Hallo brandts1109,
http://www.iww.de/vk/archiv/unfallv...-im-sinne-der-gliedertaxe-zu-verstehen-f28640
Ab der AUB 99 sind die Bedingungen insoweit geändert worden, dass es nicht mehr Arm im Schultergelenk, Hand im Handgelenk und Fuß im Fußgelenk, sondern Arm, Hand, Fuß heißt. Auch für diese Bedingungen bleibt es dabei, dass es für die Invaliditätsbemessung nach der Gliedertaxe auf den Sitz der unfallbedingten Schädigung und nicht darauf ankommt, wo sich die Schädigung auswirkt. Bei Geltung der neuen Bedingungen dürften die vom BGH VK 06, 190 und vom OLG Koblenz entschiedenen Fragen aber keine Rolle mehr spielen. Es kommt danach auf die Funktionsbeeinträchtigung des Armes (der Hand, des Fußes) als solches an. Es ist daher immer zu prüfen, welche Bedingungen Geltung haben.
Die neuen AUB haben nicht nur Nachteile.
vieleicht hilft Dir das.
LG RAjo
http://www.iww.de/vk/archiv/unfallv...-im-sinne-der-gliedertaxe-zu-verstehen-f28640
Ab der AUB 99 sind die Bedingungen insoweit geändert worden, dass es nicht mehr Arm im Schultergelenk, Hand im Handgelenk und Fuß im Fußgelenk, sondern Arm, Hand, Fuß heißt. Auch für diese Bedingungen bleibt es dabei, dass es für die Invaliditätsbemessung nach der Gliedertaxe auf den Sitz der unfallbedingten Schädigung und nicht darauf ankommt, wo sich die Schädigung auswirkt. Bei Geltung der neuen Bedingungen dürften die vom BGH VK 06, 190 und vom OLG Koblenz entschiedenen Fragen aber keine Rolle mehr spielen. Es kommt danach auf die Funktionsbeeinträchtigung des Armes (der Hand, des Fußes) als solches an. Es ist daher immer zu prüfen, welche Bedingungen Geltung haben.
Die neuen AUB haben nicht nur Nachteile.
vieleicht hilft Dir das.
LG RAjo