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Bemessung Versicherungssumme Hand nach Gutachten

Thosikato

Neues Mitglied
Registriert seit
2 Aug. 2013
Beiträge
24
Guten Tag,

ich hatte im März 2011 einen privaten Freizeitunfall. Fraktur Kahnbeinbruch. Ich wurde 4 x operiert. die hand ist nun teilversteift und wird noch im August vollversteift. Mein Versicherungsschein ist vom 25.6.2004 und hat in der Gliedertaxe den Wortlaut Hand im Handgelenk mit 55% Invaliditätsgrad.

Es handelt sich also um die AUB 2000.

Ich habe Invalidität mit Progressionssumme 1000 % Plus vereinbart mit einer Vollinvalidität 300.000€ und einer Grundsumme von 30.000€.

Das ärtzliche Gutachten vom Mai 2013 hat eine Funktionsbeeinträchtigung von 1/3 festgestellt.

Von der Versicherung wurde nun gezahlt:

1/3 von 55% sind 18,33%, aufgerundet 19%. Es wurden mir 5700€ gezahlt.

Nun ist meine Frage: Wer kann mir erklären, welche Fehler meine Versicherung bei der Berechnung der Auszahlung gemacht hat, denn ich habe hier im Forum gelesen, dass es einige Urteile des BGH gibt, nach denen meine Versicherung viel mehr zahlen müsste? Und welche Urteile sollte ich in einem Widerspruchsschreiben unbedingt erwähnen?

Für schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar! :)

Viele Grüße Thosikato

vielleicht kannst du mir darauf antworten. finde leider keine option, wie ich dich anschreiben kann.

lg
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Thosikato,

willkommen im Forum für Unfallopfer.

Stehe gerade sehr unter Zeitdruck und kann nur kurz antworten.

Wenn Deine Versicherungsbedingungen tatsächlich nicht im Laufe der
Jahre umgestellt wurden (andere AUB z.B. 2008) und noch den Wortlaut

Hand im Handgelenk

dann brauchst Du nach der Vollversteifung der Hand ein weiteres Gutachten.

Die PUV hat bisher ja noch nichts falsch berechnet, das Gutachten hat nach
der Teilversteifung 19 % Invalidität ergeben und auch so bezahlt.

Bei der Vollversteifung stehen Dir mit obigen Versicherungsbedingungen
55 % Invalidität zu.


Viele Grüsse

Meggy
 
ich habe mir auf der startseite die forenrubrik gesucht und da steht dann irgendwo neues forum.

danke für die schnelle antwort.

ich dachte es ist egal, ob eine hand teilversteift oder vollversteift ist. es liegt doch so oder so eine funktionsbeeinträchtigung vor. und nach alter aub müssten doch 55% gezahlt werden. was ist denn mit der progression? die wurde doch auch nicht berücksichtigt.

lg
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Progression 1000

Hallo Thosikato,

die vereinbarte Progression 1000 kommt erst ab einer Invalidität von
mehr als 25 % zum tragen.

Ab 26 % Invalidität steigt die zu berechnende Invaliditätsentschädigung
pro Prozentpunkt langsam an z.B.:

Invalidität 28 % = 40 % Invaliditätsentschädigung (bei Progression 1000)
Invalidität 34 % = 70 % "
Invalidität 38 % = 90 % "

(ab 50 % steigt die Erhöhung mehr an)

Invalidität 55 % = entspricht 235 % Invaliditätsentschädigung zu errechnen
Grundsumme/Versicherungssumme x 235 %

in Deinem Fall würde diese Rechnung lauten 30000 x 2,35 = 70500

Die Invaliditätsentschädigung wären 70500 Euro.

Hier noch das Urteil BGH IV ZR 74/02 im Volltext auf das Du Dich gegenüber
Deiner PUV beziehen kannst (nur wenn Hand im Handgelenk in der für Dich
gültigen AUB steht):

http://lexetius.com/2003,1643


Viele Grüße

Meggy
 
meggy..

herzlichen dank für deine ausführliche antwort. hat mir sehr geholfen. morgen werde ich operiert. wenn es nur schon rum wäre.

wie werden denn die neuen verträge abgerechnet, wenn nicht hand im handgelenk steht? für mich ist das finanzielle sehr wichtig, weil ich auf grund des unfalls meinen job verloren habe. ich war noch nie ohne job. seit 27 jahren. und jetzt das. man wird von der kk ausgesteuert, kriegt vom arbeitsamt nichts, weil man nicht arbeiten kann und die erwerbsminderungsrente greift auch nicht, zumindest noch nicht. zudem sagte man mir, dass man sich nur einmal im jahr von der puv begutachten lassen kann. das heißt für mich, ich kann erst im januar 2014 wieder schadensregulierung bei der puv einreichen. die zeit muss man erstmal überbrücken :rolleyes:

wir haben 2007 nochmal eine änderung der puv vorgenommen und von der versicherung habe ich erfahren, dass die einfach einen neuantrag draus gemacht haben. ich hatte garnichts schriftlich davon. da muss ich nach dem kh nochmal nachforschen. jetzt bin ich unsicher was die aub angeht. die muss ich erst anfordern. gibts da eigentlich einen stichtag, ab wann die puv ihre aub´s geändert haben?

beste grüße und schönen sonntag noch!
 
Hallo Thosikato,

es ist leider so, wie ich es mir bereits gedacht habe.

Deine PUV wurde 2007 auf andere/neuere Bedingungen umgestellt.

In allen neueren "Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen" (AUB)
steht nur noch:

ARM - früher Arm im Schultergelenk

HAND - früher Hand im Handgelenk

auf Grund verschiedener Gerichts-Urteile die, die PUV´s zur Zahlung einer
Entschädigung wie bei vollem Verlust von Arm, Fuß oder Hand zwangen.

Leider wirst Du von der PUV (neue Bedingungen) in keinem Fall eine
55% Invaldität anerkannt bekommen, sondern wesentlich weniger.

Frage doch bitte morgen Deinen operierenden Chirurgen, wie die Bemessung
einer Vollversteifung der Hand in der privaten Unfallversicherung eingeschätzt wird.

Für morgen alles, alles Gute.


Viele Grüße

Meggy
 
hallo,

habe die op gut überstanden. die nächsten wochen werden zeigen, ob alles gut verheilt und ob die schmerzen nachlassen bzw. ganz aufhören. ich hoffe es.

das man aus unserem altantrag einen neuantrag gemacht hat, finde ich sehr unfair. denn mit der begründung, dass die aubs angepasst werden, darüber hat uns niemand aufgeklärt. wir hatten ja auch eine stetige steigerung der grundsumme invalidität und waren bestimmt schon bei 40000€, das haben wir dann auch umsonst gezahlt.

lg
 
Aub 2000

nun hat sich herausgestellt, dass ich doch noch die alten aub habe. sehr gut.

ich kann das Geld gut gebrauchen. bin gekündigt worden, weil zu lange krank. Trennung, da die ganze Qual der op`s und die Arbeitslosigkeit eine frau ziemlich unattraktiv machen....

eine frage habe ich noch. muss im gutachten der Begriff "Funktionsunfähigkeit der Hand im Handgelenk" vorkommen?, damit die aub eindeutig greifen?

danke im voraus!
 
Hallo,

der Gutachter muß in seinem Gutachten schon sagen, was er konkret meint. Also auf welchen Teil der Gliedertaxe er sich bezieht und wie hoch er den konkretenm Invaliditätsgrad sieht. Ich habe mal in Unterlagen geschaut: 5/10 Handwert sind als Wert für die Invalidität bei Versteifung danach angemessen.

Hilft Dir dies?

Gruß von der Seenixe
 
ja, danke. ich frage mich halt jetzt ob ich dem gutachter einen nachtrag als email schicke, in dem ich nochmal betone, dass die formulierung "funktionsunfühigkeit der hand im handgelenk" sehr wichtig ist. aber steht mir das überhaupt zu? darf ich das? das gutachten nach der vollversteifung ist noch in arbeit.

danke für die hilfe.
 
Hallo, ich bin neu hier.
Bin nun Mitglied, da ich selber betroffen bin.
Im August 2012 habe ich mir das SL Band im rechten Handgelenk gerissen. Nach langem Hin und Her wurde es erst spät erkannt.
Trotzdem wurde eine Rekonstruktion im Januar 2013 versucht. Bis Januar 2014 hat es auch einigermaßen gehalten.
Nun ist Vollversteifung angesagt.
Der Unfall wurde meiner PUV angezeigt, Gutachten ist in Arbeit.
In meinen AUB heißt es aber leider Hand und nicht Hand im Handgelenk.
Hat jemand Erfahrungen, wie das in der Regel bemessen wird?
Vielen Dank
 
schau mal in meinem beitrag nach. meggy hat den unterschied sehr gut erklärt. wenn du dann noch fragen hast, dann melde dich.

lg
 
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