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Abschlussgutachten nach 3J.

S42

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
17 Apr. 2012
Beiträge
105
Hallo,

ich hab da mal noch eine Frage zur PUV.

Meine PUV hat mich vor einem Jahr begutachten lassen und danach mitgeteilt, dass sie kurz vor Ablauf der 3 Jahresfrist ein erneutes Gutachten in Auftrag geben will. Der Zeitraum wurde mit Januar 2015 angegeben.

Meine Frage nun, sollte ich die PUV erinnern, dass sie mich im Januar abschließend begutachten wollten oder soll ich abwarten? Was wenn sie es "vergessen"? Ist nach den 3 Jahren der Zug einfach abgefahren oder können die das Gutachten danach immer noch anordnen? Wenn nicht, wird dann der Invaliditätsgrad aus dem ersten Gutachten genommen?

Und wie lange vor einem Gutachtertermin sollte man ca. Bescheid bekommen?

Danke & Gruß
S42
 
Hallo S42 die PUV brauchst Du nicht dran erinnern,die muss sich genauso an Fristen halten wie der Versicherte,wenn Sie diese "verschläft" hat Sie Pech gehabt oft genug gehts ja auch andersrum;).Solltest Du aber mit dem 1.Gutachten nicht einverstanden sein und/oder dein Gesundheitszustand hat sich verschlechtert würde ich an deiner Stelle eine weitere Begutachtung beantragen.
Gruß Hotte
 
Hallo S42,

Hast du denn aufgrund des ersten Gutachtens schon entsprechend der festgestellten Invalidität Geld bekommen?

Hat man dir das Gutachten zukommen lassen, und ist dir der festgestellte Invaliditätsgrad bekannt?

Wenn ja und dir der Invaliditätsgrad angemessen zu sein scheint, bräuchtest du nichts zu unternehmen.

Anderenfalls möchte ich Hotte Recht geben:
Wenn du davon ausgehst, dass sich eine Verschlechterung eingestellt hat oder du den Invaliditätsgrad für zu gering hälst, würde ich die PUV vor Ablauf (!) der 3 Jahre schriftlich auffordern, dich begutachten zu lassen. Per Einwurfeinschreiben und die Zustellung schön dokumentieren.

Wenn die PUV einen zu geringen Invaliditätsgrad festgestellt hat oder eine Verschlimmerung erwartet, müsstest du eine ganz tolle Versicherung haben, wenn sie dich innerhalb der 3 Jahre begutachten lässt. Denn dein Anspruch, eine Begutachtung zu verlangen, ist mit Ablauf der 3 Jahre weg - und zwar endgültig.

Beste Wünsche
Lindgren
 
Hallo S42,

habe mal nachgelesen, Dein Unfall war April 2012.
Wenn die PUV für Januar 2015 ein Gutachten beauftragen will, wird sie dies sicher auch nicht vergessen.
Selbst wenn, hätte sie, oder Du bis April 2015 noch das Recht ein Gutachten anzufordern/zu beauftragen.

Hast Du Dein 1. Gutachten in Kopie vorliegen? Wenn nicht, anfordern.


Viele Grüße

Meggy
 
Wenn die PUV für Januar 2015 ein Gutachten beauftragen will, wird sie dies sicher auch nicht vergessen.

Nochmal, die PUV ist kein Sozialunternehmen und auch nicht der Freund der Versicherten, es sind Wirtschaftsunternehmen welche im Zweifelsfall Fristen abwarten und verfallen lassen, um so Geld zu sparen und ihren Gewinn zu maximieren.
Ganz simpel und einfach.

Also selbst nie die Fristen verstreichen lassen und einhalten und das wenn man die Möglichkeit hat per Fax, Mail und Post.
 
Hallo,

und danke für eure Antworten.

Also das Gutachten von vor einem Jahr liegt mir vor und ich finde es i.O.
100% Unfallfolge bestätigt, damalige Prognose: es könnte sich bessern oder aber auch eine weitere OP nötig werden, Empfehlung: erneutes Gutachten kurz vor Ablauf der 3 Jahre, 2/10 Armwert zum damaligen Zeitpunkt.

Zahlung von der PUV habe ich noch keine erhalten, nur die Mitteilung, dass sie Anfang Januar 15 wieder auf mich zukommen, um eine erneute Beurteilung des Dauerschadens in Auftrag zu geben.

Wenn ich also bis April still halte und nichts von denen kommt, dann müssen die mir die 2/10 Armwert auszahlen?

Danke & Gruß
S42
 
Hallo S42,

dann frage ich mich allerdings, warum die Unfall noch nicht bezahlt hat.
Steht die Höhe und Umfang des Invaliditätsgrades fest, dann muss sich der Versicherer innerhalb von 3 Monaten (nach Vorlage der zur Beurteilung relevanten Unterlagen - dazu gehört nicht unbedingt das Gutachten) zur Leistungspflicht erklären und dann innerhalb von zwei Wochen leisten.

Kommt er dieser Leistungserklärung nicht nach, dann wird die Leistung sofort nach Ablauf der Fristen fällig und es tritt Verzug ein.
Dabei ist es mal ganz auf Deutsch gesagt scheiß egal, was er meint nochmals feststellen zu müssen.

Übersetzt, die Versicherung hätte Dir die Leistung schon vor ca. einem Jahr auszahlen müssen.

Zu Deiner Frage, ja wenn Du die Frist abwartest und die Gesellschaft schweigt, dann sind die Messen gesungen. Sie können nach Ablauf der Frist keine erneute Begutachtung verlangen.
 
Hi Rajo,

der genaue Wortlaut war:

"Wie Sie den Ausführungen des Gutachters entnehmen können, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt die Höhe des Dauerschadens noch nicht endgültig beurteilen..."

Ich halte jetzt einfach still und werde sehen.

Danke & Gruß
S42
 
Hallo S42,

das ist ja auch Deine Entscheidung ob Du still hälst. ;)

Allerdings spielt der "Wortlaut" überhaupt keine Rolle. Denn wird eine Invalidität festgestellt, dann hat die Gesellschaft zu leisten. Deshalb gibt es ja das beidseitige Recht zur Neubemessung.

Der Satz hätte allerdings genauso gut heißen können:
"es wurde bei Ihnen eine Invalidität festgestellt, aber wir haben keinen Bock uns an unsere eigenen rechtsverbindlichen Vertragsgrundlagen und das VVG zu halten und erst recht keinen Bock ihnen noch die vertraglichen Leistungen zu zahlen"

Was ist denn wenn der VN mit nur einem Beitrag in Verzug kommt, hat die Gesellschaft da auch so viel Verständnis? Wie schnell sind manche Leute unverschuldet in Mahnverfahren?

Das sind einfach Dinge die mir gegen den Strich gehen und es sind viel zu viele, die sich diese Geschäftsgebahren gefallen lassen.
Sorry, ist nicht gegen Dich gerichtet - einfach mal so allgemein.
 
Hallo Rajo,

Wie Recht du hast, was das Verhalten jedenfalls mancher UV angeht (vielleicht auch aller?).

Immerhin hat S42 dann wohl Anspruch auf die vertraglichen Zinsen. Und auch auf Zinsen aus Verzug? Wenn S42 die denn geltend macht.

Alles Gute für dich und deine Frau.
LG
Lindgren
 
Es wurden 2/10 Arm in einem Gutachten bisher festgestellt - dies entspricht einer Invalidität in der Höhe von 14 %

Bei einer Versicherungssumme von 25.000 € leistet die PUV dann 3.500 €

bei VS 50.000 € - 7.000 €
bei VS 75.000 € - 10.500 €
bei VS 100.000 € - 14.000 €

Vielleicht ergibt das Gutachten zur "3 Jahres Frist" eine Invalidität von 5/20 (17,5 %).

Wenn sich der Zustand von S42 vielleicht (glücklicherweise) verbessert hat eventuell
nur noch 3/20 (10,5%).
 
Hallo Rajo und Lindgren,

ja das wär jetzt meine nächste Frage gewesen, wegen der Zinsen.

Mein Anwalt (der mich gegen die Haftpflicht des Unfallverursachers vertritt) hat schon gefragt, ob er der PUV mal was schreiben soll. Das kann er ja dann machen, wenn es soweit ist. Jetzt hab ich so lange gewartet, dann halt ich die letzten Monate auch noch durch und dann hol ich mir alles, was mir zusteht, da könnt ihr euch drauf verlassen. :D

In der stillen Hoffnung, dass die mich vergessen oder verdrängt haben, will ich auch keine schlafenden Hunde wecken, denn ich glaube es ist eher besser geworden als vor einem Jahr... ;)

Also danke euch nochmal für eure Antworten u. das Licht im Dunklen.
S42
 
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