Guten Tag,
ich hatte im März 2011 einen privaten Freizeitunfall. Fraktur Kahnbeinbruch. Ich wurde 4 x operiert. die hand ist nun teilversteift und wird noch im August vollversteift. Mein Versicherungsschein ist vom 25.6.2004 und hat in der Gliedertaxe den Wortlaut Hand im Handgelenk mit 55% Invaliditätsgrad.
Es handelt sich also um die AUB 2000.
Ich habe Invalidität mit Progressionssumme 1000 % Plus vereinbart mit einer Vollinvalidität 300.000€ und einer Grundsumme von 30.000€.
Das ärtzliche Gutachten vom Mai 2013 hat eine Funktionsbeeinträchtigung von 1/3 festgestellt.
Von der Versicherung wurde nun gezahlt:
1/3 von 55% sind 18,33%, aufgerundet 19%. Es wurden mir 5700€ gezahlt.
Nun ist meine Frage: Wer kann mir erklären, welche Fehler meine Versicherung bei der Berechnung der Auszahlung gemacht hat, denn ich habe hier im Forum gelesen, dass es einige Urteile des BGH gibt, nach denen meine Versicherung viel mehr zahlen müsste? Und welche Urteile sollte ich in einem Widerspruchsschreiben unbedingt erwähnen?
Für schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße Thosikato
vielleicht kannst du mir darauf antworten. finde leider keine option, wie ich dich anschreiben kann.
lg
ich hatte im März 2011 einen privaten Freizeitunfall. Fraktur Kahnbeinbruch. Ich wurde 4 x operiert. die hand ist nun teilversteift und wird noch im August vollversteift. Mein Versicherungsschein ist vom 25.6.2004 und hat in der Gliedertaxe den Wortlaut Hand im Handgelenk mit 55% Invaliditätsgrad.
Es handelt sich also um die AUB 2000.
Ich habe Invalidität mit Progressionssumme 1000 % Plus vereinbart mit einer Vollinvalidität 300.000€ und einer Grundsumme von 30.000€.
Das ärtzliche Gutachten vom Mai 2013 hat eine Funktionsbeeinträchtigung von 1/3 festgestellt.
Von der Versicherung wurde nun gezahlt:
1/3 von 55% sind 18,33%, aufgerundet 19%. Es wurden mir 5700€ gezahlt.
Nun ist meine Frage: Wer kann mir erklären, welche Fehler meine Versicherung bei der Berechnung der Auszahlung gemacht hat, denn ich habe hier im Forum gelesen, dass es einige Urteile des BGH gibt, nach denen meine Versicherung viel mehr zahlen müsste? Und welche Urteile sollte ich in einem Widerspruchsschreiben unbedingt erwähnen?
Für schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße Thosikato
vielleicht kannst du mir darauf antworten. finde leider keine option, wie ich dich anschreiben kann.
lg
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