Hallo,
ich hab da mal noch eine Frage zur PUV.
Meine PUV hat mich vor einem Jahr begutachten lassen und danach mitgeteilt, dass sie kurz vor Ablauf der 3 Jahresfrist ein erneutes Gutachten in Auftrag geben will. Der Zeitraum wurde mit Januar 2015 angegeben.
Meine Frage nun, sollte ich die PUV erinnern, dass sie mich im Januar abschließend begutachten wollten oder soll ich abwarten? Was wenn sie es "vergessen"? Ist nach den 3 Jahren der Zug einfach abgefahren oder können die das Gutachten danach immer noch anordnen? Wenn nicht, wird dann der Invaliditätsgrad aus dem ersten Gutachten genommen?
Und wie lange vor einem Gutachtertermin sollte man ca. Bescheid bekommen?
Danke & Gruß
S42
ich hab da mal noch eine Frage zur PUV.
Meine PUV hat mich vor einem Jahr begutachten lassen und danach mitgeteilt, dass sie kurz vor Ablauf der 3 Jahresfrist ein erneutes Gutachten in Auftrag geben will. Der Zeitraum wurde mit Januar 2015 angegeben.
Meine Frage nun, sollte ich die PUV erinnern, dass sie mich im Januar abschließend begutachten wollten oder soll ich abwarten? Was wenn sie es "vergessen"? Ist nach den 3 Jahren der Zug einfach abgefahren oder können die das Gutachten danach immer noch anordnen? Wenn nicht, wird dann der Invaliditätsgrad aus dem ersten Gutachten genommen?
Und wie lange vor einem Gutachtertermin sollte man ca. Bescheid bekommen?
Danke & Gruß
S42