• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Bemessung Versicherungssumme Hand nach Gutachten

Bei Progression 1000 muss die PUV bei einer Invalidität von 55 %
235 % der Versicherungssumme auszahlen.

Die Zahlen entnahm ich der Tabelle:

Quelle www. versicherungsvergleiche de/unfallversicherung/Progression

Eine solche Tabelle muss Deiner Versicherungpolice beiliegen.
 
Meggy

hallo,

ich habe nun auch die progressionstabelle erhalten. dort stehen 150% ? und nicht 235%. ist es dann so, dass jede puv seine eigene tabelle macht? gibt es da solche unterschiede? da kann doch ein versicherungsnehmer bei abschluss einer puv garnicht mehr durchblicken....
 
Hallo Thosikato,

hier mal der Link zu der Tabelle Progression 1000

http://www.versicherung-vergleiche.de/unfallversicherung/progression.htm

Nach unten scrollen bis

.......Progression Unfallversicherung - bis 1000 % ...... rechts daneben den Pfeil klicken

auf der erscheinenden nächsten Seite ist die Tabelle:

bei 50 % Invalidität beträgt die Leistung 150 % der Versicherungssumme
bei 55 % (Hand = 55 % Invalidität) gibt es 235 % der Versicherungssumme

Kann mir nicht vorstellen, dass Deine Versicherung mit anderer Tabelle arbeitet.

Ohne Anwalt wirst Du leider nicht weiterkommen(aber bitte nur Fachanwalt einschalten).


Viele Grüße

Meggy
 
Meggy

habe jetzt ne tabelle von der versicherung erhalten, sie berechnen nicht 235% sondern 150%. wieso ist das nicht gleich bei allen versicherungen?
 
Hallo,

weil Meggy nur von den "Empfehlungen" des GDV ausgeht und ihre Rechnungen dabei nicht berücksichtigen, das jede Gesellschaft ihre eigenen Bedingungen und Gliedertaxen auflegen kann.

LG Rajo
 
ok danke. das wissen bestimmt viele nicht beim abschluss der versicherung. wieder was dazu gelernt.
 
Ja man muss aufpassen, was auf dem Papier schön aussieht muss noch lang nicht gut sein ;)

Gerade bei Unfallversicherungen, wenn man eine hat, immer auf die Grundsumme achten, denn bei 80 % aller Unfälle liegt eine bleibende Invalidität meist bei unter 20 % (einer der Gründe, warum die Progression erst ab 25 % greift)

LG Rajo
 
Handwert PUV Teilversteifung Handgelenk

Hallo Leute,
ich lese schon seit einiger Zeit die Beiträge in diesem Forum.
Ich hatte im Juli 2014 eine Teilversteifung des Handgelenks wegen einem Kahnbeinbruch. Die Bewegungen der Hand sind stark eingeschränkt.
Nach oben und unten kann ich die Hand 10-0-10 und seitlich 10-0-10 bewegen. Die Finger sind bis auf den Daumen normal beweglich. An der Hand ist auch ein Taubheitsgefühl vorhanden. Schmerzen sind da und werden stärker bei Belastung der Hand. Die PUV hat mir 1/10 Handwert angeboten. Meine Anwältin und ich sind der Meinung, dass Aufgrund der massiven Bewegungseinschränkung der Wert als zu gering einzustufen ist.
Wer von Euch hat ähnliche Bewegungsgrade und mit der Versicherung schon eine abgerechnet?
Freu mich auf Eure Antworten.
Grüße
egonrot1
 
Hallo Egonrot1,

wenn das Handgelenk so eingesteift ist, dann ist 1/10 auf jeden Fall zu wenig.

Was steht bei Dir im Versicherungschein bei den Bedingungen?

Hand im Handgelenk .......
oder Hand

bei der Einschränkung würde ich persönlich und aus meinen Erfahrungen 1/2 Handwert ansetzen, da die Finger noch normal beweglich sind. Was sagt Dein behandelnder Orthopäde dazu, was würde er schätzen?

Hier steht etwas zu den normalen Bewegungsumfängen:
http://www.google.de/imgres?imgurl=...ur=906&page=1&start=0&ndsp=31&ved=0CCEQrQMwAA
 
Hallo Rajo,
bei mir steht Hand im Versicherungsschein. Durch meinen Beruf (Feinmechaniker) hab ich aber damals eine erweiterte Gliedertaxe mi 80% gewählt. Eingesteift ist das Handgelenk Gottseidank noch nicht. Die Bewegungmöglichkeit ist das Resultat einer Teilversteifung. Der Gutachter meinte, dass dies aber ein gutes OP Ergebnis wäre. Ich selbst (Recherchen) und mein Rechtsbeistand ist auch der Meinung, dass mindestens 4/10 Handwert, das auch von der Vers. gefordert wurde, angemessen ist.
Grüße
egonrot1
 
Hallo Egonrot1,

4/10 kommt meiner Einschätzung, ohne genauere Umstände zu wissen, doch sehr nahe.
 
Top