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Bemessung Versicherungssumme Hand nach Gutachten

Hallo brandts1109,

http://www.iww.de/vk/archiv/unfallv...-im-sinne-der-gliedertaxe-zu-verstehen-f28640

Ab der AUB 99 sind die Bedingungen insoweit geändert worden, dass es nicht mehr Arm im Schultergelenk, Hand im Handgelenk und Fuß im Fußgelenk, sondern Arm, Hand, Fuß heißt. Auch für diese Bedingungen bleibt es dabei, dass es für die Invaliditätsbemessung nach der Gliedertaxe auf den Sitz der unfallbedingten Schädigung und nicht darauf ankommt, wo sich die Schädigung auswirkt. Bei Geltung der neuen Bedingungen dürften die vom BGH VK 06, 190 und vom OLG Koblenz entschiedenen Fragen aber keine Rolle mehr spielen. Es kommt danach auf die Funktionsbeeinträchtigung des Armes (der Hand, des Fußes) als solches an. Es ist daher immer zu prüfen, welche Bedingungen Geltung haben.

Die neuen AUB haben nicht nur Nachteile.

vieleicht hilft Dir das.

LG RAjo
 
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Ich warte jetzt mal das Gutachten ab, bzw. die anstehende OP
LG brandts1109
 
Zuletzt bearbeitet:
Meggy

ich versteh jetzt gar nichts mehr. ich hatte eine teilversteifung mit gutachten 3/10 und dann jetzt vollversteifung genauso mit 3/10. die versicherung will 600€ zurück. mündlich hatte mir die ärtztin beim letzten gutachten von sich aus gesagt, dass sie mich höher einstufen wird. was mache ich denn jetzt.
 
Hallo Thosikato,

bei Deinen heutigen Angaben ist Dir leider ein Fehler unterlaufen, es wurde nicht
3/10 für Teilversteifung/Hand;
und dann ebenfalls
3/10 für Vollversteifug/Hand festgestellt.

In Deinem Beitrag Nr.1 schreibst Du, dass
1/3 Hand (55) = 18,33 % = 5.700 € bezahlt wurde (dies entspricht einer Versicherungssumme zum Unfallzeitpunkt von 30.097 €.

3/10 Hand (55) = 16,5 % = 5131 € wurde jetzt durch das letzte Gutachten festgestellt.

Aus Sicht der PUV ergibt sich eine verringerte Zahlungspflicht in Höhe von 569 €, die jetzt zurück gefordert werden.

Rein rechnerisch alles richtig.

Aber natürlich völlig falsch, da bei einer Vollversteifung einer Hand (dafür lassen sich viele Beispiele finden) 5/10 Hand angemessen sind, das wären bei Dir mindestens 27,5 % der Versicherungssumme.

Bezüglich der geltenden Versicherungsbedingungen (AUB) besonders
Hand oder
Hand im Handgelenk
forsche noch mal genau nach.

Wurde Dein Handgelenk (im medizinischen Sinn) tatsächlich vollversteift?

Wenn dies eindeutig ist, würde ich Deine PUV und den Gutachter so gar nicht verstehen können.


Viele Grüsse
Meggy
 
AUB und Vollversteifung

hallo meggy, danke für deine antwort. ja ich hatte einen fehler gemacht. sorry.

ich habe die alten versicherungsbedingungen mit dem wortlaut "hand im handgelenk".

ich habe die versicherung angerufen und mir die beiden gutachten nochmal per mail zuschicken lassen. ich werde auf das schreiben der versicherung hin widerspruch einlegen.

weiterhin warte ich nun auf den rückruf der ärztin, die das gutachten gemacht hat. ich werde sie fragen, wo in dem gutachten die funktionsfähigkeit des handgelenks eindeutig beurteilt wird. denn dort, wo die 3/10 eingetragen sind steht nur was vom handwert. ich bin gespannt was dabei rauskommt. ich denke, es kann sich nur um einen tippfehler handeln (positiv-denken-haha).

sollte sie bei ihrer ausführung des gutachtens bleiben, was total sinnig ist, was dann? anwalt nehmen?

wäre ja zu einfach, wenn etwas mal glatt laufen würde.....
 
im gutachten nach der vollversteifung steht eindeutig, dass eine vollversteifung durchgeführt wurde, das handgelenk funktionsunfähig ist... bleibt nur noch die frage nach dem handwert 3/10. noch kein rückruf der gutachterin. ich warte.
 
Hallo Thosikato,

hast völlig richtig gehandelt. Auf die Antwort der Ärztin bin ich ebenfalls gespannt.

An Deiner Stelle würde ich mir aber auch nochmals von der PUV bestätigen lassen, dass die AUB mit dem Wortlaut

Hand im Handgelenk

tatsächlich gültig ist.

Gerne kannst Du hier weiter nachfragen, aber ohne Anwalt kommst Du leider gegen die PUV nicht mehr an.

Bitte informiere uns weiterhin über Deine Sache.


Viele Grüsse

Meggy
 
die aub 2000 mit anschreiben vom 15.5.2014 wurde mir von der puv zugeschickt.
 
Antwort

nachdem ich jeden tag mehrmals in der klnik angerufen habe, hatte ich eben ein gespräch mit der ärztin, die das gutachten erstellt hat. sie bleibt bei ihrer version, dass sie richtig beurteilt hat laut ihren tabellen und büchern. wenn ich etwas nicht begreife, soll ich ein gegengutachten beantragen. die andere ärztin, die sie später hinzugeholt hat ist ihre chefin und die hat mir mündlich zugesichert, dass sie mich auf jeden fall höher einstufen wird. und das unter zeugen. meine schwester sass mit im zimmer. ich werde jetzt ne email an die oberärztin schreiben.

Welche nächste Vorgehensweise muss ich jetzt beachten?

gruss silvia
 
Meggy

oder auch alle anderen. wer kann mir beispiele geben, dass 5/10 bei vollversteifung angemessen sind?
 
Hallo Thosikato,

unter dem Thema

.............................." Handgelenk PUV - endlich ein Ende "......................

suche Dir mal diese Beiträge vom 19.12.2013

Nr. 17 von Forenmitglied " W.Leucht ", er bekam 4/10 Arm = 28 %

Nr. 18 von Forenmitglied " Bully1 " , er bekam 1/2 Hand = 27,5 %

Bei beiden wurde das Handgelenk versteift.


Viele Grüsse

Meggy
 
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