 % zum tragen.
Ab 26 % Invalidität steigt die zu berechnende Invaliditätsentschädigung
pro Prozentpunkt langsam an z.B.:
Invalidität 28 % = 40 % Invaliditätsentschädigung (bei Progression 1000)
Invalidität 34 % = 70 % "
Invalidität 38 % = 90 % "
(ab 50 % steigt die Erhöhung mehr an)
Invalidität 55 % = entspricht 235 % Invaliditätsentschädigung zu errechnen
Grundsumme/Versicherungssumme x 235 %
in Deinem Fall würde diese Rechnung lauten 30000 x 2,35 = 70500
Die Invaliditätsentschädigung wären 70500 Euro.
Hier noch das Urteil BGH IV ZR 74/02 im Volltext auf das Du Dich gegenüber
Deiner PUV beziehen kannst (nur wenn Hand im Handgelenk in der für Dich
gültigen AUB steht):
http://lexetius.com/2003,1643
Viele Grüße
Meggy
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