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Bemessung Versicherungssumme Hand nach Gutachten

Aber da galt überall die Regelung Hand im Handgelenk.
Bei mir leider nur Hand.
 
brandts

wie ist denn der aktuelle stand bei dir? kannst ja mal stichpunktartig schreiben, was dir passiert ist und wie sich alles entwickelt hat und bei welchem stand du jetzt angelangt bist.

lg
 
Rückruf

hallo, gestern hat mich die gutachterin zurück gerufen und war ziemlich aufgebracht am telefon. sie hat alles abgestritten, sie hätte zum beispiel nicht behauptet, dass sie mich mit der vollversteifung höher einstufen wird. sie hat mir auch nicht geglaubt, dass ich mich nicht ausziehen musste, denn im gutachten steht, dass ich mich problemlos an- und auskleiden kann. ich musste aber nicht mal meine oberteil ausziehen. im gegenteil, die ärtztin und ein ausländischer assistent haben zu zweit meine ärmel hochgekrempelt, weil sie was messen wollten. sie sagt, ich wäre bei der teilversteifung zu hoch eingestuft gewesen und deshalb ergibt das jetzt keine erhöhung.
 
seenixe

hallo seenixe,

du hast mir mal geschrieben: "Ich habe mal in Unterlagen geschaut: 5/10 Handwert sind als Wert für die Invalidität bei Versteifung danach angemessen."

was sind das für unterlagen? kannst du mir dazu noch etwas ausführlicher schreiben. die ärztin gestern sagte mir, es wären nur 2/10 angemessen eigentlich für eine vollversteifung.
 
Hallo,
die Vollversteifung wurde nun durchgeführt. Habe die OP gut überstanden. Schwierigkeiten bereitet mir allerdings die Schmerzen in der Hüfte, da bei der OP Knochenmaterial aus der Hüfte entnommen wurde.Na ja, abwarten.
Mittlerweile ist nun auch das Gutachten eingetrudelt. Der Gutachter bescheinigt mir 5/10 Hand. Die PUV hat als Vorschuss 4/10 Hand überwiesen. Ein Nachfolgegutachten wird im nächsten Jahr innerhalb der 3-Jahresfrist angefordert.
Die Vollversteifung ist ja noch nicht Bestandteil des Gutachtens gewesen.
Hört sich für mich auf den ersten Blick eigentlich ganz gut an,oder?
Zur Erinnerung:bei mir steht in den AU Hand 55%, nicht Hand im Handgelenk
 
Meggy

ja, ich habe die beiträge gelesen.

wie bist du eigentlich auf die 2,35 gekommen?
 
So bin ich darauf gekommen.



Hallo Thosikato,

die vereinbarte Progression 1000 kommt erst ab einer Invalidität von
mehr als 25 % zum tragen.

Ab 26 % Invalidität steigt die zu berechnende Invaliditätsentschädigung
pro Prozentpunkt langsam an z.B.:

Invalidität 28 % = 40 % Invaliditätsentschädigung (bei Progression 1000)
Invalidität 34 % = 70 % "
Invalidität 38 % = 90 % "

(ab 50 % steigt die Erhöhung mehr an)

Invalidität 55 % = entspricht 235 % Invaliditätsentschädigung zu errechnen
Grundsumme/Versicherungssumme x 235 %

in Deinem Fall würde diese Rechnung lauten 30000 x 2,35 = 70500

Die Invaliditätsentschädigung wären 70500 Euro.

Hier noch das Urteil BGH IV ZR 74/02 im Volltext auf das Du Dich gegenüber
Deiner PUV beziehen kannst (nur wenn Hand im Handgelenk in der für Dich
gültigen AUB steht):

http://lexetius.com/2003,1643


Viele Grüße

Meggy
 
Sorry Meggy, hab mich verlesen :)

Bin auch schon total durch den Wind
 
Meggy

vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. ich kenne ja deinen beitrag von damals. wollte nur wissen, ob diese progressionstabellen allgemeingültig sind oder versicherungsabhängig. ich hab im netz ne tabelle gefunden, da finde ich die 235% nicht. ich wollte bei meinem widerspruch an die puv ne quellenangabe machen.

ich fand das:

http://www.finanz-immo.de/Unfallprogression.pdf

auf seite 2 steht bei progression 1000 einmal 170% und einmal 275%.
 
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