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Auto fahren bei Morbus Sudeck

Hallo,
auch mein Schmerzarzt hat mir bestätigt, daß ich Auto fahren darf.
Ich nehme seit 2 Jahren die gleiche Dosierung an BTM und habe damit kaum Nebenwirkungen (außer, daß ich mein WC verkaufen kann ;)).
Mit Konzentration o.ä. habe ich keinerlei Probleme. Ich habe einen Ausweis bekommen, in dem ja nachzulesen ist, daß seit 2 Jahren die Dosierung gleich geblieben ist. Auch er hatte mir erzählt, daß ich nur während der Einstellungsphasen vorsichtig sein soll. Das habe ich auch getan. Mein Männe ist gefahren und ich habe wirklich gemerkt, wie schwer es für mich war, dem Verkehr zu folgen. Insofern gut, daß ich damals vorsichtig war.

@Bora: Ich finde es gut und sehr verantwortungsbewußt von Dir, daß Du bei solchen Nebenwirkungen das Auto stehen läßt. Man mag sich ja nicht vorstellen, was passieren könnte... Nur schade, daß Du jetzt so eingeschränkt in Deiner Bewegungsfreiheit bist.

Ich bin sehr froh, daß ich das Auto habe, ansonsten hätte ich ein echtes Problem um von A nach B zu kommen. Bus fahren ist weitaus anstrengender und macht manchmal sogar noch mehr Schmerzen ! :(

Gruß,
moni68
 
Hallo Bora,

dass du durch die vielen Aussagen verunsichert bist, ist doch völlig normal, denn die Umstände die du jetzt erlebst, die sind nicht normal.
Du lebst jetzt mit starken Schmerzen und musst deshalb auch starke Schmerzmittel einnehmen und dein ganzer Tagesablauf, ja dein Leben ist plötzlich wie auf den Kopf gestellt.
Zum anderen zeigst du durch deine Frage, dass du dich der Verantwortung und den Gefahren, am Straßenverkehr mit gewissen Einschränkungen mit einem Auto aktiv teilzunehmen, sehr wohl bewusst bist.
Was meine Vorredner zu dieser Sache sagen, sind Erfahrungswerte aus ihrem Leben, die aber keine Vorgaben sein sollen.
Meine Wartezeit auf Autofahren betrug über 4 Jahre und ich war sehr oft mit meinem Rollstuhl auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen, obwohl ich sämtliche Führerscheine besitze.
Der Hit ist das allerdings nicht, wenn man es mit sturen Busfahrern zu tun hat, oder auf einer Buslinie, die ich oft nutzen musste, weil ich Termin bei meinem Orthopäden hatte und der Linienbus ein Reisebus war, der beim Einstieg mehrere Treppen hatte und er nur sagte, dass in einer halben Stunde der nächste Bus kommt, der vielleicht ein Stadtbus ist.:confused::confused:
Oder manchmal waren die Wege zwischen Adresse und Haltestelle einige Kilometer und das bei jedem Wetter mit nacktem Fuß( Sudeckfuß) und Gelenkschmerzen am ganzen Körper, da habe ich mir schon sehr heiß gewünscht, wieder selbst zu fahren.
Zuerst habe ich mich bei meinen Ärzten schlau gemacht, dann habe ich auf Anraten eines bekannten Kripo-Beamten die Polizei kontaktiert, die sehr freundlich und informativ waren. Aber am Ende stand die Aussage, dass jeder Verkehrsteilnehmer eine gewisse Selbstverantwortung trägt, wann und mit welchen Mitteln er am Verkehr teilnimmt.
Darum sollte man sich fragen:
Kann ich mein Fahrzeug genauso schnell und exakt bedienen wie ein gesunder Fahrer?
Ist meine Reaktionsfähigkeit nicht durch starke Müdigkeit, Trägheit oder Sehprobleme beeinträchtigt?
Treten im allgemeinen plötzliche, unerwartet starke Schmerzschübe auf, die mir meine Reaktionsfähigkeit einschränken würden?

Eine realistische und gesunde Selbsteinschätzung ist immer angesagt, auch wenn man ein Attest hat, was bestätigt, dass man auf ein Opiat fest eingestellt ist, denn die Verantwortung trägt jeder für sich.
Eine nicht realistische und vernunftlose Selbsteinschätzung, wie sie in einem Beitrag geschildert wurde, findet man doch auch bei Personen, die sich mit "ein wenig" Alkohol auch noch toll und super finden.

Manchmal bin ich mir auch etwas unsicher, ob ich selbst fahren soll oder nicht. Aber dann bleibt mein Auto in der Garage und ich nehme lieber Härten in kauf, bevor ich andere in die Situation bringe, in der wir sind, oder sogar noch schlimmer!
Das Schöne am Forum ist unter anderem, dass man mit seiner Situation nie allein ist und viele aufmerksame Ohren hat, die gerne helfen.
Ein Danke an alle Beitragenden!

LG, Ib.

Übrigens: Rollstühle sind getunte Rennräder, sie sind tiefer und breit gelegt:rolleyes::D
 
Hallo Bora,

ich selber habe Sudeck in der Hand. So musste auch ich mir die Frage stellen, welche Gefahr ich für die Menschheit darstelle, wenn ich Auto fahre.

Mir sind viele Situationen durch den Kopf gegangen, die für mich früher selbstverständlich waren, ich nun aber nicht mehr wusste, ob ich sie "einhändig" noch meistern kann.

Ich habe ersteinmal auf leeren Straßen meine Verkehrstauglichkeit getestet.

Viele Grüße

Derosa
 
Hallo!

Ich habe ebenfalls CRPS in der Hand. Da ich in einem Ballungsgebiet wohne habe ich kein Problem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu meinen Therapien und zu meinen Ärzten zu kommen. Deswegen bin ich in einem Vorteil. Aber ich würde mich auch gar nicht trauen zur Zeit Auto zu fahren. Zum einen wegen der Einhändigkeit (trage eine Orthese mit Fingereinschluss) zum anderen bin ich aber gar nicht reaktionsschnell genug. Habe oft Sekundenschlaf. Da möchte ich es mir und vor allem den anderen Verkehrsteilnehmern nicht zumuten....

Auch als Fußgänger bin ich leider schon in man gefährliche Situation geraten, weil ich einfach zur Zeit nicht wirklich aufpassen kann :(

Aber wenn die Ärzte es verantworten und man es sich auch selber zutraut - und die Voraussetzungen stimmen (z.B. Automatik) warum sollte man dann nicht Auto fahren dürfen?

Liebe Grüße und einen sonnigen Sonntag!
Tine
 
Hallo,

habt Ihr mitbekommen, daß der Mann mit epileptischen Anfällen, der in Hamburg letztes Jahr in eine Menschenmenge gerast ist und auch 2 Menschen getötet hat, für 3 Jahre ins Gefängnis muß ?

Ich finde, das ist doch auch eine schöne Grundlage für unsere Diskussion hier, oder ? Darf ein "kranker Mensch" Auto fahren ?

Übrigens: was mache ich denn, wenn ich in eine Polizeikontrolle gerate und die mir dank "Wischtest" einen Gebrauch von BTM nachweist ? Denen ist dann doch egal, ob ich fähig bin, ein Auto zu führen weil ich seit Jahren gut eingestellt bin und keine Nebenwirkungen habe, oder eben nicht - oder ? Die gehen dann nur von den Tatsachen aus, man wäre "berauscht" Auto gefahren - oder wie ? Schwierig, schwierig ...

Nachdenkliche Grüße,
moni68
 
Hallo Moni,

dieses hatte ich schon in Beitrag "12" geschrieben:

Gerade Heute wurde das Urteil über den "Hamburger Todesfahrer" gesprochen...sicher er hat epileptische Anfälle, aber er hat trotz Wissen seiner Erkrankung ein Auto selber gesteuert.
Er hat 4 Menschen getötet und 3,5 Jahre Gefängnis bekommen.

Und ich finde auch, dass dieses hier ins Thema gehört.

Gruß
Kai-Uwin
 
Wenn man im Besitz eines Führerscheins ist und mit einer Behinderung kämpft gilt folgendes:
grundsätzlich weist die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Pflicht zur Vorsorge zu. Das heißt, wir haben selber dafür Sorge zu tragen, dass wir auch weiterhin ohne Gefährdung anderer am Straßenverkehr teilnehmen können.

In strittigen Fällen, z.B. bei einem Unfall, findet eine Umkehr der Beweislast statt. Egal, ob ich schuld an dem Unfall ware oder nicht, ich habe zu beweisen, dass ich zum gegebenen Zeitraum in der Lage war, ein Auto zu fahren. Durch die Anpassung des Führerscheins an die veränderte Gesundheit, kann ein Zweifel an einer Fahrtauglichkeit von vorne herein beseitigen.

Eine Fahrprobe mit Eintrag ind den Führerschein für Umbauten sowie Eintragungen in den KFZ Brief kann im Falle eines Unfalles die Beweislast aufheben.
Bei Fahrten mit Medikamenten gilt folgendes:

Zitat Wikipedia
Seit August 1998 ist in der Bundesrepublik Deutschland das Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen verboten. Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung bestimmter psychoaktiver Substanzen ist nach § 24a StVG ordnungswidrig. Unter diesen Paragraphen fallen auch die nach dem Betäubungsmittelgesetz in Anlage III aufgeführten verschreibungsfähigen und verkehrsfähigen Betäubungsmittel, wie beispielsweise Morphin, Oxycodon, Fentanyl, Methadon, Methylphenidat (Ritalin), Kokain und Barbiturate, die der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung unterliegen. § 24a beinhaltet jedoch eine Ausnahmeregel für die Arzneimittel, wenn der Patient nachweisen kann, dass er diese Substanzen im Rahmen einer Therapie für einen konkreten Krankheitsfall einnimmt. Wörtlich heißt es dazu:

„Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“

– StVG § 24a, Satz 2

Die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV) regelt in § 14 die Rahmenbedingungen der Fahrtauglichkeit bei der Einnahme von Betäubungsmitteln. Die Einnahme von opioiden Schmerzmittel ist nicht generell untersagt, allerdings muss ein dazu qualifizierter Arzt die Fahrtüchtigkeit ausdrücklich bescheinigen.

Mit Hilfe eines Opioid-Ausweises, der von dem behandelnden Arzt ausgestellt werden kann, ist es dem betroffenen Patienten möglich, beispielsweise in einer Verkehrskontrolle, die gesetzeskonforme Anwendung dieser Arzneimittel nachzuweisen. Der Opioid-Ausweis ist zweisprachig, in englisch und deutsch. In dem Ausweis werden die verschrieben Medikamente, ihre Dosierung und die Einnahmedaten vermerkt. Neben dem Nachweis der Fahrtauglichkeit und der rechtmäßigen Einnahme des Betäubungsmittels, soll der Opioid-Ausweis auch mitbehandelnde Ärzte oder Ärzte in anderen, beispielsweise ausländischen, Therapieeinrichtungen über die Notwendigkeit der aufgeführten Arzneimittel informieren. Dadurch soll die Fortführung der Therapie gewährleistet werden.
Opiodidausweis hier www.schmerzliga.de/download/Opioidausweis.pdf.


Nur wie sieht es aus wenn Personen verletzt werden, oder gar getötet? Ein Bluttest bleibt sicher nicht aus.
Die Nachweiszeiten sind wie bei allen anderen Opiaten die selben. Bei einem Urintest oder Bluttest sind Opiate und Opioide zwei bis drei Tage nach der Einnahme nachweisbar. Bei regelmäßigem Konsum kann ein Urintest auch noch nach sieben Tagen positiv auf Tilidin anschlagen. Beide Testverfahren können nicht genau definieren, ob der Konsument oder die Konsumentin reines Opium oder artverwandte Stoffe wie Heroin oder Morphin konsumiert hat.

Der Link erklärt mehr http://data7.blog.de/media/854/5842854_3ab078718a_d.pdf
Jeder Fall ist im Ernstfall unterschiedlich, und so wird wohl dann auch entschieden. Entweder so wie im Todesfall aus Hamburg vor ein paar Tagen, oder eben anders.

Ich persönlich kann die Garantie nicht geben und lasse mich fahren.
Das muß jeder selbst entscheiden.

Folgender Link befasst sich ebenfalls mit dem Thema
http://www.lifepr.de/pressemeldungen/st-anna-krankenhaus-sulzbach-rosenberg/boxid/8689

es grüßt genre
 
Autofahren bei Morbus Sudeck

Hallo Moni 68,
mir hat mein Schmerztherapeut einen Opiatausweis ausgestellt.
Darin stehen alle Medikamente und ist auch genau aufgeführt,wieviel
und wann ich die Opiate nehmen muss. Das kann bei einer Kontrolle,egal ob Polizei usw.sehr hilreich sein.Natürlich musst Du den Ausweis auch immer dabei haben.
Natürlich gibt dieser Ausweis Dir auch keinen Freifahrtschein.
Man sollte immer selbst und das sich auch wiklich gut überlegen,ob man sich selbst hinter das Steuer setzt,oder lieber als Beifahrer oder als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln heil an sei Ziel kommt.

LG
Silvia
 
Nachtrag

Nachtrag

Die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV) regelt in § 14 die Rahmenbedingungen der Fahrtauglichkeit bei der Einnahme von Betäubungsmitteln.

§ 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel


(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass 1.
Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch die Verordnung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 3944) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,
2.
Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder
3.
missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen
vorliegt. Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.
(2) Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn 1.
die Fahrerlaubnis aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe durch die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gericht entzogen war,
2.
zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder – ohne abhängig zu sein – weiterhin die in Absatz 1 genannten Mittel oder Stoffe einnimmt, oder
3.
wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes begangen wurden. § 13 Nummer 2 Buchstabe b bleibt unberührt.

p.s. ich kann Silvia´s Ausführungen nur bestätigen

Liebe Grüße

genre
 
Hallo zusammen,
vielen Dank genre für Deine Infos !
Ich werde mir das zusammenstellen und ins Auto legen, falls ich mal einem "unwissenden" Polizisten begegnen sollte ! ;)

Und anhand unserer Diskussion könnt Ihr doch schon sehen, daß wir uns wesentlich mehr Gedanken darüber machen, als jeder, der von einer Party nach Hause fährt und meint "ach mit 4 Bier kann ich doch noch fahren" !

Ich glaube, daß wir alle, die wir hier solche Medikamente - leider - nehmen müssen, uns der Verantwortung sehr wohl bewußt sind und auch danach handeln.

Wie gesagt, als ich "frisch" eingestellt wurde, bin ich auch selbst nicht gefahren ! Das war ich meinen gesunden Mitmenschen doch schuldig ! :)

Gruß,
moni68
 
Hallo zusammen,

vielen Dank noch mal für die Links und Tipps und die lieben Worte.

@Brommel

doch ein bisschen traurig bin ich schon. Da geht man ein ganzes Leben lang arbeiten und von heute auf morgen, geht gar nichts mehr. Die ganze Selbstständigkeit ist futsch und man ist wirklich auf andere Menschen angewiesen. Vor einiger Zeit war ich noch total hilflos. Mittlerweile kann ich aber wieder, allerdings mit großen Pausen den Haushalt machen. Ich weiß wirklich nicht, wenn ich weiter auf den Rollstuhl angewiesen bin und ich wieder arbeiten muß, wie das gehen soll. Wir wohnen ländlich und da ist nicht viel mit Bus und Bahn. Von daher bin ich auf das Auto angewiesen um zur Arbeit zu kommen.

Die einzigen die sich freuen, sind die Katzis, das ich den ganzen Tag zuhause bin. Mittlerweile bin ich Türsteher von Beruf gewordenJ))

@ Silvia

auf jeden Fall werde ich den Schmerztherapeuten dazu befragen und natürlich auch mich. Wenn es nicht sein darf und geht, dann ist es eben so.

@Moni68

ich bin sehr eingeschränkt und muß eigentlich immer warten, dass mich jemand besucht, oder abholt.

@Ib.

ich weiß wie schlimm das ist, wenn man behindert ist. Wir waren vor einiger Zeit mal bei „Roller“ vielleicht sagt euch das was. Ich war so geschockt, dass man uns sagte, dass wir nicht mit dem Rollstuhl die Rolltreppe hoch durften. Wir mussten den Lastenaufzug nehmen. Die Gänge so eng gestellt, dass man mit dem Rollstuhl nicht rein kam. Furchtbar so etwas. Überall stieß ich an und musste erst Sachen zur Seite räumen um überhaupt da durch zu kommen. Mein Gedanke war auch, dass ist überhaupt nicht behindertengerecht.

Also noch mal vielen Dank an alle.

Gruß Bora
 
Hallo Bora,

PROBLEME mit dem ROLLSTUHL!
da sprichst du eine Sache an, die eigentlich ein Thema für sich ist.
Zu enge Gänge in den Verkaufsräumen erlebe ich regelmäßig bei den Discountern und in Kaufhäusern und Geschäften. Defekte Aufzüge sind da auch nicht selten, aber zum Glück kann man ja mit dem Rolli auch die Rolltreppe nutzen.
Aber was ich am gemeinsten finde, wenn junge und gesunde Leute die Behinderten Parkplätze benutzen, zum Teil im Auto sitzen und auf die Bitte, den Parkplatz frei zumachen, man den Mittelfinger gezeigt bekommt. Dann muss man die engen Parkplätze nutzen, wo das Aussteigen und Einsteigen zur Qual wird. Schade, dass gesunde Menschen im Kopf so krank sind.

Aber Bora, da muss man durch. Die Leute kann man nicht ändern, aber die eigene Einstellung.

LG, Ib.
 
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