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Abschlussgutachten nach 3J.

Hallo S42,

also eine Arthroskopie brauchst Du nicht über Dich ergehen zu lassen.

Das ist ein Eingriff und den musst Du nicht dulden. Das wäre dann Körperverletzung. Auch aus heiterem Himmel wird Dich keiner auf den OP-Tisch legen.

Auch nicht, dass man dich von oben bis unten röntgt. Sicherlich hast du zeitnahe Röntgenbilder die Du auf CD zur Verfügung stellen kannst. Achtung, nicht org. CD aus der Hand geben, sondern für den GA eine eigene brennen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hi Kasandra,

nee nee keine OP, ein Arthro-MRT ist ein MRT bei dem unter CT-Kontrolle Kontrastmittel ins Gelenk gespritzt wird. Hatte ich schonmal ist nicht so lustig. Röntgen oder normales MRT kann er haben, wenn nötig - meine Frage war nur, ob ich jede Untersuchung mitmachen muss oder nicht.

Danke S42
 
Hallo Sabine,

nein, Du musst nicht jede Untersuchung mitmachen.

Wenn ein Kontrastmittel gespritzt wird schon mal gar nicht. Das wäre dann Körperverletzung.

Kleiner Auszug zum Thema Gutachten:

Er (der Patient) ist auch dort nicht mehr zur Mitwirkung verpflichtet, wenn es um Behandlungen und Untersuchungen geht,
  • bei denen im Einzelfall ein Schaden für das Leben oder die Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausgeschlossen werden kann;
  • die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder
  • die einen erheblichen Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit bedeuten.
Also, nutze mal hier die Suchfunktion oder im www. - Du wirst sehr viel finden.


Viele Grüße


Kasandra
 
Hallo und danke Kasandra,

und nehm ich nun das erste Gutachten mit oder soll der völlig unbedarft begutachten?

Gruß S42
 
hallo,

wenn dein vorheriges Gutachten der Wahrheit/Tatsachen damals entsprach - würde ich es statt deiner mitnehmen in Kopie.
 
Hallo Hotte,

lasse das Gutachten zu Hause, meine persönliche Meinung.

Gehe zu einem Arzt dem Du Vertrauen schenkst, lasse die Bewegungsumfänge einmal kurz vor der Begutachtung messen und kurz danach.

Bei meiner Frau sind auf "wundersame Weise" die neurologischen Beeinträchtigen jedes Mal verschwunden, obwohl ein Neurologe nur 2 Wochen davor alles noch einmal festgestellt hatte.
Es ging bei dem sozialrechtlichen Verfahren wegen EM Rente sogar so weit, das der gerichtlich bestellte orthopädische Gutachter behauptet, das sowas garnicht zu finden wäre und deshalb eine neurologische Begutachtung nicht notwendig wäre!
 
hallo Ranjo,

dein tipp ist gut, vorher und nacher messen`?

Den Arzt des Vertrauens - zu finden ist recht problematisch aus meiner Sicht?

Hast du es auf Privatrechnung machen lassen oder?
 
Hallo Rolandi,

das meine ich so oft mit "überlegtem Handeln", wenn Du jemandem nachweisen willst, das er zumindest grob fahrlässig falsche Angaben macht, dann brauchst Du Beweise.

Du mußt nicht jedes Mal sagen wofür Du das brauchst, es kann für eine Begründung des GdB sein, dann nach ein paar Wochen das die Krankenkasse (MdK) das nochmal aktuell haben muss u.s.w.

Die paar Euro die Du da ev. berappen mußt sind wohl geschenkt.
Sei kreativ und wenn man immer mit der Tür ins Haus fällt, dann wird das nichts.

Glaube mal nicht, das das bei uns einfach ist. Wir haben so viel Ärger mit Ärzten weil wir ein Arzthaftungsverfahren gegen ein Mitglied der zuständigen Ärztekammer führen (der in mehreren Ausschüsse als Vorsitzender sitzt) das man kaum noch Hilfe bekommt.
Aber wir geben nicht klein bei.
 
Hallo zusammen,

nun was soll ich sagen, GA war heute, es war ein anderer Gutachter, der aber das erste GA vorliegen hatte.

Ich wurde kaum ordentlich untersucht er hat vielmehr die Rotation des Ellenbogens und der Unterarme ausführlich getestet, obwohl es ja um die Schulter geht. Hier gedrückt und da gedrückt - "ja ok sie sind ja schon wieder recht gut beweglich und der Rest wird sich auch noch bessern...."

Ähm nein? Die Sehne ist verkürzt und das wächst nicht mehr nach, d.h. da wird immer Spannung drauf bleiben und weh tun?

Na er wird in seine Bücher und Tabellen schauen aber so viel wie der Kollege damals berechnet hat (2/10 Armwert) würd ich lange nicht mehr bekommen....

Und ich soll jetzt nicht ewig den Unfallfolgen hinterherrennen, sondern mir lieber ein anderes Hobby suchen! Da würden immer tausende von Euro in irgendwelche Anwälte investiert - er würde sich davon lieber ein Auto kaufen oder in Urlaub fahren.

Da fällt mir echt nix mehr zu ein!

In 4 Wochen will er das GA fertig haben, dann bin ich mal gespannt. Also wenn das zu niedrig ausfällt Widerspruch bei der Versicherung einlegen u. zum Anwalt oder wie läuft das dann?

Danke & gefrustete Grüße
S42
 
Hallo S42,

gehe zu Deinem Ortho oder Arzt Deines Vertrauens und lasse Deine Bewegungsumfänge messen, lasse einen Befundbericht erstellen. Sage das Du es fürs Versorgungsamt o.ä. benötigst (lasse Dir was nettes einfallen ;))

Dann hast Du einen Nachweis über eventuelle Abweichungen und kannst das gleich mit "frischen" Befunden belegen.

Solch eine Untersuchung ist nicht teuer.

Oder Du wartest bis zum Gutachten und lässt das dann prüfen und auf Unstimmigkeiten auswerten.
Glückloser hat das so in Angriff genommen.
 
Hallo S 42,

Hattest Du während der Begutachtung jemand dabei - einen Zeugen oder eine Begleitperson - die, die Äusserungen des med. Sachverständigen bestätigen könnten.

Denn wenn das wirklich zutreffend ist, was Du über die Äusserungen des Gutachters hier berichtet hast, dann war dieser Gutachter nicht neutral sondern voreingenommen.

Du kannst allerdings nur dann was gegen Ihn unternehmen, wenn Du mit Hilfe von Zeugen seine Voreingenommenheit beweisen kannst!

Gruss
kbi1989
 
Hallo,

nehmen wir mal an, ich hätte das gesamte Gespräch auf Band, dann zählt das ja nicht als Beweis.
Wenn ich dieses Band jmd. vorspiele u. er die Worte des GA hört, dann kann dieser Jmd. das doch aber bezeugen oder nicht?

Danke Gruß S42
 
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